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airliners.de

Reiseveranstalter müssen für Zugverspätungen haften


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Geschrieben

Ein Pyrrhussieg für Verbraucher- und Umweltschutz. Jetzt wird wohl kaum noch ein Reiseveranstalter Rail & Fly mit ins Programm nehmen. Verdient hat er sowieso nicht viel daran. Reisende werden verstärkt auf Zubringerflüge und Shuttle-Dienste ausweichen. Statt weniger innerdeutsche Flüge also eher mehr.

Geschrieben

Was soll neu an diesem Urteil sein? Ist nur eine weitere Bestätigung der allgemein gültigen Rechtsauffassung.

 

Vorherige, gegenteilige Urteile stützten sich vielfach nur auf eine Zugnutzung, wo schon planmäßig die gewählte Zugverbindung einen vom Reiseveranstalter gesetzten Zeitrahmen zur Ankunft am Airport nicht einhielt.

Geschrieben

Und dazu gilt noch, dass insbesondere bei Pauschalreisen eine Ankunft mit min. 3 Stunden vor dem Abflug eingeplant werden soll.

 

Wer das nicht einhält hat auch keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

Sind es jetzt also nur noch zwei Stunden Puffer ?

 

Dann viel Glück bei kleiner Verspätung, Gepäck einchecken und Sicherheitskontrolle. Das könnte eng werden mit zwei Stunden Puffer.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb emdebo:

Was soll neu an diesem Urteil sein? Ist nur eine weitere Bestätigung der allgemein gültigen Rechtsauffassung.

 

Vorherige, gegenteilige Urteile stützten sich vielfach nur auf eine Zugnutzung, wo schon planmäßig die gewählte Zugverbindung einen vom Reiseveranstalter gesetzten Zeitrahmen zur Ankunft am Airport nicht einhielt.

Steht doch im Artikel: bisher mussten die Passagiere mit mindestens 3 h Umsteigezeit planen. Jetzt reichen 2 Stunden + 10 Minuten Puffer + Fußweg aus, damit der Reiseveranstalter haftbar wird, wenn der Flug nicht erreicht wird.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Wenn jede Bestätigung von Verbraucherrechten vor Gericht ein Phyrussieg ist, warum den Verbraucherschutz nicht gleich einstellen?

Es ging hier um EINE Bestätigung bzw. eine Auslegung eines Gerichtes - nicht um JEDE Bestätigung und jedes Urteil.

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