aljoscha Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 @Nosig Da war MH744 etwas schneller mit der Anwort. Du hast vollkommen recht,es ist Menschenverachtend. Ich wollte genau das MH744 vor Augen führen. Ich glaube er hat genau diese Einstellung die ich dargestellt habe. Ich habe da eine etwas andere Einstellung. Das bedeutet nicht das ich diesen Vorfall schön reden will.Nur sollte man das ganze etwas tiefer hängen.
MH744 Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 @Nosig Da war MH744 etwas schneller mit der Anwort. Du hast vollkommen recht,es ist Menschenverachtend. Ich wollte genau das MH744 vor Augen führen. Ich glaube er hat genau diese Einstellung die ich dargestellt habe. Ich habe da eine etwas andere Einstellung. Das bedeutet nicht das ich diesen Vorfall schön reden will.Nur sollte man das ganze etwas tiefer hängen. dann würde mich mal interessieren, welche (abschreckende) Strafe du für angemessen halten würdest.
aljoscha Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 @MH...Ich glaube wir haben verstanden was Du meinst. Solche Subjekte,Menschen kann man dazu ja nicht sagen, gehören beim Check in der LTU angekettet damit jeder mal draufschlagen kann. So als Abschreckung.Oder hast du bessere Vorschläge. ich glaube einige haben verstanden, was ich gemeint habe... Sorry MH744, da hast Du etwas vollkommen falsch verstanden. Ich bin nicht auf Deiner Seite. Im Gegenteil.
flieg wech Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 Hi ahoberg, okay, wahrscheinlich ist der alkohol das Hauptproblem, da man bei Drogen halt wirklich Probleme kriegen kann bei der Kontrolle.... aber jemand, der 3.0 Promille im Blut hat, da sieht man doch sowohl beim Einchecken als auch am Gate.... ich denke, daß Ganze ist unglücklich gelaufen, am Ende bleibt die LTU auf den Kosten sitzen bleiben, Paxe sind verärgert und der arme Teufel wird auch noch gebrandmarkt.....und wer den bei RTL im Interview gesehen hat, der wird zugeben, dass der nicht gerade auf der Sonnenseite des Lebens steht.... es gibt keine Patentlösungen für solche Fälle...ich hatte schon gesagt, dass ich der crew keine Vorhaltungen machen will...die müssen innerhalb weniger Minuten entscheiden, ob das Verhalten eines Pax zur Gefährdung des Flugzeuges führen kann.....aber warum die Rückkehr nach Düsseldorf...das will nicht in den Kopf??!
MH744 Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 @MH...Ich glaube wir haben verstanden was Du meinst. Solche Subjekte,Menschen kann man dazu ja nicht sagen, gehören beim Check in der LTU angekettet damit jeder mal draufschlagen kann. So als Abschreckung.Oder hast du bessere Vorschläge. ich glaube einige haben verstanden, was ich gemeint habe... Sorry MH744, da hast Du etwas vollkommen falsch verstanden. Ich bin nicht auf Deiner Seite. Im Gegenteil. also hast du wahrscheinlich nicht verstanden was ich gemeint habe.
Bjoern_FRA Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 Ich gehe davon aus, daß ein 330-200 eingesetzt wurde auf der Strecke. Mit 212 Passagieren also waren noch ca. 111 Plätze frei (nur 65% Auslastung!!!. Ich hätte den irgendwo ganz hinten hingesetzt und evtl. einige Passagiere die Plätze wechseln lassen. .. Gute idee, das wäre auch eine lösung gewesen.. komisch dass da bisher keiner drauf gekommen ist ;-) lieber ein paar leute die plätze wechseln lassen als gleich ganz umzukehren. An den platz gefesselt und mit etwas sicherheitsabstand drumherum hätte der nicht mehr viel anrichten können.
raoul Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 Ist es eigentlich üblich, den (in diesem Fall in Bangkok) auf ihren Rückflug wartenden Passagieren, die wegen dieser "verspäteten" Maschine in Hotels einquartiert werden müssen, nichts von dem Grund ("Randale" beim Hinflug) zu sagen, sondern einen "Triebwerkschaden" vorzuschieben? Wäre die "Wahrheit" für die Fluggäste denn soviel "aufregender" als der "vorgeschobene" Schaden am Fluggerät?
Nosig Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 Eine abschreckende Strafe wäre Hausverbot an Bord. Oder Verweigern der Mitnahme beim Check-in, ersatzlos. Wer sternhagelvoll an Bord geht, kann sich im Notfall auch nicht alleine in Sicherheit bringen.
Gast Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 Wenn dieser Einzeller genau so am check-in Schalter stand wie er vor der Kamera glänzte, dann wird der/die check-in agent ganz schnell die Bordkarte ausgedruckt haben um den Anblick los zu werden. Das ganze ist für die LTU dumm gelaufen, es sei denn der ist tatsächlich im Grundbuch eingetragen. Das werden die Anwälte der LTU wohl schon geprüft haben. Interessant wäre noch, ob dieser prügelnde weibliche Einzeller mit einem Verfahren rechnen muss. Es wird Zeit, das in D die "air rage" Gesetze dem internationalen Standard angepasst werden. Dann wäre die "Dame" von Amts wegen dran.
Sickbag Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 >>>Interessant wäre noch, ob dieser prügelnde weibliche Einzeller mit einem Verfahren rechnen muss. Das kommt darauf an, ob das Opfer einen Strafantrag stellt. Was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann in der Situation. Ausserdem kann er sich doch sowieso an nichts mehr erinnern *grins*
Gast Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 "Opfer" ist gut. Deswegen sagte ich ja - unsere Gesetze müssen angepasst werden damit so etwas ein Offizialdelikt wird und der Staatsanwalt in jedem Fall eingreifen muss. Dann würden beide Einzeller erst mal einsitzen.
Tommy1808 Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 Das kommt darauf an, ob das Opfer einen Strafantrag stellt. Was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann in der Situation. Körperverletzung ist zwar ein Antragsdelikt, aber nur ein relatives... wenn es einem Staatsanwalt gefällt kann er also aus eigenem Antrieb ermitteln. Gruß, Thomas
Sickbag Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 >>>"Opfer" ist gut. Na was denn, in dem Fall ist er wirklich das Opfer. Ist ja (zum Glueck) nicht so, dass sich jeder, der sich ein bisschen danebenbenimmt, gleich all seiner Rechte begibt. >>>unsere Gesetze müssen angepasst werden damit so etwas ein Offizialdelikt wird und der Staatsanwalt in jedem Fall eingreifen muss. Sehe ich anders. Nur weil das jetzt zufaellig in einem Umfeld passiert ist, fuer das wir uns besonders interessieren, heisst das noch nicht, dass da gleich ein Staatsanwalt einschreiten muss. Dafuer ist der Begriff der Koerperverletzung viel zu weit gefasst, als dass man da so pauschalisieren koennte. >>>Dann würden beide Einzeller erst mal einsitzen. Mit Sicherheit nicht. Zum Einsitzen braucht es ganz schoen viel in Deutschland. >>>Körperverletzung ist zwar ein Antragsdelikt, aber nur ein relatives... Schon klar, der 230 StGB ist mir durchaus vertraut :-) >>>wenn es einem Staatsanwalt gefällt kann er also aus eigenem Antrieb ermitteln. Die Staatsanwaelte, die ich kenne, sind froh um jeden Fall, in dem sie NICHT ermitteln muessen. "Eigener Antrieb" ist da aus Gruenden der Ueberlastung verstaendlicherweise nicht sehr ausgepraegt.
DM-STA Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 Also für mich besteht der Skandal in dem Dilettantismus der LTU - ich würde erwarten, dass die Maschine kurz 'runtergeht, Psychoten auslädt, kurz nachtankt und weiterfliegt.
flieg wech Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 Also für mich besteht der Skandal in dem Dilettantismus der LTU - ich würde erwarten, dass die Maschine kurz 'runtergeht, Psychoten auslädt, kurz nachtankt und weiterfliegt. das ist mir zu harsch...man muß einfach sehen, daß gerade die Piloten ja nicht absehen konnten, ob die Passagiere alle in Panik geraten...auf der anderen Seite ist das natürlich aber auch ein Argument, gleich zu landen und nicht 3 Std. zurück nach Deutshchland zu fliegen..... und im übrigen....der Typ ist nicht der einzige "einzeller" der gern mal Urlaub machen will.....Das Verhalten der Frau zeigt im übrigen, wie gestresst die anderen Paxe durch das Verhalten gewesen sind.....nacht...langer Flug...nicht regelmäßige "Flieger" in der Regel
DM-STA Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 Die Piloten haben keine Schuld - wenn man ihnen z.B. keine gedeckte (!) Firmenkreditkarte mitgibt, können sie ja nichts tun.
Tommy1808 Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 Die Piloten haben keine Schuld - wenn man ihnen z.B. keine gedeckte (!) Firmenkreditkarte mitgibt, können sie ja nichts tun. wie? Am Flughafen kann man sein Kerosin nicht mit Paypal bezahlen? ;-) Gruß, Thomas
gfly Geschrieben 24. Februar 2006 Melden Geschrieben 24. Februar 2006 Ein Freund von mir ist Flugbegleiter ber der LH. Die hatten auf der Strecke FRA - Sao Paulo auch mal einen Randalierenden Passagier. Sie haben ihn überwältigt und mit Kabelbindern die Hände gebunden und an einen Stuhl gefesselt. Als der Passagier in Sao Paulo dann von Bord ging sagte er beim Aussteigen, daß das der schlechteste Flug in seinem Leben war und er nie mehr mit dieser Gesellschaft fliegen werde. Das Personal hat sich kaputt gelacht. OK. ich auch ;-)
pushback Geschrieben 26. Februar 2006 Melden Geschrieben 26. Februar 2006 lieber ein paar leute die plätze wechseln lassen als gleich ganz umzukehren. An den platz gefesselt und mit etwas sicherheitsabstand drumherum hätte der nicht mehr viel anrichten können. Das Problem war ja wohl nach den Berichten nicht der einzelne Betrunkene. Der war ja schon an seinem Platz gefesselt. Die Sicherheitslage hat sich an Board verändert, nachdem die Alte ihm noch ein paar in die Fresse geschlagen hat. Das war -wiederum nach Berichten, denn ich war ja nicht dabei- der Auslöser für die Tumulte, aufgrund derer sich die Crew zum Umkehren entschlossen hatte. Es ist zwar reine Spekulation aber hätte sich die Alte auf Ihren Platz gesetzt Kopfhörer auf und sich beruhigt, dann wäre der Flieger womöglich nicht umgekehrt. Ich würde mich ja freuen, wenn die Alte eine Mitschuld bekäme und für einen Teil des Schaden bezahlen müsste.
MH744 Geschrieben 26. Februar 2006 Melden Geschrieben 26. Februar 2006 man kann Dinge so oder so drehen- eben wie man sie gerade braucht. Dass die Alte Grund dafür geweisen sein soll, dass das Flugzeug umkehren musste, finde ich schon sehr gewagt. Vielleicht sollte hier mal wieder ganz nüchtern betrachtet werden, wer hier Opfer und wer Täter ist. Der Typ hat Mist gebaut; dass dabei in einer engen Flugzeugkabine einige Passagiere energischer auf eine Bedrohung reagieren, kann ich nachvollziehen, obwohl ich denke ich mal nicht derart reagieren würde. primärer HAUPTGRUND und Auslöser dafür, dass die Maschine umkehren musste, war ja wohl der Typ.
herne hill Geschrieben 26. Februar 2006 Melden Geschrieben 26. Februar 2006 Ich hab das schonmal gepostet, wenn wirklich viel Alkohol im Spiel war bekommt er verminderte Schuldfähigkeit. Da sieht es schon viel schlechter aus für die LTU. Das ist aber falsch. Eine verminderte Schuldfähigkeit oder gar eine Schuldunfähigkeit sind nur strafrechtlich bedeutsam. Zudem für letzteres - wie ich schon mal schrieb - auch der "vorsätzliche Vollrausch" (323a StGb) in Betracht kommt. Das Zivilrecht bleibt davon aber unberührt. Wer im Vollrausch einen Schaden anrichtet, kann natürlich dafür in Anspruch genommen werden. Ansonsten könnte ja auch jeder Schaden, der vom volltrunkenen Autofahrer angerichtet wird, unbezahlt bleiben.
aljoscha Geschrieben 26. Februar 2006 Melden Geschrieben 26. Februar 2006 Ich hab das schonmal gepostet, wenn wirklich viel Alkohol im Spiel war bekommt er verminderte Schuldfähigkeit. Da sieht es schon viel schlechter aus für die LTU. Das ist aber falsch. Eine verminderte Schuldfähigkeit oder gar eine Schuldunfähigkeit sind nur strafrechtlich bedeutsam. Zudem für letzteres - wie ich schon mal schrieb - auch der "vorsätzliche Vollrausch" (323a StGb) in Betracht kommt. Das Zivilrecht bleibt davon aber unberührt. Wer im Vollrausch einen Schaden anrichtet, kann natürlich dafür in Anspruch genommen werden. Ansonsten könnte ja auch jeder Schaden, der vom volltrunkenen Autofahrer angerichtet wird, unbezahlt bleiben. Ganz so falsch ist es nicht. Siehe § 827 BGB: Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen Schaden, den er in diesem Zustand widerrechtlich verursacht, in gleicher Weise verantwortlich, wie wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fiele; die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er ohne Verschulden in den Zustand geraten ist. Das zu bewerten, wird Aufgabe des Gerichts bzw. der beauftragten Gutachter sein. Zumal man genauer betrachten muss ob die Verhälnismäßigkeit gewahrt wurde. Besonders die Frau hat durch ihr exzessives Verhalten die Lage an Bord zu Eskalation gebracht.Nach Zeugenangaben war der Randalierer in seinem Sitz fixiert und bis dahin ruhig. So eindeutig ist das alles nicht, auch wenn es einigen nicht in ihr schwarz/weisses Weltbild passt.
Gast Geschrieben 26. Februar 2006 Melden Geschrieben 26. Februar 2006 Früher sagte man " Der hat einen Jagdschein" wenn jemand für seine (Un)taten nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnte. Das ganze ist ja ohnehin nur relevant wenn es da etwas zu holen gibt. Ansonsten kann LTU es sich sparen, einen Titel gegen die beiden zu erwirken. Kostet auch nur Geld. Es wird allerdings Zeit, das "air rage" als Straftatsbestand so wie kürzlich "stalking" gesondert aufgenommen wird. Wäre das schon, hätte die prügelnde "Dame" allerdings auch ein Problem, unabhängig davon ob der Krawall erst durch ihre Aktion ausbrach oder nicht. Auf jeden Fall mal wieder eine hübsche Beschäftiugung für Heerscharen von Juristen.
herne hill Geschrieben 26. Februar 2006 Melden Geschrieben 26. Februar 2006 @Aljoscha: Du hast aber von verminderter Schuldfähigkeit infolge von Alkoholgenuss gesprochen, nicht von einer krankhaften Störung oder einer Bewußtlosigkeit. Das ist schon ein grosser Unterschied :-)
MH744 Geschrieben 26. Februar 2006 Melden Geschrieben 26. Februar 2006 Skytruck, da stimme ich dir vollkommen zu: Air Rage muss als Straftat aufgenommen werden. Und genau das ist die Voraussetzung für eine Strafe, die jenseits von Bewährung liegt. Ohne Abschreckung bekommt man das sonst künftig nicht in den Griff. Die Variante, dass alle Passagiere wegen solcher Typen komplett auf Alkohol verzichten müssten wäre eine Kollektivstrafe. Deshalb wäre das wegen der wenigen auffallenden Einzeller nicht gerecht.
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