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Frage zu Verkehrsrechten


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Hallo,

 

habe mal ein Frage, die derzeit eher nur theoretischer Natur ist.

 

Es gibt ja bezüglich der Häufigkeit von Flügen zwischen zwei Ländern teilweise Abkommen, wo es eine Limitierung gibt. 

Wie wäre das wenn aus Deutschland heraus eine Lufthansa bezüglich Häufigkeit die Rechte in ein bestimmtes Land X vollkommen ausnutzt und es würde nun in Deutschland ein weiterer Marktbegleiter an den Start gehen, der auch Flüg nach X aufnehmen möchte.

Gibt es da in Deutschland Regeln, dass dann eine LH "was abgeben müsste" oder geht es nach dem Motto "first come, first served" bis die genutzten Slots in X frei werden oder hat ein Land X hier rechtlich auch ein "Wörtchen"  mit zu entscheiden und kann sagen, N Slot's für LH und K Slot's für den "Neuen"?

 

...NCC1701 ;)

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