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airliners.de

Irrtum bei Flugbuchung


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

mir is ein so dummer Fehler unterlaufen.

 

Habe gerade eben online gebucht. Die Bestätigung per Mail habe ich auch sofort erhalten und gecheckt, da ist mir aufgefallen- ich habe die Destinationen verwechselt.

 

Also statt von A nach B zu buchen und wieder zuück von B nach A,

habe ich B nach A und zurück gebucht.

 

Habe ich jetzt nur die Möglichkeit normal zu stornieren und die hohen Stornierungskosten zu zahlen, oder kann ich wegen Irrtum vom Vertrag zurücktreten?

 

Bin wirklich für jede Hilfe dankbar.

 

:(

Geschrieben

Welche Airline denn überhaupt?

 

Ruf doch einfach mal bei denen an und erkläre dein Missgeschick.

So habe ich es letztens auch bei TUIFly gemacht. Und es hat Problemlos geklappt!

Ich würde allerdings nicht zu lange damit warten.

Geschrieben

Ich denke diese Frage kann dir die Fluggesellschaft am besten beantworten, also einfach anrufen und nachfragen. Ich kann mir vorstellen, dass man dich (aus Kulanz?) umbuchen wird; wenn es nicht gerade eine Billigairline [edit: wenn es bei TUIfly klappt, ersetze ich Billigairline wohl lieber durch Ryanair =)] ist. Solltest du über einen Vermittler gebucht haben erschwert das die Sache meiner Meinung nach auch noch. Anrufen, Situation erklären, nachfragen, auf Kulanz hoffen =)

LG

Geschrieben

Sofort den Kaufvertrag aufgrund Irrtums widersprechen. Dieses würde ich telefonisch (Uhrzeit & Name notieren) sowie per Schriftverkehr erledigen. Damit fährst Du auf der sicheren Seite und bekommst Dein Geld auf jeden Fall (notfalls über rechtliche Schritte) wieder.

 

Edit:

Kaufvertrag = 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Deine fechtest Du an wegen Irrtums (§ 119 BGB). Damit kommt auch jede Airline bei einem Error-Fare raus, sofern deutsches Recht gilt.

Geschrieben
Sofort den Kaufvertrag aufgrund Irrtums widersprechen. Dieses würde ich telefonisch (Uhrzeit & Name notieren) sowie per Schriftverkehr erledigen. Damit fährst Du auf der sicheren Seite und bekommst Dein Geld auf jeden Fall (notfalls über rechtliche Schritte) wieder.

 

Edit:

Kaufvertrag = 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Deine fechtest Du an wegen Irrtums (§ 119 BGB). Damit kommt auch jede Airline bei einem Error-Fare raus, sofern deutsches Recht gilt.

 

Solch rechtliche Infos zu geben, halte ich für sehr schwierig.

 

Wenn das mit dem Irrtum so einfach wäre, dann könntest Du damit nahezu jeden Kaufvertrag wieder lösen, hat man sich halt geirrt. So einfach ist es nicht.

Geschrieben
Wer a sagt, muss auch b sagen. Bzw. hier: Wer 119 sagt, muss auch 122 sagen, also Schadensersatzpflicht -> kommt aufs selbe raus.

 

Du kannst es nur ueber Kulanz versuchen.

Aha, und welchen Schaden erleidet die Airline bitte wenn der Irrtum seiner Willenserklärung innerhalb der nächsten 10 Minuten angefochten wird?

 

@ThomasS: Ich gebe hier keine rechtliche Beratung sondern lediglich meine Interpretation des Vertragsrechts. Und für mich ist dieser Fall in der Tat ziemlich klar. Notfalls noch einen Zeugen heranziehen (vllt ja sogar für eine 2. Person mitgebucht). Umso klarer wird es wollte YamFm bspw einen return Flug von seinem Wohnort/nächster Abflughafen buchen, hat dieses aber vertauscht.

Geschrieben
Aha, und welchen Schaden erleidet die Airline bitte wenn der Irrtum seiner Willenserklärung innerhalb der nächsten 10 Minuten angefochten wird?

 

Hätte er diesen Zustand im Moment der Abgabe der WE kennen müssen? ;-)

Darauf wird nämlich abgestellt (dafür würde m.E vor dem Buchen einer Übersicht aller Daten genügen).

 

Des Weiteren hat das LG München im berühmten San Jose Fall bestätigt, dass ein "Verklicken" in die Risikospähre des Reisenden fällt.

Das kannst Du ja mal auf die Schnelle querlesen.

http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=99346

 

Geschrieben
Aha, und welchen Schaden erleidet die Airline bitte wenn der Irrtum seiner Willenserklärung innerhalb der nächsten 10 Minuten angefochten wird?

 

@ThomasS: Ich gebe hier keine rechtliche Beratung sondern lediglich meine Interpretation des Vertragsrechts. Und für mich ist dieser Fall in der Tat ziemlich klar. Notfalls noch einen Zeugen heranziehen (vllt ja sogar für eine 2. Person mitgebucht). Umso klarer wird es wollte YamFm bspw einen return Flug von seinem Wohnort/nächster Abflughafen buchen, hat dieses aber vertauscht.

 

Also ich könnte mir vorstellen, dass Irrtum im Sinne von §119 wenig mit dem Irrtum des Vertauschens von A und B zu tun hat!

 

Geschrieben

 

>>>Anrufen, hophop

 

Sehr richtig.

 

>>>normalerweise hast du bis 24h des selben Tages Anrecht auf eine kostenfreie "Umbuchnung".

 

Sehr falsch.

 

 

>>>Aha, und welchen Schaden erleidet die Airline bitte wenn der Irrtum seiner Willenserklärung innerhalb der nächsten 10 Minuten angefochten wird?

 

Oem, sie nehmen nicht den Flugpreis des Anfechtenden ein. Liegt das jetzt ernsthaft nicht auf der Hand?

 

>>> Ich gebe hier keine rechtliche Beratung sondern lediglich meine Interpretation des Vertragsrechts. Und für mich ist dieser Fall in der Tat ziemlich klar.

 

Fuer mich auch :-) Unnu? Quot capita tot sensus, oder wie? ;-)

Geschrieben

Ich würde die Hotline kontaktieren und freundlich das Problem schildern. Mit einem freundlichen Tonfall kann man so einiges erreichen.

 

Meine Meinung ist, dass du damit gute Karten haben solltest. Für die Fluggesellschaft ist es ja lediglich eine Änderung, kein kompletter Rücktritt (du willst ja schliesslich zwei Flüge haben). Dass ein Irrtum vorliegt, kannst du z.B. dadurch belegen, dass der (falsche) Zielort in der Nähe deines Wohnortes ist.

 

Dass der Fluggesellschaft die Einnahmen entgehen ist zunächst sicherlich kein Schaden. Man hat schließlich die Möglichkeit, das Ticket sofort wieder zu verkaufen. Lediglich die zusätzlichen Aufwände, die aus diesem Irrtum entstehen, sind eine Grundlage für eine Entschädigung (z.B. in Form einer Gebühr). Zusätzlich wirst du in jedem Fall evtl. Preisdifferenzen zahlen müssen.

 

!! Das ist keine Rechtsberatung, sondern mein persönliches Empfinden der Angelegenheit. !!

 

Bitte nenne uns doch die Fluggesellschaft und wie es ausgegangen ist.

Geschrieben
>>>Aha, und welchen Schaden erleidet die Airline bitte wenn der Irrtum seiner Willenserklärung innerhalb der nächsten 10 Minuten angefochten wird?

 

Oem, sie nehmen nicht den Flugpreis des Anfechtenden ein. Liegt das jetzt ernsthaft nicht auf der Hand?

 

Den Flugpreis nehmen sie doch ein, da ja im Anschluss eine Neubuchung der richtigen Strecke erfolgt.

 

Wenn man so argumentiert, könnte man ja auch sagen das man eine Überweisung von 1000 Euro behalten darf, wenn derjenige das Komma vergessen hat und es eigentlich nur 10 Euro wären... der Empfänger des Geldes verliert dadurch ja wieder 1000 Euro.

Geschrieben
Aha, und welchen Schaden erleidet die Airline bitte wenn der Irrtum seiner Willenserklärung innerhalb der nächsten 10 Minuten angefochten wird?

 

Den sogenannten Vertrauensschaden. Also den Schaden, den sie daraus erlangt haben, dass sie auf die Wirksamkeit der Willenserklärung vertraut haben. Zum Beispiel Ticketerstellung.

 

Dass der Fluggesellschaft die Einnahmen entgehen ist zunächst sicherlich kein Schaden. Man hat schließlich die Möglichkeit, das Ticket sofort wieder zu verkaufen. Lediglich die zusätzlichen Aufwände, die aus diesem Irrtum entstehen, sind eine Grundlage für eine Entschädigung (z.B. in Form einer Gebühr). Zusätzlich wirst du in jedem Fall evtl. Preisdifferenzen zahlen müssen.

 

Das ist völlig belanglos. Spielt vielleicht eine Rolle bei der Kulanz, wenn dies erwähnt wird, aber sonstist es hier nicht von Belang.

 

Außerdem passt hier §119 nicht, denn ein Eigenschaftsirrtum bezieht sich auf die Sache an sich und diese ist völlig fehlerfrei (Flug von B nach A). Objektiv ist hier ein Flug von B nach A gemeint. Und hast einfach nur einen Fehler gemacht.Es geht hier nur um Bezeichnungen die der objektivierte Empfängerhorizont anders versteht als du subjektiv.

 

 

Geschrieben
>>>normalerweise hast du bis 24h des selben Tages Anrecht auf eine kostenfreie "Umbuchnung".

 

Sehr falsch.

 

...ach doch, du kennst die Kulanzen nur nicht (außer FR, die bieten sowas nicht an).

Geschrieben
...ach doch, du kennst die Kulanzen nur nicht (außer FR, die bieten sowas nicht an).

 

Aber zwischen "Kulanz" und "Anrecht haben" ist dann immer noch ein Himmelweiter Unterschied! Darauf wollte wohl sickbag raus.

Geschrieben
...ach doch, du kennst die Kulanzen nur nicht (außer FR, die bieten sowas nicht an).

 

Naja, du verwechselst einen CANCEL (VOID) mit einem Refund binnen von 24 Stunden. Der Cancel geht immer am gleichen Tag, die 24 Stunden Regel ist reine Kulanz und leider nicht mehr bei vielen Airlines anzutreffen :(

Geschrieben

 

Wie waere es damit, einfach in ein Jura-Forum zu gehen, da hat man die Chance, ein paar User anzutreffen, die ein wenig von der Materie verstehen. Hier ist bei allem noetigen Respekt nun einmal ein Luftfahrtforum, und die Kompetenz der User liegt nicht im juristischen Bereich.

 

 

>>>Für die Fluggesellschaft ist es ja lediglich eine Änderung, kein kompletter Rücktritt (du willst ja schliesslich zwei Flüge haben).

 

Nein, hier geht es um eine Irrtumsanfechtung, die ist unabhaengig davon, ob danach eine andere Buchung stattfindet. Ruecktritt ist eine voellig andere Baustelle.

 

 

>>>Dass der Fluggesellschaft die Einnahmen entgehen ist zunächst sicherlich kein Schaden. Man hat schließlich die Möglichkeit, das Ticket sofort wieder zu verkaufen.

 

Wenn auch nur ein Platz in dem Flieger freibleibt, ist das Argument dahin.

 

 

>>>Wenn man so argumentiert, könnte man ja auch sagen das man eine Überweisung von 1000 Euro behalten darf, wenn derjenige das Komma vergessen hat und es eigentlich nur 10 Euro wären... der Empfänger des Geldes verliert dadurch ja wieder 1000 Euro.

 

Nein, denn auf Rueckerstattung der 1000 EUR (bzw. 990 EUR) haette ohnehin ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung bestanden. Hier geht es aber um ein lupenreines rechtsgeschaeftliches Anspruchsverhaeltnis, auf dessen Bestehen der Vertragspartner vertrauen durfte. Dieses Vertrauen wird durch den Schadensersatzanspruch aus 122 BGB geschuetzt.

 

 

>>>Außerdem passt hier §119 nicht, denn ein Eigenschaftsirrtum bezieht sich auf die Sache an sich und diese ist völlig fehlerfrei (Flug von B nach A). Objektiv ist hier ein Flug von B nach A gemeint.

 

Hier geht es um den Erklaerungsirrtum (versprechen, verschreiben, vergreifen).

 

 

>>>...ach doch, du kennst die Kulanzen nur nicht (außer FR, die bieten sowas nicht an).

 

>>>Aber zwischen "Kulanz" und "Anrecht haben" ist dann immer noch ein Himmelweiter Unterschied! Darauf wollte wohl sickbag raus.

 

Rischtisch :-)

 

Geschrieben

Vielleicht ist es aus meinen Formulierungen nicht hervorgegangen, aber ich wollte gar nicht behaupten dass ein gesetzliches Anrecht besteht, sondern lediglich aufzeigen, dass die Chancen auf einen positiven Ausgang relativ gut stehen und die Airline sich kulant zeigt. Soll es ja durchaus noch geben...

 

Um es etwas zu präzisieren:

Es mag sich wohl rein rechtlich um eine Stornierung/Neubuchung handeln, jedoch zählt im Endeffekt das Ergebnis. 2 falsche Flüge werden getauscht (zzgl. mgl. Aufpreise etc.) gegen zwei richtige. Airline hat in Summe zwei Flüge verkauft, Kunde glücklich.... [...Kunde kauft in Zukunft weitere Flüge bei dieser Airline...]. Bezüglich des möglichen Schadens schrieb ich bewusst ja auch "zunächst"...

 

Natürlich ist auch der andere Fall möglich. Airline stellt sich stur, Kunde ist verärgert.

 

Ich schlage vor wir warten einfach mal ab ob das Ergebnis noch gepostet wird.

Geschrieben

Anstatt hier gross rechtliche Beratung zu geben sollte man es mal einfacher anpacken:

 

SOFORT die Buchungsstelle anrufen (nicht zwangsläufig die Airline!). Falls das Ticket noch nicht ausgestellt ist dann kann die Buchung einfach wieder rausgenommen werden und nix passiert. Du kannts ja davor noch schnell auf checkmytrip.com prüfen ob schon eine Ticketnummer besteht.

 

Da aber viele Online-Reisebüros quasi sofort das Ticket ausstellen gibt es noch Möglichkeit 2: Die Buchungsstelle kann ein ausgestelltes Ticket am selben Tag noch canceln/voiden. Denn die Abrechnung über BSP erfolgt erst am nächsten Tag. Danach kann man ein Ticket nur noch refunden (und das meist nur gegen Gebühr, logisch!). Aber am selben Tag das Ticket noch zu canceln/voiden sind in Amadeus gerade mal 2 Eingaben und das ausgestellte Ticket wird einfach ungültig gemacht. In dem Moment wo das Ticket noch gevoided werden kann ist auch noch gar keine Abrechnung mit der Airline erfolgt. Aber: BEEIL DICH!

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