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Kundenservice - ein Wort, das Ryanair nicht kennt


Marobo

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[quote name="Tommy1808

also ich weiß ja nicht' date=' ich habe bislang drei mal, zweidurch eigenes Verschulden und einmal durch Staatsgewalt (also nicht von der Airline zu verantworten) Flüge verpasst. Mit Lufthansa, mit Northwest und mit American Airlines. LH hat für lächerliche 150us$ auf den nächsten Tag fest umgebucht, NWA und AA haben kostenlos umgebucht, AA (das war der Staatsgewalt Fall) hat sogar angeboten uns auf einen für uns günstigeren Flug umzubuchen (also LAN direkt statt DTW wo wir abgeholt werden sollten), sogar unter einbeziehung anderer Airlines (hätten es aber nicht mehr rechtzeitig in das Abfluggate geschafft).

Das waren jeweils billigste Buchungsklassen... mag sein das die Grundpolitik anderer Airlines auch darin besteht erstmal keine Verantwortung für nichts zu haben, aber das Wort Kulanz ist ausserhalb der Ryanair Welt scheinbar durchaus geläufig....

[/quote]

 

Ich denke mal, das alle Flüge unter einer Buchungsnummer auch als Durchgangstarif gelaufen sind und du nicht, wie im Falle von Marobo, die Buchungen gestückelt hast; also du hattest 1 Duchrgangsdokument mit 1 Ticketnummer und 1 Buchungsnummer und nicht z.B. für die Strecke FMO-FRA-FMO ein Ticket unter einer Buchungsnummer und dann ein seperates getrennt gebuchtes für die Strecke FRA-DTW-FRA unter einer anderen.

 

Sofern es nicht das Verschulden des Paxes ist, werden selbstverständlich kostenlos Änderungen vorgenommen und ggf. DBC Voucher ausgestellt.

Im Falle eines Staatsverschulden, wie z.B. dem Besuch von Herrn Bush im Februar wird dies anders gehandhabt; in diesem Falle werden jedoch keine Voucher bei Verspätungen, etc. ausgegeben (LH argumentiert z.B. damit, dass es nicht ihr verschulden sei, sondern höhere Gewalt).

In solchen Fällen, also Airline Verschulden / höhere Gewalt, kann dann auch auf eine andere Fluggesellschaft umgebucht werden mit denen die Airline entsprechende Interline-Abkommen hat; auch die neue und alte Buchungsklasse müssen nicht identisch sein. Das Ticket wird von der neuen Fluggellschaft, der ursprünglichen Airline zum ID-Tarif in Rechnung gestellt. Also hierbei gibt es Regelungen.

Sofern es das verschulden des Kunden ist, kommen jedoch die normalen Umbuchungsbedingungen zum Zuge. Bei uns wird das so geregelt, dass, sofern die ursprüngliche Klasse verfügbar ist, in die selbige umgebucht wird und die Umbuchungsgebühr in Rechunung gestellt wird. Ist diese nicht mehr Verfügbar wird in die nächsthöhere Klasse umgebucht und je nach neuem Tarif, kann man aus Kulanz auf die Umbuchungsgebühr verzichten oder nicht, auch muss dann der jeweilige Vielflieger Status herangezogen werden.

 

Wann und in welchem Zeitraum Buchungen getätigt werden ist egal. Die Buchung ist abgeschlossen beim letzten Segment unter der Buchungsnummer; Anschlussflüge müssen jedoch unter der gleichen Buchung laufen, ist dies nicht der Fall, handelt es sich nicht um einen Anschlussflug sondern um eine neue Reise (!) - wurde mir auch von meinem Supervisor bestätigt. Aber diesen Sachverhalt hatte ich schon mehrfach gesagt. Unser Kulanzrahmen z.B. ist zwar groß, jedoch bei solchen gestückelten Buchungen nicht sonderlich, da gibt es klare Anweisungen und ich denke mal FR verhält sich hier nicht anders. Wie schon gesagt, für den Kunden ist das leider blöd.

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Ja, deutlich mehr. Es waren knapp 200 EUR.

Hm, auch wenn ich deine Wut verstehen kann, aber angesichts _der_ Summe wuerde ich ueberlegen, ob ich gutem Geld schlechtes hinterherwerfe.

Recht wirst Du nicht bekommen, und wenn doch, dann wird es ein Pyrrhussieg.

Mein A-ha-erlebnis mit der Juristerei liegt schon einige Jahre zurueck, aber mir schallen heute noch die Worte des damaligen leitenden StA´s in den Ohren:

"Loesen Sie sich mal von ihrer kindlichen Rechtsauffassung.(!!!)

Die Proleten verfolgen wir nicht, denn die Knaeste sind voll und teuer.

Gegen die Winkeladvokaten schwerreicher Ganoven haben wir keine Chance.

Aber gegen den Mittelstand haben wir immer Druckmittel, der wird unnachgiebig verfolgt und _abkassiert_ (!)"

 

Ok, das war eine andere Geschichte.

Aber denk´ mal drueber nach.

Die Drecksgerichte interessieren sich nicht fuer irgendeine kleine Wurst (nicht persoenlich nehmen, aber so ist _deren_ Auffassung!), die glaubt, schlecht behandelt worden zu sein.

Wenn ueberhaupt, dann geh´ das ganze geschickter an, und klopf mal bei Verbraucherverbaenden an, ob die nicht so eine Klage unterstuetzen wuerden.

Informier dich, ob es evtl. Anwaelte gibt, die so einen Fall suchen oder gebrauchen koennten. Frag´ die Lufthansa ;-) (nur halb als Scherz gemeint!) oder einen anderen LCC...

...such´ dir auf jeden Fall (institutionelle) Mitstreiter und/oder geh´ an die Oeffentlichkeit, denn alleine wirst Du untergehen.

Glaub´ mir, ich weiss, wovon ich rede.

 

Viel Glueck anyways, D-AGNT

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Deine Erfahrungen in allen Ehren, aber eine Amtsrichterin, die im Jahr 1000+ zivilrechtliche Sachen zu entscheiden hat, sieht das regelmäßig ziemlich emotionslos....

Mein Reden - keine Sau interessiert sich fuer dich.

Mal davon ab, dass die niederen Chargen der Gerichte von den Anwaelten grosser Unternehmen eh´ nicht Ernst genommen werden. Fuer die beginnt das Spiel da, wo Ottonormalverbraucher i.d.R. schon finanziell und Mental die Puste ausgeht.

Deswegen der Tip mit den institutionellen Unterstuetzern.

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Ich habe heute noch das Feedback eines Experten von einer Schlichtungsstelle erhalten, der sich mit mehreren Anwaltskollegen beraten hat. Kurz zusammengefasst ist er der Meinung, dass mir das Recht auf eine kostenlose Umbuchung zusteht. Mir würde sogar die Erstattung eines Linienfluges einer anderen Airline im Rahmen des Schadensersatzes zustehen.

 

Begründung: Das Reisereicht sieht Flugreisen grundsätzlich als relative Fixgeschäfte an, so dass vertraglich vereinbarte Zeiten nicht einseitig geändert werden dürfen. Wird dies trotzdem getan, kann der Vertragspartner (= die Airline) sich nicht mit der reinen Erstattung der Kosten für den Flug aus der Affäre ziehen. Vielmehr hat der Fluggast Anspruch auf Ersatz ALLER aus dieser Verlegung resultierenden Schäden.

 

Im Interesse der Schadensminimierung werde ich aber lediglich verlangen, dass Ryanair mein gebuchtes und bezahltes Ticket kostenfrei auf einen anderen Tag überträgt bzw. die Kosten dafür wieder erstattet. Dadurch entsteht Ryanair im Prinzip noch nicht einmal ein Schaden.

 

Letztlich habe ich dann heute die Umbuchungen durchgeführt. Zwei der drei betroffenen Flüge wurden tatsächlich kostenlos umgebucht. Wow! Den dritten Flug durfte ich trotz einer Verschiebung seitens Ryanair um über fünfeinhalb Stunden nicht kostenlos umbuchen, sondern musste eine Umbuchungsgebühr von 181,67 GBP (= 265,63 EUR) bezahlen. Begründung: Die Preisdifferenz wäre zu groß. Als ob das mein Problem ist... Aber dieser Betrag kommt dann eben noch zu den Umbuchungsgebühren dazu, die ich für die übrigen fünf Flüge bezahlen durfte und die ich von Ryanair zurückfordern werde. Insgesamt verlangte Ryanair stolze 764,53 EUR für die Umbuchung der Flüge - eine nette Einnahmequelle! Wohlgemerkt: Ryanair hat die Flüge verschoben und ich bin so entgegenkommend, auch eine Woche früher zu fliegen, wo die Flüge noch zu den alten Zeiten stattfinden.

 

Zu dem allen kommen noch die Telefongebühren für den Kontakt mit Ryanair zwecks Umbuchung (01908 für 1,86 EUR/min.), die sich auf ca. 50 EUR belaufen. Genaueres werde ich auf der nächsten Telefonrechnung sehen.

 

Damit ist die Sache nun also ins Rollen gekommen. Ich werde mich gegen die Gebühren wehren und freue mich, wenn dadurch vielleicht auch für viele andere Klarheit geschaffen werden sollte. Außerdem interessieren sich bereits einige Medien für das Geschäftsgebahren von Ryanair in dem speziellen Fall und allgemein.

 

Ich werde hier in diesem Thread immer mal wieder über den Fortgang berichten, sobald es etwas Neues gibt.

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"Loesen Sie sich mal von ihrer kindlichen Rechtsauffassung.(!!!)

Die Proleten verfolgen wir nicht, denn die Knaeste sind voll und teuer.

Gegen die Winkeladvokaten schwerreicher Ganoven haben wir keine Chance.

Aber gegen den Mittelstand haben wir immer Druckmittel, der wird unnachgiebig verfolgt und _abkassiert_ (!)"

Ich glaube Dir aufs Wort, dass das so gelaufen ist..

Und die Druckmittel heissen Girokonto und Arbeitgeber! Da kann man bequem abgreifen..

Meine Meinung über diesen abgefuckten Rechtsstaat dürfte ja bekannt sein!

 

Tja Marobo:

Rein vom Gerechtigkeitsgefühl (ich weiss.. hat nix mit Recht zun tun..) meine ich, dass Dir ein Ausgleichsanspruch zusteht. In diesem Land wird aber schon seit Jahren nicht mehr nach dem entschieden, was gemeinhin und subjektiv als Recht empfunden wird. Es wird nach wirtschaftlichen Interessen entschieden. Das heisst, wem kann man im Zweifelsfalle den Schaden eher zumuten? Dem, der nach Ansicht des Gerichtes den Schaden am ehesten verkraften kann! Und das wirst Du sein!

Letztendlich wird wie in Deinem Fall das wirtschschaftliche Interesse der Airline den Ausschlag geben!

Würde im konkreten Fall gegen die Airline entschieden, würden grenzenlose Schadenersatzansprüche über das Unternehmen hereinbrechen!

Trotzdem.. viel Glück!!!

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Ich denke, das ist dann wieder ein wenig Auslegungssache und vielleicht von der Meinung des jeweiligen Richters abhängig, ob dies zumutbar ist. Eine Vertragsänderung sind meines Erachtungs durchaus auch ein paar Minuten - nur wird daraus in der Regel ja kein Schaden entstehen. Es geht ja nicht um eine pauschale Abgeltung, wie eine Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung, sondern um den Ersatz konkret entstandenen Schadens. Ich denke, wenn entsprechender Schaden entsteht, ist auch eine ein- oder zweistündige Verschiebung durchaus hinreichend. Bei mir ist die Sache ja zum Glück so eindeutig, dass es in dem Punkt keine Diskussion geben dürfte (ein Flug um gut fünfeinhalb Stunden verschoben, ein anderer ganz gestrichen mit Umbuchung auf den 11 Stunden späteren Abendflug).

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Also ich teile Dein Rechtsempfinden und denke das MOL ein Schuss vor den Bug gut tun würde und ein Präzedensfall vielen Fluggästen nutzen würde, deshalb denke ich sollte die Verbraucherzentrale dir Unterstützung gewähren.

 

Andere LCC`s sind aber auch nicht kulanter. Ich war in CDG. Erst zehn Minuten nach der eigentlichen Abfugszeit gabs von LH die 4 U dort abfertigen eine Durchsage das der Flug unbestimmte Zeit später kommen würde. Erst nach drei Stunden verriet eine Dame die am Nachbargate einen anderen Flug abfertigte, dass die Maschine noch in CGN sei und der Flug gecancelt sei damit 4 U die folgenden Kurse pünktlich fliegen könne, da es in CGN wohl erst ca 2 Stunden Delay wegen technischer Probs gegeben hätte.

 

Es gab weder Erfrischungen, noch einen Anruf, sondern nur unfreundliche Kommenatre seitens des Handlingunternehmens (LH): Das sei ja normal wenn man für ein paar Euros fliegen würde und was wir denn erwarten würde, wenn wir nen normales Ticket gebucht hätten würde uns sowas nicht passieren.

 

Eine BEschwerde bei der 4U hotline ebenfalls erfolglos. "Wenn heute abend noch Platz ist werden sie mitgenomen". Und dann ganz gnädig. "In anbetracht der Umstände könnte ich sie auf den Abendflug umbuchen" und tat so als täte er mir nen gefallen.

 

KEine Umbuchung auf LH nach CGN oder DUS möglich.

 

Es war auch eine junge Dame dabei die um 17.40 mit 4 U nach SXF weiter wolte. Ankunft in CGn normalerweise 09.30, also genug Zeit.

 

Als sie dann um 23.30 mit der verspäteten Aebndmaschine ankam und zum 4 U Schalter ging sagte man ihr, das sie keinerlei Rechte hätte da sie nicht rechtzeitig am Gate war. Und eine Umbuchung nicht möglich sei, sie für knapp 180 Euro neu buchen müsste und das 4U an der Verspätung keine Schuld treffe da man sie ja nicht dafür sorge getragen hätte so früh zu fliegen das sie auch mit einem gestrichenen Flug dazwischen pünktlich in CGN sei.

 

Die Dame ist dann mit der Bahn gefahren.

 

Das war wirklich unverschämt von 4U, denn u.a. viel der Satz: "Die neuen EU-Verordnungen sind von Schwachköpfen geamcht und interessieren uns nicht."

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Guten Abend zusammen,

 

war schon lange nicht mehr im Forum, habe daher auch nicht die letzten 7 Seiten dieses Themas gelesen.

 

Um ehrlich zu sein, finde ich es aber schon dreist von manchen Leuten hier, Ryanair zu kritisieren, obwohl die AGBs klipp und klar besagen, dass für keine Anschlussflüge gehaftet wird, die evtl. durch Flugzeitenänderungen verpasst werden können.

Ich persönlich halte aufgrund dieser extremscharfen AGBs auch nur wenig von Billigairlines dieses Kalibers (FR), bin zwar auch schon einen oneway mit FR geflogen, allerdings ohne Umstände und Beanstandungen, doch finde ich diese Art von Kundenbehandlung nicht in Orndnung. Aber sie ist fair und gerecht, denn der Fluggast bestätigt mit dem Klick ins Kästchen, die Geschäftsbedingungen gelesen zu haben. Und da steht eben alles drin. Wenn der Buchende allerdings zu faul ist, sich mit den Bestimmungen auseinanderzusetzen, bzw. sie zu lesen, stimme ich eurer Kritik nicht zu.

 

Von Airlines dann noch zu verlangen, Flüge auf eine Woche vorher kostenlos umzubuchen, um damit der Airline entgegen zu kommen (normal müsste es umgedreht sein!), halte ich für eine Unverschämtheit.

 

Und vor allem die Forumbenutzer hier sollten doch über Ryanair & Co. bescheid wissen und bei solchen Flugkombination vielleicht andere Airlines vorziehen.

 

Mehr soch i net

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Momentchen mal! Ich wäre liebend gerne exakt an den Tagen geflogen, die ich gebucht habe! Man plant so einen Trip ja auch, muss sich wegen Urlaub abstimmen etc. Nur leider hält sich FR nicht an die gebuchten und bestätigten Zeiten. Zwei Flüge wurden um über 5,5 Std. verschoben, einer sogar um 11 Std., weil FR den Morgenflug STN-TMP streicht. Dadurch ist nicht nur der eigentliche Zweck der Reise größtenteils nicht mehr möglich - ich würde sogar zwei Flüge gar nicht bekommen, weil ich in TMP statt 7 Std. Aufenthalt zu haben nun auf einmal 4 Std. vor der Landung schon weiterfliegen soll.

 

Nach dt. Gesetzen (und da kann in den AGB stehen was will), können Verträge nicht einfach einseitig geändert und jegliche Form des Schadensersatzes abgelehnt werden. Das gilt für FR wie für jedes andere Unternehmen. Um den Schaden für FR in Grenzen zu halten, bin ich auch mit einer Beförderung 1 Woche früher einverstanden, wo FR noch exakt zu den gebuchten Zeiten Flüge anbietet. Aber natürlich bin ich nicht bereit, für dieses Entgegenkommen meinerseits über 800 EUR zu zahlen. Um in Deinem Wortlaut zu bleiben: Das empfinde ich als eine Unverschämtheit!

 

Theoretisch könnte ich auch den Ersatz für Hotelübernachtungen und/oder die Erstattung der Tickets für Alternativflüge mit anderen Airlines verlangen. Nur dann müsste FR wirklich etwas vom vereinnahmten Geld herausrücken, während sie in meinem Fall eigentlich billig ohne Mehrkosten davon kommen und das gesamte fürs Ticket vereinnahmte Geld behalten können.

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Naja, das mag sein, dass das deutsche Gesetz das nicht zulässt. Da kenne ich mich ehrlich gesagt auch nicht besonders aus. Aber steht auf der Buchungsseite nicht "Ihre voraussichtlichen Flugzeiten" oder "Änderungen der Flugzeiten vorbehalten"? Das ist doch aussagekräftig genug, oder?

Ich rege mich doch auch nicht auf, wenn mein Condor-Ferienflug 2 Stunden verlegt wird. Ist doch ganz normal und kommt bei einer so großen Airline doch vor - genau wie bei Ryanair. Dass dein Trip dadurch ind Wasser fällt, weiß Ryanair doch nicht und, dass es sie einen Dreck schert, wenn du dich darüber bei Ihnen beschweren willst, weiß doch jeder.

Gut, vielleicht habe ich mich mit dem Wort "Unverschämtheit" ein bisschen hart ausgedrückt, mir ist auf die Schnelle nichts anderes eingefallen. Aber, wenn ich solche Sachen über FR weiß, dann buche ich erst gar nicht dort. Danach rege ich mich eh wieder auf.

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Aber steht auf der Buchungsseite nicht "Ihre voraussichtlichen Flugzeiten" oder "Änderungen der Flugzeiten vorbehalten"? Das ist doch aussagekräftig genug, oder?

Nein, das steht dort eben nicht. Und selbst wenn es da stehen würde, sind Änderungen eben vorbehalten, kann die Airline nicht für die Folgen nur mit den Schultern zucken. Ein Urteil vom LG Köln hat bereits bestätigt, dass die Flugzeiten elementarer Bestandteil des Beförderungsvertrages sind. Schau mal auf Seite 5 dieses Threads recht weit unten.

 

Ich rege mich doch auch nicht auf, wenn mein Condor-Ferienflug 2 Stunden verlegt wird. Ist doch ganz normal und kommt bei einer so großen Airline doch vor - genau wie bei Ryanair.

Darüber würde ich mich auch nicht aufregen, wenn ich 2 Wochen Urlaub gebucht habe. Wenn ich aber beispielsweise einen Daytrip gebucht hätte und Condor den Hinflug um 5,5 Std. oder gar um 11 Std. nach hinten verschieben würde, sähe die Sache anders aus - erst recht, wenn dadurch mein Rückflug sogar vor meiner Ankunft stattfinden soll.

 

Dass dein Trip dadurch ind Wasser fällt, weiß Ryanair doch nicht und, dass es sie einen Dreck schert, wenn du dich darüber bei Ihnen beschweren willst, weiß doch jeder.

Dass sie es erstmal nicht wissen, will ich ihnen zugute halten. Aber spätestens nach Kenntnisnahme sieht die Sache anders aus. Natürlich kann FR in dem Punkt weiter stur sein und auf ahnungslos machen. Nur dann gibt es eben vielleicht bald ein Urteil gegen FR, das viele Verbraucher interessieren könnte und das deshalb evtl. auch in den Medien publik wird.

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Merkt Ihr es endlich?!? Lese diesen Thread jetzt schon seit Tagen und kann es nicht fassen, dass das Offensichtliche einigen immer noch nicht klar zu sein scheint!

 

Da will jemand kassieren - möglichst ohne Leistung zu erbringen. Und die, die auf Erfüllung hoffen, die werden dann irgendwie schnell abgefertigt damit sie möglichst schnell wieder verschwinden. Der ideale Kunde bucht und wird dann zum "no-show". Transport ist nicht das Ziel!!!

 

Bei einer Hure nennt man(n) das wohl "Falle schieben"! Nichts anderes als die Hure der Transportunternehmer ist ... (fehlenden Namen aus haftungsrechtlichen Gründen bitte selber einsetzen)!

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Zu dumm, dass es diesmal mich getroffen hat und ich mich nicht so wie wahrscheinlich 98% der Ryanair-Kunden verhalte, die sich mit einem "Pech gehabt" abfinden...

 

Es dürfte nur interessant sein, ob Ryanair lieber doch noch einlenkt, bevor die Sache vor Gericht geht, wo man ein Urteil mit weitreichenden Folgen riskiert.

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@hepo:

 

Grundsätzlich sehe ich das ähnlich und werde in Zukunft sicher noch seltener mit FR fliegen. Nur kommt man leider weder nach POZ, noch nach VLL oder TMP vernünftig mit den anderen Airlines namens DE oder AB. Aber im Sommer werde ich meinen Weg nach TMP beispielsweise mit AB (nach HEL) antreten. Und SCQ habe ich jetzt auch bei AB (via PMI) statt mit FR gebucht.

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aber steht auf der Buchungsseite nicht "Ihre voraussichtlichen Flugzeiten" oder "Änderungen der Flugzeiten vorbehalten"?

Selbst wenn das da steht... IRGENDWANN im Zuge der Abwicklung eines Beförderungsbvertrages müssen auch 'voraussichtliche' Flugzeiten für den Carrier einmal verbindlich werden!

Andersherum würde der Passus 'Änderungen der Flugzeiten vorbehalten' bedeuten, dass Flugzeiten für den Carrier niemals verbindlich werden. Und das wäre eine grobe Benachteiligung des Kunden!

FR & Co. werden sich daran gewöhnen müssen, für eingegangene Verpflichtungen im Rahmen des BGB zu haften! Schlimmstenfalls muss man halt die Preise erhöhen, um sinnvolle Rücklagen anzulegen!

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Ich bin sicher, spätestens wenn die Klage eingereicht ist wird FR einlenken

und zahlen.

Bis dahin wird man wohl mauern und abwarten wie weit der Kunde bereit ist zu gehen.Wenn die merken dass man Ernst macht werden die schon weich.

An einem Urteil, besonders wenn es rechtskräftig geworden ist, hat nicht nur FR sondern die ganze Branche kein Interesse.

Deshalb darf man sich grundsätzlich nicht einschüchtern lassen.

 

Der Weg zu seinem Recht ist oft sehr steinig.Man braucht halt einen langen Atem.

 

Ich drück Euch auf jeden Fall die Daumen.

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Guten Abend zusammen,

 

....

 

Um ehrlich zu sein, finde ich es aber schon dreist von manchen Leuten hier, Ryanair zu kritisieren, obwohl die AGBs klipp und klar besagen, dass für keine Anschlussflüge gehaftet wird, die evtl. durch Flugzeitenänderungen verpasst werden können. .

 

es geht doch hier nur dann um AGBs, wenn sie im Einklang mit den entsprechenden AGB Gesetz sind...anderes Bsp...nehmen wir mal an, Ihr kauft Euch ein Camcorder fuer 150 GBP, der sonst ueberall mindestens 300 GBP kostet...da kann der Verkauefer sich nicht hinstellen und eine Garantie verweigern, weil das Teil ja so viel billiger sei als "Normal".

 

Die Ablfug und damit Ankunftzeit gehoert zu den Hauptpflichten eines Befoerderungsvertrages...deshalb resultieren daraus in Folge auch Schadensersatzansprueche...ich denke dabei an einen sog. negativen Schadensausgleich, also den Ersatz der Schaeden, der im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verspaetung/Ausfall der Reise entsteht (wie Umbuchungsgebuehren, erhoehte Reisekosten etc)....Verpasst jemand aufgrund einer Verspaetung einen Termin, dann allerdings im Hinblick auf entstehende Vermoegenseinbussen Pech gehabt...aus diesem Grund diese von der EU eingefuehrten Pauschalen.

 

Was Germanwings und Ryanair da treiben, ist juristisch unvertretbar...und ich sage es noch einmal, solche Unternehmen sind nur mit einem erheblichen Schuss vor den Bug zu stoppen....Abstuerze sind dafuer in der Luftfahrt doch recht hilfreich gewesen in der Vergangenheit (denkt nur an Valujet in Florida 1996, in dessen Folge die Sicherheit bei dieser Airline endlich ernst genommen wurde....es liegt wohl in der Natur des Menschen, dass erst Schockerlebnisse einen Bewusstseinswechsel in Gang setzen...,

 

also, hoffentlich kracht es bald !

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