aaspere Geschrieben 2. Januar 2011 Melden Geschrieben 2. Januar 2011 Ich bin immer noch der Meinung, daß ich im Terminal sein muß, damit der Beförderungsvertrag endet. Er beginnt ja auch beim Check-in am Flughafen, wenn ich in die Obhut der Fluggesellschaft genommen werde. Bevor ich aus der Obhut der Fluggesellschaft entlassen werde, ist für mich der Beförderungsvertrag nicht beendet. So sehe ich das auch. LH könnte das aber anders sehen, und auf deren Sichtweise wäre ich sehr gespannt.
LH-220 Geschrieben 2. Januar 2011 Melden Geschrieben 2. Januar 2011 So sehe ich das auch. LH könnte das aber anders sehen, und auf deren Sichtweise wäre ich sehr gespannt. Die könnte man erfahren, wenn ein Fluggast des betroffenen Fluges eine Rückerstattung des Flugpreises gemäß EU-Recht bei der LH beantragen würde.
Quagga Geschrieben 17. Januar 2011 Melden Geschrieben 17. Januar 2011 heute waren in frankfurt sehr viele flüge beträchtlich verspätet. erklärungen?
mr.buritto Geschrieben 17. Januar 2011 Melden Geschrieben 17. Januar 2011 heute waren in frankfurt sehr viele flüge beträchtlich verspätet. erklärungen? Nebel
aaspere Geschrieben 17. Januar 2011 Melden Geschrieben 17. Januar 2011 Nebel Das beruhigt mich ungemein. Ich dachte es wär schon wieder Winter. :lol:
LH-220 Geschrieben 17. Januar 2011 Melden Geschrieben 17. Januar 2011 So sehe ich das auch. LH könnte das aber anders sehen, und auf deren Sichtweise wäre ich sehr gespannt. Hier noch eine Nachricht, die zwar nicht mit der Schnee-Saison zu tun hat, aber das Thema Verspätungen behandelt: Fluggesellschaften müssen auch Ausgleichszahlungen leisten, wenn ein seltener technischer Defekt die Ursache für eine große Verspätung war. Denn ein solcher Defekt am Flugzeug falle eindeutig in den Verantwortungsbereich der Airline, urteilte das Landgericht Darmstadt (Az.: 7 S 200/08). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».
moddin Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Hier noch eine Nachricht, die zwar nicht mit der Schnee-Saison zu tun hat, aber das Thema Verspätungen behandelt: Fluggesellschaften müssen auch Ausgleichszahlungen leisten, wenn ein seltener technischer Defekt die Ursache für eine große Verspätung war. Denn ein solcher Defekt am Flugzeug falle eindeutig in den Verantwortungsbereich der Airline, urteilte das Landgericht Darmstadt (Az.: 7 S 200/08). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». Und was ist den ihrer Meinung nach ein seltener technischer Defekt? Ich würde es ja verstehen, wenn es heißt, häufiger technischer Defekt. Weil dann liegt m.M.n. die Schuld in den Händen der betreffenden Airline, weil man keine besseren Teile organisiert, wenn man doch weiß, dass die Anfälligkeit so hoch damit ist. Aber Ausgleichszahlungen an Paxe wegen Teilen, die normal nie defekt gehen? Würde ich als Anwalt nicht durchgehen lassen.
LH-220 Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 Und was ist den ihrer Meinung nach ein seltener technischer Defekt? Ich würde es ja verstehen, wenn es heißt, häufiger technischer Defekt. Weil dann liegt m.M.n. die Schuld in den Händen der betreffenden Airline, weil man keine besseren Teile organisiert, wenn man doch weiß, dass die Anfälligkeit so hoch damit ist. Aber Ausgleichszahlungen an Paxe wegen Teilen, die normal nie defekt gehen? Würde ich als Anwalt nicht durchgehen lassen. Die Klägerin in dem Verfahren war erst mit 23 Stunden Verspätung von La Palma in Spanien nach Düsseldorf geflogen. Sie forderte deshalb für vier Personen Ausgleichszahlungen gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung in Höhe von jeweils 600 Euro. Die Charter-Fluggesellschaft wollte die Klage zunächst abweisen lassen, weil der Flug nur verspätet, aber nicht annulliert war. Das Gericht wies die Argumentation zurück, daß der sehr seltene und schwer zu behebende Defekt einer Druckübertragungsleitung der Grund für die Verspätung gewesen und deshalb keine Ausgleichszahlung nötig sei. Der technische Defekt sei nur dann als außergewöhnlicher Umstand im Sinne der EU-Verordnung zu werten, wenn er nicht im Rahmen der normalen Tätigkeit der Fluggesellschaft aufgetreten ist und von dieser nicht beherrschbar war. Das sei hier nicht der Fall.
noATR Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Geschrieben 18. Januar 2011 na toll! sicher nett für die kläger, aber bezahlen müssen wir doch so eine juristenkacke am schluss alle. was bleibt da eig noch, wo nicht gezahlt wird? bei schlechtem wetter -> mangelnde vorbereitung, bei technischem defekt -> mangelnde sorgfalt, bei streik -> angekündigt, flug hätte anders organisiert werden müssen....... dann solln sie gleich das gesetz so machen, dass IMMER gezahlt wird! dann wirds für alle teuer und man muss nicht vor gericht ziehen, nur würden dann die juristen nix mehr verdienen.... ;-))))
LH-220 Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Geschrieben 19. Januar 2011 Europäische Airlines und Airports soll Winterstandards verbessern "Aber wenn ein Zentimeter Schnee liegt und trotzdem Flugstreichungen mitgeteilt werden müssen, betrachte ich das als inakzeptabel", sagte Kallas. Dringend nötig sei unter anderem eine bessere Information und Betreuung von Passagieren bei Störungen. Kallas erläuterte, dass sich Kunden bei Entschädigungsforderungen weiterhin an die Fluggesellschaften wenden sollten. Ansprüche an Flughäfen zu richten, sei unpraktikabel. Reisende könnten meist nicht ausmachen, wer genau für eine Störung verantwortlich sei. http://www.aero.de/news-11936/Europaeische...verbessern.html
aaspere Geschrieben 20. Januar 2011 Melden Geschrieben 20. Januar 2011 na toll! sicher nett für die kläger, aber bezahlen müssen wir doch so eine juristenkacke am schluss alle. was bleibt da eig noch, wo nicht gezahlt wird? bei schlechtem wetter -> mangelnde vorbereitung, bei technischem defekt -> mangelnde sorgfalt, bei streik -> angekündigt, flug hätte anders organisiert werden müssen....... dann solln sie gleich das gesetz so machen, dass IMMER gezahlt wird! dann wirds für alle teuer und man muss nicht vor gericht ziehen, nur würden dann die juristen nix mehr verdienen.... ;-)))) Krawall geschrieen. Aber irgendwie liegst Du richtig.
LH-220 Geschrieben 20. Januar 2011 Melden Geschrieben 20. Januar 2011 dann solln sie gleich das gesetz so machen, dass IMMER gezahlt wird! So ist es ja auch gedacht. Bei größeren Verspätungen oder bei Streichung eines Fluges muß die Fluggesellschaft immer Ausgleichszahlungen vornehmen. Die einzige Ausnahme ist höhere Gewalt. Die höhere Gewalt (vgl. franz. force majeure, vgl. engl. Act of God) liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung). Hier könnte ich mir beispielsweise diesen Sachverhalt vorstellen. Auf dem Vorfeld des Flughafens steht ein Flugzeug geparkt und wird von einem Blitz getroffen. Es war zwar ein Gewitter vorhergesagt, aber niemand konnte damit rechnen, daß ein geparktes Flugzeug durch einen Blitz getroffen würde. Angenommen, die Elektronik sei dabei stark beschädigt worden und ein Ersatzflugzeug hätte besorgt werden müssen. Wenn das dann zügig vorgenommen worden wäre, könnte man die Fluggesellschaft nicht für den verspäteten Abflug belangen. Natürlich hätten die Fluggäste in der Zwischenzeit betreut werden müssen, also mit Getränken, Essen und möglicherweise Unterkunft versorgt sein. Das alles ist jetzt meine persönliche Meinung, ohne einen Anspruch auf Richtigkeit, da ich kein Rechtsanwalt bin. In der Vergangenheit habe ich mich aber mit Schadensersatzfordungen auf Grund von Verspätungen befaßt, allerdings nur bei Luftfracht.
aaspere Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Geschrieben 2. Februar 2011 Bitteschön, so kann es auch gehen. Komplimentan London-City-Airport, BA und JFK. http://www.airliners.de/magazin/meinung/sp...-new-york/23268
englandflieger Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Geschrieben 2. Februar 2011 Bitteschön, so kann es auch gehen. Komplimentan London-City-Airport, BA und JFK. http://www.airliners.de/magazin/meinung/sp...-new-york/23268 Das scheint in der Tag gut geklappt zu haben, aber generell ist LCY als erstes zu, ob Nebel, Schnee oder sonst was (beruflich haeufig in Sichtdistanz zu LCY) - ich und Familie/Freunde haben das diesen Winter mehrfach erleben duerfen. Und waehrend auf den Airline-Websites und auch gerne am Start-/Zielort schon "cancelled" angezeigt wird, laesst einen LCY regelmaessig selig weiterwarten... Bei Ankunft in LCY wird's dann regelmaessig aeusserst eng um deren eineinhalb Gepaeckbaender (Pax ohne Gepaeck muessen da auch durch die Menge durch), wobei da derzeit wohl angebaut wird und sich das eventuell regeln wird. Allerdings ohne Gepaeck und an einem guten Tag ist LCY jedem anderen der LON-Airports vorzuziehen, keine Frage.
aaspere Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Geschrieben 2. Februar 2011 Man könnte dann jetzt bösartig auch sagen: Ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn. :lol:
Nobscha Geschrieben 17. November 2011 Melden Geschrieben 17. November 2011 Mal eine dumme Frage... Wohin muss ich mich wenden, wenn ich bei der Lufthansa eine solche Entschädigung aufgrund extremer Verspätung gelten machen möchte? Gibt es da ein einheitliches Formular? Konnte irgendwie nichts richtiges finden.
Snappy Geschrieben 17. November 2011 Melden Geschrieben 17. November 2011 Mal eine dumme Frage... Wohin muss ich mich wenden, wenn ich bei der Lufthansa eine solche Entschädigung aufgrund extremer Verspätung gelten machen möchte? Gibt es da ein einheitliches Formular? Konnte irgendwie nichts richtiges finden. Also ich hab's hier gemacht: http://www.lufthansa.com/de/de/Lob-und-Kritik-Suche (und dann auf "per Email" klicken) Die Antwort hat zwar fast 2 Monate auf sich warten lassen, aber die haben dann ohne zu murren 250 Euro Entschädigung für einen gecancelten PAD-MUC gezahlt.
Nobscha Geschrieben 17. November 2011 Melden Geschrieben 17. November 2011 Danke, dann versuch ich es mal über diesen Weg.
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