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TURKISH AIRLINES NIE WIEDER !!! BETRÜGERISCHE MASCHE


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Nachdem Mitte März mein Rückflug von Bangkok über Istanbul nach Nürnberg von Turkish Airlines wegen Corona storniert wurde, warte ich seit nunmehr 6 Monaten auf die Rückerstattung.
Versprochen wurde mir im März eine Rückerstattung innerhalb von 6 Wochen (obwohl die gesetzliche Frist 7-14 Tage ist).
Nachdem dies nicht passierte, habe ich mich mehrfach, sowohl telefonisch, per Mail, als auch 2 mal persönlich beim Office im Flughafen um eine Rückerstattung bemüht.
Leider vergeblich, da man hier immer nur vertröstet wird, das Geld wäre unterwegs, man sollte noch 1-2 Wochen warten...
Inzwischen hatte ich die 1233 Euro für 2 Tickets bereits über meine Kreditkarte zurück buchen lassen, was auch vorübergehend und unter Vorbehalt passierte. Die grösste Frechheit ist dann allerdings das Turkish Airline diesen Betrag wieder über meine Kreditkarte zurück forderte.
Fakt ist nach 6 Monaten unendlicher Telefonate, E-Mails und persönlicher Gespräche habe ich immer noch keine Rückerstattung erhalten und dies wird auch mit Sicherheit in nächster Zeit nicht passieren.
Was bleibt ist nur der Weg über einen Anwalt!!!

Fazit: NIE WIEDER TURKISH AIRLINE!!!
 

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Durch penetrante Großbuchstabennutzung kriegst Du auch nicht mehr Geld...

 

Aber immerhin eins war richtig:

 

17 minutes ago, irgendwerwiewas said:

Was bleibt ist nur der Weg über einen Anwalt!!!

 

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vor 2 Stunden schrieb emdebo:

Dir ist bewusst, dass die Klage gegen das teilstaatliche Unternehmen in der Türkei eingereicht werden müsste?

Nein, kann auch an der Niederlassung der Airline im Abflugland eingereicht werden oder am jeweiligen Abflughafen / Ankunftsflughafen in der EU

 

https://www.diekmann-rechtsanwaelte.de/news/details/article/ag-nuernberg-ansprueche-aus-der-fluggastrechtevo-koennen-sowohl-beim-gericht-am-sitz-der-airline-als-auch-am-start-und-zielflughafen-eingeklagt-werden/

 

https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/gerichtsstand-der-niederlassung-bei-einer-auslaendischen-fluggesellschaft-327088

 

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Wurde das bei dem KK-Unternehmen eingereichte Chargeback durch TK widersprochen? (da jede Gutschrift durch den KK-Herausgeber erstmal „unter Vorbehalt“ gutgeschrieben wird)
 

Kannst du genauer definieren, WANN Turkish Airlines nach der Chargeback-Genehmigung durch den Kreditkarten-Herausgeber sich an deiner Kreditkarte „bedient“ hat? 
 

Vielleicht sogar nachträglich durch einen Mitarbeiter, nachdem die Widerrufsfrist erloschen ist? Da wäre die Angabe der Daten (Ankunft der Mitteilung „Chargeback genehmigt“ plus Termin der 2. Abbuchung) hilfreich.

 

Was spricht dafür, dann nochmals einen Chargeback-Antrag auszufüllen und nochmals als Grund „Ware nicht erhalten“ oder sogar als Grund „Betrug“ anzugeben? Wenn du die zweite Option wählst - ich selbst habe da aber bisher keine persönlichen Erfahrungen ... -  müsste allerdings dann wohl eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden und du dir die Kreditkarte beim Kreditkarten-Unternehmen austauschen lassen...
 

So wie ich Turkish Airlines kenne, ist da so viel Chaos, dass ein zweiter Chargeback sicherlich erfolgreich sein wird.

Bearbeitet von monsterl
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  • 3 Wochen später...
Am 8.9.2020 um 16:26 schrieb irgendwerwiewas:

[...]
Nachdem dies nicht passierte, habe ich mich mehrfach, sowohl telefonisch, per Mail, als auch 2 mal persönlich beim Office im Flughafen um eine Rückerstattung bemüht.
Leider vergeblich, da man hier immer nur vertröstet wird,[...]
 

Ich habe noch nie jemanden gesehen, der am ATO Erfolg hatte, bzgl. der Auszahlung eines Refunds!
Wobei diese Unsinnigkeit noch getoppt wird von Paxen, die am ATO - besser noch am Counter eines Handlings - ihre monetären Ansprüche bzgl. 261/2004 reguliert haben wollen!

"ABER SIE SIND DOCH DIE AIRLINE!!!!!!111!!!!1!11!!!!!" :x

Bearbeitet von C46
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