maddinow Geschrieben 13. September 2009 Melden Geschrieben 13. September 2009 Meine Freundin ist heute von Sofia nach Berlin geflogen. Ihr wurde teures Parfum und eine noch teurere Jacke aus dem eingecheckten Gepäck geklaut. Das dürfte von den Sicherheits"beamten" oder Gepäckschleppern in Sofia ausgegangen sein. Dreiste Aktion. Gemerkt hat sie es natürlich erst daheim. Lohnt es, sich zu beschweren? Wie bewertet Ihr die Schadensersatzaussichten?
TobiBER Geschrieben 13. September 2009 Melden Geschrieben 13. September 2009 Probieren kannst du es....ORY ist leider für sowas auch berühmt.
MySeattle Geschrieben 14. September 2009 Melden Geschrieben 14. September 2009 Hallo, hab auch schon gehört, das sowas, wenn auch selten, immer wieder vorkommt. Die Frage die du dir stellen solltest bevor du dich bei irgendeiner Institution beschwerst: Kannst du einen Beweis antreten, das Ihr de Jacke und das Parfum wirklich dabei hattet? Wenn nicht, würde ich das ganze vergessen und unter dem Thema unangenehme Reiseerfahrung abhaken. Gruß, Michael
maddinow Geschrieben 14. September 2009 Autor Melden Geschrieben 14. September 2009 wer kann so etwas beweisen? nenne mir bitte eine sachlage, in der das beweisbar wäre. soll man eine liste mit dem inhalt beim checkin vorlegen und von der checkinlady abzeichnen und abstempeln lassen? oder denkst du an eine notarielle oder amtliche begutachtung und anschließender versiegelung des gepäckstückes? oder soll man sich in der sache am besten an den flugkapitän persönlich wenden?
kingair9 Geschrieben 14. September 2009 Melden Geschrieben 14. September 2009 Wenn es darum geht, das Geld für die Sachen wieder zu bekommen würde ich Anzeige gegen Unbekannt erstatten - nicht beschweren sondern Polizei. Bei einem solchen Schritt werden Airlines schon mal kleinlauter denn damit zeigt man, daß man es ehrlich meint, ein "Abzocker" wird es wohl kaum wagen, ein solches Risiko einzugehen.
herward1 Geschrieben 14. September 2009 Melden Geschrieben 14. September 2009 Bin vor einiger Zeit nach München geflogen. Auf dem Koffer war ein Stahlschloss mit Zahlenkombination-äußerst robust. Im Hotel merkte ich, daß das Schloß fehlte und jemand im Koffer gewühlt hatte, teilweise waren die Sachen naß. Es handelte sich um einen Inlandsflug !
Pedersoli Geschrieben 14. September 2009 Melden Geschrieben 14. September 2009 Bin vor einiger Zeit nach München geflogen. Auf dem Koffer war ein Stahlschloss mit Zahlenkombination-äußerst robust. Im Hotel merkte ich, daß das Schloß fehlte und jemand im Koffer gewühlt hatte, teilweise waren die Sachen naß. Es handelte sich um einen Inlandsflug ! Selbst schuld. Wird wohl eine Untersuchung der Siko auf bombenverdächtige Objekte nach dem Kofferscan gewesen sein. Deswegen verriegelt man sein Aufgabegepäck besser nicht.
L-1011-500 Geschrieben 14. September 2009 Melden Geschrieben 14. September 2009 Selbst schuld. Wird wohl eine Untersuchung der Siko auf bombenverdächtige Objekte nach dem Kofferscan gewesen sein. Deswegen verriegelt man sein Aufgabegepäck besser nicht. Und wie soll man sich dann vor oben beschriebendes schützen?
kingair9 Geschrieben 14. September 2009 Melden Geschrieben 14. September 2009 Und wie soll man sich dann vor oben beschriebendes schützen? Koffer mit TSA-Schlössern, die Schlüssel haben die Deutschen auch.
Sickbag Geschrieben 14. September 2009 Melden Geschrieben 14. September 2009 Nix klaufaehiges aufgeben.
HUEY Geschrieben 14. September 2009 Melden Geschrieben 14. September 2009 Koffer mit TSA-Schlössern, die Schlüssel haben die Deutschen auch. Die TSA Schlüssel dürften nicht nur die "Deutschen" haben. Bin mir sicher, dass die Schlüssel bzw. Nachbauprodukte mittlerweile auch den Weg in gewisse Kreise gefunden haben. Was den beschriebenen Fall angeht. Auf jeden Fall bei der Airline melden. Hier geht es nicht darum, persönlich Schadensersatz zu erhalten, sondern ggf. bei einer Häufung von gleichlautenden Meldungen ein Handeln seitens der Airline zu bekräftigen. Huey PS: Persönlich habe ich mittlerweile meine ganz persönlichen Siegel in einer sehr ausgefallenen Farbe. Manche nennen sie Kabelbinder, ich Siegel. Da sehe ich sofort am Band ob was nicht stimmt. Empfehlenswert dabei ist natürlich das unbenutzte "Siegel" für den Rück- oder Weiterflug nicht im aufgebenen Gepäck mitzuführen. :rolleyes:
Pedersoli Geschrieben 15. September 2009 Melden Geschrieben 15. September 2009 Nix klaufaehiges aufgeben. Zu einfach. Zu logisch.
herward1 Geschrieben 15. September 2009 Melden Geschrieben 15. September 2009 Selbst schuld. Wird wohl eine Untersuchung der Siko auf bombenverdächtige Objekte nach dem Kofferscan gewesen sein. Deswegen verriegelt man sein Aufgabegepäck besser nicht. ...und wenn man's offen läßt, wird geklaut. Aber: so weit ich weiß, hat jeder Flughafen Spezialisten vor Ort ("Kofferknacker"). Im übrigen war das ja auch eine Sachbeschädigung- daß (nicht ganz billige ) Schloß ist weg (nach Zerstörung ?). Im übrigen waren im Koffer nur Klamotten für einen Wochenendtrip- kein Konservendose, Gaskartuschen o.ä...
Ich86 Geschrieben 15. September 2009 Melden Geschrieben 15. September 2009 Meine Freundin ist heute von Sofia nach Berlin geflogen. Ihr wurde teures Parfum und eine noch teurere Jacke aus dem eingecheckten Gepäck geklaut. Das dürfte von den Sicherheits"beamten" oder Gepäckschleppern in Sofia ausgegangen sein. Dreiste Aktion. Gemerkt hat sie es natürlich erst daheim. Lohnt es, sich zu beschweren? Wie bewertet Ihr die Schadensersatzaussichten? Schau mal ob du eine Reisegepäckversicherung hast (sind in vielen pauschalen Versicherungspaketen drin) . Das ist da oft mitversichert.
Ulimaus55 Geschrieben 15. September 2009 Melden Geschrieben 15. September 2009 Wenn eine Rechtsschutzversicherung für Deine Freundin besteht - ab zum Anwalt. Als Beweis reicht eine eidesstattlicheVersicherung, besser noch ein zeuge, der gesehen hat, dass Deine Freundin die Sachen in den Koffer gepackt hat. Wenn nicht: Strafanzeige bei der Polizei gegen unbekannt (§ 242, 246 StGB) und mit dem Aktenzeichen der Polizei bei der Fluggesellschaft auf Erstattung drängen.
maddinow Geschrieben 15. September 2009 Autor Melden Geschrieben 15. September 2009 werder rechtsschutz- nich gepäckversicherung vorhanden. mal kucken, was wir da jetzt angehen.
debonair Geschrieben 17. September 2009 Melden Geschrieben 17. September 2009 Bin vor einiger Zeit nach München geflogen. Auf dem Koffer war ein Stahlschloss mit Zahlenkombination-äußerst robust. Im Hotel merkte ich, daß das Schloß fehlte und jemand im Koffer gewühlt hatte, teilweise waren die Sachen naß. Es handelte sich um einen Inlandsflug ! Eigentlich müsste in so einem Fall ein Zettel im Koffer liegen, dass dieser durch die Bundespolizei oder eine Sicherheitsfirma geöffnet wurde. werder rechtsschutz- nich gepäckversicherung vorhanden. mal kucken, was wir da jetzt angehen. Du wirst ein großes Problem haben. Bereits nach der Ankunft musst ein "Irregularity Report" der Airline ausgefüllt werden. Daher wiegen z.B. die Gäste aus Kiev ständig ihre Koffer nach der Ankunft und sobald es zu Abweichungen (mit dem aufgegeben Gewicht) kommt, listen sie alle verschwundenen Gegenstände auf. Du kannst auch nachträglich ein "IR" bei der Airline stellen (Frist der Airline beachten!), aber viele Airlines lehnen dann Schadenersatzansprüche ab. Mit dem "IR" dann bei der Polizei Anzeige erstatten und beides zum Ausgleich bei der airline einreichen.
maddinow Geschrieben 8. Oktober 2009 Autor Melden Geschrieben 8. Oktober 2009 Kurzes Ergebnis: Beschwerden bei BG ergaben, dass man sich total unzuständig fühlt und wenn Ersatz geleistet werden würde, dann nur nach Gewicht, was im besten Falle 20 Euro sind. Anzeige in Deutschland ist aussichtlos. Ein Unding, dass kriminelles Flughafenpersonal schalten und walten kann, wie es will, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Soweit ich weiß, wird der Flughafen in Sofia von Fraport betrieben. Kennt da jemand eine seriöse und halbwegs zuständige Stelle, bei der man sich beschweren kann?
Sickbag Geschrieben 8. Oktober 2009 Melden Geschrieben 8. Oktober 2009 Das verwechselst Du mit VAR und BOJ.
viasa Geschrieben 8. Oktober 2009 Melden Geschrieben 8. Oktober 2009 und wenn Ersatz geleistet werden würde, dann nur nach Gewicht Tja, Montrealer Abkommen: Bei der Beförderung von Gütern haftet der Luftfrachtführer für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung nur bis zu einem Betrag von 17 Sonderziehungsrechten für das Kilogramm
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