aschem Geschrieben 3. August 2011 Melden Geschrieben 3. August 2011 Fehlen nur noch interessante Werbeverkaufsveranstalungen am Gate, und solange nicht genug Rheumadecken, Wurzelbürsten und Badezusatz verkauft wurden darf keiner in den Flieger... Na dafür sind doch die Airports zuständig indem sie die Verkaufsflächen bis vor den Check-In setzen. Und die Airlines sind sich ja auch nicht zu schade dafür nem Gast, der 4stellige Ticketpreise zahlt noch aufm Essenstablett mit Werbung zu nerven.
shamu Geschrieben 3. August 2011 Melden Geschrieben 3. August 2011 Wow, zuerst die NEK und jetzt auch noch das... Ein Interkontinentalflug verteuert sich also bei Lufthansa innerhalb von einem Jahr um 63€ (45€ Luftverkerhrsblabla und 18€ OPC). Da Hin- und Rückflug auf ein Ticket gebucht werden, nehme ich mal an, dass für den Rückflug nicht nochmal 18€ fällig werden, oder? Tja, immerhin bleiben die Firmenraten bis 31.03.2012 unberührt. Da kann ich ja nur hoffen, dass genügend Firmenkunden mit LH fliegen. Denn ich werde diese neue Gebühr sicher nicht mit Treue belohnen. ... und wieder ein Argument gegen die Billigflieger weg. :)
Koelli Geschrieben 3. August 2011 Melden Geschrieben 3. August 2011 Nun ja, natürlich zahlt man trotzdem eine Kreditkartengebühr. Die ist nur schon im Preis eingerechnet und muss auch von Leuten gezahlt werden, die nicht per Kreditkarte zahlen ;-) Natürlich steckt die Kreditkartengebühr bei Amazon und Co dann im Verkaufspreis. Nur sind sie dann immer noch billiger als manch anderes Unternehmen. Sprich: Die Firmen, die eine Kreditkartengebühr erheben, wollen einfach nur eine zusätzliche Einnahmequelle! Denn wenn es LH wirklich nur um die tatsächlich anfallenden Gebühren gehen würde, könnten sie ja pro Kreditkartenbuchung 2% Aufschlag nehmen. Aber einen Festpreis von bis zu 18 Euro zu verlangen, ist einfach nur eine zusätzliche Einnahmequelle wie bei Ryanair! Im Prinzip ist es schon gerecht, dass Leute, die ihren Flug auf eine Weise bezahlen, die der Fluggesellschaft zusätzliche Kosten verursacht gegenüber anderen Zahlungsweisen, dann dafür auch zur Kasse gebeten werden. Komisch, dass früher keiner auf die Idee einer Kreditkartengebühr kam und der Händler trotzdem nicht pleite ging... Das dreiste daran ist ja eigentlich nur, dass eben diese Gebühr zusätzlich erhoben wird, und es für alle anderen gleich teuer bleibt.... Ein sehr wichtiger Punkt! Eigentlich müsste ja der Flug, der per Lastschrift bezahlt wird, ja nun 2% billiger werden. Wird er aber nicht. Was wieder meine Vermutung mit der zusätzlichen Einnahmequelle untermauert. Warum du ausgerechnet amerikanische Unternehmen als Gegenbeispiel anführst, erschließt sich mir nicht ganz. Wenn man nämlich mal bei Fluglinien bleibt, so ist der der Service bei amerikanischen Airlines nämlich den Namen gar nicht mehr Wert... Meinst du? Also ich kenn das nur anders: Ich traute mich auf meinem Southwest-Flug gar nicht, das mir angebotene Getränk anzunehmen, weil ich erst dachte, dass es natürlich extra kostet. War aber umsonst. Genauso wie der Koffer. Da war ich als deutscher Billigflug-Kunde doch sehr positiv überrascht.
jared1966 Geschrieben 3. August 2011 Melden Geschrieben 3. August 2011 Da werde ich einfach mal ein Jahr nicht mehr mit denen fliegen und das kräftig weitererzählen. Auch ein kleiner Schaden tut denen mal gut beim Nachdenken. Saftladen - mit mir nicht....'Optional Payment Charge'. Da können sie ja gleich 'w.g.' als Posten draufschlagen.
EDDK Geschrieben 3. August 2011 Melden Geschrieben 3. August 2011 in Deutschland gibt es mindestens LSV - in der Schweiz gibt's das nicht, bzw. nicht in der Form wie in Deutschland. Hier ist es "eine einmalige Belastungsermächtigung für die automatische Ausführung von regelmässigen Zahlungen", d.h. Formular muss vom Kontoführenden Geldinstitut vorher genehmigt/unterschrieben/abgestempelt werden. Ich weiss nicht, ob es in der Schweiz auch vorgeschrieben ist, eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit anzubieten - bin dann aber doch gespannt, was der Swiss dazu einfallen wird.
Koelli Geschrieben 3. August 2011 Melden Geschrieben 3. August 2011 Und andersrum gilt das für LH. Geld das du morgen überweist hat LH dann 2 Tage nach der Buchung und kann sofort damit weiter arbeiten. Bis das Geld von der Kreditkarte bei denen auch "sicher" gutgeschrieben ist dauert wesentlich länger. Und hier reden wir nicht von 1000 Euro, sondern von 100.000senden Euro die da mit Sicherheit pro Tag anfallen. Dafür sind Zahlungsausfälle bei Kreditkartenzahlung aber nicht mehr das Problem von LH, sondern der Kreditkartenfirma. Bei einer geplatzten Lastschrift oder Rückbuchung dagegen muss sich LH erstmal damit rumschlagen
snooper Geschrieben 5. August 2011 Melden Geschrieben 5. August 2011 In einer grossen Boulevardzeitung :D wurde heute vemerkt, dass die KK Gebühr in Österreich aus rechtlichen Gründen nicht erhoben werden kann! Wenn das stimmt, ist das schon ein Hammer, finde ich. Weiß da jemand näheres drüber?
airliners.de Team David Haße Geschrieben 5. August 2011 airliners.de Team Melden Geschrieben 5. August 2011 Ich wollte Euch noch auf unseren Artikel dazu von vorgestern hinweisen: Lufthansa erhöht Kreditkartengebühren Die Lufthansa erhöht ab Anfang November die Kreditkartengebühren. Mit der Einführung einer "Optional Payment Charge" in allen Vertriebskanälen sollen auch Reisebüros für Kreditkartenbuchungen bezahlen. Für Direktkunden werden nicht alle Tickets teurer. http://www.airliners.de/management/marketi...gebuehren/24836
englandflieger Geschrieben 5. August 2011 Melden Geschrieben 5. August 2011 Hatten die nicht schon 17 Euro eingeführt? Tatsache, 17EUR auf alle Buchungen bei AB... hatte den Sprung von 10EUR Service Charge auf 17EUR verpasst.
Ollivhb Geschrieben 5. August 2011 Melden Geschrieben 5. August 2011 In einer grossen Boulevardzeitung :D wurde heute vemerkt, dass die KK Gebühr in Österreich aus rechtlichen Gründen nicht erhoben werden kann! Wenn das stimmt, ist das schon ein Hammer, finde ich. Weiß da jemand näheres drüber? § 26 Abs 6 Zahlungsdienstegesetz: Die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes ist unzulässig.
snooper Geschrieben 6. August 2011 Melden Geschrieben 6. August 2011 § 26 Abs 6 Zahlungsdienstegesetz: Die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes ist unzulässig. Affengeil! Ich nehme an, dass das ein österreichisches Gesetz ist? Sind eigentlich die anderen grossen KK Gebühren Abräumer wie Easyjet, Ryanair etc davon auch betroffen? Oder gibts da Unterschiede?
Reifel Geschrieben 6. August 2011 Autor Melden Geschrieben 6. August 2011 Tatsache, 17EUR auf alle Buchungen bei AB... hatte den Sprung von 10EUR Service Charge auf 17EUR verpasst. Bei AB ist dies aber nicht unabhängig vom Buchungsweg. Wenn ich bei AB ein Ticket in Amadeus ausstelle und mit CC bezahle, dann kostet es nichts extra...
touchdown99 Geschrieben 6. August 2011 Melden Geschrieben 6. August 2011 Affengeil! Ich nehme an, dass das ein österreichisches Gesetz ist? Sind eigentlich die anderen grossen KK Gebühren Abräumer wie Easyjet, Ryanair etc davon auch betroffen? Oder gibts da Unterschiede? Beruht auf Art. 52 der EU-Richtlinie 2007/64/EG: Der Zahlungsdienstleister darf dem Zahlungsempfänger nicht verwehren, vom Zahler für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments ein Entgelt zu verlangen oder ihm eine Ermäßigung anzubieten. Die Mitgliedstaaten können jedoch das Recht auf Erhebung von Entgelten untersagen oder begrenzen, um der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, den Wettbewerb und die Nutzung effizienter Zahlungsinstrumente zu fördern. Das hat Österreich gemacht.
Tommy1808 Geschrieben 8. August 2011 Melden Geschrieben 8. August 2011 Moin, ich bin ja mal gespannt wie VISA auf die neue "Serviceverbesserung" des LH-Konzerns reagieren wird. Immerhin ist bei VISA das Aufschlagen eine Kartengebühr durch den Händler ausdrücklich untersagt: http://www.visa.de/de/uber_visa/faqs.aspx Alle Händler, die Visa Karten als Zahlungsmittel akzeptieren, müssen sich an die von Visa aufgestellten Regularien halten. Eine dieser Regeln besagt, dass es Visa Händlern nicht gestattet ist, einen Mindesteinkaufsbetrag festzusetzen. Dies gilt auch für Sonderangebote. Auch ein Aufpreis (engl. Surcharge) bei Kartenzahlung ist gemäß der Visa Regularien nicht erlaubt. Gruß Thomas
TobiBER Geschrieben 8. August 2011 Melden Geschrieben 8. August 2011 Moin, ich bin ja mal gespannt wie VISA auf die neue "Serviceverbesserung" des LH-Konzerns reagieren wird. Immerhin ist bei VISA das Aufschlagen eine Kartengebühr durch den Händler ausdrücklich untersagt: http://www.visa.de/de/uber_visa/faqs.aspx Gruß Thomas ...was ist dann in diesem Falle mit 4U, FR, dem Reisebüro um die Ecke - da hälst sich doch keiner dran?
Tommy1808 Geschrieben 8. August 2011 Melden Geschrieben 8. August 2011 ...was ist dann in diesem Falle mit 4U, FR, dem Reisebüro um die Ecke - da hälst sich doch keiner dran? gute Frage, beschweren sich wohl nicht genug Kunden.
Koelli Geschrieben 8. August 2011 Melden Geschrieben 8. August 2011 gute Frage, beschweren sich wohl nicht genug Kunden. Und warum geht VISA selber dann nicht gegen Anbieter wie 4U und Ryanair vor und untersagt ihnen die Gebühren? VISA weiß ganz sicher über deren gebühren bescheid. Aber offenbar trauen sie sich nicht, Ryanair und Co mit Boykott zu drohen, da ihnen sonst viel Umsatz entgehen würde.
Tommy1808 Geschrieben 8. August 2011 Melden Geschrieben 8. August 2011 Und warum geht VISA selber dann nicht gegen Anbieter wie 4U und Ryanair vor und untersagt ihnen die Gebühren? VISA weiß ganz sicher über deren gebühren bescheid. Aber offenbar trauen sie sich nicht, Ryanair und Co mit Boykott zu drohen, da ihnen sonst viel Umsatz entgehen würde. Ich vermute das Kunden die Gebühr einfach erstattet wird wenn sie sich beklagen und ansonsten nicht groß drüber gesprochen wird. Gruß Thomas
PHIRAOS Geschrieben 8. August 2011 Melden Geschrieben 8. August 2011 Ich vermute das Kunden die Gebühr einfach erstattet wird wenn sie sich beklagen und ansonsten nicht groß drüber gesprochen wird. Gruß Thomas Sein wann erstattet Ryanair einfach so etwas wenn man sich beklagt. Soweit ich hier mitbekommen habe, erstatten die ja erst was wenn man sie VERklagt.
Tommy1808 Geschrieben 8. August 2011 Melden Geschrieben 8. August 2011 Sein wann erstattet Ryanair einfach so etwas wenn man sich beklagt. Soweit ich hier mitbekommen habe, erstatten die ja erst was wenn man sie VERklagt. Banken bzw. Kreditkartengesellschaften erstatten sowas. Gruß Thomas
crowd Geschrieben 8. August 2011 Melden Geschrieben 8. August 2011 Banken bzw. Kreditkartengesellschaften erstatten sowas. Gruß Thomas Visa hat mir einmal zurückgeschrieben, dass dies zwar nicht den Visa Richtlinien entspräche, Sie aber leider keinen Einfluß auf die Firmen hätten. Eine Erstattung wäre deshalb leider nicht möglich. Hast du hierzu genaue Ansprechpartner, an die man sich hierfür richten kann?
eddf380 Geschrieben 8. August 2011 Melden Geschrieben 8. August 2011 Banken bzw. Kreditkartengesellschaften erstatten sowas. Gruß Thomas Banken erstatten soetwas garantiert NICHT.
Tommy1808 Geschrieben 8. August 2011 Melden Geschrieben 8. August 2011 Hast du hierzu genaue Ansprechpartner, an die man sich hierfür richten kann? kA, ich hab mich an meinen Ansprechpartner bei meiner Hausbank gehalten, kann aber nicht mehr sagen ob das aufs Girokonto (=von der Bank) oder auf der Kreditkartenabrechnung (=VISA) erstattet wurde. Die VISA FAQ legt genau den Weg zur Beschwerde auch nahe. Gruß Thomas
snooper Geschrieben 8. August 2011 Melden Geschrieben 8. August 2011 Und warum geht VISA selber dann nicht gegen Anbieter wie 4U und Ryanair vor und untersagt ihnen die Gebühren? VISA weiß ganz sicher über deren gebühren bescheid. Aber offenbar trauen sie sich nicht, Ryanair und Co mit Boykott zu drohen, da ihnen sonst viel Umsatz entgehen würde. Das wage ich zu bezweifeln! Gerade die KK Zahlung ist ein Eckpfeiler des LCC Geschätfsmodell. Da möchte ich FR EZY und Co mal sehen, wenn ihnen die Einnahmequelle entgeht, wie lange sie das durchhalten! Ich meine, dass KK Gesellschaften und Airlines unter einer Decke stecken! Wenn ich das richtig verstanden habe, hat also Österreich mit einem simplen Gesetz eine EU Richtlinie umgesetzt und schwupps.. Aus die Maus und nix mehr mit exorbitanten KK Gebühren! Warum das in Deutschland, welches ja sonst total fleißig und unterwürfig auch sonst jeden EU-Mist umsetzt, nicht möglich ist, erschließt sich mir nicht! Vielleicht nur logisch und folgerichtig, weil in diesem Land man ja nicht mal mehr seine Steuern beim Finanzamt kostenfrei einzahlen kann!
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