airliners.de Team airliners-Nachrichten Geschrieben 3. Januar 2020 airliners.de Team Melden Geschrieben 3. Januar 2020 Die Bahn als Zubringer für Flüge zu nutzen, wird oft als zu unkomfortabel und unsicher bezeichnet. Ein bayerisches Gericht bestätigte nun die fehlende Anschlussgarantie auch bei "Rail&Fly"-Tickets.Zum Artikel
emdebo Geschrieben 3. Januar 2020 Melden Geschrieben 3. Januar 2020 Ich halte die Berichterstattung zu diesem Vorgang nicht für ausreichend, die Überschrift sorgt zudem für Irritationen. Nur die Auswahl des Zuges, der regulär nicht die Empfehlungen des Reiseveranstalters von mindestens 2 Stunden eingehalten hat, führt zur Ablehnung der Kostenübernahme. Nicht aber generell ein "verspäteter Zug". Bei jedem anderen ausgewählten Zug mit mehr als 2 Stunden Übergangszeit zwischen Ankunft am Flughafenbahnhof und Abflugzeit hätte der Reiseveranstalter lt. BGH die Haftung und Mehrkosten übernehmen müssen. https://reise-recht-wiki.de/haftung-des-reiseveranstalters-fuer-bahnverspaetung-bei-rail-fly-ticket.html
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 3. Januar 2020 Melden Geschrieben 3. Januar 2020 vor 2 Stunden schrieb emdebo: Ich halte die Berichterstattung zu diesem Vorgang nicht für ausreichend, die Überschrift sorgt zudem für Irritationen. Unvollständig trifft es ganz gut, denke ich. Ein nicht unerhebliches Argument wurde weggelassen. Die Begründung des Amtsgericht, dass dem Reiseveranstalter nicht die Gelegenheit auf Erfüllung gegeben wurde fehlt. Zitat Das Amtsgericht begründete dies mit einem fehlenden Abhilfeverlangen beim Reiseveranstalter selbst. Nach § 651c Abs. 2 BGB a.F. sei der Mangel zunächst jedoch gegenüber dem Reiseveranstalter anzuzeigen und ihm eine Frist zur Abhilfe einzuräumen. Nach Vortrag der Kläger wandten sie sich unmittelbar nach Verpassen des Fluges an ihr Reisebüro und buchten über dieses einen Ersatzflug. Eine Frist war auch nicht entbehrlich, da ebenso der Reiseveranstalter einen Ersatzflug zur Verfügung stellen hätte können. Eine Verweigerung der Abhilfe lag zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht vor. Somit konnten die Kläger auch nicht im Rahmen der Ersatzvornahme auf Kosten der Beklagten über ihr Reisebüro einen Ersatzflug buchen. Aufgrund des Fehlens eines ordnungsgemäßen Abhilfeverlangens konnte auch keine Minderung geltend gemacht werden. Die Argumentation des Landgerichts, dass 17 Minuten kein ausreichender Puffer auf der Strecke Hannover-Düsseldorf sein sollen halte ich zumindest für widerlegbar (Aktuell liegt die durchschnittliche Verspätung bei ~7 Minuten) und damit schwach. Die Fahrtzeit beträgt nur 2:26 Stunden.
Tomas Muller Geschrieben 4. Januar 2020 Melden Geschrieben 4. Januar 2020 Express Rail muss man nehmen. Da haftet Lufthansa! Bei Rail&Fly aber nicht!
chris_flyer Geschrieben 4. Januar 2020 Melden Geschrieben 4. Januar 2020 vor 5 Stunden schrieb Tomas Muller: Express Rail muss man nehmen. Da haftet Lufthansa! Bei Rail&Fly aber nicht! Das nützt nichts, wenn man keine LH fliegt. Das ist ebener in Kombination mit LH möglich. Viele Pauschalreisen gehen heutzutage mit Emirates, Etihad und Co. LH kostet da einen schönen Aufpreis.
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