Windyfan Geschrieben 9. November 2015 Melden Geschrieben 9. November 2015 Hi Freunde, Ich wurde vor einem halben Jahr in FRA genauer kontrolliert, Wischprobe meines Notebooks. Ich habe mir das angesehen, das ist eine chromatografische Untersuchung der Wischprobe, also eine sehr empfindliche Untersuchung. Diese war natürlich negativ - aber ich frage mich, bei der Empfindlichkeit des Verfahrens brauche ich ja nur einem Jäger die Hand zu schütteln, der kurz zuvor seine Patronen selbst wiederbefüllt hat (gängige Praxis bei Jägern) - wenn ich danach mein Notebook herumtrage dürften gute Chancen bestehen, dass das Teil beim Wischtest positiv auffällt. Notebook fliegt dann nicht mit - soweit so gut, aber ich bin beruflich darauf angewiesen, was gibt es da für Möglichkeiten? Notebook wird für eine eingehende Untersuchung zerlegt und mir dann nachgeschickt? Falls die Prüfung dann negativ - hat man dann Rechte auf Schadensersatz? Z. B die Kosten für Kauf eines einfachen NB in der Zwischenzeit? Oder wennman deswegen den Flug gar nicht antreten kann, weil das NB essentiell ist?
744pnf Geschrieben 9. November 2015 Melden Geschrieben 9. November 2015 Die chromatografische Signatur von Schwarzpulver (Jägerhand) ist mit Sicherheit von der Plastiksprengstoffs zweifelsfrei zu unterscheiden.
Gyps_ruepelli Geschrieben 9. November 2015 Melden Geschrieben 9. November 2015 Schwarzpulver ist so ohne Weiteres nicht chromatographisch nachweisbar. Die Bestandteile Schwefel, Salpeter und Kohle sind nicht verdampfbar. Wobei ich Zweifel habe, dass in Jagdmunition Schwarzpulver verwendet wird. Ich hatte mal von Schießbaumwolle gehört. Schwarzpulver verwendet man m.W. fast nur noch im Feuerwerksbereich.
Sulawesi Geschrieben 9. November 2015 Melden Geschrieben 9. November 2015 Die chromatografische Signatur von Schwarzpulver (Jägerhand) ist mit Sicherheit von der Plastiksprengstoffs zweifelsfrei zu unterscheiden. Es wird schon seit Jahrzehnten kein Schwarzpuler mehr eingesetzt, sondern Nitrozellulosepulver. Das sollte schon anschlagen, wie zum Beispiel hier: http://svp-hamburg.blogspot.de/2014/07/andere-lander-andere-sitten-shootin.html
744pnf Geschrieben 10. November 2015 Melden Geschrieben 10. November 2015 Schwarzpulver ist so ohne Weiteres nicht chromatographisch nachweisbar. Die Bestandteile Schwefel, Salpeter und Kohle sind nicht verdampfbar. Wobei ich Zweifel habe, dass in Jagdmunition Schwarzpulver verwendet wird. Ich hatte mal von Schießbaumwolle gehört. Schwarzpulver verwendet man m.W. fast nur noch im Feuerwerksbereich. Praktisch jede chemische Substanz ist mit geeigneten Mitteln chromatographisch nachweisbar und verdampfbar muss sie dazu schon gar nicht sein (mobile und stationäre Phase können z.B. auch durchaus beide flüssig vorliegen).
Dummi Geschrieben 10. November 2015 Melden Geschrieben 10. November 2015 Schwarzpulver wird nur noch von Sportschützen, die historische Waffen betreiben wollen, benutzt. Im Jagdbetrieb, oder auch beim normalen Sportschiessen, benutzt man "rauchlose" Pulver auf Nitrozellulosebasis. Schwarzpulver macht eine Riesen Sauerei und die Abbrennprodukte sind stark korrosiv, alles nicht wirklich erstrebenswert für eine möglichst einwandfrei funktionierende Waffe. Aber die Frage was passiert wenn eine solche Probe positiv ist hab ich mir auch schon gestellt, insbesondere weil sie inzwischen im Bereich des Personals das in den Sicherheitsbereich muss als Alternative zur normalen Begrabbelung benutzt wird. Vielleicht sollte ich einfach mal vor dem nächsten Dienst meine Munitionsbestände sortieren und mir dann nicht die Hände waschen...
Gyps_ruepelli Geschrieben 10. November 2015 Melden Geschrieben 10. November 2015 Praktisch jede chemische Substanz ist mit geeigneten Mitteln chromatographisch nachweisbar und verdampfbar muss sie dazu schon gar nicht sein (mobile und stationäre Phase können z.B. auch durchaus beide flüssig vorliegen). In der Tat, aber die Kiste, die am Flughafen verwendet wird, ist kein Flüssigkeitschromatograph. Das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Kopplung aus einem Gaschromatographen (wenn überhaupt) und einem Massenspektrometer. Und weder das eine noch das andere funktioniert mit nicht verdampfbaren Proben. Der Gaschromatograph besorgt die Stofftrennung während das Massenspektrometer für die Stofferkennung verantwortlich ist.
foobar Geschrieben 10. November 2015 Melden Geschrieben 10. November 2015 Aber die Frage was passiert wenn eine solche Probe positiv ist hab ich mir auch schon gestellt Ein Freund von mir hatte das mal. Nachdem sich eine plausible Erklärung für die Rückstände fand und die Plausibilität einfach zu verifizieren war, konnte er einfach weiter. Mit Laptop.
abdul099 Geschrieben 10. November 2015 Melden Geschrieben 10. November 2015 Plausible Erklärung gut und recht. Allerdings frage ich mich, was passiert, wenn man z.B. KEINE Waffenbesitzkarte vorweisen kann und dennoch Spuren von Munition, Schmauchspuren oder Ähnliches nachgewiesen werden können. Ein Freund von mir z.B. besitzt mehrere LEGALE Schusswaffen, und wir gehen ab und zu auch mal gemeinsam auf den Schießstand. Ich besitze selbst keine Waffen, d.h. ich benutze dann seine. Wie zur Hölle sollte ich das nachweisen? Der Freund ist auch öfters mal für längere Zeit beruflich im Ausland und somit nicht immer erreichbar, um eine Aussage zu verifizieren... Wie auch immer, mal davon ausgehend dass die Meisten wohl keine illegalen Schusswaffen oder Sprengstoffe mit sich rumtragen, wird sich in der Regel wohl eine Erklärung finden lassen. Ob man aber Chancen hat, die Bundespolizei auf Erstattung eines wegen dringenden Bedürfnisses gekauften Laptops zu verklagen, bezweifel ich doch mal ganz stark. Bzw. klagen kann man mit Sicherheit, aber ob man Erfolg hat steht auf einem anderen Blatt. Immerhin ist es auch recht schwierig, von der Bundespolizei eine Erstattung für die Whiskyflasche zu kriegen, mit der man den Geschäftspartner positiv beeinflussen wollte (ist natürlich keine Bestechung, nur ein Ausdruck der Freundschaft ;-) ). Aufgabe der Bundespolizei ist es, die Sicherheit sicherzustellen, und wenn Zweifel am Laptop bestehen, darf der halt nicht mitfliegen. Dass die im Nachhinein für einen eventuellen finanziellen Schaden aufkommen, wage ich mal stark zu bezweifeln. Das würde nämlich heißen, dass eine staatliche Instituion Verantwortung für ihr Handeln und eine Fehleinschätzung übernimmt - und da friert eher die Hölle zu. Man kann natürlich auch an das unbefleckte Empfängnis glauben und mal den Klageweg ausprobieren. Aber nicht mal Justizopfer, die jahrelang unschuldig in Haft waren, erhalten eine vernüfntige Entschädigung - da werden wegen nem Laptop im Innenministerium eher Lachtränen über die Gesichter rollen als Sorgen aufkommen. Grüßle
foobar Geschrieben 10. November 2015 Melden Geschrieben 10. November 2015 Plausible Erklärung gut und recht. Allerdings frage ich mich, was passiert, wenn man z.B. KEINE Waffenbesitzkarte vorweisen kann und dennoch Spuren von Munition, Schmauchspuren oder Ähnliches nachgewiesen werden können. Hat er nicht, und es war in den USA. Kollegen in der Mittagspause auf dem Schiessstand + Klimaanlage. Ob man aber Chancen hat, die Bundespolizei auf Erstattung eines wegen dringenden Bedürfnisses gekauften Laptops zu verklagen, bezweifel ich doch mal ganz stark. Ich auch :) Bin allerdings auch halbwegs optimistisch, dass es gar nicht soweit kommen würde.
Windyfan Geschrieben 10. November 2015 Autor Melden Geschrieben 10. November 2015 Hmm, ist bestimmt so wie ihr schreibt, wenn ein hoheitlicher Eingriff erfolgt, dann ist nichts mit Schadensersatz in so einem Fall, da wird sich dann bestimmt die Fuggesellschaft exculpieren können, denn grundsätzlich hat man ja ein Anrecht selbst und mit einem Laptop transportiert zu werden.
aschem Geschrieben 11. November 2015 Melden Geschrieben 11. November 2015 Kontrolliert werden ja nicht nur Laptop bei dieser Untersuchung. Ich hatte gestern in London das Erlebnis, daß meine Hände und Schuhe abgewischt wurden. Der Security meinte "randomly" wird das eben gemacht.
abdul099 Geschrieben 11. November 2015 Melden Geschrieben 11. November 2015 Hat er nicht, und es war in den USA. Kollegen in der Mittagspause auf dem Schiessstand + Klimaanlage. Ich auch :) Bin allerdings auch halbwegs optimistisch, dass es gar nicht soweit kommen würde. Ja in den USA ist das ja alles was anderes. Dort ist das Verhältnis zu Schusswaffen ja ziemlich entspannt, solange man die Dinger nicht im Flieger dabei hat oder bei der Verkehrskontrolle rauszieht. Dort ist man ja schon fast verdächtig, wenn man KEINE Schmauchspuren aufweist. :P In Deutschland müsste man bestimmt etwas mehr argumentieren als in den USA, aber aus dem Stand verhaften würden sie einen doch wahrscheinlich auch nicht gerade. Kontrolliert werden ja nicht nur Laptop bei dieser Untersuchung. Ich hatte gestern in London das Erlebnis, daß meine Hände und Schuhe abgewischt wurden. Der Security meinte "randomly" wird das eben gemacht. Bei mir war es der Hosenbund seitlich plus Außenseite von Laptops und Tablet. Leider war der Service nicht besonders gut, der hat sich freundlich aber bestimmt geweigert, auch gleich noch den Staub von den Displays zu wischen... :D Grüßle
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