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airliners.de

HILFE Flugzeitenverschiebung Pauschalreise (angetretene)


Azenkat

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Geschrieben

Hallo Flugfreunde,

 

Ende August buchte ich fuer meine Familie (inkl. 1 Kind 4J und ein Baby 10M) eine Pauschalreise nach Tunesien. Der Urlaub ist fast rum und es sollte heute im A330 von AB von Monastir nach Duesseldorf gehen. Aabflug war um ca. 16h geplant.

Gestern abend um 20.00h erschien im Hotel die Dame unseres Reiseveranstalters und teilte uns die Zeitenverschiebung mit.

 

OK. mein erster Gedanke ein kompletter Tag mehr neuer Abflug Mittwoch 02.15 Ankunft DUS nu 06.00h am Mittwoch.

Kann dann mit etwas Glueck auch puenktlich um 8.00h im Buero sein.

 

Meine Frage

Hier ich soll jetzt trotzdem um 12.00 auschecken. Und muss dann den ganzen Tag mit den Kindern hier im Hotel verbringen.

 

Lt. dem Reiseveranstaltger kann man vor Ort nichts fuer mich tun. Erster genannter Preis fuer die Verlaengerung waren 10 EUR pro Person Pro Stunde das waeren ja mal schlappe 400 EUR ... die ich zahlen soll.

 

Lt. Reise veranstalter soll Air Berlin gestreikt haben.

Soweit ich hier mit dem Laptop pruefen konnte, sieht es so aus, dass der Tel Aviv Umlauf verspaetetr laueft und wir deswegen die Verspaetung haben.

 

Kann mir jemanden sagen, wie ich mich hier Positionieren soll... Habe ich einen Anspruch auf das Zimmer

Selbst wenn ich privat das Zimmer ueber HRS verlaengern will. Kostet dies 140 EUR und das istschon serh teuer. Nur wenn die Kinder keine Ruhe bekommen, wird der Rueckflug fuwer alle ein Alptraum...

 

Freue mich auf Eure kurzfristige Unterstuetzung, anrufen nach Deutschland zur Hotline ist von hier aus sehr schwierig, die Mobilfunk Kosten sind ja auch gigantisch....

 

Danke...

 

Geschrieben

Bin bereit Ihr Anliegen an den Veranstalter in Deutschland weiterzuleiten (mit Urgent etc), sobald Sie diesen bekannt geben. Meistens bringt dies eine Lösung, da sich der Veranstalter keinen schlechten Ruf einheimsen möchte. Dann auch mehr Info zu Ihrer Frage.

Geschrieben

Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke die Änderung ist generell hinzunehmen und muss vermutlich nicht mal begründet sein. Erster und letzter Tag des Urlaubs gilt generell als Anreisetag. Es ist auch nicht üblich - sollte z.B. der Flug seit Anfang an so spät geplant gewesen zu sein - dass man die Zimmer so lange behalten darf. Schliesslich kommen ja auch neue Gäste. In der Regel muss man die Zimmer um 12 räumen, muss sein Gepäck an der Rezeption abstellen und kann mit ein wenig Glück noch die All-Inclusive-Leistungen des Hotels nutzen.

 

Vielleicht kannst Du in Deinem speziellen Fall mal mit dem Reiseleiter reden. Es ist ja auch ein Baby dabei. Der neue Flug scheint ja nicht das Problem zu sein, sondern dass Ihr aus den Zimmern müsst. Lass Dir im Zweifel was schriftlich was vom Reiseleiter geben, damit Du - wenn Du der Ansicht bist dass der Urlaub nun mit einem Mangel behaftet ist - zurück in Deutschland beim Veranstalter reklamieren kannst. Du musst dem Veranstalter vor Ort aber die Möglichkeit geben den Mangel zu beheben (z.B. Umbuchung auf einen anderen Flug oder Verlängerung des Hotels auf Kosten des Veranstalters).

 

Lass Dir den Urlaub nicht versauen, geniess den letzten Tag trotz der kurzfristigen Änderung.

Geschrieben

Ich kenne die genauen Details bei Pauschalreisen nicht.

Allerdings zwei Hinweise: 1. Die EU-Flugverordnung scheint auch bei Pauschalreisen zu greifen. 2. Der Rückreisetag hat sich geändert. Der Fall müsste also eigentlich genauso gehandhabt werden, wie wenn der neue Abflug z.B. erst um 10:00 Uhr ist. Das ist aber nur meine Meinung

 

edit: Flugreisen in Pauschalreisen sind explizit durch die EU-Fluggastverordnung abgedeckt

Geschrieben

Hallo,

 

durch die Änderung der Abflugzeit auf den folgenden Tag verstößt der Reiseveranstalter ganz klar gegen den bestehenden Pauschalreisevertrag. Gegen Verschiebungen der Abflugzeit am Rückreisetag gibt es keine Einspruchsmöglichkeiten. Ausser bei Kurzreisen, wo nachträgliche Reisezeitänderungen durchaus den Zuschnitt der Reise in unerlaubter Weise verändern können.

 

Aber zurück zur Ausgangslage. Hier wird der Abflugtag geändert. Folgekosten sollte man aufgrund des Vertragsbruchs durchaus in Rechnung stellen können. Auf keinen Fall Mehrkosten akzeptieren.

 

Persönlich würde ich durchaus den Zusatztag bei HRS dazubuchen und dem RV die Zusatzkosten sofort avisieren. Vorher aber ihm die Wahl lassen, den zusätzlichen Hoteltag selbst und auf eigene Rechung zu übernehmen. Sollte er das akzeptieren, kann man ja meist bei HRS auch noch bis zu einer bestimmten Uhrzeit kostenlos stornieren. Natürlich hat der RV im Innenverhältnis die Möglichkeit, diese Kosten von der Airline zurückzufordern. Aber das ist dann sein Problem.

 

Gruß emdebo

Geschrieben

Danke fuer die Unterstuetzung

Der Reiseveranstalter faengt mit A. an und hat seinen Sitz in Duisburg.

 

Der aktuelle Status:

Urspruenglich teilte man mir mit, dass aufgrund eines Streiks bei der AB der Flug problematisch war. Es sieht aber danach aus, dass der Umlauf "unseres" A332 gestoert war durch einen Streik in TLV.

 

Das Umbuchen als solches ist fuer mich in erster Linie unproblemtaisch, wenn auch mit Stress verbunden.

Muehle landet um 6.00h und um 8.00h erwartet maan mich im Buero. Wird zwar ein Hoellentag aber ich konnte mich hier die Woche auch sehr gut erholen und auch heute den Tag in vollen Zuegen geniessen.

 

A... hatte mir nur angeboten zu 2 x 67 EUR zu verlaengern zunaechst auf eigene Kosten. Im Hotel sei man sehr unkooperativ. Und vor Ort in Tunesien koennen man nichts entscheiden man ist dazu nicht befugt.

 

Da ich im Urlaub und nur das Firmenhandy mit habe scheue ich bei hohen Roamingkosten einen Anruf beim Veranstalter in DU. Ich habe die Sache selber in die Hand genommen und konnte mit den Manager eine Festpreis fuer das Zimmer von 45 EUR aushandeln. Ein wirklich fairer Deal. Der normal Preis via HRS waere auch bei 140 EUR gelegen.

 

Insgesamt muss ich sagen, dank der Hotelleitung bin ich aus der Sache gut herausgekommen. Aber der Rueckflug um 02:00 morgen frueh wird fuer die Kinder schwierig werden. Ich habe zum ersten Mal seit 10 Jahren wieder eine Pauschalreise gebucht und habe mich wirklich sehr schlecht betreut gefuehlt. Man Wuensche nach Verpflegung wurden seitens des Veranstalters ebenfalls ablehnt. In dem 40 EUR Deal mit dem Moevenpick waren die AI Leistungen nicht mehr inkludiert. Aber auch hier wieder volle Unterstuetzung ob wir uns bis 12h dem Ablauf nicht ein Lunchpaket zusammenstellen lassen wollen.

 

Ich muss wirklich sagen. Von der Seite haette ich diese Unterstuetzung nicht erwartet...

 

Was den Veranstalter betrifft, ich habe eine sehr tiefe Enttaeuschung in mir und ich glaube diese ist auch mit der Erstattung nicht wieder gut zu machen. Der Stress bis man endlich (selber) eine Loesung gefunden hat ....

 

Vielen Dank an Euch fuer die Hilfe.

 

Ich hoffe der Rueckflug laeuft einigermassen...

 

 

Geschrieben

Ein paar grundsätzliche Anmerkungen:

 

Dein Hauptansprechpartner sollte AB sein, da die Fluggastrechte aus der EU-Verordnung 261/2004 auch bei Pauschalreisen gelten.

 

Eine "Flugzeitenverschiebung" gibt es rechtlich nicht, da sich die planmäßige Abflugzeit ändert, ist dies rechtlich eine Annullierung. Letztlich ist das aber egal, weil du ja auch aus großer Verspätung heraus einen Anspruch auf die Ausgleichszahlung hast, sprich: 400,00 Euro pro Nase.

 

AB wird sich zwar auf außergewöhnliche Umstände berufen (Streik), aber das dürfte vorliegend aus verschiedenen Gründen, die ich hier nicht alle aufzählen will, kaum gelingen.

 

Weiter hat AB dich ausreichend zu verpflegen. Und da die neue Abflugzeit am nächsten Tag ist, bist du auch grundsätzlich in einem Hotel unterzubringen. Mehrkosten sind dir also primär von der Airline zu erstatten. Gleiches gilt auch für Telefonkosten. Du kannst für dich und deine Mitreisende jeweils zwei Telefonate in Anspruch nehmen.

 

Der Reiseveranstalter schuldet dir vor allem die Erstattung eines zuviel gezahlten Reisepreises, weil dieser ja durch den Mangel automatisch gemindert ist. Das ist aber vorliegend eher zu vernachlässigen. Kannst du selbst ausrechen: Fünf Prozent des Tagesreisepreises ab de fünften Stunde. In deinem Fall also etwa die Hälfte des Reisepreises für einen Reisetag.

 

Ist eine ziemlich sichere Sache, weswegen ich insbesondere auf die Ansprüche gegen AB nicht verzichten würde.

 

Schönen Heimflug und viel Erfolg!

Geschrieben

Was der Vorredner sagt ist in der Tat nicht ganz abwegig. Du kannst die Anspruche aus der EU-Verordnung durchaus gegen die Airline stellen, bzw musst es unter Umständen sogar, weil der Veranstalter diese nicht reguliert. Wenn die Verspätung Folge von höherer Gewalt war, z.B. wegen eines evtl. tatsächlichen Streiks in Israel könnte es aber sein dass Du nichts kriegst. Aber das kann ich nicht beurteilen, da müsste ein Fachmann ran.

 

Für die Ansprüche gegen der Verantalter: Wäre der Flug jetzt am selben Tag um 23:55 Uhr gewesen, dann hättest Du gegen den Veranstalter wohl nicht viel tun können. Pauschalreisen bringen nun mal gewisse Vorteile (Sicherheit, Bequemlichkeit) aber man muss auch gewisse Nachteile, wie z.B. die Flugänderungen in Kauf nehmen. Da aber nun der Flug tatsächlich einen Tag später ist könnte die Reise durchaus mit einem Mangel behaftet sein, denn sie entspricht nicht mehr der vetraglichen Leistung die Du gebucht hast. Den Mangel musst Du wiegesagt dem Veranstalter (und das ist nun mal dessen Reiseleiter vor Ort) melden und um Abhilfe bitten. Wenn diese nicht erfolgt dann muss es der Reiseleiter am Besten Dir schrifltich bestätigen (Du möchtest es ja dem Veranstalter nachweisen können), dann darfst Du selbst Abhilfe schaffen (was Du ja gemacht hast, der Deal mit dem Hotel ist ja wirklich in Ordnung). Dann kannst Du nach Rückreise Dich an den Veranstalter wenden (Frist beachten) und die Mehrkosten für den late Check out und zusätzliche Mahlzeiten und evtl. einen Tag entgangener Urlaubsfreude für diesen Tag geltend machen. Da die Kosten nicht horrend sind könnte der Veranstalter die durchaus zahlen. Manche Veranstalter haben auch Versicherungen (z.B. TAS oder MDT), die das dann im Auftrag des Veranstalters regulieren. Parallel dazu kannst Du wiegsagt auch bei der Airline direkt Deine Rechte aus der EU-Verordnung geltend machen. Der Veranstalter muss diese Rechte jedoch nicht regulieren (das war noch vor ca. 6-12 Monaten anders, aber hat sich geändert, da gab's irgendein Urteil). Ich würde mich daher dem Vorredner anschliessen und zweigleisig fahren. Ein Teil hab AB zu zahlen, den anderen der Veranstalter. Die zusätzliche "Übernachtung" (genaugenommen ist es ja eine, da der Rückflug nun ein Tag später ist) ist von beiden irgendwie zu regulieren. AB aus der EU-Verordnung, der Veranstalter weil er für seine Leistungsträger haftet. Und wenn ein Leistungsträger (also die Airline) ausfällt muss er dafür gerade stehen und eben diese zusätzliche Übernachtung organisieren oder besser noch Dich am vertraglich vereinbarten Rückreisetag auf eine andere Airline umbuchen.

 

Ist alles nicht rechtlich fundiert, aber meine Einschätzung. Freu Dich erstmal dass Du für relativ wenig Geld die Sache zufriedenstellend lösen konntest und geniesse den letzten Tag.

Geschrieben

Der Streik in Tel Aviv ist in diesem Fall unerheblich, da es nicht den Flug DUS-MIR-DUS betrifft, oder dessen Route.

Das lief nur unglücklich für AB, weil sie kein Backup-Aircraft hatten!

 

Daher voller Anspruch!

Geschrieben

Hallo kurzes Update,

 

hatte jetzt etwas Luft und habe heute ein Schreiben an Air Berlin geschrieben

und darin meine Forderungen aufgeführt und begründet. An Alltours habe ich

eine Kopie dieses Schreibens geschickt.

 

Werde berichten, wie es weiter geht. Wobei ich mir nicht vorstellen kann das die

dort jetzt einfach 400 EUR pro Nase = 1600 EUR + Zusatzkosten an mich überweisen...

 

 

Geschrieben
Hallo kurzes Update,

 

hatte jetzt etwas Luft und habe heute ein Schreiben an Air Berlin geschrieben

und darin meine Forderungen aufgeführt und begründet. An Alltours habe ich

eine Kopie dieses Schreibens geschickt.

 

Werde berichten, wie es weiter geht. Wobei ich mir nicht vorstellen kann das die

dort jetzt einfach 400 EUR pro Nase = 1600 EUR + Zusatzkosten an mich überweisen...

 

Bei AB weiß man das nie. Da wird mal so reguliert und mal so. Da brauchst du auch ein wenig Glück. Aber falls die Airline ablehnt, hast du jedenfalls das Notwendige getan, um die Gegenseite in Verzug zu setzen. Heißt: Die Voraussetzungen dafür, dass die die Kosten für deine notwendige Rechtsverfolgung ggf. erstattet erhältst.

 

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