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XL-Airways 737-800 wegen Triebwerksbrand notgelandet


MH23

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Inzwischen wurde auch der oben verlinkte ORF Artikel angepasst.

 

B737-800 der XL Airways, 182passagiere und 6 Besatzungsmitglieder. Ich habe die Überschrift entsprechend angepasst.

Geschrieben

Da kann einem nur noch wieder diese Geschichte einfallen:

Anfrage an Radio Eriwan. Stimmt es, daß der Kosmonaut Yuri Gagarin auf einer Tombola in Moskau einen roten ausländischen Sportwagen gewonnen hat?

Antwort: Im Prinzip ja. Nur war es nicht der Kosmonaut Yuri Gagarin, sondern der Oberlehrer Pjotr Gagarin. Und es war keine Tombola in Moskau, sondern ein Tanzfest in Kiew. Und er hat keinen roten ausländischen Sportwagen gewonnen, sondern es wurde ihm sein Fahrrad gestohlen.

Geschrieben

ja die Presse.... :S manchmal wundert mich das bei unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon. Aber anscheinend scheint Qualität nicht gefragt....

 

Aber immerhin: ein Flugzeug aus Deutschland in die Türkei ist irgendwo gelandet ....

Geschrieben
ja die Presse.... :S manchmal wundert mich das bei unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon. Aber anscheinend scheint Qualität nicht gefragt....

 

Aber immerhin: ein Flugzeug aus Deutschland in die Türkei ist irgendwo gelandet ....

 

Das interessiert doch kein dort nur wenn sie abgestürzt ist ?!

Geschrieben
Die Pax wollen bestimmt nicht mehr fliegen mit der B738....
Würde ich auch nicht wollen, wenn mein Reiseziel in der Türkei liegt und die Maschine nach Frankfurt gehen soll. Da würde ich auf jeden Fall die Ersatzmaschne benutzen ;-)
Geschrieben

Ich war letztes Jahr bei der Flughafenfeuerwehr Bremen. Ich selber bin auch Feuerwehrmann. Eine Maschine die aufgrund eines Triebwerksbrandes notlanden muss, tut dies um das Leben der Passagiere und Besatzung zu retten. Wenn dieser Fall auftritt handelt es sich um eine Notlandung

Geschrieben
Schön ist auch, dass mal wieder von einer "Not-" und nicht von einer Sicherheitslandung die Rede ist.

 

Wie mein Vorredner schon sagte: Feuer = Notfall.

 

Und nicht umsonst sind die Leute ja auch über die Slides rausgeschickt worden, das dürfte doch alles sagen.

Geschrieben

Nach einer Notlandung ist (im Gegensatz zur Sicherheitslandung) ein Wiederstart nur nach Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde zulässig. § 25(2)Nr.2 Satz 2 LuftVG

 

Jetzt habe ich wohl genug gegluckscheissert

Geschrieben

>>>Nach einer Notlandung ist (im Gegensatz zur Sicherheitslandung) ein Wiederstart nur nach Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde zulässig. § 25(2)Nr.2 Satz 2 LuftVG

 

Aeh, das wollen wir doch mal lieber den Leuten ueberlassen, die sich damit auskennen und mindestens ein juristisches Staatsexamen absolviert haben, ja?

 

25 LuftVG behandelt Start und Landung an nicht genehmigten Flugplaetzen.

 

 

>>>Jetzt habe ich wohl genug gegluckscheissert

 

In der Tat, auch orthographisch.

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