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airliners.de

Funkverkehr FRA mithören?!


monroe

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

first of all: Bin mir nicht sicher ob es das richtige Forum ist - falls nicht sorry, dann einfach gern verschieben.

 

Nun zur Frage. Gibt es im Internet eine Möglichkeit / Seite etc., wo man den Funkverkehr von FRA mithören kann?

 

Schon mal vielen Dank im Voraus.

Geschrieben

Zwar nicht aus Deutschland, dafür aber andere Europäische Länder und sonst quasi Weltweit:

 

www.liveatc.net

 

In anderen Ländern scheint das Mithören des Flugfunks erlaubt zu sein.

 

gruß

phil

Geschrieben

Hatte ich auch zuerst gedacht. Aber es war 22 Uhr MEZ, also 16 Uhr ET.

 

Muss man vielleicht irgendwas am PC einstellen oder sprudelt der Verkehr normalerweise sofort aus den Boxen?

Geschrieben

Frage mich eh, was daran interesant sein soll. Habe das schon tausend mal gehört, wenn VHF im Flieger noch aktiv war oder um eine Funktion zu prüfen. Fand das gerede auf dauer sehr langweilig, teilweise eh schlecht verständlich.

Geschrieben
Da gemäß Grundgesetz das Abhören des Funkverkehrs Dritter in D. verboten ist, wirst Du keine legale Möglichkeit finden. Seiten, die eine solchen Service angeboten hatten, mussten das immer wieder schnell einstellen.

 

Ist es denn an Bord weiterhin erlaubt? Kann mich erinnern das es bei United einen Kanal im Bordradio gab, wo man den Funkverkehr während des ganzen Fluges mithören konnte. Also nicht nur den der Maschine, sondern auch aller anderen Flugzeuge, Tower, etc.

Geschrieben
Was heißt an Board, wenn ich auf den Flieger komme und der Funk ist an, kann ich ja wohl schlecht weghören oder?

 

Ich meinte das als Teil der Bordunterhaltung... also z.B. Kanal 1 englischer Ton, Kanal 2 deutscher Ton, Kanal 3 Klassik... Kanal 23 Funkverkehr.

 

War zumindest 2005 noch so (FRA-ORD-FRA).

Geschrieben

>>>Da gemäß Grundgesetz das Abhören des Funkverkehrs Dritter in D. verboten ist,

 

Nana, wenn monroe nicht gerade eine staatliche Stelle ist, kann ihn das GG herzlich wenig interessieren; Grundrechte entfalten nur in ganz begrenztem Mass eine mittelbare Drittwirkung (vgl. das Lueth-Urteil).

 

Fuer den Privatmann ist dann eher das Verbot aus § 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB einschlaegig.

 

 

>>>Wobei zu bedenken ist, dass das unerlaubte Abhören des Flugfunks bestraft wird.

 

Weiss ich nicht, verboten ist es, klar, strafbewehrt auch, aber dass es da wirklich schon einmal zu einer Verurteilung kam, bezweifele ich.

 

 

>>>Ist es denn an Bord weiterhin erlaubt? Kann mich erinnern das es bei United einen Kanal im Bordradio gab

 

>>>"United" klingt nicht nach einer deutschen Fluggesellschaft, damit gilt dort in der Luft das GG nicht. ;-)

 

Auch wenn dort 201 StGB goelte, waeren gleich zwei Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfuellt: "nicht zu seiner Kenntnis bestimmt" (ist es naemlich, da von der Airline ins Unterhaltungssystem eingespeist und vom Kapitaen nicht abgestellt) und "mit einem Abhoergeraet", da das Bordunterhaltungssystem eine sozialadaequate handelsuebliche Mithoereinrichtung ist (hM).

Geschrieben
Frage mich eh, was daran interesant sein soll. Habe das schon tausend mal gehört, wenn VHF im Flieger noch aktiv war oder um eine Funktion zu prüfen. Fand das gerede auf dauer sehr langweilig, teilweise eh schlecht verständlich.

Also, ich hatte mal das "Glück", auf der Tower-Frequenz von HAM einen "Near Miss" erleben zu dürfen; das war alles andere als langweilig...

 

Und abgesehen von der formal-juristischen Situation kann niemand überprüfen, ob ich mit einem geeigneten UKW-Empfänger 126,850MHz oder Deutschlandfunk abhöre, solange das Gerät "unsichtbar" bleibt.

Geschrieben
....ist aber auch blöd, wenn man Radio hören will und auf einmal den Tower MUC in den Ohren hat - ist mal meinem Vater passiert. ;)

Hmm, weiß nicht recht; bei manchen Radiosendern wäre ich sogar dankbar dafür... ;-)

Geschrieben
Also, ich hatte mal das "Glück", auf der Tower-Frequenz von HAM einen "Near Miss" erleben zu dürfen; das war alles andere als langweilig...

 

Und abgesehen von der formal-juristischen Situation kann niemand überprüfen, ob ich mit einem geeigneten UKW-Empfänger 126,850MHz oder Deutschlandfunk abhöre, solange das Gerät "unsichtbar" bleibt.

Dumm halt, wenn man dann anderen davon erzählt.

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