ilam Geschrieben 10. Juni 2007 Melden Geschrieben 10. Juni 2007 Was mir gerade so durch den Kopf geht:Gibt es eigentlich sowas wie ein "Flughafenverbot", wie zum Beispiel ein Stadionverbot für Hooligans? Klar gibt es das in den einzelnen Flughäfen, also einfaches Hausverbot, wird z.B. gegenüber Obdachlosen, die sonst dort nächtigen würden, angewandt. Aber ein generelles Verbot wie bei den Stadionverboten gibt es nicht, es handelt sich ja auch nicht um einen gemeinsamen Verband der Flughafenbetreiber o.ä., der die Hausverbote gegenseitig anerkennt, so ist das beim Fußball geregelt...
Micha Geschrieben 10. Juni 2007 Melden Geschrieben 10. Juni 2007 Ein generelles Flughafenverbot für die Frau ist meiner Meinung nach vollkommen überflüssig, sie hat selbst gezeigt dass man um auf einem Flughafen Unheil zu stiften sich nicht auf dem Flughafen aufhalten muss. Wenn es danach ging müsste man ihr ein Verbot für sämtliche Kommunikationsmedien verhängen, und das geht entschieden zu weit.
Snappy Geschrieben 10. Juni 2007 Melden Geschrieben 10. Juni 2007 Ein Flughafenverbot würde ich doch nur entgegen kommen... dann muss sie mit ihren zukünftigen Freunden auch nicht in den Urlaub fliegen und muss nicht mal was dafür machen. ;-)
aaspere Geschrieben 11. Juni 2007 Autor Melden Geschrieben 11. Juni 2007 Und ich kann nur sagen: Richtig so. Ich will nicht wissen, wieviele Menschen am Flughafen Blut und Wasser geschwitzt haben, als der evakuiert wurde. Wie verhandeln unserer Freunde in den USA denn mit solchen Leuten? Auch Geldstrafe oder gibt es darauf Gefängnis? Mit absoluter Sicherheit Haft, und nicht zu knapp. Wenn Miss Hilton schon für Fahren unter Alkohol für 45 Tage in den Knast muß, dann dürfte das anstehende Delikt nicht unter 2 Jahren liegen. Die strafrechtliche Behandlung war ja aber schon. Weiß jemand was sie da als Strafe erhalten hat? Da war ich mal etwas zu schnell und habe nicht zu Ende gelesen. Also 2 Jahre auf Bewährung hat sie erhalten; in USA wäre das ohne Bewährung und eher mehr als 2 Jahre.
burg2001 Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 wie bereits erwähnt 2 Jahre auf Bewährung Karsten
touchdown99 Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 Also 2 Jahre auf Bewährung hat sie erhalten; in USA wäre das ohne Bewährung und eher mehr als 2 Jahre. Woher weißt Du das? Amerikanischer Rechtsexperte? Wenn Du auf Paris Hilton hinweist, ist hilfreich zu wissen, dass die in ihrem Fall verhängte Strafe für amerikanische Verhältnisse unverhältnismäßig hoch war, sowohl was die Dauer als auch die unbedingte Verurteilung betrifft. Sozusagen "Promi-Malus". Allgemein sollte man sich vor populistischer Hysterie beim Strafmaß hüten. So was muss immer ins Gesamtbild passen. Nur weil es eine Sensation bei RTL oder SAT1 war, kann man nicht ohne Augenmaß beim Strafmaß zuschlagen. Zwei Jahre mit Bewährung für die Studentin erscheint mir, ohne dass ich die Details des Verfahrens kenne, im Gesamtsystem dessen, was es so für Ersttäter bei Delikten vergleichbarer Schwere an Strafen gibt, deutlich am oberen Rahmen des Üblichen.
iai-kfir Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 die sollen das rechtskräftige urteil alle paar wochen grossformatig bundesweit plakatieren und im TV ausstrahlen. vielleicht hören dann irgendwann diese jux-anrufe auf, nicht nur als bombendrohung an flughäfen, sondern auch bei polizei, feuerwehr, etc. pp. die junge dame ist wohl "ruiniert", sowohl finanziell als auch in ihrem beruflichen fortkommen. tough shit ...
pushback Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 Mit absoluter Sicherheit Haft, und nicht zu knapp. Das habe ich mir im ersten Moment auch gedacht. Aber Google ist ja unser aller Freund und die Ergebnisse bei einer Suche nach false bomb threat oder ähnlichen Schlagwörtern waren keinesfalls so so drastisch wie erwartet. Ich denke der Richter hierzulande hat auf jeden Fall Augenmaß bewiesen mit der Freiheitsstrafe auf Bewährung. Erstens wem nützt es, wenn sie in den Knast muss? So kann sie viel früher anfangen zu arbeiten und den Schuldenberg abtragen. Zweitens wird sie so jeden Tag mit den finanziellen Folgen ihrer Dummheit konfrontiert. Ich denke das ist sehr sehr heilsam.
iai-kfir Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 Mit absoluter Sicherheit Haft, und nicht zu knapp. Das habe ich mir im ersten Moment auch gedacht. Aber Google ist ja unser aller Freund und die Ergebnisse bei einer Suche nach false bomb threat oder ähnlichen Schlagwörtern waren keinesfalls so so drastisch wie erwartet. Ich denke der Richter hierzulande hat auf jeden Fall Augenmaß bewiesen mit der Freiheitsstrafe auf Bewährung. Erstens wem nützt es, wenn sie in den Knast muss? So kann sie viel früher anfangen zu arbeiten und den Schuldenberg abtragen. Zweitens wird sie so jeden Tag mit den finanziellen Folgen ihrer Dummheit konfrontiert. Ich denke das ist sehr sehr heilsam. gebe dir absolut recht, was die besagte junge dame anbetrifft. doch sollte so ein urteil auch eine gewisse abschreckende wirkung haben. gebe gerne zu, dass nicht jede woche ein kompletter flughafen evakuiert wird. doch wie oft wurde ich schon mit meinen kumpels von der freiwilligen feuerwehr morgens um zwei aus dem bett gejagt wegen "april, april"? oder frag mal einen polizisten? ich denke, das strafmass passt soweit oder hätte für meinen geschmack einen ticken höher sein können.
germandings Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 Wenn Miss Hilton schon für Fahren unter Alkohol für 45 Tage in den Knast muß Wenn ich das so richtig im Kopf habe lag bei Miss Hilton ein Verstoß gegen Bewährungsauflagen (vorhergehendes Alkoholdelikt) vor. Es wird spannend, wie die Richter in diesem Zusammenhang (wenn es erforderlich wird, warauf ich ausdrücklich nicht spekuliere) die "Three strikes and you are out"-Regel auslegen.
burg2001 Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 strafmildern war sicher, dass sie solch hohe Schadenersatzforderungen zu erwarten hatte. Der Abschreckungseffekt dürfte wohl auch so bei weitem erreicht worden sein. was hätte eine "echte" Freiheitsstrafe zusätzlich bringen sollen, außer den zusätzlichen Kosten für den Staat (JVA) und weniger Geld für die Gläubiger? Karsten
pushback Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 strafmildern war sicher, dass sie solch hohe Schadenersatzforderungen zu erwarten hatte. Ich glaube das stand auch so in dem Artikel. 1. Darf man auch eine Verurteilung auf Bewährung nicht unterschätzen. Sie ist definitiv vorbestraft mit Eintragung in die entsprechenden Register und allem was dazugehört. Einen Job in einem Sicherhetsbereich kann sie sich abschminken. 2. Wenn sie eine Eidesstattliche Versicherung abgeben muss und davon ist auszugehen, dann wird es richtig unangenehm. Keine Kredite, Probleme mit Vermietern, möglicherweise kein Handy außer Prepaid, keine Kreditkarten und möglicherweise noch nicht einmal ein Bankkonto. Es ist unfassbar wie man sich selbst dauerhaft so ruinieren kann. Das bliebe ihr in der Haft erst einmal alles erspart. Wie gesagt, ich denke es ist so für sie sehr viel heilsamer.
aaspere Geschrieben 11. Juni 2007 Autor Melden Geschrieben 11. Juni 2007 Also 2 Jahre auf Bewährung hat sie erhalten; in USA wäre das ohne Bewährung und eher mehr als 2 Jahre. Woher weißt Du das? Amerikanischer Rechtsexperte? Wenn Du auf Paris Hilton hinweist, ist hilfreich zu wissen, dass die in ihrem Fall verhängte Strafe für amerikanische Verhältnisse unverhältnismäßig hoch war, sowohl was die Dauer als auch die unbedingte Verurteilung betrifft. Sozusagen "Promi-Malus". Allgemein sollte man sich vor populistischer Hysterie beim Strafmaß hüten. So was muss immer ins Gesamtbild passen. Nur weil es eine Sensation bei RTL oder SAT1 war, kann man nicht ohne Augenmaß beim Strafmaß zuschlagen. Zwei Jahre mit Bewährung für die Studentin erscheint mir, ohne dass ich die Details des Verfahrens kenne, im Gesamtsystem dessen, was es so für Ersttäter bei Delikten vergleichbarer Schwere an Strafen gibt, deutlich am oberen Rahmen des Üblichen. Was hat Dich denn gestochen? Der einzige, der hier hysterisch reagiert, bist Du selber. Und das Strafmaß in USA hängt immer vom Richter ab. Und woher willst Du denn wissen, daß P.H. einen Promi-Malus erhielt. Und ich habe nicht gesagt, daß das Strafmaß in D´dorf nach hiesigen Verhälnissen nicht angemessen gewesen sei. Also komm wieder runter von Deiner Säule, es sei denn, Du bist ein Organ der Rechtspflege; dann kannste Dich ja weiter so äußern, darfst Dich aber nicht wundern, wenn ich Dich nicht ernst nehme.
Bjoern_FRA Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 Ohne die frau jetzt verteidigen zu wollen: Ich denke sie war sich nicht bewusst, welche folgen dieser "scherz" haben wird. Sie hatte keine ahnung, welche logistik und welche infrastruktur hinter einem flughafen steht, wie die ganzen abläufe dort ineinander greifen, und welche kosten damit verbunden sind. Von start- und landegebühren, umbuchungen, deviations für ankommende flieger etc hat sie wahrscheinlich auch noch nie gehört! Sie hat sich wohl nur gedacht, ach, ich ruf da jetzt mal an, drohe mit ner bombe, und dann bleibt mein kanaren-flieger halt am boden. Ist ja nicht weiter schlimm. Fertig! Wenn es jetzt irgendeine debile proll-dumpfbacke gewesen wäre... aber von einer studentin erwarte ich ein bisschen mehr fantasie und bewusstsein über die möglichen folgen (und kosten!) solcher aktionen! Ich frag mich nur, warum hat sie sich nicht ne andere ausrede einfallen lassen um nicht fliegen zu müssen? Krankheit, schwangerschaft, todesfall in der familie, irgendwas wichtiges an der uni, oder was weiß ich?? Oder warum hat sie ihrem freund nicht einfach die wahrheit gesagt....??? Und ich frage mich : was hat DER sich wohl gedacht, als er davon erfuhr? Wie muss er sich wohl jetzt fühlen? Irgendwie war er ja.. indirekt.. der auslöser für das ganze! (ohne ihm jetzt mitschuld zusprechen zu wollen, klar, die frau hat den ganzen mist verbockt und nicht er!)
Nosig Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 Hat sie nicht mehrfach angerufen und gedroht?
touchdown99 Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 @ aaspere: Mich hat nichts gestochen, keine Sorge. Meine Worte waren: Allgemein sollte man sich vor populistischer Hysterie beim Strafmaß hüten. Warum Du das auf Dich beziehst, weiß ich nicht. Bei medienwirksamen Geschehnissen ist die Stimme des Volkes, nicht selten formuliert durch Zeitungen mit kurzen Sätzen, schnell dabei, ohne das notwendige Einzelfallwissen drakonische Strafen zu fordern, die aber nicht in das Gesamtsystem passen. So weit, so gut. Bedenklich ist, wenn eilfertige Richter sich von so etwas mitreißen lassen. Welche Kriterien bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe maßgebend sein dürfen, gibt das Gesetz vor, und das geht vom Gedanken der sog. "Spezialprävention" aus. Demnach (§ 46 StGB) gilt: (1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen. (2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille, das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat, das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen. So ist es halt, wenn es nach den Buchstaben des Gesetzes läuft, was auch immer der Boulevard davon halten mag. Und das ist auch gut so. Dass sich solche Sachen eher nach dem gesunden Volksempfinden richten, hatten wir schon mal - mit überaus unerfreulichen Konsequenzen. P.S.: Was das amerikanische Rechtssystem betrifft (nicht das Betrachtungen hierzu auf a.de angezeigt wären), soll der (von meiner Seite durchaus sachkundige) Hinweis genügen, dass die deutsche Sicht der Dinge auf die "amerikanischen Verhältnisse" allgemein von John Grisham-Romanen und L.A. Law und nicht vom echten Leben geprägt ist. Was besagtes Frl. Hilton betrifft, geht es um "DUI (=driving under the influence)", nach kalifornischem Recht ein sog. "class A misdemeanor". Für einen "first offender" wie P.H. sind 45 Tage Gefängnis dafür, mal vorsichtig gesagt, sehr üppig und außergewöhnlich.
pushback Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 P.S.: Was das amerikanische Rechtssystem betrifft (nicht das Betrachtungen hierzu auf a.de angezeigt wären), soll der (von meiner Seite durchaus sachkundige) Hinweis genügen, dass die deutsche Sicht der Dinge auf die "amerikanischen Verhältnisse" allgemein von John Grisham-Romanen und L.A. Law und nicht vom echten Leben geprägt ist. Was besagtes Frl. Hilton betrifft, geht es um "DUI (=driving under the influence)", nach kalifornischem Recht ein sog. "class A misdemeanor". Für einen "first offender" wie P.H. sind 45 Tage Gefängnis dafür, mal vorsichtig gesagt, sehr üppig und außergewöhnlich. Sie hat doch die 45 Tage nicht für DUI bekommen sondern für die violation of probation. Für DUI hat sie 3 Jahre probation, $1500 und Teilnahme an einem Alkohol Education Programm bekommen. Damit ist sie keine Erstäterin mehr.
touchdown99 Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 @ pushback: Ah yes. Hätte mich vielleicht doch etwas tiefer in die Causa Hilton vergraben sollen. Ich sollte mehr Klatschblätter lesen und wenig a.de. :-) Gleichwohl, auch für violation of probation sind 45 Tage eher ungewöhnlich. Die "violation of probation" war ja wohl, wie ich nachgelesen habe, nicht erneut für DUI, sondern für Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die max. Strafe für eine violation sind allgemein 90 Tage, und dafür sind 45 Tage ziemlich heftig. In vergleichbaren Fällen gibt es in den USA ein Wochenende, vielleicht mal 1 Woche, maximal 2 Wochen. Naja, whatever.
Basilea Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 man kann hier noch kleiner schreiben! und noch kleiner
germandings Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 und noch kleiner Mit Firefox ist das dann ruckzuck wieder lesbar. ;-)
HAMflieger Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 Kan mir einer sagen was er will. Ich finde diese Strafe unangemessen. Zwei Jahre Bewährung hätten vollkommen gereicht. Kein Gewalttäter,der sein Opfer zum Krüppel schlägt,erhält solche Entschädigungsforderungen. Damit ist sie ruiniert,vielleicht bis ans Lebensende.Hier ist den Richtern offenbar das Augenmaß verloren gegangen.
CarstenS Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 Kan mir einer sagen was er will. Ich finde diese Strafe unangemessen.Zwei Jahre Bewährung hätten vollkommen gereicht. Kein Gewalttäter,der sein Opfer zum Krüppel schlägt,erhält solche Entschädigungsforderungen. Damit ist sie ruiniert,vielleicht bis ans Lebensende.Hier ist den Richtern offenbar das Augenmaß verloren gegangen. Äh, sie hat doch 2 Jahre auf Bewährung erhalten. Genau die von dir als angemessen angesehene Strafe. Die Zahlungen sind Schadensersatz, keine Strafe. Unabhängig ob strafbar oder nicht: Wenn jemand einen Schaden welcher Art fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, so hat er dafür zu haften. Deshalb gibt es in unserem Staat strafrechliche Verfahren (enden mit Frei- oder Schuldspruch) und zivilrechtliche Verfahren. Hier kann ein Geschädigter versuchen, seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Ob man nun einen Blumenbeet zertrampelt, Autos zerkratzt, einen Flughafen lahmlegt oder eine Autofabrik abbrennt - für den Schaden ist man in voller Höhe haftbar. Wer soll es sonst bezahlen? Grüße, Carsten
Nosig Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 Das nächste Mal fliegt die garantiert mit, egal was für einen Freund sie hat.
pushback Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 Kan mir einer sagen was er will. Ich finde diese Strafe unangemessen.Zwei Jahre Bewährung hätten vollkommen gereicht. Kein Gewalttäter,der sein Opfer zum Krüppel schlägt,erhält solche Entschädigungsforderungen. Damit ist sie ruiniert,vielleicht bis ans Lebensende.Hier ist den Richtern offenbar das Augenmaß verloren gegangen. Wie kommst du auf solche Behauptungen: Es ist zwar nicht schön zu lesen aber lies mal das hier: http://www.ra-kuhr.de/datenbank.php?aktion...;beitragsID=118 Die Alternative, die sich bei deiner Sichtweise ergibt bedeutet am Ende nichts anderes, als dass der Geschädigte am Ende einen Schaden auch noch selbst zahlen soll. Das ist ja geradezu ein Freifahrtschein für den nächsten Dummen. Wenn dir morgen jemand in dein Auto fährt erwartest du auch, dass dir dein Schaden ersetzt wird, oder?
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