Zum Inhalt springen
airliners.de

Aktuelles zu JETisfaction


debonair

Empfohlene Beiträge

Zum Thema Kompetenz der Airline: bereits im Oktober habe ich meinen Vertrag mit jetisfaction aufgekündigt und (zum Glück) SOFORT mein bereits bezahltes Geld zurück erhalten.

 

Nun meldete sich jetisfaction, kurz vor dem Abflug, um mir mitzuteilen, dass meine aktive Buchung leider storniert werden müsste und ich selbstverständlich das Geld zuückverlangen könnte...

 

Wen jetisfaction nicht einmal mehr einen Überblick über den Status der Buchungen hat lässt sich nur schlimmes erahnen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Thema Kompetenz der Airline: bereits im Oktober habe ich meinen Vertrag mit jetisfaction aufgekündigt und (zum Glück) SOFORT mein bereits bezahltes Geld zurück erhalten.

 

Nun meldete sich jetisfaction, kurz vor dem Abflug, um mir mitzuteilen, dass meine aktive Buchung leider storniert werden müsste und ich selbstverständlich das Geld zuückverlangen könnte...

 

Wen jetisfaction nicht einmal mehr einen Überblick über den Status der Buchungen hat lässt sich nur schlimmes erahnen!

 

Da würde ich jetzt so dreist sein und einfach mal versuchen, ob ich nicht das Geld noch mal wiederbekomme, wenn sie anscheinend schon nicht mehr wissen, dass sie dich schon ausbezahlt haben. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da würde ich jetzt so dreist sein und einfach mal versuchen, ob ich nicht das Geld noch mal wiederbekomme, wenn sie anscheinend schon nicht mehr wissen, dass sie dich schon ausbezahlt haben. ;)

 

Erstaunlich bis erschreckend, was hier im Forum so alles empfohlen wird.

Zur Klarstellung eines möglichen Rechtsirrtums:

 

§ 263

Betrug

 

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

 

Na, klingelt's?

Andere zu rechtwidrigem Tun anzustiften, kann doch nicht Sinn und Zweck dieses Forum seins, oder?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke, mit einem sarkastischen Augenzwinkern auch unter Berücksichtigung der ganzen Vorgeschichte können wir das madda ruhig durchgehen lassen.....

 

Genau so war es auch gemeint. Meistens haben die Smilies, die ich mache auch einen Sinn. Klar will ich das niemandem raten, es zu versuchen und da ich debonair für intelligent genug halte, nicht jeden Vorschlag sofort auszuprobieren habe ich auch keinen Grund gesehen, diesen kleinen Seitenhieb auf Jetisfaction nicht zu bringen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Jetisfaction hat's laut Presseberichten hinter sich und befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren.

 

Auch auf die Gefahr hin als Oberlehrer und Besserwisser darzustehen: Das Dilemma war durchaus und von Anfang an absehbar.

 

Jetzt fragt sich nur noch, ob von den Vorauszahlungen der Kunden für Tickets noch irgendwas zu retten ist, oder ob das Insolvenzverfahren mangels Masse abgeleht werden wird.

 

Viel Anlagevermögen hatte Jetisfaction wohl nicht - gemäß der veröffentlichten Bilanz für 2010 gerade einmal € 3.206,00 an Sachanlagen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für die Mitarbeiter und eventuell geschädigte Passagiere natürlich unschön, aber andererseits gesehen gut, dass damit nun kein weiteres Unheil droht durch einen "neuen Neustart nach dem Neustart" (wenn man es so ausdrücken will) für weitere Passagiere, dem Image des FMO als Basis usw....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...