kunat Geschrieben 3. April 2016 Melden Geschrieben 3. April 2016 Hallo zusammen, leider muss ich einen Flug mit Airberlin stornieren. Klappte am Telefon auch soweit, bis man mir den erstattbaren Betrag mitteilte: 8,27€!! (Zur Orientierung, folgende Preisangaben stehen auf der Buchungsbestätigung: Flugtarif 4€, Treibstoff- und Sicherheitszuschlag 4€, Luftverkehrsteuern 8,78€, sonstige Gebühren: 24,49€). Der nette Herr an Telefon stornierte den Flug dann und verwies mich auf die Homepage (Airberlin.com/Feedback), wo ich dann weitere Hilfen erhalten würde. Dies kann ich soweit auch nachvollziehen, er sieht halt auf seinem Bildschirm den (zu geringen) Betrag. Ich wendete mich dann an diesen Kundenservice und bekam folgende Antwort: " Aufgrund des von Ihnen gebuchten JustFly-Tarif ist die Erstattung des Flugpreises, sowie des Kerosin- und Sicherheitszuschlags nicht möglich. Zu Ihrer Information: Für die Erstattung nicht genutzter oder stornierter Flüge berechnen wir ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 EUR pro Person (siehe ABB). Die Steuern betragen 33.27 Euro. Somit wird der Betrag in Höhe von 8.27 EUR gutgeschrieben. Weitere Erstattungen sind nicht möglich." Airberlin wurde jedoch bereits dazu verurteilt, keine Bearbeitungsgebühren mehr erheben zu dürfen. Wie sieht es damit jetzt aus? Ist dieses Urteil aus dem Jahre 2014 (noch) rechtskräftig? Und wie kann ich meine Ansprüche jetzt durchsetzen? Flightright nimmt keine Aufträge mehr an und ticketrefund setzt sich erst ab 300€ mit dem Fall auseinander. Vielen Dank im Voraus, Lucas
aaspere Geschrieben 3. April 2016 Melden Geschrieben 3. April 2016 @ kunat Das Urteil des Kammergerichts Berlin, das Du ansprichst, ist noch nicht rechtskräftig. Das wartet jetzt auf die Revisionsentscheidung des BGH. https://www.test.de/Flugreise-Keine-Bearbeitungsgebuehr-nach-Flugstorno-4759584-0/ Wenn Du beabsichtigst, gerichtlich gegen AB vorzugehen, dann stell Dich hinten an. Die Schlange reicht mittlerweile bis Treuenbrietzen. :D
aaspere Geschrieben 3. April 2016 Melden Geschrieben 3. April 2016 Das wird AB mit Sicherheit nicht tun.
HolgAir89 Geschrieben 3. April 2016 Melden Geschrieben 3. April 2016 Normalerweise reicht es auf das Urteil hinzuweisen und AB verzichtet aus Kulanz auf die 25€. Kann ich auch so bestätigen.
abdul099 Geschrieben 7. April 2016 Melden Geschrieben 7. April 2016 Na ja, bei AB muss sich jemand den Fall anschauen, mit dem doch-nicht-Kunde kommunizieren und die Zahlung anweisen. Das verursacht somit echte Kosten, da ein Mitarbeitet zur Verfügung stehen muss. Dass keine Bearbeitungsgebühr dafür erhoben werden soll, ist meiner Meinung ungerechtfertigt, wobei man über die Höhe durchaus diskutieren könnte. Ich kann zwar den User kunat auch verstehen, warum Geld einfach verschenken. Aber würde man selbst für seine Arbeit keine Entlohnung erhalten sollen, wären die Meinungen bestimmt oft anders.
Rainbowman Geschrieben 10. August 2017 Melden Geschrieben 10. August 2017 Ich musste meinen Flug zum Preis von 209,12€ stornieren (Flug 80€, Treibstoff- und Sicherheitszuschlag 80€, LVSteuer 7,47€ und Gebühren 49,12€). Auf entsprechenden Antrag wurden Sonstige Gebühren i.H.v. 49,12€ abzüglich 25€ Bearbeitungsgebühren = 24,12€ erstattet. Auf meine weitere mail bezüglich der Erstattung der Kosten für den Treibstoff- und Sicherheitszuschlag sowie der Bearbeitungsgebühr für die Stornierung erhielt ich nachfolgende Antwort: "Sehr geehrter Herr G., vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben den Hintergrund Ihrer Anfrage noch einmal geprüft. Bitte gestatten Sie uns den Hinweis, dass es sich beim Kerosinzuschlag um keine passagierbezogene Aufwendung handelt. Im Falle einer Stornierung oder eines Nichtantritts ist dieser demnach nicht erstattungspflichtig. Die Erstattung des Kerosinzuschlages seitens airberlin erfolgte in der Vergangenheit aus kundendienstlichen Gründen. Wir haben die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Juli 2017 zur Kenntnis genommen. Das Verfahren ist dadurch noch nicht abgeschlossen. Eine rechtskräftige Entscheidung wird erst nach Rückverweisung an den BGH ergehen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir daher Ihrer Bitte nicht entsprechen können. Für weitere Fragen oder Wünsche steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr D. H. Service Team airberlin group Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG Saatwinkler Damm 42-43 D-13627 Berlin Germany" Fast schon zynisch mutet der Satz an: "in der Vergangenheit aus kundendienstlichen Gründen". Ich verstehe diesen Satz so, dass es gegenwärtig sowie zukünftig bei AirBerlin keinen Dienst am Kunden mehr gibt. (?)
aaspere Geschrieben 10. August 2017 Melden Geschrieben 10. August 2017 Einmal tief durchatmen, und dann nochmal nachdenken. AB befindet sich als Akteur in einem schwebenden Verfahren über die Bearbeitungsgebühren. Unabhängig davon, wie man die Bearbeitungsgebühr bewertet, bleibt die Erkenntnis, dass wir uns in einem funktionierenden Rechtssystem befinden. Und das erfordert Geduld, bis eine Entscheidung rechtskräftig ist. Du mußt nur auf die Verjährungsfristen achten. Wurden Dir im Schreiben von AB auch die Aktenzeichen des Verfahrens vor dem EuGH mitgeteilt?
Blablupp Geschrieben 10. August 2017 Melden Geschrieben 10. August 2017 Sicherheitszuschlag sollten Sie dir aber schon jetzt erstatten.
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.