Marobo Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 Wer sich Steuern/Gebühren für nicht angetretene Flüge bei 4U erstatten lassen will, muss sich offenbar ab sofort darauf einstellen, dass 5 EUR Bearbeitungspauschale vom Erstattungsbetrag abgezogen werden. Schade dass 4U sich immer mehr vom sympatischen, kundenfreundlichen Low-Cost-Carrier zum "Abzocker" entwickelt. Da wird hier ein Euro kassiert und dann dort ein paar: Erst werden die Preise auf die Nettodarstellung umgestellt, dann eine Mastercard-Buchungsgebühr eingeführt; dann wird klammheimlich immer mehr die "Surcharge" angehoben und nun werden auch hier wieder 5 EUR vom Kunden kassiert. Geht es denen so schlecht, dass sie es so bitter nötig haben?
speedman Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 Im Gegensatz zu FR(20 Euro) ist das sehr human...
LoCo Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 Dafür ist die Surcharge bei FR sehr human... Der Punkt ist doch, dass 4U einfach teurer als z.B. EZY produziert (s. Durchschnittspreis) und jetzt aufgrund der hohen Ölpreise gezwungen ist neue Einnahmequellen zu erschließen. Das sieht man doch schon daran, dass mittlerweile an fast jedem Vordersitz eine Werbung klebt. Sowas gibt es selbst bei FR nicht in diesem Umfang.
Jubilee Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 Ist das so wichtig?? Zwar ist dies eine weitere 'Preiserhöhung', aber die betrifft mich doch nur indirekt?? Vielleicht nervts auch 4U die ganzen no-shows zu bearbeiten, dürften wohl nicht gerade wenig sein. Allein vom airliners.de lesen kann ich verstehen, welche Gruppe nun auf die Barrikaden geht. Viele buchen wohl einfach wie wild darauf los, nur weil ein Ticket 0,01€ kostet, ohne zu wissen ob sie den Flug überhaupt antreten können. Genauso nur einen 0,01€ Oneway Tarif buchen, in der Hoffnung bei einer der nächsten Preisaktionen einen günstigen Rückflug zu ergattern. Falls es nicht klappt, gibts ja die Steuern zurück. Eben die Hobby-Loco-Vielflieger.
TobiBER Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 Nö, gibt ja auch Vollzahler, die genauso angearscht sind... Zum Glück gibts Alternativen zum LH-Großkonzern.
Tu204 Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 Dafür muss man bei Germanwings keinen unsinnigen Wheelchair-Levy zahlen, der eigentlich keinen Steuern- und Gebührencharakter hat, von Ryanair aber unseriöserweise als solcher Posten eingezogen wird. Ganz abgesehen davon -wie oben geschrieben- bewegen sich die 5 EUR in einer Dimension, die man noch halbwegs in Relation zu dem tatsächlich angefallenen Bearbeitungsaufwand setzen kann, im Gegensatz zu anderen Airlines, die astronomisch hohe Gebühren verlangen und sich seinerzeit geweigert haben, überhaupt etwas zurückzuerstatten. Letzten Endes ist es schade, dass auch hier mal wieder der Service verschlechtert wird, aber -wie schon beim Ausweis der Preise inkl. Steuern und Gebühren- man hat dem Kunden vorher gezeigt, dass man anders kann. Wenn der Kunde das allerdings nicht honoriert und die 'niedrigen' Preise bei der Konkurrenz bucht, dann passt man sich eben an.
Jubilee Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 Aber die Vollzahler haben auch vor zu fliegen. Die Hobby-Flieger natürlich noch viel häufiger, aber dafür kaufen diese die billig-Tix im Übermass, um später bei den überflüssig gewordenen Tickets die Steuern zurückzuverlangen. Damit meine ich, dass bei den Hobby-Fliegern der Nichtantritt mehrere Flüge zum Hobby dazugehört. Ich will nun nicht die Gebühr gutheißen, aber so schlimm finde ich sie nicht, da diese doch eher selten wirklich zu bezahlen ist. Wer rechnet denn schon bei der Buchung damit, dass er den Flug nicht antreten kann????? Ich jedenfalls net.
lars Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 Wurde ja langsam mal Zeit, dass 4U nun auch Gebühren für die Zurückerstattung der Steuern und Gebühren nimmt. Das waren ja tolle Zeiten, wo man Flüge für 1 Cent + 18,99 EUR buchen konnte und wenn man den Flug doch nicht antreten konnte, bekam man sozusagen den vollen Preis zurückerstattet. Und wer über den PayBack Link gebucht hat bekommt zusätzlich noch seine Points gutgeschrieben! Ich denke, wer einen Flug aus diversen Gründen nicht antreten kann, kann mit den 5 EUR Gebühren dennoch leben. Andererseits sollte man bedenken, dass im Falle eines No-Shows, die Steuern & Gebühren nur dann zurückerstattet bekommt, wenn man sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzt. Diejenigen, die den Flug verfallen lassen müssen und nicht wissen, dass sie einen Anspruch auf die Steuern & Gebühren haben, haben da die A-Karte gezogen. Und ich denke, es sind nicht gerade wenige Leute, die nicht wissen, dass Ihnen noch was zusteht. Meistens sind die Unwissenen die Vollzahler. Wenn man sie darauf anspricht, sagen sie dann meistens: "Ach, das sind doch eh nur ein paar Euro, ist doch egal!"
touchdown99 Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 Was ist die Grundlage für die 5 EUR ? Das müsste ja, um durchsetzbar zu sein, in deren AGB stehen und würde, wenn die aktuell geändert worden sind, erst für Buchungen (= Vertragsschluss) seit AGB-Änderung gelten. Im übrigen gibt es dann wieder das alte Spiel, ob die entsprechende AGB-Klausel mit AGB-Recht vereinbar ist oder nicht.
karstenf Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 5 EU sind - gemessen an dem Aufwand der entsteht - wenig!
raoul Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 5 € sind m.E. noch nicht einmal kostendeckend... Andere nehmen doch sehr viel mehr, oder? Wohl vor allem auch zur Abschreckung der diversen "Luft-Bucher", die erst einmal "auf Verdacht" 15 bis 20 "Billigst-Flüge" blocken und dann, wenn sie bis kurz vor dem Abflug immer noch keinen "billigen" Rückflug gefunden haben, die Hinflüge wieder "zurückgeben" und die "zu Unrecht einbehaltenen Steuern" zurückhaben wollen... Ich wäre sogar für eine weitaus höhere Gebühr - am besten höher als diese St./Geb./Zuschl., damit es mit diesem Spuk endlich ein Ende hat.
PHIRAOS Geschrieben 10. September 2005 Melden Geschrieben 10. September 2005 Gebühren für die Rückerstattung der Gebühren für nicht angetretene Flüge? Das klingt irgendwie doppelt gemoppelt, macht aber durchaus Sinn. Man hat eine 0,01€ Ticket in der Tasche fliegt aber nicht. Andere Kunden können auf dieses Ticket dann nicht mehr zugreifen. Der Platz im Flieger bleibt leer. Was haltet Ihr von folgenden Ideen: Bei den Preisaktionen sind pro Person max. 2 oder 3 Returnflüge buchbar, also 4 bis 6 oneways. Abhängig vom Namen des Reisenden, nicht des Buchenden. Auf diese Weise hätten mehr Leute eine Chance ein günstiges Ticket zu ergattern. Wenn man die Steuern und Gebühren zurückhaben möchte, muss man das vor dem Flug beantragen. Man weiß eigentlich früh genug, ob man fliegt oder nicht und wenn die Airline Bescheid weiß, kann sie den Platz im Flugzeug an eine andere Person verkaufen. gruß phil
raoul Geschrieben 10. September 2005 Melden Geschrieben 10. September 2005 Hi, das halte ich für viel zu aufwendig - und ich höre jetzt schon die ganz bestimmten Leute hier uns allen die Ohren volljammern, daß sie mit ihrem "Reihen-Buchen" nicht mehr nachkommen: wenn sie ihre (trotz der von Dir vorgeschlagenen Beschränkung auf 3 R/T-Flüge) vierte Buchung tätigen wollen und sich vorher überlegen müssen, welche der drei bestehenden sie denn nun stornieren sollen, damit die vierte doch noch durchgeht... Nein, am besten wäre es, wenn (meinetwegen mit dem Mittel der hohen Gebühren für späteres Erstatten) es sich überhaupt nicht mehr lohnen würde, diese unsäglichen "Luft-Buchungen" durchzuführen, weil sie als "verloren" gelten müßten, wenn der Betreffende nicht fliegt. Und - damit hast Du recht - andere hätten mehr Chancen, einen "Billig-Flug" zu ergattern (immer noch sehr wenige, aber eben nicht immer dieselben, die dann doch nicht fliegen).
touchdown99 Geschrieben 10. September 2005 Melden Geschrieben 10. September 2005 Hier wird wieder mal Ursache und Wirkung verwechselt. Niemand zwingt LCCs, Tickets für 0,01 € zu verkaufen. Jedes Gejammer, dass Leute sich Angebote, die genutzt werden, zu Nutze machen, ist, gelinde gesagt, kurios. Dass mit 0.01 € Tickets das "Risiko" spekulativer Buchungen steigt, ist halt so - ich mokiere mich ja auch nicht darüber, dass Leute bei einem Angebot von JAKOBS Krönung im Supermarkt mehr als ein Paket Kaffee kaufen, weil er demnächst wieder teurer ist. Was hier generell übersehen wird, ist die Tatsache, dass die Nicht-Rückerstattung von Gebühren für LCCs eine wesentliche Einnahmequelle ist, die LCCs also gerade darauf setzen, dass viele Leute billige Tickets kaufen, sie dann nicht nutzen und davon absehen, die für den LCC nicht angefallenen Gebühren zu beanspruchen. Wie in einem anderen Thread diskutiert, hat MOL zugegeben, dass 1/3 aller Gewinne bei Ryanair auf nicht zurückgeforderten Gebühren der Paxe beruhen. Dann stellt Euch mal die Fragen, - wieviel Revenue weniger es gäbe, wenn Buchungen nicht durch fortlaufende "Billgtickets" stimuliert würden ? - wieviel Leute, die Billigtickets verfallen lassen, überhaupt Gebühren zurückfordern ? Ich schätze mal, dass es - einschl. aller a.de-Füchse - deutlich weniger als 5% sind. Wer ist denn jetzt hier der Böse ? Die 2, 3, 4%, die die ihnen gehörden Gelder zurückverlangen, oder der LCC, der sich treuhänderisch verwaltete Gelder von 95, 96% der Kunden in die Tasche steckt ? Eins ist doch ganz klar: Für einen LCC ist jeder Pax, der ein Ticket bucht und dann nicht fliegt, ertragstechnisch wesentlich attraktiver als der Kunde, der die Leistung tatsächlich nutzt - selbst wenn man die Handvoll Leute mitreinrechnet, die auf einer Rückerstattung der Gebühren bestehen. Im übrigen denke ich, dass wir demnächst mal ein Gerichtsverfahren bekommen, ab welchem Betrag eine in AGB willkürlich festgesetzte "Bearbeitungspauschale" eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Bei 5 € ist das sicher nicht der Fall, aber bei 20 € kann man darüber nachdenken. Immerhin fallen ja auch keine enormen Beträge an, wenn die entsprechenden Gelder nicht zurückgezahlt werden, sondern an diverse Abgaben- und Gebührengläubiger wie Flughafen, Handlingfirma, Bezirksregierung, Finanzverwaltung usw. abgeführt werden. Auch das verursacht Verwaltungs- und Transaktionskosten.....
nosegear Geschrieben 10. September 2005 Melden Geschrieben 10. September 2005 Du tust ja gerade so als wenn man den Kaffee günstig in der einen Woche kauft und in der darauffolgenden wieder für den normalen (teueren) Preis zurückgeben will. Das ist ne Milchmädchenrechnung und der Vergleich hinkt leider ein wenig.
Gast Geschrieben 10. September 2005 Melden Geschrieben 10. September 2005 Puh, was sind hier einige wieder klugscheißerisch. Einige hätten vielleicht Lehrer werden sollen, sorry... Ich gehöre zu denen, die auch schon "auf Verdacht" gebucht haben. Was ist daran schlimm? Die Airlines laden gerade zu dazu ein. Warum solltet ich das dann nicht nutzen? Muss ich mich jetzt schlecht fühlen? Ich habe mir so schon schöne Kombinationen gebaut, zuletzt nach Helsinki. Einige sind hier auch nur dann echte Helden, wenn sie LH buchen oder wenn Billigflug, dann aber bloß ohne 19 Euro-Ticket, weil das ist ja asozial, nicht wahr... Dass jetzt fünf Euro für die Rückerstattung erhoben werden, ist eine wertvolle Information. Danke für das Posting! Natürlich fand ich es vorher besser aus meiner Sicht, aber mit fünf Euro kann ich leben. Und wenn ich 4U wäre, hätte ich diese Gebühr schon lange eingeführt.
touchdown99 Geschrieben 10. September 2005 Melden Geschrieben 10. September 2005 Leider haben hier einige immer noch nicht verstanden, dass ich, wenn ich Steuern und Gebühren von der Airline zurückverlange, nicht "etwas umtausche", sondern lediglich etwas beanspruche, was rechtlich mir und nicht der Airline gehört. Der Airline "gehört" lediglich der Flugpreis, z.B. 0,01 € oder aber auch 299,- €. Den will ja auch niemand zurückhaben. Noch mal: Steuern und Gebühren gehören nicht der Airline, weil Airlines als private Unternahmen keine Steuern und Gebühren erheben können. It's that simple. Airlines ziehen diese Steuern und Gebühren lediglich von ihrem Vertragspartner treuhänderisch und zusätzlich zu der ihnen zustehenden Leistung (=Flugpreis) ein und leiten sie, wenn sie denn angefallen sind, an denjenigen, dem sie rechtlich zustehen, weiter (und machen in der Zeit zwischen Zahung durch den Kunden und Weiterleitung (z.T. bis zu 9 Monate) damit Zinsgewinne....). Wenn der Grund der Weiterleitung nicht eintritt, wird nicht etwa die Airline "Eigentümer" der treuhänderisch eingezogenen Beträge, sondern sie ist rechtlich betrachtet um diese ungerechtfertigt bereichert und muss sie eigentlich an den, von dem sie sie erhalten hat, zurückgeben. Erstaunlicherweise machen Airlines das aber nicht von sich aus... Wenn man also von einer Airlines Steuern und Gebühren zurückverlangt, ist man kein zu Dank verpflichteter Bittsteller, sondern verlangt nur etwas, was einem von Rechts wegen zusteht. Die Logik (und moralische Überheblichkeit) der Kritiker wäre nur dann überzeugend, wenn sie z.B. auch beim Finanzamt auf die Rückerstattung zuviel gezahlter Einkommenssteuer verzichten, weil - wenn das Finanzamt das Geld doch schon einmal hat, warum sollte ich es dann zurückverlangen dürfen.... Wenn Airlines das System lästig finden, sollen sie sich beim Staat dafür einsetzen, dass sie nicht treuhänderisch tätig werden müssen, sondern die entsprechenden Beträge unmittelbar vom Passagier zu entrichten sind. Doch halt - dann wäre es mir als Airline ja gar nicht mehr möglich, alle möglichen Gestehungskosten stickum als "Steuern und Gebühren" zu deklarieren, obwohl sie eigentlich gar keine sind und sie eigentlich nur dazu dienen, zwecks Kundenverwirrung den beworbenen Flugpreis niedrigzurechnen...
Gast Geschrieben 10. September 2005 Melden Geschrieben 10. September 2005 @touchdown99 Sehe ich exakt genauso. Aber die Diskussion hier ist ja schon wieder abgedriftet. Ausgerechnet in einem Forum für Low-Cost-Airlines müssen sich nämlich diejenigen, anmachen lassen, die diese Rechte wahrnehmen und die Möglichkeiten nutzen. Wie gesagt: Ich habe auch schon teure Flüge gebucht, aber wenn ich einen für 19 Euro bekomme, fühle ich mich nicht schlecht dabei. Und wenn ich mir 18,99 Euro wiederholen konnte, weil ich aus persönlichen Gründen nicht fliegen wollte oder konnte, so war ist und war auch dies kein Verbrechen.
touchdown99 Geschrieben 10. September 2005 Melden Geschrieben 10. September 2005 Ach ja, noch mal die Frage, was Grundlage dieser 5,- € Bearbeitungspauschale ist ? Geänderte AGB ?
raoul Geschrieben 10. September 2005 Melden Geschrieben 10. September 2005 ... ausgerechnet in einem Forum für Low-Cost-Airlines ... ... Hallo, wo denn bitteschön sonst? Bei den Spottern vielleicht noch, okay. ... wenn ich einen für 19 Euro bekomme, fühle ich mich nicht schlecht dabei ... ... Hat denn das hier irgendjemand behauptet, daß Du Dich dabei "schlecht fühlen" sollst? Kann beim besten Willen niemand entdecken. Ich persönlich bin (und bleibe) dafür, daß die "Rückerstattungs-Gebühren" so hoch wie nur möglich angesetzt werden, um "Blind-Bucher" etwas abzuschrecken. ... wenn ich mir 18,99 Euro wiederholen konnte ... war auch dies kein Verbrechen ... Ganz davon abgesehen, daß Du sicherlich noch niemals für einen nicht angetretenen 19 €-Flug die behaupteten 18,99 € zurückbekommen hast - es wäre selbstverständlich kein "Verbrechen". Ich fände es nur völlig "daneben" und "unbillig".
touchdown99 Geschrieben 10. September 2005 Melden Geschrieben 10. September 2005 Ich persönlich bin (und bleibe) dafür, daß die"Rückerstattungs-Gebühren" so hoch wie nur möglich angesetzt werden, um "Blind-Bucher" etwas abzuschrecken. Kleiner Hinweis: Die von Dir sog. "Rückerstattungs-Gebühren" sind natürlich auch keine Gebühren, sondern eine Bearbeitungspauschale, die ein LCC durch AGB seinem Vertragspartner für eine Leistung (Rückerstattung) "diktiert", zu der man gesetzlich verpflichtet ist (s.o.). Deshalb können sie nicht beliebig hoch festgesetzt werden (schon gar nicht den Steuern/Gebühren entsprechend oder diese gar überschreiten), weil die entsprechende AGB-Klausel dann insgesamt nichtig wäre. Es hat schon einen guten Grund, warum Germanwings nicht so hoch rangeht wie z.B. Ryanair. Die zuständige Richterin beim AG Köln ist schon so reichlich mit Klagen gegen Germanwings beschäftigt. Ganz davon abgesehen, daß Du sicherlich nochniemals für einen nicht angetretenen 19 €-Flug die behaupteten 18,99 € zurückbekommen hast - es wäre selbstverständlich kein "Verbrechen". Ich fände es nur völlig "daneben" und "unbillig". Es macht für die Rückerstattung überhaupt keinen Unterschied, ob ich nicht geflogen bin und vorher 280,01 € Ticket + 18,99 € Steuern/Gebühren gezahlt habe oder 0,01 € Ticket + 18,99 € Steuern/Gebühren. Die 18,99 € kann ich so oder so zurückverlangen - und das funktioniert selbstverständlich auch bei 0,01 € + X, wenn man die richtige Zauberformel nennt.....
raoul Geschrieben 10. September 2005 Melden Geschrieben 10. September 2005 Das ist Deine - mittlerweile bis zum Erbrechen hier vorgetragene - Meinung (u.U. auch "Rechtsauffassung"); aber das ändert nun wirklich nichts daran, daß es den angeblichen Fall (Ticket 19 €; Rückerstattung tatsächlich 18,99 €) noch niemals gegeben hat. Man zeige ihn mir.
Tu204 Geschrieben 10. September 2005 Melden Geschrieben 10. September 2005 @Raoul: Ich habe mir schon mehrmals die 18,99 Euro bei 0,01 Euro-Flügen zurückerstatten lassen und glaube, dass ich bei weitem nicht der Einzige bin. In einigen dieser Fälle habe ich den Flug nur gebucht, weil ich kalkuliert habe, dass bis auf einen Cent keine Unkosten anfallen und kostenlose Optionen für mich einen Wert besitzen. Zuletzt bin ich zum Beispiel in STN umgestiegen und hatte dort keine sehr lange Umsteigezeit auf den Germanwings-Anschlussflug nach Köln. Da habe ich mich für den Fall der Fälle abgesichert, indem ich auf dem Morgen- und Abendflug des kommenden Tages Tickets zu je 0,01 Euro + Tax erworben habe. Es war also von vornherein vollkommen klar, dass ich nicht alle meine kostenlosen Flugscheine nutze und die Erstattung beanspruche. Ein schlechtes Gewissen habe ich dabei jedoch nicht, denn -wie von touchdown geschrieben- wenn die Airline das nicht möchte, dann soll sie keine Tickets für 0,01 Euro anbieten. Dass die Airline sich anstattdessen Gelder einzuverleibt, die ihr nicht gehören, ist jedenfalls in diesem Zusammenhang nicht zu akzeptieren. PS: 4U hat bisher sämtliche Rückerstattungen schnell und unkompliziert vorgenommen.
touchdown99 Geschrieben 10. September 2005 Melden Geschrieben 10. September 2005 Du erwartest nicht wirklich, dass ich meine Kreditkartenabrechnungen scanne und hier reinstelle.... Im Übrigen hast Du zu der von Dir - bis zum Erbrechen vorgetragenen - Auffassung, dass es nicht sein könne, keine plausible Erklärung geliefert, die die ganz simplen rechtlichen Gesetzmäßigkeiten, an die auch Germanwings gebunden ist, außer Kraft setzen könnten....
raoul Geschrieben 10. September 2005 Melden Geschrieben 10. September 2005 Du erwartest nicht wirklich, dass ich meine Kreditkartenabrechnungen scanne und hier reinstelle.... Nein, natürlich nicht; denn diese/Eure angeblichen "Rückerstattungen bis auf 0,01 € (Ticketpreis)" halte ich auch weiterhin für eine von einigen "Sesselpupsern" ständig und gebetsmühlenhaft wiederholte Mär... Aber wie ich Euch doch diese "Rubbel-Phantasien" lasse, so laßt mir doch bitte meine Auffassung, daß Leute wie Ihr mit Eurem Verhalten die LoCo-Flüge langsam aber sicher kaputtmacht und ich deshalb heftigst die Daumen drücke, daß die Fluggesellschaften so weit wie möglich an die oberste Grenze der (mit Bedacht in Anführungs- Striche gesetzte) "Erstattungs-Gebühren" gehen mögen, um die unsäglichen Spaß-Bucher von ihrem (unsozialen) Treiben abzuhalten.
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