aaspere Geschrieben 3. Juli 2009 Melden Geschrieben 3. Juli 2009 Diese Geschichte gehört in die Rubrik "Kuriositäten im Luftverkehr". Eine Bremer Touristin mit Flugschein nach Namibia kam nur bis Frankfurt. Ihr handelsüblicher Föhn befand sich im Handgepäck, und das wurde ihr zum Verhängnis, nicht in Bremen, aber in Frankfurt beim Umsteigen. Der Analysecomputer beim Sicherheitscheck, erkannte beim Wischtest Explosivstoffe und war davon nicht abzubringen. Die Folgen: Absperrung, Einsatz des Bombenkommandos und stundenlanges Warten der Touristin. Der Anschlußflug nach Windhoek war weg, und sie durfte nach Bremen zurückfliegen (wahrscheinlich ohne den Föhn). Kommentar des Verkehrsleiters von BRE in Buten un Binnen http://www.radiobremen.de/fernsehen/buten_...nen/index.html: Kein schuldhaftes Verhalten der Siko-Leute in FRA. Das ist einfach Pech.
bueno vista Geschrieben 3. Juli 2009 Melden Geschrieben 3. Juli 2009 ... und da sprach der Fön "küss mich, ich bin ein verzauberter Prinz" ;)
MH23 Geschrieben 5. Juli 2009 Melden Geschrieben 5. Juli 2009 Wer haftet eigentlich in so einem Fall? Bleibt man da wirklich als Reisender auf dem entstandenen Schaden sitzen?
aaspere Geschrieben 5. Juli 2009 Autor Melden Geschrieben 5. Juli 2009 Wer haftet eigentlich in so einem Fall? Bleibt man da wirklich als Reisender auf dem entstandenen Schaden sitzen? Sehe ich so. Der Verkehrsleiter in Bremen, der sich dazu im Regionalmagazin Buten un Binnen geäußert hatte, ist Jurist mit Spezialität Luftverkehrsrecht. Deshalb darf man seine Aussage, den Siko-Leuten sei kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen, akzeptieren. Da die Dame aber auf mich einen eher streitbaren Eindruck machte, dürfte sich wohl doch ein Amtsgericht damit beschäftigen müssen. Zivilklage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das dürfte nicht unspannend werden, zumal der Dame ja auch kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann. Wie sagte der Verkehrsleiter in Bremen: "Das ist Pech".
bueno vista Geschrieben 5. Juli 2009 Melden Geschrieben 5. Juli 2009 Wie sagte der Verkehrsleiter in Bremen: "Das ist Pech". Oder eine besonders eklige Form höherer Gewalt, vergleichbar mit einer Zoll- oder Verkehrskontrolle.
aaspere Geschrieben 5. Juli 2009 Autor Melden Geschrieben 5. Juli 2009 Oder eine besonders eklige Form höherer Gewalt, vergleichbar mit einer Zoll- oder Verkehrskontrolle. Du scheinst ein Problem mit der Sicherheitskontrolle an sich zu haben. Herzlichen Glückwunsch zum klaren Weltbild. Merke: selbst in Western ist die Welt nicht immer so einfach mit den Guten und hellen und den Bösen mit schwarzen Hüten.
bueno vista Geschrieben 6. Juli 2009 Melden Geschrieben 6. Juli 2009 Ganz ruhig, vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt: Die Lady hatte einfach Pech, sie hätte genau so gut in einer Verkehrskontrolle stecken bleiben können oder bei einer Zollfilze. Das ist dann zwar doof, aber höhere Gewalt.
Guenni Geschrieben 6. Juli 2009 Melden Geschrieben 6. Juli 2009 Aber dies hier war doch eindeutig ein fehlerhaftes Erbringen einer Dienstleistung - für die der Fluggast in Form einer Sicherheitsgebühr beim Ticketkauf auch noch extra Kohle berappen musste. Da spielt es doch zivilrechtlich keine Rolle, ob jemand persönlich schuldig ist oder nicht. Der Flughafen hat einen Schaden verursacht, der evtl. in seiner Höhe den Wert des Flugtickets um ein vielfaches überschreitet. Ich würde mich durchaus freuen, wenn die Touristin klagt und hier recht bekommt.
aaspere Geschrieben 6. Juli 2009 Autor Melden Geschrieben 6. Juli 2009 Aber dies hier war doch eindeutig ein fehlerhaftes Erbringen einer Dienstleistung - für die der Fluggast in Form einer Sicherheitsgebühr beim Ticketkauf auch noch extra Kohle berappen musste. Da spielt es doch zivilrechtlich keine Rolle, ob jemand persönlich schuldig ist oder nicht. Der Flughafen hat einen Schaden verursacht, der evtl. in seiner Höhe den Wert des Flugtickets um ein vielfaches überschreitet. Ich würde mich durchaus freuen, wenn die Touristin klagt und hier recht bekommt. Ach Guenni, ich glaube, daß ich Dir mal etwas über Luftfahrtrecht und Zivilrecht erklären muß. Also: 1. Die Sicherheitskontrolle an Flughäfen ist keine Dienstleistung, sondern eine hoheitliche und gesetzlich festgelegte staatliche Aufgabe. 2. Daß der Passagier dafür eine Gebühr entrichten muß, ist nicht ungewöhnlich; das Ausstellen eines Personalausweises ist ebenfalls eine hoheitliche Aufgabe und ist gebührenbehaftet. 3. Im Zivilrecht gibt es die Begriffe "schuldig" oder "unschuldig" nicht. 4. Der Flughafen, hier Frankfurt, hat überhaupt nichts verursacht, am wenigsten einen Schaden. Die Flughäfen sind nur verpflichtet, die Sicherheitskontrolle auftragsgemäß zu ermöglichen. 5. Die rechtlich relevante Frage ist also nur: Hat jemand, und wenn ja, wer, durch eigenes schuldhaftes Verhalten einen wirtschaftlichen Schaden herbeigeführt oder an seiner Herbeiführung mitgewirkt. 6. Nach der Einschätzung durch den Verkehrsleiter in Bremen, die sich mit meiner Einschätzung deckt, ist weder der Sicherheitskontrolle in Frankfurt noch der Passagierin ein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen, geschweige denn nachzuweisen. 7. Fazit: Die Klage, wenn sie denn eingereicht werden sollte, dürfte als unbegründet abgewiesen werden. Alle klar Guenni?
ThomasS Geschrieben 7. Juli 2009 Melden Geschrieben 7. Juli 2009 Na darauf bin ich aber auch gespannt. Die Sicherheitskontrolle kann nach meinem Verständnis nicht dazu führen, dass ich meinen Flug nicht erreiche. Vorausgesetzt, ich bin pünktlich und habe nichts im Gepäck, was man beanstanden könnte. Auch die normale Verkehrskontrolle kann man sicher nicht beanstanden. Kommst Du aber unschuldig in Haft, dann gibts durchaus Entschädigungen. Mit "Pech gehabt" macht man es sich zu leicht.
aaspere Geschrieben 7. Juli 2009 Autor Melden Geschrieben 7. Juli 2009 Na darauf bin ich aber auch gespannt. Die Sicherheitskontrolle kann nach meinem Verständnis nicht dazu führen, dass ich meinen Flug nicht erreiche. Vorausgesetzt, ich bin pünktlich und habe nichts im Gepäck, was man beanstanden könnte. Auch die normale Verkehrskontrolle kann man sicher nicht beanstanden. Kommst Du aber unschuldig in Haft, dann gibts durchaus Entschädigungen. Mit "Pech gehabt" macht man es sich zu leicht. Mir läßt die Sache ja auch keine Ruhe, und ich frage mich, was sagt mir mein Rechtsgefühl? Ausgehend davon, daß die Siko korrekt und auftragsgemäß gehandelt hat, und die Passagierin auch nichts falsch gemacht hatte, bleibt doch dann nur noch die offensichtlich fehlerhafte Analyse des Computers, der den Wischtest ausgewertet hatte. Also, ran an den Hersteller des Computers. Andererseits könnte auch der Hersteller des Föhns, hier die Firma Braun, in Regress genommen werden. Ein Reiseföhn sollte seiner Bestimmung nach auch im Handgepäck untergebracht werden können. Wenn es nun so ist, daß dieses Gerät, insbesondere, wenn es neuwertig ist, noch ausgast, und diese Ausgasung zur Fehlanalyse führen kann, dann müßte Braun das eigentlich wissen und einen entsprechenden Warnhinweis in der Betriebsanleitung vermerken.
crosswind Geschrieben 7. Juli 2009 Melden Geschrieben 7. Juli 2009 Gefahr im Verzug, wenn auch nur vermeintlich, zwingt aber zu entsprechenden Handlungen. Und wenn eine Sprengstoffwarnung vorliegt, sei es durch Telefonanruf, einen neurotischen Hund oder ein Messgerät muss der entsprechende hoheitliche Eingriff erfolgen. Wir ALLE erwarten dass, müssen aber auch mit den Konsequenzen leben. Zitat aaspere 4. Der Flughafen, hier Frankfurt, hat überhaupt nichts verursacht, am wenigsten einen Schaden. Die Flughäfen sind nur verpflichtet, die Sicherheitskontrolle auftragsgemäß zu ermöglichen. 5. Die rechtlich relevante Frage ist also nur: Hat jemand, und wenn ja, wer, durch eigenes schuldhaftes Verhalten einen wirtschaftlichen Schaden herbeigeführt oder an seiner Herbeiführung mitgewirkt. Dem kann ich mich nur anschließen...
YHZ Geschrieben 7. Juli 2009 Melden Geschrieben 7. Juli 2009 ... blöde Frage: Wenn die Dame nach WDH fliegen wollte und an der Sicherheitskontrolle Rückstände von Sprengstoff gefunden werden, dann wird doch wohl der gesamte WDH-Flieger untersucht, oder? Dh dieser Flug dürfte eine gehörige Verspätung haben - warum hat dann die Dame nicht mitfliegen dürfen? ... ich gehe hier von der Annahme aus, dass in FRA das gesamte Gepäck der Maschine gecheckt wird, mit der die Dame fliegen wollte. Meines Wissens nach wird das so gehandhabt, oder? :huh:
crosswind Geschrieben 7. Juli 2009 Melden Geschrieben 7. Juli 2009 ... blöde Frage: Wenn die Dame nach WDH fliegen wollte und an der Sicherheitskontrolle Rückstände von Sprengstoff gefunden werden, dann wird doch wohl der gesamte WDH-Flieger untersucht, oder? Dh dieser Flug dürfte eine gehörige Verspätung haben - warum hat dann die Dame nicht mitfliegen dürfen? ... ich gehe hier von der Annahme aus, dass in FRA das gesamte Gepäck der Maschine gecheckt wird, mit der die Dame fliegen wollte. Meines Wissens nach wird das so gehandhabt, oder? :huh: Nö, durchgeroutetes Gepäck wird üblicherweise nur beim ersten einchecken geprüft. Handgepäck üblicherweise bei jedem einchecken. Und hier war der Föhn wohl im Handtäschle......
bueno vista Geschrieben 7. Juli 2009 Melden Geschrieben 7. Juli 2009 ...der Hersteller des Föhns, hier die Firma Braun, in Regress genommen werden. Wo wird erwähnt, dass es sich um ein Gerät dieser Marke handelt? Ist der nicht einbehalten worden und zeigt sich auf den Aufnahmen nicht ein Ersatz? Wenn neue Kunststoffe ein Problem sind, wäre das sicher schon öfter aufgetreten. Ich sehe hier keine Handhabe seitens des Herstellers.
ThomasS Geschrieben 7. Juli 2009 Melden Geschrieben 7. Juli 2009 Selbst wenn der Hersteller in Anspruch genommen werden kann, dann sicher nicht durch die Dame. Mit dem hat sie keinen Vertrag. Allerdings hat sie auch keinen mit dem Flughafen. Sondern ausschliesslich mit der Airline. Wird spannend. Ergänzung: Der Föhnhersteller würde in den Staaten sicher verklagt werden können. Weil Aufdruck fehlte: "kann zu Fehl-Bombenalarm führen". Für Juristen sicher interessanter Fall.
aaspere Geschrieben 7. Juli 2009 Autor Melden Geschrieben 7. Juli 2009 Wo wird erwähnt, dass es sich um ein Gerät dieser Marke handelt? Ist der nicht einbehalten worden und zeigt sich auf den Aufnahmen nicht ein Ersatz? Wenn neue Kunststoffe ein Problem sind, wäre das sicher schon öfter aufgetreten. Ich sehe hier keine Handhabe seitens des Herstellers. Also, das entwickelt sich ja hier zu einem richtig interessanten Fred. Dass es sich um einen Föhn der Marke Braun handelte, konnte man im Film deutlich sehen. Natürlich war einiges im Film nachgestellt. Da ich aber die Arbeitweise von Radio Bremen TV kenne, bin ich sicher, daß man einen baugleichen Föhn besorgt hat, sollte das Original in Frankfurt einbehalten worden sein. Vielleicht hat die Dame aber den Föhn auch wieder ausgehändigt bekommen, nachdem klar war, daß er keinen Sprengstoff enthält. Nur, da war der Flieger nach Windhoek schon weg. Das Problem der möglichen Ausgasung ist in Frankfurt zum Problem geworden, nicht aber in Bremen, wo die Dame ja auch durch die Siko mußte, und auch dort der Föhn im Handgepäck war. Dort ist aber kein Sprengstoffalarm ausgelöst worden. Somit bliebe der schwarze Peter wohl doch beim Hersteller des Analyse-Computers.
aaspere Geschrieben 7. Juli 2009 Autor Melden Geschrieben 7. Juli 2009 Selbst wenn der Hersteller in Anspruch genommen werden kann, dann sicher nicht durch die Dame. Mit dem hat sie keinen Vertrag. Allerdings hat sie auch keinen mit dem Flughafen. Sondern ausschliesslich mit der Airline. Wird spannend. Ergänzung: Der Föhnhersteller würde in den Staaten sicher verklagt werden können. Weil Aufdruck fehlte: "kann zu Fehl-Bombenalarm führen". Für Juristen sicher interessanter Fall. Doch, mit dem Hersteller des Föhns hat die Dame ein indirektes Vertragsverhältnis, weil sie den Föhn ja gekauft hat. Der Flughafen, da waren wir uns doch hoffentlich schon einig, hat mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun. Im Übrigen hat sie mit dem Flughafen natürlich ein stillschweigendes Vertragsverhältnis, in dem Moment, wo sie das Gelände des Flughafens betritt. Aber, das bringt uns ja nicht weiter. In den USA gibt es ein ganz anderes Zivilrecht, das zu absurden Schadensersatzklagen führen kann. Und da würde die Dame bei einer Klage gegen den Föhnhersteller sicher ganz gute Erfolgschancen haben.
Charliebravo Geschrieben 7. Juli 2009 Melden Geschrieben 7. Juli 2009 Das Problem der möglichen Ausgasung ist in Frankfurt zum Problem geworden, nicht aber in Bremen, wo die Dame ja auch durch die Siko mußte, und auch dort der Föhn im Handgepäck war. Dort ist aber kein Sprengstoffalarm ausgelöst worden. Hat man in Bremen wie auch in Frankfurt den Föhn einem Wischtest unterzogen? Der TV-Bericht sagt dazu nichts.
aaspere Geschrieben 7. Juli 2009 Autor Melden Geschrieben 7. Juli 2009 Hat man in Bremen wie auch in Frankfurt den Föhn einem Wischtest unterzogen? Der TV-Bericht sagt dazu nichts. Wie wär's mit 'nem neuen Hörgerät CB? In Bremen brauchte doch gar kein Wischtest gemacht zu werden.
Charliebravo Geschrieben 8. Juli 2009 Melden Geschrieben 8. Juli 2009 Wie wär's mit 'nem neuen Hörgerät CB? In Bremen brauchte doch gar kein Wischtest gemacht zu werden. Ich kenne keinen Hörgeräteakustiker, kann Dir deshalb keinen Tipp zum besseren Verständis geben. geben. In BRE wurde einfach kein Wischtest gemacht und deshalb konnte dort auch kein Alarm ausgelöst werden. In FRA hat es die Dame halt einfach bei der SiKo erwischt und sie wurde laut TV.Bericht zu dem zusätzlichen Test gebeten. Standard sind die nämlich nicht bei allen Passagieren.
OSL2009 Geschrieben 8. Juli 2009 Melden Geschrieben 8. Juli 2009 Die Luftsicherheitskontrollen fallen unter EU-Recht - und das steht schon mal über nationalem Recht. Somit ist eine Zivilklage gegen die Bundesrepublik Deutschland schon mal ausgeschlossen. Und laut EU-Verordnung 2320/2002, die die Luftsicherheit regelt, haben weder die Bundesrepublik (nationale Pflicht zur Umsetzung der EU-Verordnung), noch der Flughafen (Pflicht zur Durchführung von SiKo) und auch nicht die SiKo fehlerhaft gearbeitet. Gem. Art. 4.3 der EU-Verordnung ist die SiKo verpflichtet, bei 10% aller Passagiere und Gepäckstücke STICHPROBEN durchzuführen. Dass die Dame "dran" war, ist höhere Gewalt. Normalerweise ergeben sich keine Probleme damit, in dem Fall jedoch hat der Sprengstoffdetektor Alarm geschlagen... Da der Fön tatsächlich mit solchen "Stoff-Rückständen" behaftet war, hat auch die "Maschine" fehlerfrei gearbeitet und danach ist es Pflicht der SiKo, den Alarm ernst zu nehmen! Wenn also jemand verklagt werden soll oder kann, dann maximal die EU oder der Fön-Hersteller - aber die Aussicht auf Erfolg dürfte wohl sehr gering sein.
ThomasS Geschrieben 8. Juli 2009 Melden Geschrieben 8. Juli 2009 Die Luftsicherheitskontrollen fallen unter EU-Recht - und das steht schon mal über nationalem Recht. Somit ist eine Zivilklage gegen die Bundesrepublik Deutschland schon mal ausgeschlossen. ... Da der Fön tatsächlich mit solchen "Stoff-Rückständen" behaftet war, hat auch die "Maschine" fehlerfrei gearbeitet Erster Teil: glaub ich nicht. Wenn die Bundesrepublik per Gesetz sagt (nur die erlässt für Deutschland geltende Gesetze), dass etwas so oder so gemacht werden soll, dann ist sie doch nicht verantwortlich, wenn etwas schief läuft. Sei denn, das Gesetz ist falsch bzw. verstösst gegen Verfassung oder EU-Recht. Zweiter Teil: hier ist wohl zu prüfen, inwieweit die Rückstände des Föhns normal waren und inwieweit die Maschine die "normalen" Rückstände eines Föhns bei ihren Messungen berücksichtigt. Um Schaden geltend machen zu können, muss er vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt worden sein. Das muss man als Kläger beweisen. Und das wird schwierig... Bin trotzdem gespannt, wie es ausgeht.
VS007 Geschrieben 8. Juli 2009 Melden Geschrieben 8. Juli 2009 Überlicherweise ist es doch so, dass bei Umsteigeverbindungen die Fluggesellschaft dafür sorgen muss, den Passagier weiterzubefördern, wenn er es nicht schuldhaft verbummelt, oder? Auf der Basis mal etwas Spekulation: FRA-WDH wird wohl Air Namibia gewesen sein, BRE-FRA vermutlich Hansens. Zumindest auf die Schnelle finde ich da keine Möglichkeit, das auf einem Ticket zu buchen. In dem Fall hätte sie wohl selber was angestückelt und hätte folglich tatsächlich Pech gehabt. In dem Fall hätte sie auch nicht wieder nach BRE zurückfliegen können, aber wenn sie den Flug verpasst hat war es eh schon mindestens 23h und da geht eh nix mehr raus nach Bremen. Vielleicht hatte sie aber doch irgendwie auf einem Ticket gebucht, dann wird man ihr vermutlich den nächsten Air-Namibia-Flug nach Windhuk angeboten haben. Da das einen Tag FRA bedeutet hätte, hat sie vermutlich abgelehnt und dann ist auch nix zu holen So oder so passt die Story nicht ganz zusammen, oder hab ich was vergessen?
aaspere Geschrieben 8. Juli 2009 Autor Melden Geschrieben 8. Juli 2009 Ich habe mir jetzt den Film nochmal angeschaut, und es wird folgendes berichtet: 1. Das ganze hat sich vor mittlerweile 5 Wochen ereignet. 2. Die Flugbuchung kann sowohl bei Air Namibia (Direktflug) als auch bei LH (via Joburg) erfolgt sein. 3. Die Dame wurde mehr als 2 Stunden in FRA festgehalten, und wenn sie bei Air Namibia gebucht hatte, dann war allerdings am selben Abend keine Möglichkeit zum Rückflug gewesen. 4. Deshalb übernachtete sie auch in Frankfurt und flog am nächsten Tag nach Bremen zurück. 5. Und das ist allerdings verwunderlich, Air Namibia fliegt täglich außer Mittwoch nach Windhoek, und am Mittwoch gibt es aber um 1900 einen Flug nach Windhoek. Warum verdammt nochmal ist sie nicht am nächsten Tag geflogen?
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