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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Lufthansa


Empfohlene Beiträge

Bitte in diesem Thread alle Probleme mit Flugbuchungen mit der Fluggesellschaft Lufthansa diskutieren und entsprechende Fragen stellen. "Probleme" sind u.a. :

- Annullierung eines gebuchten Fluges

- Verspätung eines gebuchten Fluges

- Nichtbeförderung bei gebuchtem Flug

- Änderung der Flugzeiten eines gebuchten Fluges

- Rückerstattung von "Steuern und Gebühren" bei einem nicht genutzten Flug

- Nutzung von Teilstrecken eines gebuchten FLuges

 

 

Bevor eine Frage aufgebracht wird, sollte überprüft werden, ob sich die Antwort auf das persönliche Problem

- sich bereits aus diesen allgemeinen Informationen

- aus dem Inhalt dieses Master-Threads ergibt.

- oder älteren, geschlossenen Threads zu Problemen mit dieser Fluggesellschaft ergibt.

 

Thread Welche Entschädigung bei Lufthansa zu erwarten ?

Thread Lufthansa RTF - Nutzung von einzelnen Teilsegmenten?

Thread Lufthansa streicht Flug

Thread Die AGB der Lufthansa - ist das rechtens?

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  • 3 Monate später...

hallo,

 

dann werde ich diesen thread mal ein wenig mit leben füllen...

 

hatte gerade ein nettes erlebnis zum thema erstattung von steuern und gebühren bei hansens. ich hatte mir einen innerdeutschen flug über die seite von austrian airlines gebucht; buchungsklassen t und e. den hinflug (t) habe ich angetreten, den rückflug (e) konnte ich nicht wahrnehmen. storniert habe ich den nicht angetretenen flug nicht; das ist ja von den bedingungen her ohnehin nicht ausgeschlossen.

 

nun möchte ich für die nicht geflogene strecke die steuern und gebühren erstattet bekommen. so habe ich gerade bei lufthansas hotline angerufen. freundlicherweise hat man sich doch bereit erklärt, mir auskunft zu geben, obwohl ich bei austrian gebucht habe. die auskunft war dann, dass ich, da ich den rückflug nicht angetreten habe, nichts zurück bekomme. ich hätte ihn vorher stornieren müssen, um die erstattung zu bekommen. auf meinen irritierten einwurf, dass ich ein jahr zuvor von einem w/krankheit nicht geflogenen oneway-flug auch die steuern und gebühren erstattet bekommen hatte, wurde die unterschiedlicher handhabe damit begründet, dass das ja auch ein oneway sei, der nicht angetreten wurde, ich aber hier ein return-ticket habe, von dem ich den hinflug ja abgeflogen hätte. wenn überhaupt eine erstattung infrage käme, was nur nach vorheriger stornierung ginge, was natürlich auch von der buchungsklasse abhinge (klasse, dann ist man bei t und e ja völlig rechtelos...), würde ein "normaler" oneway-preis gegengerechnet und da würde ich dann auch nichts erstattet bekommen. auf meine frage, wie man bei hansens denn "normal" definiere, kam dabei heraus, dass es sich überlicherweise um businessclass tarife handele...

 

kann mir hier bitte jemand erklären, wie es sich denn "normalerweise" mit der erstattung von steuern und gebühren für den fall, dass man hinflug antritt, rückflug nicht antreten kann, verhält?

 

bleibt natürlich auch die frage im raum, wie ich einen flug in einer tarifklasse, die einen storno ausdrücklich nicht zulässt ("Stornierung: Die Stornierung des Tickets ist nicht möglich. Nur die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar."), stornieren kann, um nach erfolgtem storno die nicht beanspruchten steuern und gebühren erstatten zu lassen.

 

viele grüße,

TriStar

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Das handhabt LH immer so, halt mit der Begründung, hätte man nur einen Oneway gebucht läge der Preis einiges höher, deshalb buchen viele die nur einen Oneway brauchen halt einen 99,- Return...die jenigen die dann wirklich aus bestimmten Gründen den Flug nicht antreten können, haben dann halt Pech gehabt, weil der Onewaypreis dem Steuern und Gebühren gegengerechnet wird, also Glück, dass du nicht noch drauf zahlen darfst. Wenn du garnicht geflogen wärst, würds Steuern und Gebühren zurück bekommen.

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  • 3 Wochen später...

Hallo,

 

ich habe am Sonntag für 4 Personen auf der LH-Homepage FRA-MAD-FUE gebucht. Da ich die Preise schon länger beobachte, ist mir aufgefallen, dass die Gebühren mit 40,55 EUR pro Ticket deutlich niedriger waren.

 

Also nichts wie buchen.

 

Nach dem Klick "JA-Ticket kaufen", waren die Gebühren in der Buchungsbestätigung auf die wohl regulären 120,55 EUR pro Ticket angestiegen. Aus unbekannten Gründen hatte das System 80 EUR an Sicherheitsgebühren unterschlagen.

 

Ich konnte glücklicherweise die Seite vor der Buchungsbestätigung wiederherstellen und hatte wieder den alten, niedrigeren Preis auf dem Bildschirm.

 

Nach Rücksprache mit der LH-Hotline und Übersendung des Screenshots bot man mir lediglich die kostenlose Stornierung an, und verwies mich an die Customer Relations.

 

Besteht denn eine Pflicht für LH, mir den Flug für den angebotenen Preis zu verkaufen ?

 

Gruss

Ralf

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Besteht denn eine Pflicht für LH, mir den Flug für den angebotenen Preis zu verkaufen ?

 

Meiner Meinung nach nein, da nicht der Ticket-Preis betroffen war.

 

Der Ticketpreis war schon betroffen,nur ist der Preis nach meiner Kenntnis erst bindend wenn das Ticket ausgestellt ist.

 

In einem ähnlichen Fall habe ich das über meine Kreditkartenfirma reklamiert und die Differenz nach Vorlage des Screenshots unproblematisch gutgeschrieben bekommen. In meinem Fall war es so, dass bei einer Bestellung bei Vistaprint auf der Bestellseite der Preis 7,99€ sein sollte (versandkostenfrei) und in der Bestätigung dann das ganze nichts mehr kosten sollte, aber ich 18,90€ Versandkosten zu zahlen hätte...

 

Viele Grüße - Dirk

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Der Flugpreis an sich ist bindend; da der Flugpreis festgesetzt ist - innerhalb seiner Gültigkeit.

Die Steuern und Gebühren können jedoch von Tag zu Tag variieren und bis zur Ticketausstellung sind diese nicht bindend. Wenn ein Ticket ausgestellt wurde, darf im allgemeinen, sofern alle Steuern/Gebühren berechnet und nicht vergessen wurden resp. korrekt in jeweilige Währung umgerechnet wurden (hier zieht man das TQT des Reisenden heran) nicht nachkassiert werden. Wobei solche Fälle der Falschberechnung auftreten können, wenn Tickets manuell aufgebaut oder falsch überspielt wurden. Oftmals kommt es systemtechnischbedingt bei Internetbuchungen zunächst zu fehlerhaften Berechnung; kommt immer auf das jeweilige Tool an. Leider haben die Internetbuchungsmaschinen manchmal so ihre Tücken. Beim FXP (Endpricing) des Tarifs wird dies dann korrigiert und dem Reisende die korrekten Gebühren angezeigt.

Im allgemeinen steht dem Kunden der Kauf in solch einem Fall jedoch frei.

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  • 4 Wochen später...

Der Thread, wo es um die Steuer-Rückerstattung von nicht angetreten Rückflügen geht, wurde leider von den Admins bereits gesperrt.

 

Daher schreibe ich in diesem Thread.

Ich habe bei LH einen Hin-und Rückflug (nicht RTF) in einem nicht flexiblen Tarif.

Den Rückflug habe ich nicht angetreten.

Nun rief ich LH an und fragte nach, ob ich die Steuern zurückbekommen könnte.

Man sagte mir, dass das nicht möglich sei, da ich bereits den Hinflug angetreten habe und schon "eineinhalb mal den Zielflughafen" genutzt habe.

 

Ist da LH im Recht ?

Wie kann man LH an dieser Stelle argumentativ entgegentreten ?

Sind VQ Kerosinzuschlag ?

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Der Thread, wo es um die Steuer-Rückerstattung von nicht angetreten Rückflügen geht, wurde leider von den Admins bereits gesperrt.

 

Daher schreibe ich in diesem Thread.

Ich habe bei LH einen Hin-und Rückflug (nicht RTF) in einem nicht flexiblen Tarif.

Den Rückflug habe ich nicht angetreten.

Nun rief ich LH an und fragte nach, ob ich die Steuern zurückbekommen könnte.

Man sagte mir, dass das nicht möglich sei, da ich bereits den Hinflug angetreten habe und schon "eineinhalb mal den Zielflughafen" genutzt habe.

 

Ist da LH im Recht ?

Wie kann man LH an dieser Stelle argumentativ entgegentreten ?

Sind VQ Kerosinzuschlag ?

 

LH wird Dir dann möglicherweise einen One-way Tarif nachberechnen wollen, da man sich auf die AGB beruft, die besagen der Tarif ist nur gültig, wenn man das Ticket in der gebuchten Reihenfolge abfliegt.

 

Dagegen stehen einige wenige Urteile von AG die einem freistellen

auch Teilleistungen aus einem Ticket zu nutzen.

 

Mit Argumenten wirst Du da wahrscheinlich wenig ausrichten können.

Evtl. hat Klagedrohung Erfolg?

 

Nur wer klagt schon wegen ein Paar € ?

 

Ist halt ärgerlich.

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OK.

Kann mir trotzdem jmd. die Kürzel

VQ, RD und XT erklären. Bei Google tue ich mich schwer, an dieser Stelle konkrete Angaben zu bekommen.

 

Bei YQ vermute ich Fuel Surcharge, da diese sich wunderbar durch die 4 Teilsegmente teilen lässt.

 

Ist eine Fuel Surcharge erstattbar ?

 

 

Hinter anderen Kürzeln habe ich bereits International Arrival and Departure Taxes ausgemacht. Das ist ein Gesamtpreis, wären diese in Arrival und Departure aufteilbar ?

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OK.

Kann mir trotzdem jmd. die Kürzel

VQ, RD und XT erklären. Bei Google tue ich mich schwer, an dieser Stelle konkrete Angaben zu bekommen.

 

Bei YQ vermute ich Fuel Surcharge, da diese sich wunderbar durch die 4 Teilsegmente teilen lässt.

 

Ist eine Fuel Surcharge erstattbar ?

 

 

Hinter anderen Kürzeln habe ich bereits International Arrival and Departure Taxes ausgemacht. Das ist ein Gesamtpreis, wären diese in Arrival und Departure aufteilbar ?

 

XT ist eine zusammengefasste Steuer ("extended"), da in der Fare Box eines Tickets nicht mehr als 3 Steuern stehen können / dürfen. In der Fare Calculation findest du die Aufschlüsselung der XT-Steuer.

 

YQ ist der Kerosinzuschlag, das stimmt. Den Rest müsste ich auch mal nachgucken.

 

Aber wie hier schon beschrieben wurde sind bei LH Sondertarifen KOMBI/BASIC die Steuern anteilig für den Rückflug nicht erstattbar. In der Fare Note steht, dass bei einem nur teilweise genutzten Ticket die Differenz zum flexiblen oneway Y-Fare zu zahlen ist. Und der ist deutlich höher als Dein Return Preis. Dafü dürftest Du allerdings die Steuern zurück bekommen ;-)

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Leider wusste ich nicht so genau, in welchem Thread ich meine Frage jetzt stellen sollte, viele waren auch geschlossen.

 

Ich habe einen LH-Flug via Irland gebucht, sprich ohne TSC. Nun konnte ich diesen leider nicht antreten und würde gerne die Steuern zurück fordern. Wird es dabei Probleme geben wegen Irland und deutscher angegebener Adresse?

Per email wurde ich nur gebeten erstmal das Callcenter allgemein wegen Rückerstattung zu kontaktieren.

Was meint ihr?

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  • 2 Monate später...

Weinflasche im Koffer zerbrochen

 

Dank EU-Richtlinie darf man praktisch keine Flüssigkeiten mehr im Handgepäck mitnehmen. Gut. Wenn man aus einer Weinmetropole wie Oporto zurückkommt, lässt es sich wohl fast nicht vermeiden, dass man das ein oder andere Fläschchen in seinem Koffer befördern möchte.

 

Kurze Sachverhaltsdarstellung: mit einer Flasche Portwein geht es am Flughafen OPO an den Check In. Der Agent wird darauf hingewiesen, dass sich im Koffer was zerbrechliches befindet. Zwar gut verpackt mit Karton und Luftpolsterfolie (zusätzlich noch in die Schmutzwäsche eingewickelt) aber die Anbringung eines Fragile-Stickers kann ja nicht schaden. Antwort des Agents: Geht nicht, gibt's nicht.

Dafür stellt sie meinen Koffer nicht direkt aufs Förderband, sondern stellt ihn in so einen Plastiktrog, wie man ihn von der Securitykontrolle kennt. Meine erneute bitte auf Kennzeichnung wird ebensowenig Aufmerksamkeit geschenkt, wie der Hinweis, dass der Trog wohl nicht bis nach Wien mitreisen wird, sondern in OPO nach Verladen des Gepäckstücks Ende der schonenden Behandlung ist und der Flug in Frankfurt ja noch nicht einmal zu ende ist.

 

Nach der Ankunft in Wien kommt dann mein Koffer am Förderband daher und er tropft....

 

Habe gleich mal den Schaden von OS/LH dokumentieren lassen und die Unterlagen, Schadensbericht und Schadenersatzforderungen ins Servicecenter nach Dublin (!!) geschickt, war zwar nix wertvolles drin, aber der Koffer, zwei Bücher ein RL-Polo und natürlich der gute Port sind hin und der Schaden beträgt so um die 300 Euro.

 

Was meint ihr wie LH reagieren wird?

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Weinflasche im Koffer zerbrochen

...

 

...

Was meint ihr wie LH reagieren wird?

Wollen wir mal hoffen das sie nicht reagieren.

Da könnten sonst noch Kosten auf dich zukommen ;-)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

...

Artikel 14: Schadenshaftung

...

Beanstandungen beim Reisegepäck

14.3.3. Bei Beschädigung, Verlust oder Zerstörung von Reisegepäck hat der Fluggast dem Luftfahrtunternehmen so bald wie möglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Bei einer Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck muss der Fluggast binnen 7 Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde schriftlich Anzeige erstatten.

 

14.3.4. Für Schäden an verderblichen, zerbrechlichen oder hochempfindlichen Gegenständen (Computern oder Laptops), Schmuck, Edelmetallen, Edelsteinen, Geld, Wertpapieren, Sicherheiten, Geschäftspapieren oder Mustern, Reisepässen oder Personalausweisen, welche im aufgegebenen Gepäck des Fluggastes enthalten sind, gleichgültig ob mit oder ohne unser Wissen, haften wir nur, wenn wir diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Die Vorschriften des Übereinkommens bleiben unberührt.

 

14.3.5. Wir haften nicht für Schäden, die durch Gegenstände in ihrem Gepäck verursacht werden, es sei denn, wir haben diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Verursachen diese Gegenstände Schäden am Gepäck eines anderen Fluggastes oder unserem Eigentum, so haben Sie uns für alle Schäden und Aufwendungen, die hieraus entstehen zu entschädigen.

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14.3.4. Für Schäden an verderblichen, zerbrechlichen oder hochempfindlichen Gegenständen (Computern oder Laptops), Schmuck, Edelmetallen, Edelsteinen, Geld, Wertpapieren, Sicherheiten, Geschäftspapieren oder Mustern, Reisepässen oder Personalausweisen, welche im aufgegebenen Gepäck des Fluggastes enthalten sind, gleichgültig ob mit oder ohne unser Wissen, haften wir nur, wenn wir diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Die Vorschriften des Übereinkommens bleiben unberührt.

 

14.3.5. Wir haften nicht für Schäden, die durch Gegenstände in ihrem Gepäck verursacht werden, es sei denn, wir haben diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Verursachen diese Gegenstände Schäden am Gepäck eines anderen Fluggastes oder unserem Eigentum, so haben Sie uns für alle Schäden und Aufwendungen, die hieraus entstehen zu entschädigen.

Danke für den Tipp. Genau so werd ich's machen. Einschüchtern lassen und Schwanz einziehen. Aber einmal (deutschen) Spaß (den ich als Ösi so und so nicht verstehe) beiseite. Du hast mich auf den richtigen Weg bei meiner Argumentation gebracht mit deinem Post. Dolus gibts zwar keinen, aber ich werd auf das Nichtkennzeichnen des Gepäckstücks abstellen und der LH grobe Fahrlässigkeit vorwerfen....
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Die Situation ist natürlich ärgerlich, zumal der Check-in-Agent nicht gerade entgegenkommend war... Du kannst es ja mal probieren... Ich bezweifle jedoch dass man LH grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann... Aber vielleicht ist man da ja kulant...

Es ist ja wie bei Paketdiensten, denen muss man auch erstmal nachweisen, dass der Inhalt ordnungsgemäss verpackt war usw... und dannn noch nachweisen musst dass LH grob Fahrlässig gehandelt hat. Dann mal viel Spass... Lass uns wissen wie es ausgeht.

 

Vielleicht kann da ein Profi weiterhelfen, aber was hat es mit der Kennzeichnung auf dem Luguage Tag "limited release" auf sich? Ist Glas nciht auch ein Fall wo sowas greift, sprich LH seine Haftung ausschliesst? Würde mich mal interessieren in welchen Fällen "limited release" greift... Wird dies eigentlich in der Praxis tatsächlich angewandt? ist mir noch nie untergekommen.

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Weinflasche im Koffer zerbrochen

 

... aber die Anbringung eines Fragile-Stickers kann ja nicht schaden. Antwort des Agents: Geht nicht, gibt's nicht.

 

Die Sticker scheint es bei LH wirklich nicht mehr zu geben. Bin letztens mit einem sehr dünnen Blechteil nach GOT geflogen (2,00 lang, 1,0 kg), wurde als Sperrgepäck aufgegeben. Die Frage nach dem Sticker wurde mit: "Gibt es schon lange nicht mehr". Abflughafen war LEJ. Mein Teil war aber dank einer stabilen Kartoneinhausung bei Ankuft in Ordnung ...

 

Fjaell

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  • 1 Monat später...

Ich habe mal eine kleine Frage, angenommen ich möchte mit DL von DUS nach ATL fliegen, komme aber aus HAM mit der LH, meine Frage nun, kann das Gepäck von HAM bis ATL durchgeckeckt werden oder muß ich das in DUS abholen und Neu einchecken.

Ich denke, dass es nicht durchgecheckt werden würde, weiß es aber halt nicht genau.

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