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airliners.de

Neue Luftverkehrsteuer an 1.Mai 2024 - Handhabung bei bestehenden Buchungen mit FR


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Koelli:

Allein, dass bei Ryanair keine Aufschlüsselung der enthaltenen Steuern angezeigt wird, ist doch nicht konform, oder doch? 

Wenn Dir das alles zu intransparent erscheint, warum entscheidest Du Dich (immer wieder?) für die irren Iren? Wer bei denen bucht, weiß worauf er/sie sich ggf. einlässt…

Bearbeitet von jetstream
Geschrieben
Am 6.5.2024 um 00:10 schrieb moddin:

Einfach nicht bei Ryanair buchen. Ganz einfach. Nur so lernen sie. Solange aber die Geiz-ist-geil-Mentalität siegt, können sie sich auf die Schulter klopfen und sagen, 'wir machen ja alles richtig.'

Jaja, die gute alte Geiz-ist-geil-Keule. Ich darf dir verraten, dass die Zeiten von 9,99 Euro Reisen, die man nur wegen des Preises überhaupt erst unternimmt, vorbei sind. Ryanair ist nunmal, je nach Abflughafen, eine veritable Option für den Jahresurlaub geworden, auch mangels Alternativen.

Und wenn du mir jetzt bestätigst, dass du bereit bist, für den Familiensommerurlaub für eine vierköpfige Familie volle 700 Euro mehr für Hin- und Rückflug zu zahlen, nur damit der Name eines Netzwerkcarriers auf dem Rumpf steht (bei gleich schlechtem Bordprodukt versteht sich), dann sei dir dein Geiz-ist-geil-Kommentar gegönnt.

Im übrigen schlucke ich die Steuernachbelastung von Ryanair zähneknirschend und ohne Widerspruch und habe immer noch knapp 690 Euro im Vergleich zur parallel fliegenden Aer Lingus gespart.

Geschrieben
Am 6.5.2024 um 18:07 schrieb OliverWendellHolmesJr:

Nein, Schuldner der Steuer ist die Fluggesellschaft, nicht der Passagier. Dem Gesetzgeber ist es komplett egal, ob und wie die Kosten auf den Passagier umgelegt werden, das gilt immer.

Das Gesetz ist am 27.03.2024 ausgefertigt worden. Die neuen Steuern gelten für Abflüge ab dem 01.05.2025.

Ich nehme an es ist das Jahr 2024 gemeint? Wenn der neue Steuersatz nun für Abflüge, nicht für Buchungen, ab dem 01.05.2024 gilt, muss ich meine Behauptung des Betruges und auch den Vorschlag der Rückbuchung zurücknehmen.

Das bedeutet nicht, dass ich die Ansicht vertrete, dass Ryanair rechtens handelt, sondern, dass ich nicht im Stande bin eine Einschätzung vorzunehmen von der ich selbst überzeugt bin.

 

Ich ging bisher davon aus, dass nach rechtsstaatlichen Prinzipen Gesetze nicht rückwirkend sein können und deswegen auch bei Verträgen die Vereinbarung nach Änderung der Gesetzeslage nicht einseitig verändert werden können.

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Micha:

Ich nehme an es ist das Jahr 2024 gemeint?

Ja, da war ich meiner Zeit voraus oder hinterher. 

 

vor 38 Minuten schrieb Micha:

Ich ging bisher davon aus, dass nach rechtsstaatlichen Prinzipen Gesetze nicht rückwirkend sein können und deswegen auch bei Verträgen die Vereinbarung nach Änderung der Gesetzeslage nicht einseitig verändert werden können.

Hier muss man unterscheiden. Gesetze dürfen nicht rückwirkend gelten. 

 

Verträge können einseitig verändert werden, wenn die Möglichkeit bei Vertragsverschluss vereinbart (hat Ryanair über AGB) wird und gesetzlich zulässig (gilt Deutsches Recht, nein, gilt irisches Recht, keine Ahnung) ist. Das klassische Beispiel sind Anpassungen der Mehrwertsteuer.

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