ChrisMUC Geschrieben 8. September 2016 Melden Geschrieben 8. September 2016 Hallo, ich fliege bald mit Condor (habe keinen Handgepäck-Thread für Condor gefunden, daher habe ich den Thread aufgemacht). Ich habe mir eine 22000 mAh Powerbank gekauft von RavPower. Im Netz findet man, dass man Powerbanks (wenn überhaupt lt. IATA ) ins Handgepäck nehmen darf, sofern sie < 100 Wh haben. Als Formel zur Umrechnung findet man im Netz: (mAh * V)/ 1000 = Wh Nun steht auf meiner Powerbank: 22000 mAh, 5 V und eben auch 83.6 Wh 22000 * 5 / 1000 wären aber 110 Wh und damit > 100 Wh Ich frage mich nun, was stimmt, bzw. wo ein Fehler ist und ob ich Probleme bekommen könnte beim Check-In? Nachtrag: Auf der Condor-Webseite https://www.condor.com/de/flug-vorbereiten/gepaeck-und-tiere/gefaehrliche-gueter.jsp steht: Lithium-Batterien oder Akkumulatoren. Es dürfen höchstens zwei einzelne Lithium-Batterien oder Akkumulatoren mit einer Wattstundenleistung bis 160Wh als Ersatzzellen für elektronische Gebrauchsgüter befördert werden. Die Beförderung von einzelnen Batterien oder Akkumulatoren mit einer Wattstundenleistung von 100Wh bis 160 Wh bedarf der vorherigen Zustimmung der Fluggesellschaft. ChrisMUC
ilam Geschrieben 9. September 2016 Melden Geschrieben 9. September 2016 Denkfehler:Die 5V sind die Ausgangsspannung an den USB-Ports und auch die Eingangspannung zum Aufladen. Die sagen aber nichts darüber aus, mit welcher Spannung die Akkus intern laufen und diese Spannung benötigst Du, um die Kapazität zu berechnen. Diese ist bei LI-Akkus 3,7v-3,8v, bei 3,8v kommt man nach der Formel auf 83.600Wh. Der aufgedruckte Wert passt also und dieser ist eh das einzige, was (wenn überhaupt) an der Sicherheitskontrolle interessiert. Zudem stelle ich gerade fest, dass ich auf dem letzten Flug ganz böse war: 1 kleine Powerbank 2 Ersatzakkus Spiegelreflexkamera 4 Ersatzakkus AA 2 Ersatzakkus AAA Macht 9 Akkus bei erlaubten 2. Interessiert hat es niemanden...
abdul099 Geschrieben 9. September 2016 Melden Geschrieben 9. September 2016 Ganz abgesehen davon dass meine Powerbank genau einmal bei der Sicherheitskontrolle angeschaut wurde (und das war in Shanghai), glaubst du doch nicht dass da einer der Luftsicherheitsassistenten anfängt rumzurechnen, oder? An den meisten Flughäfen bleibt das Ding einfach im Rucksack. Am Check-in fragt sowieso niemand danach, was für Gegenstände du im Handgepäck alles mitnehmen willst - das filzt die SiKo schon raus wenn da was unpassendes dabei ist (oder halt auch nicht). Verpack die Dinger ordentlich und nicht ins aufgegebene Gepäck (man hat gerne Zugriff auf die Teile wenn etwas passieren sollte). Solange du dann nicht versuchst, die Traktionsbatterie von nem Tesla im Handgepäck mitzunehmen würde ich mir da keine besonderen Sorgen machen. PS. Normale Rundzellen für das GPS und die Taschenschlampe hab ich schon etliche dabei gehabt, zusätzlich zur Powerbank. Hatte noch nie irgendjemand auch nur ne Bemerkung gemacht...
ChrisMUC Geschrieben 9. September 2016 Autor Melden Geschrieben 9. September 2016 @Ilam: danke für das Finden des Denkfehlers ! glaubst du doch nicht dass da einer der Luftsicherheitsassistenten anfängt rumzurechnen, oder? nein, das kann ich mir auch nicht vorstellen
MHG Geschrieben 10. September 2016 Melden Geschrieben 10. September 2016 Hab gerade mal rein interessehalber auf meine Powerbank (PINENG PN-968) geschaut. Die hab ich 2014 in KUL am Airport gekauft. Da steht hinten drauf: 10000 mAh / 37Wh / 3,7V Hab auch mal "irgendwo" gelesen, daß in China max 10000 mAh erlaubt sind und ausschließlich dieser Wert an der SiKo zur Beurteilung herangezogen wird. Anscheinend schaut man da nicht auf "Wh". Kann sich aber natürlich inzwischen wieder geändert haben ... Bin froh, daß auf meiner Powerbank alle Werte drauf stehen; da bin ich dann auf der sicheren Seite.
HapagHB Geschrieben 25. September 2016 Melden Geschrieben 25. September 2016 Um nicht extra einen neuen Thread zu eröffnen, stelle ich meine Frage mal hier hinein: Seit dem 1. April dürfen ja keine Geräte mehr mit Lithium-Ionen Akku ins Aufgabegepäck. Soweit ich weiß gilt diese Regelung aber nur für kommerzielles Frachtgut welches in Passagierflugzeugen mittransportiert wird. Ist das korrekt, also darf mein Tablet ins Aufgabegepäck?
debonair Geschrieben 26. September 2016 Melden Geschrieben 26. September 2016 Die Antwort findest Du hier: http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/passenger-provisions-table-23A-en.pdf
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