i.seitzer Geschrieben 28. März 2008 Melden Geschrieben 28. März 2008 Wir hatten bei Aeroflot 4 Tickets gebucht am 09.03. von Hannover nach Moskau, 4 Tage später nach Irkutsk, am 26. 03. zurück von Irkutsk nach Moskau und Hannover. Da bei einem Reiseteilnehmer ein Trauerfall auftrat, konnte er die Strecke Hannover-Moskau nicht mitfliegen, sondern buchte einen ganz neuen Flug mit Lufthansa nach Moskau, benutzte von dort aus dann das ursprüngliche Flugticket von Aeroflot nach Irkutsk, ohne Beanstandung. Beim Rückflug erlebten wir die böse Überraschung: der Flug des Reiseteilnehmers (mit Trauerfall) sei nicht im System. Um zurückzukommen mussten wir einen neuen Flug für über 1000 Euro buchen, obwohl alle das selbe Ticket hatten, der Flug ja bezahlt war und in der Maschine Platz zum Liegen war. Beim Check in in Hannover hatten wir sogar darauf hingewiesen, dass die Teilnehmerin heute nicht mitkommt, aber vier Tage später "nachfliegen" wird. Was kann man tun???
TobiBER Geschrieben 28. März 2008 Melden Geschrieben 28. März 2008 Wahrscheinlich nix, da die gegen die "Ticketregeln" verstoßen hast sprich die Coupons nicht in der vorgegeben Reihenfolge abgeflogen bist (erste Strecke ist er nicht geflogen). Kannst bei SU mal anfragen, ob wegen dem Trauerfall noch irgendetwas möglich ist, aber du solltest mind. die Steuern zurückbekommen. In solchen Fällen würde ich aber die Airline immer VOR dem Abflug kontaktieren.
Gast Michael Tantini Geschrieben 28. März 2008 Melden Geschrieben 28. März 2008 Wir hatten bei Aeroflot 4 Tickets gebucht am 09.03. von Hannover nach Moskau, 4 Tage später nach Irkutsk, am 26. 03. zurück von Irkutsk nach Moskau und Hannover. Da bei einem Reiseteilnehmer ein Trauerfall auftrat, konnte er die Strecke Hannover-Moskau nicht mitfliegen, sondern buchte einen ganz neuen Flug mit Lufthansa nach Moskau, benutzte von dort aus dann das ursprüngliche Flugticket von Aeroflot nach Irkutsk, ohne Beanstandung. Beim Rückflug erlebten wir die böse Überraschung: der Flug des Reiseteilnehmers (mit Trauerfall) sei nicht im System. Um zurückzukommen mussten wir einen neuen Flug für über 1000 Euro buchen, obwohl alle das selbe Ticket hatten, der Flug ja bezahlt war und in der Maschine Platz zum Liegen war. Beim Check in in Hannover hatten wir sogar darauf hingewiesen, dass die Teilnehmerin heute nicht mitkommt, aber vier Tage später "nachfliegen" wird. Was kann man tun??? Ich würde wie folg vorgehen in Deiner Situation: - Widerspruch bei Deiner Kreditkartenunternehmung einlegen. Diese sind in der Regel auf der Seite des Kunden, wenn sie sehen können, dass dieser im Recht ist. Ich hatte schon mal einen ähnlichen Fall wie Du ihn beschreibst und mir wurde der Betrag wieder gutgeschrieben. Schliesslich hast Du ja ein gültiges Ticket gekauft. Da darf Dir der Transport nicht verweigert werden - Rechtschutzversicherung einschalten Solltest Du keine Rechtsschutzversicherung haben, dann ist es wohl höchte Zeit, eine abzuschliessen für künftige Fälle. Allenfalls lohnt es sich für Dich einen Rechtsanwalt zu konsultieren (und die Airline zu verklagen). Hierzu fällt mir noch ein: Vermutlich dürftest Du genötigt worden sein, Deine neuen Fahrscheine zu kaufen. In den meisten Ländern ist ein Vertrag, welcher unter dem Tatbestand der Nötigung zustande kam nichtig. Erkundige Dich also, ob der Tatbestand der Nötigung am Kauf der Ortes erfüllt wurde. So rein gefühlsmässig dürfte es auch in Deinem Beispiel der Fall gewesen sein. Sollte dem so sein, so ist die Kreditkartenorganisation sogar verpflichtet, die Belastung Dir wieder gutzuschreiben. - Konsumentenschutz informieren Informiere einen Dir bekannten Konsumentenschutz. Vielleicht bringen sie den Fall ja in die Presse. PS: Hör nicht auf die Ewiggestrigen, die Dir weismachen wollen, Du müsstest ein Ticket vollständig abfliegen. Hierzu haben diverse Gerichte schon anders entschieden.
testerfra Geschrieben 28. März 2008 Melden Geschrieben 28. März 2008 oh unser EDIT MOD herr T. ist mal wieder mit sinnvollen Tipps am werk. ja klar haben ihm ne waffe unter die nase gehalten und gesagt kohle her oder ich schiesse (ist ja wie im schlechten film hier) noch gibt es die tarifbedingungen und es sind bisher nur einzel urteile und keine generelle entscheidung. mit der rückbuchung wäre ich sehr vorsichtig, vorallem da du ja auch schon eine strecke aus dem ticket geflogen hast, wie du geschrieben hast.
VS007 Geschrieben 28. März 2008 Melden Geschrieben 28. März 2008 ...aber noch nicht letztinstanzlich, oder? Wenn das Kind eh in den Brunnen gefallen ist, kann man es natürlich versuchen, aber drauf verlassen, dass ich Recht bekomme würde ich mich nicht.
gekomuc Geschrieben 28. März 2008 Melden Geschrieben 28. März 2008 Die Tarifbedingungen sind nicht heilig und oftmals nicht einmal rechtmäßig. Die LH hat bereits mehrfach vor Gericht verloren und musste von ihrer Regel "Flüge in gebuchter Reihenfolge" abrücken. Ich würde den Rechtsweg wählen. Letzinstanzlich wurde bisher nicht entschieden, weil die LH in keinem Fall in Berufung gegangen ist. Weshalb wohl? ;)
snooper Geschrieben 29. März 2008 Melden Geschrieben 29. März 2008 Völlig unerheblich, ob die im Sinne des Kunden bereits ergangenen Urteile 'letztinstanzlich' sind oder nicht. Es sind Urteile, auf welche man sich berufen kann. AGB, Tarifbestimmungen sind immer selbstherrlich zusammengestrickte Leistungseinschränkungsversuche, die man in D regelmäßig vor Gericht angreifen kann! Probleme sehe ich eigentlich nur darin, dass SU eben eine ausländische Airline ist, die sich dem Zugriff der deutschen Rechtsprechung ziemlich lange und weit entziehen wird können! Und zurückbuchen würde ich auch nur den anteiligen Betrag, dessen Gegenleistung tatsächlich nicht erbracht worden ist. Zum Thema Nötigung: Ich meine auch, dass das Aufdrängen eines neuen Tickets zumindest dicht dran an einer Nötigung ist. Die 'rechtswidrige Drohung' mit einem 'empfindlichen Übel', nämlich das Zurücklassen eines Passagiers irgendwo auf der welt, dürfte nicht von der Hand zu weisen sein.
Gast Michael Tantini Geschrieben 29. März 2008 Melden Geschrieben 29. März 2008 Zum Thema Nötigung:Ich meine auch, dass das Aufdrängen eines neuen Tickets zumindest dicht dran an einer Nötigung ist. Die 'rechtswidrige Drohung' mit einem 'empfindlichen Übel', nämlich das Zurücklassen eines Passagiers irgendwo auf der welt, dürfte nicht von der Hand zu weisen sein. Also das mit der Nötigung ist nicht nur "nicht abwägig" sondern in einigen Ländern tatsächlich der Fall: Meine Rechtsschutzversicherung hat in einem Fall so gegen eine Airline argumentiert und die Airline hatte dem nichts entgegenzusetzen. Somit rate ich dem OP also mit Nachdruck, diese Strategie zu überlegen! Dieser Ratschlag gilt natürlich auch für andere Airlines (z. B. auch für deutsche Airlines), die einen Kunden mit einem gültigen Ticket irgendwo in der Welt vor die Wahl stellen: Kauf ein neues und völlig überteuertes Ticket oder wir lassen Dich hier an diesem Ort zurück.
MrMuppet Geschrieben 29. März 2008 Melden Geschrieben 29. März 2008 Waere interressant zu wissen, was du fuer Deine Rechtsschutzversicherung si zahlst. Entweder machen die an Dir ein fettes minus oder du zahlst ein Vermoegen an Versicherungspraemien....
Charliebravo Geschrieben 29. März 2008 Melden Geschrieben 29. März 2008 Vor allem argumentiert ja die Rechtschutzversicherung gegen die Airline. ;-)
Reifel Geschrieben 30. März 2008 Melden Geschrieben 30. März 2008 So kommt man doch nicht weit... Wäre es nicht wirklich sinnvoller einen freundlichen Brief an Aeroflot zu schreiben und die Situation zu schildern? Ich denke in der Regel sollte man im 1. Schritt mehr damit erreichen. Falls das nicht klappt und man denkt Aeroflot ist im Unrecht aufrgund AGB's die nicht rechtmässig sind steht es jedem frei zu klagen...
touchdown99 Geschrieben 30. März 2008 Melden Geschrieben 30. März 2008 Meine Rechtsschutzversicherung hat in einem Fall so gegen eine Airline argumentiert und die Airline hatte dem nichts entgegenzusetzen Erstaunlich, wo doch Rechtsschutzversicherungen aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes überhaupt nicht für ihre Versicherungsnehmer tätig werden dürfen, sondern auf reinen Kostenersatz beschränkt sind.
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