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Direktflug von Europa in die Philippinen?


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Für Linienflüge sind solche Fragen relativ einfach zu beantworten. Wenn man z.B. wissen will, ob und wo ab Deutschland es Direktflüge nach XYZ gibt:

 

Einfach bei Google Flights einen One Way Flug von XYZ nach Deutschland suchen. Nach Nonstop-Flügen filtern und anstatt eines konkreten Datums alle Flüge in den nächsten sechs Monaten suchen. Voilá, fertig.

 

Man muss dabei immer rückwärts suchen, weil man zwar Flüge IN eine Region suchen kann, aber nicht Flüge AUS einer Region. Der Abflughafen muss immer genau definiert sein.

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Am 14.9.2019 um 14:47 schrieb fragen:

Hi,

gibt es einen Direktflug von Europa aus in die Philippinen?

Es gibt einen einzigen Direktflug: nämlich mit KLM von Amsterdam via Taipeh nach Manila.

(Direktflug = Flug mit einer Zwischenlandung, aber ohne Umsteigen für die Passagiere)

 

Philippine Airlines fliegt Non-Stop von London nach Manila.

("Non-Stop-Flug" = Flug ohne Zwischenlandung)

 

Bei allen anderen Verbindungen - egal wie, wo oder von wem angeboten - sind Umsteigeverbindungen.

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Am 19.9.2019 um 22:22 schrieb MHG:

Es gibt einen einzigen Direktflug: nämlich mit KLM von Amsterdam via Taipeh nach Manila.

(Direktflug = Flug mit einer Zwischenlandung, aber ohne Umsteigen für die Passagiere)

 

Philippine Airlines fliegt Non-Stop von London nach Manila.

("Non-Stop-Flug" = Flug ohne Zwischenlandung)

 

Bei allen anderen Verbindungen - egal wie, wo oder von wem angeboten - sind Umsteigeverbindungen.

 

Ein Nonstopflug ist immer auch ein Direktflug, ein Direktflug muss aber eben nicht immer ein Nonstopflug sein.

Ein Direktflug kann eine Zwischenlandung beinhalten, muss es aber nicht.

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vor 20 Minuten schrieb QF002:

 

Ein Nonstopflug ist immer auch ein Direktflug, ein Direktflug muss aber eben nicht immer ein Nonstopflug sein.

Ein Direktflug kann eine Zwischenlandung beinhalten, muss es aber nicht.

Das ist schlicht falsch.

Bitte nicht falsch verstehen, aber ich vermute mal daß Du dem gleichen begrifflichen Mißverständnis wie viele andere (Deutschsprachige) Passagiere unterliegst ...

Denn genau zum Zweck der Unterscheidung gibt es diese zwei verschiedenen Bezeichnungen.

Entweder Direktflug (mit Zwischenlandung) oder Non-Stop (ohne Zwischenlandung).

Ein Flug kann (im rechtlichen Sinne) nie Beides gleichzeitig sein, auch wenn im Umgangssprachlichen der Begriff Direktflug häufig für Non-Stop Flüge verwendet wird und Anbieter (Reisevermittler, wie auch Airlines selber) gerne mit der begrifflichen Nähe potentielle Kunden täuschen - was im Übrigen (leider) schon lange so praktiziert wird.

 

Bin mir sicher, daß es diesbezüglich schon genügend Gerichtsurteile gibt (@Aaspere hast Du dazu etwas Passendes?), die aber letztlich nicht zu einem Verbot dieser Praxis geführt haben.

Wohl auch deshalb, weil die Anbieter immer auch die vollständigen Flugverbindungen, bzw. den Hinweis auf eine Zwischenlandung "irgendwo" zeigen und die Kunden - i.d.R "Otto-Durchschnittspassagier" - sich die Informationen nicht genau angeschaut haben.

Sonst hätten sie sehen müssen, daß ein Direktflug nicht ohne Zwischenlandung stattfindet.

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Doch, ein Flug kann (im rechtlichen Sinne) Beides gleichzeitig sein, jedenfalls unter bestimmten Bedinungen. Die Begriffe stehen nicht im Alternativverhältnis. Der Begriff "Direktflug" wurde von der Reiseindustrie zur Erweiterung der Möglichkeiten "erfunden". Die Rechtsprechung sagt, dass man bei einem "Direktflug" damit rechnen muss, dass es zu einer Zwischenlandung kommt - oder kommen kann. Es kann aber auch sein, dass es dennoch ein Nonstopflug wird, hierauf besteht aber gerade kein Anspruch.

 

Wenn ein Nonstopflug versprochen ist, dann kann sich der Reiseanbieter nicht rausreden.

 

Der "Trick" ist, Nonstopflug=Nonstopflug, Direktflug kann nonstop sein, aber jedenfalls auch darunter fällt der von Dir beschriebene Fall. Meistens kommt es dann auch dazu, muss aber eben nicht.

 

Ergänzung: Beispielsweise stellt das Amtsgericht München fest: http://www.ra-kotz.de/flughafen.htm

Zitat

Die Beklagte hatte einen Direktflug, keinen Non-Stop Flug angeboten. Ein Direktflug kann jedoch Zwischenlandungen beinhalten.

 

Edit: hier wird sogar gesagt, Direktflug=Nonstopflug, das ist aber ausdrücklich weder h. M. in Literatur noch in Rechtsprechung

https://www.anwalt.de/rechtstipps/zwischenstopp-bei-direktflug-laesst-reisepreisminderung-zu_022647.html

 

Aber eigentlich eröffnet der Begriff "Direktflug" die Möglichkeit einer Zwischenlandung in der Rechtsprechung.

 

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@MHG

Um auf Deine Frage zu antworten: QF002 hat ja schon geantwortet, und ich sehe das auch so wie er. Es gibt Urteile zu dem Thema, die man im Netz findet. Allerdings wohl nur Urteile von Amtsgerichten; zumindest habe ich auf die Schnelle keine höhergerichtlichen Entscheidungen gefunden. Um es aber nochmal etwas einfacher auszudrücken:

Nonstopflüge, das sagt der Name ja auch schon aus, haben keine Unterbrechung zwischen den planmäßigen Start- und Zielorten.

Direktflüge haben i.d.R. mindestens einen Zwischenstop. Man erkennt das daran, dass sich die Flugnummer nicht ändert. Der Grund für den Zwischenstop kann z.B. Betankung und/oder Aussteiger/Zusteiger sein. Aber auch hier keine Regel ohne Ausnahme: Ich meine, dass noch in den späten 80er Jahren Flüge von Bremen nach Gran Canaria als Nonstopflüge bezeichnet wurden. Wegen der RWY-Beschränkung (siehe Stuhr-Vertrag) und bei hohen Temperaturlagen in Bremen war i.d.R. ein reiner Tankstop in Faro nötig. Die Paxe blieben in Faro während der Betankung in der Maschine, und selbstverständlich kommunizierte die Crew diesen Umstand.

Aber, um die Begriffsverwirrung komplett zu machen, gibt es ja auch noch den Begriff "Anschlussflug". Das brauche ich wohl aber hier nicht zu erläutern. Das trifft immer dann zu, wenn Tante Edith von Bremen zu ihren Verwandten nach Lutenblag in Molwanien fliegen will. Nonstopflug BRE - FRA. Dann Direktflug (DC 3 von Air Molwania) mit drei Zwischenlandungen zur Betankung. Wo zwischengelandet wird hängt immer davon ab, wie teuer der Sprit an dem Tag und dem Flughafen ist.

 

 

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vor 21 Stunden schrieb QF002:

Doch, ein Flug kann (im rechtlichen Sinne) Beides gleichzeitig sein, jedenfalls unter bestimmten Bedinungen. Die Begriffe stehen nicht im Alternativverhältnis. Der Begriff "Direktflug" wurde von der Reiseindustrie zur Erweiterung der Möglichkeiten "erfunden". Die Rechtsprechung sagt, dass man bei einem "Direktflug" damit rechnen muss, dass es zu einer Zwischenlandung kommt - oder kommen kann. Es kann aber auch sein, dass es dennoch ein Nonstopflug wird, hierauf besteht aber gerade kein Anspruch.

 

Wenn ein Nonstopflug versprochen ist, dann kann sich der Reiseanbieter nicht rausreden.

 

Der "Trick" ist, Nonstopflug=Nonstopflug, Direktflug kann nonstop sein, aber jedenfalls auch darunter fällt der von Dir beschriebene Fall. Meistens kommt es dann auch dazu, muss aber eben nicht.

 

Ergänzung: Beispielsweise stellt das Amtsgericht München fest: http://www.ra-kotz.de/flughafen.htm

 

Edit: hier wird sogar gesagt, Direktflug=Nonstopflug, das ist aber ausdrücklich weder h. M. in Literatur noch in Rechtsprechung

https://www.anwalt.de/rechtstipps/zwischenstopp-bei-direktflug-laesst-reisepreisminderung-zu_022647.html

 

Aber eigentlich eröffnet der Begriff "Direktflug" die Möglichkeit einer Zwischenlandung in der Rechtsprechung.

 

Ich gebe mich "gewissermaßen" geschlagen ...

Mir ist schon klar, daß im Falle eines angekündigten Direktfluges dieser durchaus auch als Non-Stop geführt werden kann, aber der Passagier grundsätzlich mit einer Zwischenlandung rechnen muß.

Nur, es ist eben der Normalfall, daß ein Direktflug eine Zwischenlandung hat.

vor 17 Stunden schrieb aaspere:

@MHG

Um auf Deine Frage zu antworten: QF002 hat ja schon geantwortet, und ich sehe das auch so wie er. Es gibt Urteile zu dem Thema, die man im Netz findet. Allerdings wohl nur Urteile von Amtsgerichten; zumindest habe ich auf die Schnelle keine höhergerichtlichen Entscheidungen gefunden. Um es aber nochmal etwas einfacher auszudrücken:

Nonstopflüge, das sagt der Name ja auch schon aus, haben keine Unterbrechung zwischen den planmäßigen Start- und Zielorten.

Direktflüge haben i.d.R. mindestens einen Zwischenstop. Man erkennt das daran, dass sich die Flugnummer nicht ändert. Der Grund für den Zwischenstop kann z.B. Betankung und/oder Aussteiger/Zusteiger sein. Aber auch hier keine Regel ohne Ausnahme: Ich meine, dass noch in den späten 80er Jahren Flüge von Bremen nach Gran Canaria als Nonstopflüge bezeichnet wurden. Wegen der RWY-Beschränkung (siehe Stuhr-Vertrag) und bei hohen Temperaturlagen in Bremen war i.d.R. ein reiner Tankstop in Faro nötig. Die Paxe blieben in Faro während der Betankung in der Maschine, und selbstverständlich kommunizierte die Crew diesen Umstand.

Aber, um die Begriffsverwirrung komplett zu machen, gibt es ja auch noch den Begriff "Anschlussflug". Das brauche ich wohl aber hier nicht zu erläutern. Das trifft immer dann zu, wenn Tante Edith von Bremen zu ihren Verwandten nach Lutenblag in Molwanien fliegen will. Nonstopflug BRE - FRA. Dann Direktflug (DC 3 von Air Molwania) mit drei Zwischenlandungen zur Betankung. Wo zwischengelandet wird hängt immer davon ab, wie teuer der Sprit an dem Tag und dem Flughafen ist.

 

 

Der Begriff Direktflug ist anscheinend doch nicht so eindeutig zwingend als ein Flug mit Zwischenstop definiert (beim Begriff Non-Stop oder Anschlußflug ist der Fall ja eindeutig)
 

Bin trotzdem der Meinung, daß der Begriff Direktflug im Sprachverständnis der meisten Deutsch-Muttersprachler als "Non-Stop" verstanden wird.

Wenn man sagt: "Ich gehe direkt dort hin" versteht jeder dies als "sofort / ohne Umwege / ohne Unterbrechung auf dem Weg dort hin" und die Veranstalter/Airlines setzen diesen Begriff schon lange bewußt zum kaschieren einer - möglichen - Zwischenlandung ein.

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