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airliners.de

Kundenservice - ein Wort, das Ryanair nicht kennt


Marobo

Empfohlene Beiträge

...die gerichtskosten, jahrelanges Verfahren quer durch alle Instanzen, und am Ende verliert man doch.....

 

..also bei mir war das bislang immer nur so:

 

Anwalt aufsuchen

alle relevanten Unterlagen mitbringen/durchgehen

Prozessvollmacht unterschreiben

vergessen das man nen Anwalt beauftragt hat

Scheck einlösen

 

stressig ist sowas nur wenn man sich davon stress macht....

 

Gruß, Thomas

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raoul schrieb:

 

Wenn Du mit Deiner Forderung nach Schadenersatz durch Ryanair wirklich durchkommen solltest (und ein solches Urteil auch noch rechtskraeftig wuerde), koennen wir das gern auf meine Kosten mit ein paar Flaschen feiern. Versprochen (und ich halt mein Wort)!

 

Na, das könnte ja ein heiterer Abend werden. Irgendeiner hat ihn jetzt im anderen Forum zum "Spamkönig" gekrönt. Darauf stoße ich dann derweil an.

 

Warum ich das schreibe?

Weil ich die Debatte sehr interessant finde, hier auch jeder seine Meinung sagen sollte, aber von den 7 Seiten bestehen etwa 3 mal wieder rein aus raouls Provaktionen, Anfeindungen und ewigen Wiederholungen. Da ist wenig Argumentation. Das nervt extrem beim Lesen, und nicht nur bei diesem Thema.

 

Und nun, raoul: Los geht's.

Werde Dir allerdings nicht mehr antworten, nachdem ich mich leider selbst mal auf so eine Endlosschlacht eingelassen habe. Ergebnis: hoffnungslos.

 

Drücke marobo die Daumen!

Ich finde es gut, da was zu versuchen. Und wenn es nichts wird, war es auch nicht naiv oder zu belächeln, sondern schafft für viele Leute hier absolute Klarheit. So oder so.

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Na, das könnte ja ein heiterer Abend werden. Irgendeiner hat ihn jetzt im anderen Forum zum "Spamkönig" gekrönt. Darauf stoße ich dann derweil an.

In welchem anderen Forum?

 

Ich finde es gut, da was zu versuchen. Und wenn es nichts wird, war es auch nicht naiv oder zu belächeln, sondern schafft für viele Leute hier absolute Klarheit. So oder so.

Nein, eben nicht.

Prozesse können Jahre dauern, und da jeder Fall anders ist und die individuellen Begebenheiten auch zu berücksichtigen sind, gibt es auch immer wieder andere Urteile.

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Wie Ihr seht, sehe ich inzwischen wenig Sinn darin, die Postings von Raoul weiter zu kommentieren. Er ist ohnehin unfehlbar und macht auch nie Fehler beim Tippen. Das machen nur die Idioten in seinen Augen.

 

Aber Du Deinem Posting Crewlounge: Urteile schaffen immer ein Stück weit Rechtsicherheit für die Zukunft, weil andere sich darauf beziehen können. Wenn es nur ein AG-Urteil gibt, wird man damit nicht gut vor dem BGH argumentieren können. Aber der/die eine oder andere Amtsrichter/in wird sich schon anschauen, was sein Kollege/seine Kollegin in einem ähnlichen Fall entschieden hat. Das ist hier zwar nicht so extrem wie in anderen Ländern, wo es vor Gericht fast nur darum geht, ob man ein entsprechendes Urteil findet. Das Verfahren wird - wenn überhaupt - sicher maximal bis zum LG gehen. Dort würde im Zweifel keine Revision mehr zugelassen. Gerade vor einem Amtsgericht lässt sich natürlich auch gut mit Urteilen andere LG oder dem BGH argumentieren.

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@crewlounge

 

Gleich nebenan im Allgemeinen Luftfahrt-Forum.

 

Ein bisschen mehr Klarheit käme schon da rein. Für mich war es bisher so, dass Verschiebungen mehr oder weniger hinzunehmen sind. Und dass es allenfalls eine kostenlose Umbuchung oder Geld zurück gibt. Sollte hier jetzt sogar Schadensersatz fällig sein, wäre das ein ganz anderer, neuer Ansatz. Letztlich würde es von der Instanz abhängen, ab der sich die Rechtsprechung daran orientieren würde. Ich persönlich bin übrigens auch nach wie vor eher skeptisch.

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Wenn es zur Klarheit beiträgt:

 

Das Kostenrisiko eines Prozesses mit einem Streitwert von 200,- EUR beträgt rund 210,- EUR, soweit ein Rechtsanwalt bereit ist, das Mandat zu den gesetzlichen Gebühren zu übernehmen. Vor dem sachlich zuständigen Amtsgericht wäre aber grds. keine anwaltliche Vertretung notwendig, so dass sich das Kostenrisiko gfls. auf die reinen Gerichtskosten reduzieren lässt. Soweit Ryanair kein Versäumnisurteil gegen sich ergehen läßt, also sich gar nicht erst verteidigt, wäre ein Verfahren für Ryanair in jedem Fall ein Zuschussgeschäft, da deren Rechtsanwälte wohl kaum zu den gesetzlichen Gebühren tätig werden (auf deren Höhe sich Deine Ersatzpflicht im Unterliegensfalle beschränkt).

 

Da es sich aufgrund des Streitwerts um ein sog. Kleinverfahren handelt, bei dem das Gericht in verfahrenstechnischer Hinsicht nach billigem Ermessen entscheidet, und aufgrund der Tatsache, dass das Urteil nicht berufungsfähig wäre, ist bei Vorliegen eines Deinen Rechtsstandpunkt teilenden Urteils des BGH (allgemein) sowie des LG Köln (Ryanair-spezifisch) das Prozessrisiko gering, soweit Du einen ersatzfähigen Schaden nachweisen kannst. Dieser kann z.B. in den Umbuchungsgebühren liegen oder in der Nichtrückerstattung des Flugpreises der übrigen Flüge.

 

Beim Amtsgericht Köln ist für Ryanair übrigens die Abteilung 138 zuständig...

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Hier mal der Grund für das canceln deiner Flüge, Marobo.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,391543,00.html

 

Vielleicht möchtest du jetzt Boeing verklagen ;-)

SCNR

 

Beoing ist kein Vertragspartner von ihm, allerdings steht es, so Boeings nichteinhaltung der Liefertermine ursächlich ist, Ryanair natürlich frei sich die Kohle von Ryanair wiederzuholen......

 

Gruß, Thomas

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Das war auch eher spassig gemeint.

 

Ich unterstütz ihn ja sogar dabei, da mir die "Machenschaften" von Ryanair ja auch nicht unbedingt gefallen.

Was das rechtliche betrifft, bin ich allerdings absoluter Laie und kann mich da nicht immer auf mein Bauchgefühl verlassen.

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Ich unterstütz ihn ja sogar dabei, da mir die "Machenschaften" von Ryanair ja auch nicht unbedingt gefallen..

 

mir auch nicht... wäre nicht überrascht wenn irgendwann rauskommt das Ryanair sowas mit Absicht und Kalkül macht. Naja.. Ryanair hat den größten Teil seiner Existenz Verluste geschrieben und kommt da irgendwann auch wohl wieder hin.......

Wenn Ryanair über die Wupper geht gibt es 738 vermutlich für nen symbolischen Euro im Drylease oder so... ;-)

 

Gruß, Thomas

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Fuer mich zunaechst einmal abschliessend

- ich warte und freue mich sehr auf den Prozess -

eine kleine IRONISCHE (mit SMILEYS ?? versehene)

"Zitatenschlacht"

(wenn doch schon keine Kissen greifbar sind...)

----------------------------------------------------------------------------

*Ironie-Modus-zur "Zitatenschlacht" ein*

 

... Wenn es zur Klarheit beiträgt: ...

Wohl eher weniger... ;-)

 

... Das Kostenrisiko eines Prozesses mit einem Streitwert von 200,- EUR beträgt rund 210,- EUR, soweit ein Rechtsanwalt bereit ist, das Mandat zu den gesetzlichen Gebühren zu übernehmen...

Irgendwann hat's bei Marobo aber noch geheissen, es wuerde sich um mehr als 500 Euro handeln? Falsch eingefluestert? Aber Du wirst es doch sicher auch unter diesem Einstandspreis uebernehmen, das Mandat, gelle? ;-)

 

... wäre ein Verfahren für Ryanair in jedem Fall ein Zuschussgeschäft, da deren Rechtsanwälte wohl kaum zu den gesetzlichen Gebühren tätig werden...

Es sei denn, Ryanair haette eine eigene Rechtsabteilung mit angestellten Juristen, die pauschal bezahlt werden. Aber nein, das waere ja gemein, gemein, gemein... ;-)

 

... Da es sich aufgrund des Streitwerts um ein sog. Kleinverfahren handelt, ...

Nicht nur aufgrund des Streitwerts, verehrte Freunde - auch aufgrund des voelligen Fehlens an Einsicht. ;-)

 

... das Prozessrisiko gering, soweit Du einen ersatzfähigen Schaden nachweisen kannst. Dieser kann z.B. in den Umbuchungsgebühren liegen oder in der Nichtrückerstattung des Flugpreises der übrigen Flüge...

Also los, und mal wieder in die Haende gespuckt - wir steigern das Bruttosozialprodukt... ;-)

 

... Beim Amtsgericht Köln ist für Ryanair übrigens die Abteilung 138 zuständig...

Und die Station 30 A ist zustaendig fuer ... aber das wisst Ihr ja sicher. Bluemchen oder Kaffee? Ich komm' Sonntag mal vorbei.

 

*Ironie-Modus-zur "Zitatenschlacht" aus*

---------------------------------------------------------------------------

;-)

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Postet Du hier eigentlich nur, um zu sehen, wann anderen bei Deinen sinnlosen Antworten auf hilfreiche Beiträge hier der Kragen platzt? Es gehört echt extrem viel Selbstbeherrschung dazu, das zu verhindern. Aber Hauptsache Du hast wieder 100 Postings heute gemacht! Und Hauptsache Du hast immer das letzte Wort! Ist gut fürs Ego, oder? Herzlichen Glückwunsch, Herr Spamkönig!

 

Ich werde speziell für Dich übrigens gerne noch einmal auf Euro und Cent genau posten, wie hoch die Umbuchungsgebühren konkret sind, wenn es soweit ist. Bis dahin können sie sich nämlich aufgrund geänderter Flugpreise durchaus noch ändern, wie Du vielleicht weißt, wenn Du das Gebührenschema der LCC verstanden hast. Der Streitwert kann dann aufgrund geltend gemachter Nebenkosten nochmal etwas höher sein. Insgesamt wird er sich voraussichtlich in einer Höhe von 500-600 EUR bewegen.

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Das freut mich zu hoeren. Weisst Du denn, wo die Grenze des Streitwerts liegt, damit der Prozess auch in hoehere Instanzen gefuehrt werden kann? Damit mit Deiner Klage vielleicht auch Klarheit fuer alle anderen geschaffen wird? Und es unter Umstaenden auch Auswirkungen auf die LCC haben kann?

 

Was Du Dir so alles vorstellst - ich will "immer das letzte Wort haben"? Das scheint ja eher Dein Problem zu sein. Lass es doch einfach mal so stehen, was jemand "sagt", der nicht Deine Ansichten teilt. Kann doch sein, dass Du einfach nur unrecht hast und Dich da in etwas verrennst. Wird doch nicht das erste Mal gewesen sein.

 

Und was sollte ich davon haben, wenn anderen "der Kragen platzt"? Nein, ich bestaerke Dich doch nun schon seit geraumer Zeit darin, endlich einmal "Naegel mit Koepfen" zu machen und Klage zu erheben - waehrend ich vor einigen Wochen oder Monaten ja noch eher versucht habe, Dir und Deinen Kumpanen aufzuzeigen, dass Ihr mit Eurer Einschaetzung wohl eher keine Chance haben werdet.

 

Erinnerst Du Dich an die damalige "Schlammschlacht"? Hast Du noch in Erinnerung, was ich damals z.B. zu der z.T. wohl auch von Euch losgetretenen Rueckerstattungs-Lawine gepostet habe? Jetzt werden dafuer Gebuehren erhoben. CC-Aufschlaege? Sind da. Ist alles nach meiner festen Ueberzeugung so etwas wie "Notwehr" der LCC, weil es manche Leute uebertrieben (oder eben auch "auf die Spitze getrieben") haben.

 

Wie war hier ein Trip-Report ueberschrieben? "Mit Verlaub, aber: Sind Sie noch zu retten?" oder so aehnlich? Und Du willst das mit dieser Buchungs-Arie noch toppen? Du beschwerst Dich allen Ernstes, wenn die Airlines sich dieses Verhalten nicht mehr gefallen lassen? Vielleicht sollten sich die LCC zusammentun, um gemeinsam - trotz aller Beruehrungsaengste wegen der starken Konkurrenzsituation - zu ueberlegen, wie manchen "Spass-Buchern" das Handwerk zu legen sein koennte?

 

Di kennst doch das Wort vom "Krug, der solange zum Brunnen geht, bis..."? Es ist an der Zeit, dass er bricht, finde ich. Mal sehen, was als naechstes kommt...

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Nein, ich frage Dich jetzt nicht, was Du mir mit Deinen abstrusen Vorwürfen ("Und Du willst das mit dieser Buchungs-Arie noch toppen? Du beschwerst Dich allen Ernstes, wenn die Airlines sich dieses Verhalten nicht mehr gefallen lassen?") jetzt schon wieder anhängen willst.

 

Da Du offenbar etwas an Wahrnehmungsverlust leidest: Schau mal, wer von uns beiden hier beinahe jedes der letzten Postings zitiert und kommentiert hat. Irgendwann muss auch mal gut sein, oder? Aber das veranstaltest Du ja hier fast täglich in irgendeinem anderen Thread. Es war ja klar, dass Du irgendwann auch auf "meinen" Thread aufmerksam werden würdest, nachdem er erstaunlich lange ohne Deine Postings auskommen durfte.

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Aber, mein lieber Marobo,

was soll ich denn bitteschoen "jetzt schon wieder anhaengen" wollen? Ich kenne nicht einmal das Wort (bzw. was es in diesem Zusammenhang bedeuten soll/koennte).

 

Dein Vorschlag, nachzusehen, wer von uns wen kommentiert oder zitiert, ist doch genauso verquer wie die Einschaetzung, ich haette Dir "abstruse Vorwuerfe" gemacht. Fragen gestellt, Marobo, Fragen gestellt. Die Du im uebrigen - was immer wieder zu weiterem Nachfragen animiert - bis jetzt noch nicht beantwortet hast.

 

Es stehen noch einige Antworten aus - auch wenn ich inzwischen genauso sicher bin, dass Du sie einfach nur nicht beantworten kannst, wie Du (leider) nicht in der Lage bist, einfach einmal eine andere Meinung (oder ein anderes Gefuehl - ich bin ja schon sehr vorsichtig geworden in meiner Wortwahl) anzugucken, zu ueberdenken und mit Deiner zu vergleichen.

 

Das, Marobo, verstehe ich auch unter einer "Diskussion". Dass es (jetzt kommt mein "Unwort des Jahres 2005") nicht unbedingt und immer "auf gleicher Augenhoehe" (igitt!) vonstatten gehen muss, ist genauso klar wie die Tatsache, dass es keine Annaeherungen (nun mein "Unwort des Jahres 1995") "in Groessenordnungen" geben kann zwischen uns. Das ist zwar (mein "Unwort des Jahres 1989") "urst schade", aber hinzunehmen.

 

Versuch's einfach mal.

 

Und klage schnellstens gegen Ryanair. Womit ich elegant zum Thema zurueckgefunden habe. Hurra!

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Ich habe kein Problem damit, wenn Du eine andere Meinung vertrittst. Aber dann versuche sachlich zu argumentieren, wie das andere auch können, und meine nicht immer, andere als Idioten hinstellen zu müssen, weil sie eine andere Auffassung haben (die sich ja offenbar sogar mit LG und BGH-Urteilen deckt), weil sie sich nicht ständig mit irgendwelchen Meilenaktionen beschäftigen und deshalb möglicherweise weniger Meilen für ihre Flüge bekommen haben als es möglich wäre etc. Das letzte Posting von Touchdown99 ist sachlich und enthält konkrete Informationen. Zu was das Dich wieder veranlasst, darüber kann man nur noch mit dem Kopf schütteln - gerade wo Deine Postings immer wieder erstaunlich inhaltsleer sind und mich in meiner Frage kein Stück weitergebracht haben.

 

Selbst bei allem Bemühen, Deinen Standpunkt zu verstehen, ist mir dies bisher nicht gelungen, weil Du offenbar der Meinung bist, dass bestehende Verträge problemlos und einseitig geändert werden können. Sorry, aber das sieht in den deutschen Gesetzen und der deutschen Rechtsprechung ein wenig anders aus. Vielleicht ist Dein Denken in Thailand zutreffend. Das kann ich nicht beurteilen, auch wenn ich davon ausgehe, dass auch dort ein Vertrag etwas ist, an das sich beide Seiten zu halten haben.

 

Ich habe im übrigen auf Deine Fragen geantwortet, solange daraus nicht wieder endlose Diskussions- und Zitierorgien zu erwarten sind.

 

Und ja: Wie ich hier inzwischen auch schon etliche Male geschrieben habe, werde ich Dir wahrscheinlich bald den Gefallen tun und mich gegen die Umbuchungsgebühren wären. Dass ich derzeit noch Informationen einhole, hatte ich auch schon mehrfach geschrieben. Also schreibe bitte nicht noch 20 Mal, dass ich bald klagen soll. Danke!

 

So, jetzt reicht es mir für heute...

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- die Beschwerdesumme für eine Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil liegt bei 600,- EUR (d.h., etwas vereinfacht gesagt, ich muss 600,- EUR weniger bekommen haben als beantragt). Wer das von mir gepostete Urteil gelesen und verstanden hat, wird feststellen, dass die fehlende Berufungsfähigkeit hier dem Kläger hilfreich ist, weil es bereits ein höchstrichterliches Urteil des BGH genau zu dem hier entscheidenden Punkt aus dem Jahr 1983 und ein ryanairspezifisches Urteil des LG Köln aus dem Jahr 2003 gibt. Bedarf an weiteren Präzedenzfällen gibt es nicht, und die von beratungs- und einsichtsresistenten Parteien bisweilen genutzte Möglichkeit, Verfahren durch die Instanzen zu treiben, besteht hier nicht.

 

- bis zu einem Streitwert von 300 EUR bleibt sich das Kostenrisiko gleich, der nächste Gebührensprung bei Anwalts- und Gerichtskosten ist von 301-600 EUR. Dann wird es rund 60% mehr. Meine oben genannte Zahl (210 EUR) versteht sich übrigens ohne MwSt. Die reinen Gerichtskosten sowie etwaige Kosten des gegnerischen Anwalts liegen bei einem Streitwert bis 300 EUR bei 163 EUR (inkl. MwSt.)

 

- in rechtlicher Hinsicht müsstest Du mal für Dich definieren, was genau an materiellem Schaden eingeklagt werden soll. Einen - so er denn überhaupt bestünde - Anspruch auf Umbuchung aller Flüge nach Wahl bekämst Du eh nicht mehr rechtzeitig durchgesetzt und vollstreckt, so dass nur Schadensersatz in Form von Geldersatz in Betracht kommt. Dafür braucht es einen monetären Verlust (s.o.).

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Marobo,

auch ich drücke Dir die Daumen.

Es war zwar etwas schwierig, sich durch die ganzen Seiten des Threads zu lesen, aber nachdem ich angefangen habe, raouls Postings nicht mehr zu lesen, war's ganz einfach ;)

Ich teile Deine Rechtsauffassung. Und auch wenn das nicht maßgeblich ist, so hoffe ich doch, dass es irgendwann Richter gibt, die FR in die Schranken weisen.

 

Gruß

Alex

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