STN-EBJ Geschrieben 27. Mai 2010 Melden Geschrieben 27. Mai 2010 ...und wenn sich die Airline nicht nach Art. 5 Abs. 3 der EU-Verordnung "exkulpieren" kann. Und da kommt es eben doch - entscheidend - auf die Begründung der Airline an.
jubo14 Geschrieben 27. Mai 2010 Melden Geschrieben 27. Mai 2010 ...und wenn sich die Airline nicht nach Art. 5 Abs. 3 der EU-Verordnung "exkulpieren" kann. Und da kommt es eben doch - entscheidend - auf die Begründung der Airline an. Nicht wirklich! Wenn andere Airlines fliegen, Germanwings aber nicht, ist es völlig unmöglich "außergewöhnliche Umstände" geltend zu machen.
STN-EBJ Geschrieben 27. Mai 2010 Melden Geschrieben 27. Mai 2010 Lass uns daraus jetzt keinen Streit machen! Habe doch nur gesagt, dass es eben sehr wohl auf die Begründung ankommt. Wenn eine Airline argumentiert, nicht fliegen zu können, während alle anderen fliegen, ist das eben eine schlechte Begründung. Aber "unmöglich" ist in der ersten Instanz gar nichts, glaub´ mir!
JeZe Geschrieben 27. Mai 2010 Melden Geschrieben 27. Mai 2010 Wenn andere Airlines fliegen, Germanwings aber nicht, ist es völlig unmöglich "außergewöhnliche Umstände" geltend zu machen. Ich denke nicht, dass "andere Airlines fliegen" ein gerichtsverwertbarer Beweis wäre. Dann hätte man während der "Sichtflugtage" bei sämtlichen gecancelten Flügen auch darauf hinweisen können, dass Lufthansa Strecke XY ja geflogen ist. In gewisser Weise spielt das ja auch in die Sicherheitsphilosophie der Airline mit rein und es wäre in der Tat interessant zu sehen, wie da eine rechtliche Auseinandersetzung aussehen würde.
avlbger Geschrieben 31. Mai 2010 Melden Geschrieben 31. Mai 2010 Ich hatte einen Flug mit Germanwings nach KEF am 20.05 gebucht, welcher knapp 24 Stunden (!!) vorher per Email von Germanwings unter Begründung der Vulkanaktivität storniert wurde. Ich habe bei denen angerufen und nach meinen Optionen gefragt und die einzige Option die mir mitgeteilt wurde, war die den Flugpreis erstattet zu bekommen. Das ganze war natürlich ärgerlich und extrem entäuschend wenn der Urlaub so kurz vor Abflug ins Wasser fällt. Aber ich habe mich auch die Angaben von Germanwings verlassen, auch wenn es mir komisch vorkam, weil die Prognosen für die Aschewolke sehr gut ausgesehen haben... Aber die werdens schon wissen hab ich mir gedacht... also blieb mir nix anders übrig als mit Island Kontakt aufzunehmen und alles zu stornieren was ich vorab schon gebucht und reserviert hatte. Am Tag des Abflugs dann habe ich interessehalber noch auf die Ankunftstafel von Keflavik geschaut und musste mit Verwunderung feststellen dass der einzige stornierte FLug der Germanwingsflug war.. 5 min davor und danach standen planmäßige Flüge auf der Tafel.. .somit konnte kein Ascheproblem bestehen!! Ich habe dann bei airberlin angerufen und die haben mir bestätigt dass es KEIN ASCHEPROBLEM gibt!?! Schlussendlich habe ich dann AirBerlin gebucht und bin noch am selben Tag nach Island geflogen, hatte aber extreme Aufwände und Stress meinen zuvor stornierten Urlaub wieder zu reaktivieren und für manches (mietauto etc.) deutlich mehr bezahlt als ich bei den reservierungen zuvor bezahlen hätte müssen.. Hätte Germanwings einfach ehrlich zugegeben warum sie den Flug nicht durchführen (Unterbuchung, oder was auch immer) hätte ich mich rechtzeitig nach einer alternativen Möglichkeit umsehen können und auch nichts stornieren brauchen. Ich hätte also lediglich die evtl. mehrkosten durch den anderen Flug tragen müssen, was mich zwar geärgert, ich aber dennoch hingenommen hätte.. Durch diese vorsätzliche Falschangabe des Grundes welcher für mich klar bedeutete dass auch keine andere Fluglinie fliegen kann, sind mir aber hohe Aufwände und Rennereien entstanden und das sehe ich absolut nicht ein. Für dieses Verhalten sollte Germanwings belangt werden, definitiv! Ich habe denen ein Email geschrieben mit der Aufstellung meiner Mehrkosten und der Bitte um einen Vorschlag zur Einvernehmlichen Lösung, da die Kosten EINZIG UND ALLEIN durch die vorsätzliche Falschangabe seitens Germanwings entstanden sind. Die Frist läuft bis morgen, mal schauen was passiert... danach werde ich meinen Rechtsschutz daran setzen denn so gehts definitiv nicht... Wenn ich 49,90 für Ticket zahle ist mir schon auch klar dass ich da nicht viel erwarten kann.. ich habe für mein Ticket allerdings einen normalen Preis bezahlt und überhaupt habe ich eigentlich kein Interesse daran ein Ticket um 49,90 zu haben mit dem ich zu 80% nicht fliegen kann ;) Leider ist heute auch nicht mehr leicht abzugrenzen was denn nun wirklcih eine Billigfluglienie ist.. 285 Euro ist nicht wenig Geld und ich denke ich kann mir dafür schon erwarten dass der Flug dann auch durchgeführt wird... wenn die Maschine nicht gut ausgebucht ist kann ich als Kunde ja wirklich nichts dafür, das muss sich schon die Airline austüfteln...
JeZe Geschrieben 1. Juni 2010 Melden Geschrieben 1. Juni 2010 @avlbger: Diese Haltung und Verärgerung kann ich völlig nachvollziehen, zumal Du alles sachlich und differenziert betrachtest und auf Superlative und Schimpfwörter verzichtest. HAlte uns mal auf dem laufenden, was die Airline antwortet - würde mich interessieren...
744pnf Geschrieben 1. Juni 2010 Melden Geschrieben 1. Juni 2010 Ich denke nicht, dass "andere Airlines fliegen" ein gerichtsverwertbarer Beweis wäre. Dann hätte man während der "Sichtflugtage" bei sämtlichen gecancelten Flügen auch darauf hinweisen können, dass Lufthansa Strecke XY ja geflogen ist. So herum wird leider kein Schuh draus, da bei den Sichtflügen ja die komplette Verantwortung auf die Cockpitbesatzungen abgewälzt wurde. Wenn 4U sich entschieden hat, dies nicht zu tun ist dies legitim (mit dem Nebeneffekt, keine Maschine "in die Höhle des Löwen" zu schicken), nur muss man es dann auch zugeben und bereit sein, die finanziellen Kosten zu tragen. Dazu sind sie verpflichtet. Vertrag (Buchung) ist Vertrag. Allerdings kann man unterstellen, dass auch bei Germanwings eine Horde von Juristen für den Fall entsprechneder Regressforderungen bereitsteht und auch vorher jeden Wortlaut externer Kommunikation von vorne nach hinten auf Unanfechtbarkeit prüft.
avlbger Geschrieben 1. Juni 2010 Melden Geschrieben 1. Juni 2010 Ohne jetzt groß Germanwings groß verteidigen zu wollen: Am 19.5 wurden noch Flüge von/nach Island wegen dem Vulkan gestrichen (ich war selbst betroffen) und es war nicht klar, das am 20.5 planmäßig geflogen werden konnte, ich kann mir vorstellen das auf Grund dieser Tatsache die Endscheidung zur Streichung erfolgte. Auch am 20.5 wurde mein geplanter innerisländische Flug wegen dem Vulkan gestrichen, den ich aber wegen der Streichung am 19.5 sowieso nicht antreten konnte. Ich habe ab dem Zeitpunkt des Stornierungsmails also 19.05 irgendwann Nachmittags die Ankunftstafel von Keflavik beobachtet und konnte dort nur einen einzigen stornierten Flug entdecken und dies war mein Germanwingsflug. Inlandsflüge in Island waren beeinträchtigt, z.b Akureyri, da die Vulkanasche dort hochgezogen ist, Reykjavik u. Keflavik selbst war aber unbeeinflusst soweit ich dort aus Isländischer Quelle erfahren hab) Ich kann mir kaum vorstellen, dass ausgerechnet Germanwings soo viel vorsichtiger sein sollte als ALLE anderen Fluggesellschaften und deshalb aus reiner Vorsicht den Flug storniert haben.. Bisher war es auch so, dass die Flüge meist verschoben oder Ersatztermine angesetzt wurden, da sich die Vulkanaschesituation ja stündlich ändern konnte und genau hier fiel Germanwings wieder auf da sie als einzige plötzlich Hellseherische Fähigkeiten an den Tag legten und anscheinend wussten dass Island bis Ende Mai (10+ Tage) überhaupt nicht mehr anfliegbar sein würde ;) Für mich sieht das alles definitv so aus als ob Germanwings hier einfach keinen Bock hatte die Flüge durchzuführen, ob nun wegen Unterbuchung oder sonstigen Gründen, der Vulkan war jedenfalls kaum daran schuld.. und genau dies finde ich eine Riesen Sauerei und nur deshalb ärgere ich mich auch so sehr darüber. Auf diese Art hat Germanwings einen Erstkunden erfolgreich davon abgehalten auch ein zweites Mal Kunde zu werden und meine "Mundpropaganda" (je nach Reaktion die jetzt noch von Germanwings kommt) wird dementsprechend ausfallen, bravo..
avlbger Geschrieben 1. Juni 2010 Melden Geschrieben 1. Juni 2010 Storniert wurden wegen der Vulkanasche meine Flüge Narsarsuaq (Grönland) - Reykjavik am 19.5 und Reykjavík - Vestmannaeyjar - Reykjavík am 20.5, beide ab/nach dem Stadtflughafen. Kann natürlich sein das dort die Lage unterschiedlich zu Keflavík war. mhm.. am 21.05 war der erste Flug nach vestmannaeyjar auch nix, bzw. wurde auf 11:15 oder so verschoben und ich hab meine tour dann umgebucht.. Keine Ahnung ob der FLug um 11:15 dann ging, es war wohl nicht so sicher.. Das Problem war dort aber auch nicht Reykjavik sondern Vestmannaeyjar und ich meine dass die Vulkanasche dort nördlich gezogen ist und einen Haken Richtung Grönland geschlagen hat, was erklären würde warum dein Grönland-Islandflug nicht durchgeführt wurde. So im Nachhinein weiß ich natürlich auch nicht mehr genau alle Umstände, ich weiß jedenfalls dass zu dem Zeitpunkt alle Hinweise (andere Fluglinien, Touragentur vor Ort in Island, Vorhersagen etc.) darauf gezeigt haben, dass Germanwings hier ne Solonummer abzieht und der Grund nicht die Aschewolke ist. Wie auch immer.. Bisher hab ich natürlich keine Antwort bekommen von Germanwings.. bin ja mal gespannt ob da noch was kommt, ansonsten muss ich halt abwägen ob ich mir das wirklich antue da was zu klagen... verdient hätten sies.. weil es einfach nicht ok ist so wie das gelaufen ist..
Stinar Geschrieben 4. Juni 2010 Melden Geschrieben 4. Juni 2010 Ich war auf den Flug KEF - CGN am 24.05. gebucht, Germanwings hat mich nicht über die Annullierung informiert, obwohl ihnen Emailadresse und Handy-Nr. vorlagen. Ich habe durch eigene Recherche von der Annullierung erfahren, weil die allgemeine Fluglage seinerzeit ja kritisch war. Germanwings hat die Umbuchung auf den Airberlin-Flug mit Hinweis darauf, daß sie bei nicht gegebener Sicherheit nicht fliegen würden, verweigert. An Board hiess es jedoch seitens der Airberlin-Crew, daß man die Germanwings-Kunden mitnehmen "müsse", demzufolge scheint da irgendwas im Hintergrund zwischen den beiden Airlines abgesprochen gewesen zu sein. Ich habe dann selbst den Airberlin-Flug gebucht. Ich denke, daß ich meine Mehrkosten (höherer Flugpreis bei Airberlin) auf jeden Fall wiederbekommen werde, weil ich zunächst die Flugpreiserstattung beantragt und bekommen habe, und nunmehr die Option habe, die ursprüngliche Lastschrift zurückgehen zu lassen, wenn sie nicht freiwillig zahlen. Ich denke nicht, daß sie wegen der < 100 EUR und der klaren Situation bzgl. der Annulierung ihrerseits vor Gericht ziehen. Habe ich eine Chance bzgl. der Ausgleichszahlung von 400 EUR, da Germanwings ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen ist? Oder muss ich mir mein Eigenbemühen um die Annulierungsinformation und die eigenständige Buchung des Ersatzfluges anrechnen lassen?
didixsch Geschrieben 5. Juni 2010 Melden Geschrieben 5. Juni 2010 Ich hatte meinen Island-Flug mit Germanwings ab München über Köln bereits im Februar gebucht (ca. 380 EUR) und wurde nun 3 Tage vor dem Abflug per email über die Flugstornierungen informiert. Per Telefon hatte ich mit dem Kundenservice gesprochen, letztendlich blieb aber nur die Möglichkeit, Hin- und Rückflug zu stornieren und zu hoffen, dass es bei Icelandair zu dem Termin noch freie Plätze gibt. Dabei hatte ich dann Erfolg, allerdings zum Preis von ca. 600 EUR und ohne die bei Germanwings gebuchten 10 kg mehr Gepäck. Ein Storno nur des Hinflugs hätte keinen Sinn für mich gemacht, da zum einen der Icelandair-Flug von Frankfurt aus losging und zum anderen ein einfacher Flug bei Icelandair meist teurer ist, als wenn man Hin-und Rückflug bucht. Daher habe ich unter Vorbehalt der Schadenersatzforderung den Storno durchgeführt. Den Ticketpreis habe ich zwischenzeitlich erstattet bekommen. Auf mehrere emails an den Kundenservice bereits vor über 2 Wochen habe ich bis heute noch keine Antwort erhalten. Meine telefonische Nachfrage heute bei der Hotline ergab nach längerer Wartezeit, daß ich wohl im Laufe der nächsten Woche eine Antwort erhalten soll. Ich möchte von Germanwings konkret wissen, mit welchem Recht sie zwei Wochen lang alle Flüge nach Island canceln dürfen. Mir ist keine behördliche Warnung bekannt und auch nicht von anderen Flugausfällen von Deutschland nach Island in diesem Zeitraum bei anderen Fluggesellschaften. Die ABB´s von Germanwings habe ich mir durchgelesen, auch dort finde ich keinen Paragraphen, der denen diese Möglichkeit gibt, ohne dass Schadenersatz fällig wäre. Wenn ich selbst einen Flug 3 Tage vor Abflug storniere, nur weil ich vielleicht Angst vor einem möglichen Vulkanausbruch habe, muss ich hohe Stornogebühren bezahlen oder bleibe auf meinen Kosten für das Flugticket vielleicht auch ganz sitzen, unabhängig davon ob der Flug noch anderweitig verkauft werden kann oder nicht. Ich habe Germanwings nun eine Frist bis Mitte der Woche gesetzt, um mir die Auskunft auf meine Fragen zu geben oder mir ein Angebot für einen Ersatz meines Schadens zu machen. Falls da nichts kommt, werde ich voraussichtlich über meinen Rechtsschutz eine Kostenübernahme beantragen und einen Rechtsanwalt mit der Klärung beauftragen. Neben den deutlich höheren Flugkosten war eine zusätzliche Übernachtung in Island sowie ein Tag mehr für den Mietwagen nötig, da der Rückflug mit Icelandair nicht nachts ging sondern erst am nächsten Morgen. Dazu kommen noch ein paar weitere Kosten, die aufgrund der Umbuchung hinzugekommen sind. Ich sehe nicht ein, dass solche Flugstornierungen auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen werden, wenn es keinen triftigen Grund für solche Stornierungen gibt. Wie in den anderen Beiträgen schon vermutet, gehe auch ich davon aus, dass die Flugzeuge in dieser Zeit einfach zu schwach gebucht waren und das ausschlaggebend war für das ganze. In der Hauptsaison wäre das sicher nicht so gelaufen. Mich würde sehr wundern, wenn dies als "höhere Gewalt" eingestuft werden sollte. Die lange Antwortzeit deutet darauf hin, daß da auch Germanwings weiß, daß die Rechtslage in diesem Fall nicht ganz ohne Risiko für die sein dürfte. Wenn das alles sattelfest wäre und es eindeutige Gesetze hierzu gäbe, hätte ich sicher schon längst eine Antwort. Mit dem Versuch, das ganze auszusitzen werden die bei mir allerdings nicht erfolgreich sein. Falls jemand aktuelle Infos zu dem Thema hat, wäre ich für eine kurze Mitteilung dankbar. lg Dieter PS: Besonders toll finde ich die auf der Homepage angegeben Telefonhotline mit der gebührenpflichtigen Nummer (0,99 EUR pro Minute!!! Das nenne ich Kundenservice!)
Paule22 Geschrieben 5. Juni 2010 Melden Geschrieben 5. Juni 2010 Germanwings und auch viele(wenn nicht alle) anderen Airlines versuchen solche Geschichten auszusitzen, ich glaube das funktioniert auch oft genug. Erwarte also nicht zuviel von 4U in Sachen Kontakt, du merkst ja selbst an der Hotlinenummer für nen Euro, wie gern Germanwings mit dir sprechen möchte. Ohne den Weg zum Rechtsanwalt mit Fristsetzung etc. passiert größtenteils gar nichts. Was mich mehr interessieren würde, die letzten beiden Schreiber haben jeweils geschrieben, dass sie die Rückerstattung beantragt haben. Ist dies nicht taktisch unklug, da man sich damit mit der Stornierung einverstanden gibt?
Stinar Geschrieben 5. Juni 2010 Melden Geschrieben 5. Juni 2010 Was mich mehr interessieren würde, die letzten beiden Schreiber haben jeweils geschrieben, dass sie die Rückerstattung beantragt haben. Ist dies nicht taktisch unklug, da man sich damit mit der Stornierung einverstanden gibt? Mir sind lediglich Zusatzkosten entstanden, die geringer als der Flugpreis sind. Daher werde ich es im Zweifel wohl darauf ankommen lassen, die ursprüngliche Lastschrift trotz zwischenzeitlicher Flugpreiserstattung retour gehen zu lassen, um an mein Geld zu kommen. Ich habe meine Zweifel, daß Germanwings wegen < 100 EUR bei dieser Rechtslage juristische Schritte einleiten wird. Mir gibt immer noch zu denken, daß Airberlin die Germanwings-Kunden mitnehmen "musste" und daß Kunden von Germanwings an Board auf ihre gebuchten Sitze am Notausgang o. ä. bestanden haben. Da frage ich mich im nachhinein, ob die Flugbuchung bei Airberlin erforderlich war oder ob ich mit meinem Germanwings-Ticket an Board der Airberlin-Maschine gekommen wäre...
avlbger Geschrieben 6. Juni 2010 Melden Geschrieben 6. Juni 2010 Germanwings und auch viele(wenn nicht alle) anderen Airlines versuchen solche Geschichten auszusitzen, ich glaube das funktioniert auch oft genug. Erwarte also nicht zuviel von 4U in Sachen Kontakt, du merkst ja selbst an der Hotlinenummer für nen Euro, wie gern Germanwings mit dir sprechen möchte. Ohne den Weg zum Rechtsanwalt mit Fristsetzung etc. passiert größtenteils gar nichts. Was mich mehr interessieren würde, die letzten beiden Schreiber haben jeweils geschrieben, dass sie die Rückerstattung beantragt haben. Ist dies nicht taktisch unklug, da man sich damit mit der Stornierung einverstanden gibt? Da gebe ich dir leider Recht, ich hatte im Email eine Frist bis Dienstag gesetzt.. diese wurde offensichtlich ignoriert da inzwischen schon der Sonntag angebrochen ist und noch keine Antwort da ist. Damit habe ich aber eigentlich eh gerechnet, so traurig es ist. Die meisten werden den weiteren Aufwand scheuen und Germanwings ist somit das Problem los.. wobei die offenbar dann überhaupt nicht mitberechnen, dass ich als so verarschter Kunde garantiert KEINEN Germanwings-Flug mehr buchen werde und auch sicherlich jedem davon berichten werde.. Ich habe aber Rechtsschutz und deshalb werde ich diesen Nutzen und Germanwings wird von mir definitiv noch hören. Auch wenn mich der Aufwand jetzt schon nervt, aber ich finde einfach dass diese Frechheit bestraft gehört.. und wenn auch noch ein wenig eine Entschädigung raussrpingt hab ich auch ncihts dagegen.. wie gesagt.. germanwings ist ja selbst schuld, da sie nicht ehrlich den Grund des Stornos angegeben haben. Ich glaube auch nicht dass es taktisch unklug war die Rückerstattung zu beantragen, da dies meiner Meinung nach getrennt von der Schadenersatzforderung zu sehen ist. Soweit ich das bisher gelesen habe, sind bei > 1500 km Strecke und Stornobenachrichtigung < 7 Tage vor Abflug 400 Euro angesetzt sofern keine Ersatzbeförderung angeboten wurde. Und genau das ist in meinem Fall zumindest gewesen. Ich bekam am telefon definitiv die Auskunft dass meine einzige Option die Rückerstattung sei, Ersatzbeförderung mit anderer Fluglinie gäbe es keine.. (was anderes konnten sie ja auch kaum sagen, da sonst ja sowieso klar gewesen wäre dass das mit der vulkanaktivität nur eine faule Ausrede gewesen ist)
didixsch Geschrieben 6. Juni 2010 Melden Geschrieben 6. Juni 2010 Ich sehe es genau wie avlbger. Solche Dreistigkeit einer Fluggesellschaft sollte nicht auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen werden. Zumal meine Buchung kein "Billigflug" war sondern mit 380 EUR ein recht stolzer Preis für Island im Mai. Bei einem stornierten Rückflug kann es gut sein, daß andere Fluggesellschaften dann aufgrund irgendeines Paragraphen verpflichtet sind, gestrandete Urlauber mitzunehmen, sofern sie Platz haben. Allerdings finde ich es von den genannten Passagieren dann etwas dreist, daß sie auf ihren bei GW gebuchten Sitzplatz auch bei Air Berlin bestanden. Lustig wärs ja, wenn Sie Reihe 40 gebucht hatten, der Air Berlin Flieger aber vielleicht nur 35 Reihen hätte :rolleyes: Wir werden sehen, was rauskommt. Ich kann nur jedem Betroffenen empfehlen, da nicht locker zu lassen. Da das mit der Vulkanasche ein völlig außergewöhnlicher Vorgang ist, der sich aller Voraussicht nach wohl kaum wiederholen wird in den nächsten Jahren, besteht für GW auch nicht unbedingt die Gefahr, dass hier ein Exempel statuiert wird, auf das sich die Kunden dann auch in Zukunft berufen können. Insofern sollten die da einfach den Schaden begleichen, der uns entstanden ist und die Sache ist vom Tisch. Unabhängig davon glaube ich nicht mal, dass hier Kulanz notwendig ist sondern mein Rechtsgefühl sagt mir, dass sie dazu verpflichtet sind. Ich habe einen gültigen Vertrag mit denen geschlossen und der ist einzuhalten (Ausnahme: höhere Gewalt, was hier nicht der Fall ist). Eine Fluggesellschaft kann sich nicht einfach die Rosinen rauspicken und unwirtschaftliche Flüge einfach stornieren. Es sieht in dem Fall so aus, wie wenn denen die Vulkanasche gerade recht gekommen schien, um mal die ersten 2 Wochen nicht nach Island fliegen zu müssen, weil es wenig Buchungen gab. Wie schon im Beitrag von avlbger erwähnt, scheint es GW völlig egal zu sein, welche Auswirkungen dieses Verhalten auf die betroffenen Kunden hat. Auch hier wäre eine kundenfreundliche Abwicklung sicher unterm Strich wirtschaftlicher als der Versuch des Aussitzens und nachher noch nen Gerichtsprozess zu verlieren. Mit eine (verlorenen) Prozess wäre dann tatsächlich ein Exempel statuiert und die Imagewirkung in der Presse entsprechend. Auch ich hatte gleich nach dem Storno mit der Hotline gesprochen und nach Alternativen gefragt. Auch dort kam die eindeutige Auskunft, dass nur die Möglichkeit bleibt, den Flug zu stornieren und sich den Ticketpreis ausbezahlen zu lassen. Ob es unklug war, den Flug dann zu stornieren, wird sich zeigen. Letztendlich blieb aber nur diese Möglichkeit, ansonten könnte ich neben dem Schaden auch meinen Ticketkosten hinterherrennen und der Rückflug am 04.06. hätte ja stattgefunden (der mir aber nichts gebracht hätte aus den bereits geschilderten Gründen). Daher habe ich den Storno unter Vorbehalt des Schadensausgleichs vorgenommen. Schaun wir mal, ob sich der Kundenservice von GW nach 3 Wochen endlich aufraffen kann, sich um seine (ex)Kunden zu kümmern. Weitere Beiträge zu diesem Thema finden sich übrigens auch hier: http://www.islandreise.info/viewtopic.php?f=39&t=2976 http://www.geysir.com/deutsch/forum/read.php?1,55379 Jeder Betroffene sollte auf jeden Fall per Einschreiben seinen Schaden mit Fristsetzung für die Erstattung zügig geltend machen. Dann ist GW am Zuge. Oder die Gerichte.
STN-EBJ Geschrieben 7. Juni 2010 Melden Geschrieben 7. Juni 2010 @didixsch: Mal der Reihe nach: Du hast zunächst einen Fehler gemacht, indem du den Flug storniert hast. Völlig unabhängig vom Grund der Annullierung war 4U verpflichtet, dich ENTWEDER ersatzweise ans Endziel zu befördern ODER dir die Ticketkosten zu erstatten. Die WAHL liegt beim Fluggast. Möchtest du, wie ja geschehen, befördert werden, darfst du gerade nicht die Ticketkosten erstattet verlangen, sondern musst notfalls den Ersatzflug auf eigene Kosten buchen OHNE zu stornieren. Sodann kannst du ohne nennenswertes Risiko die Kosten hierfür einfordern und auch einklagen. In deinem Fall sehe ich aber nicht völlig schwarz, die Differenz als Schaden ersetzt zu verlangen, da 4U verpflichtet war, dich entsprechend umfassend zu informieren und dir auch eine ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzubieten. Zur Frage der Ausgleichszahlung ist ja glaube ich alles gesagt. Hier gilt es festzustellen, ob 4U fliegen KONNTE oder nicht. 4U müsste im Klagefalle beweisen, den Flug NICHT hat durchführen zu können. Nicht du als Fluggast, dass der Flug durchführbar war. Zu beachten ist aber, dass man in solchen Fragen - insbesondere als Laie - in erster Instanz unangenehme Überraschungen erleben kann. Manch Richter wird alleine beim Wort "Aschewolke" sofort seinem erlernten Verschuldens-Reflex unterliegen. Ein Großteil meiner juristischen Arbeit in erster Instanz ist es, den Richtern fluggastrechtliche Selbstverständlichkeiten zu erklären. Ziemlich mühsam bisweilen und vom Laien kaum zu schaffen.
avlbger Geschrieben 7. Juni 2010 Melden Geschrieben 7. Juni 2010 @didixsch: Mal der Reihe nach: Du hast zunächst einen Fehler gemacht, indem du den Flug storniert hast. Völlig unabhängig vom Grund der Annullierung war 4U verpflichtet, dich ENTWEDER ersatzweise ans Endziel zu befördern ODER dir die Ticketkosten zu erstatten. Die WAHL liegt beim Fluggast. Möchtest du, wie ja geschehen, befördert werden, darfst du gerade nicht die Ticketkosten erstattet verlangen, sondern musst notfalls den Ersatzflug auf eigene Kosten buchen OHNE zu stornieren. Sodann kannst du ohne nennenswertes Risiko die Kosten hierfür einfordern und auch einklagen. ... Ich weiß jetzt nicht genau wie das bei didixsch war, aber in meinem Fall zum Beispiel wurde beim Anruf bei der Germanwingshotline definitv gesagt dass ich NUR die Möglichkeit zur Rückerstattung habe... ok, und ich hatte noch die Möglichkeit den Flug kostenlos umzubuchen auf ein Datum bis spätestens Mitte Juli was mir aber nichts nutzte.. Ich habe soweit ich mir erinnern kann bei der Hotline nicht explizit nach Ersatzbeförderung gefragt ( Warum auch, weil der gefakte Grund "Vulkanaktivität" einem normal denkenden Menschen zu verstehen gibt, dass auch keine andere Airline fliegen wird..) ich habe jedenfalls definitv gefragt WELCHE OPTIONEN ich denn nun habe und hier wurden mir eben obengeannte Optionen gesagt. Somit verstehe ich jetzt nicht warum es ein Fehler sein soll die Rückerstattung zu beantragen wenn ja die Option Ersatzbeförderung gar nicht zur Debatte steht.. vg, avlbger
STN-EBJ Geschrieben 7. Juni 2010 Melden Geschrieben 7. Juni 2010 Ein Fehler ist es deshalb, weil der Fluggast ein Wahlrecht hat. Nimmt er dieses Wahlrecht in dem Sinne wahr, dass er auf Erstattung der Ticketkosten besteht, entfällt damit sein Recht auf ersatzweise Beförderung. Zumindest die maßgebliche EU-Verordnung hilft ihm dann nicht mehr, die Mehrkosten erstattet zu erhalten. Was bleibt ist, sich in der Tat darauf zu berufen, dass man nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Das aber ist ein klassischer Schadensersatzanspruch, der den Nachteil hat, dass man als Fluggast grundsätzlich die Darlegungs- und Beweispflicht trägt. Wer hier was im Einzelnen darzulegen und zu beweisen hat, wird von den Gerichten in solchen Fragen durchaus uneinheitlich gehandhabt, aber man sollte vorsichtshalber davon ausgehen, dass man den Inhalt des Gesprächs ggf. darlegen muss. In der Praxis gibt es Möglichkeiten, dies zu erleichtern. Da gibt es den einen oder andere Trick. Wenn z.B. mehrere geflogen sind, kann der, der das Telefonat geführt hat, seinen Anspruch an den Mitreisenden abtreten. Er steht dem Kläger dann ggf. als Zeuge zur Verfügung. Ich neige dazu, dass die Airline beweisen muss, den Fluggast entsprechende Angebote gemacht zu haben. Aber eine explizite Beweislastregel enthält die Verordnung leider nur für den Umstand, dass der Fluggast überhaupt über die Annullierung informiert wurde. Argumentativ würde ich mich auf Art. 14 Abs. 2 stützen. Demnach sind von Annullierungen Betroffene SCHRIFTLICH über ihre Ansprüche zu informieren.
avlbger Geschrieben 7. Juni 2010 Melden Geschrieben 7. Juni 2010 Danke für die informative Antwort :) Ja mal schaun.. ich habe heute die Liste der Rechtsanwälte bekommen die von meinem Rechtsschutz akzeptiert werden.. werd da morgen mal einen Termin ausmachen und den Ablauf schildern. Emails etc. hab ich eh alles gespeichert.. Mal sehen was dabei rauskommt. Ist halt wieder mal juristische Rafinesse dabei :).. Wie soll ich denn nun auch beweisen dass der Typ von der Hotline mir KEINE Ersatzbeförderung angeboten hat.. wobei ich glaube dass ich hier eigentlich ganz gute Karten haben müsste durch den besonderen Umstand dass die Stornierung wegen Vulkanaktivität passierte. Somit wäre es ja ein Eigentor wenn mir GermanWings eine Ersatzbeförderung mit einer anderen Airline angeboten hätte weil sie ja dadurch den eigentlichen Stornogrund ad absurdum geführt hätten. Zudem wars vielleicht von Vorteil dass ich der Hotlilne gesagt habe ich muss mir alles weitere noch überlegen (Ob nun Rückerstattung oder doch Flugumbuchung auf irgendwann nach Ende Mai..) und die Rückerstattung erst einige Zeit später mittels dem Link im Benachrichtigungsmail angefordert habe. ... das mit der 99 Cent/Minute Hotline als einzige Möglichkeit jemanden von denen ans Rohr zu bekommen ist nebenbei erwähnt sowieso auch eine Sauerei :)
Snappy Geschrieben 7. Juni 2010 Melden Geschrieben 7. Juni 2010 ... das mit der 99 Cent/Minute Hotline als einzige Möglichkeit jemanden von denen ans Rohr zu bekommen ist nebenbei erwähnt sowieso auch eine Sauerei :) Bei Flugstreichungen/änderungen wird eigentlich immer die 0180er Nummer mit in der Mail angegeben: Deutschland: +49 1805 251 725 0,14 €/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom Für Anrufe vom Mobilfunk max. 0,42 €/Min.
avlbger Geschrieben 7. Juni 2010 Melden Geschrieben 7. Juni 2010 Bei Flugstreichungen/änderungen wird eigentlich immer die 0180er Nummer mit in der Mail angegeben: Deutschland: +49 1805 251 725 0,14 €/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom Für Anrufe vom Mobilfunk max. 0,42 €/Min. Tatsache... grad nochmal nachgeschaut, da stehen echt einige Nummern direkt im Stornomail. Der Minutenpreis ist allerdings nur für die Deutsche Nummer angegeben.
didixsch Geschrieben 13. Juni 2010 Melden Geschrieben 13. Juni 2010 hatte zwar auf meine telefonische Anfrage die Auskunft bekommen, dass ich im Lauf der letzten Woche eine Antwort bekomme.... aber wie erwartet kam da nichts. Für mich ein weiteres Indiz dafür, daß 4U da auf schwachen Beinen steht mit ihrer Flugstornierung. Wäre die Rechtslage eindeutig pro 4U, würden die mir sicherlich die Paragraphen nennen, aus denen sich die Stornierung rechtfertigt. Ich gehe davon aus, dass die das Problem aussitzen wollen. Zumindest ich (und hoffentlich auch alle anderen Betroffenen) werden ihnen diese Hoffnung nicht erfüllen. Nächste Woche geht per Einschreiben eine Aufstellung meiner Schadenersatzforderungen an die raus mit Fristsetzung. Parallel werde ich bei meiner Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage für einen evtl. Rechtsstreit bzw. die Anwaltskosten anfordern. Falls jemand zu dem Thema neue Infos hat, bitte kurze Info. lg Dieter
Bambie82 Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Geschrieben 15. Juni 2010 hallo, ich habe ein sehr ähnliches problem mit german wings. ich wollte am 23.05. nach island fliegen. ich habe erst in köln beim check in erfahren, dass der flug gestrichen wurde. angeblich haben sie ne mail geschickt, die ich allerdings nie erhalten habe. ich habe mich in köln bei air berlin, die praktisch zeitgleich mit german wings nach island geflogen sind informiert. die hatten kein problem mit der aschewolke und sind normal geflogen. ich bin dann nach düsseldorf gefahrn und habe dort bei air berlin gewartet, bis der check in geschlossen wurde und konnte dann da noch nachbuchen. war natürlich deutlich teurer, aber ich konnte nach island fliegen. ich werde nun auch versuchen, meine mehrkosten von german wings zurück erstattet zu bekommen. hat inzwischen jemand diesbezüglich schon eine antwort von german wings bekommen? hast du die adresse, an die man das schiekn kann? hab nur ne mailadresse gefunden...
Sickbag Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Geschrieben 15. Juni 2010 Wegen genau solcher Problematiken sind Unternehmen verpflichtet, auf ihrer Website eine Impressum zu fuehren. http://www.germanwings.com/de/Impressum.htm
didixsch Geschrieben 16. Juni 2010 Melden Geschrieben 16. Juni 2010 es kommt langsam doch noch Bewegung in die Sache ;) : heute kam folgende email-Antwort: Sehr geehrter Herr XXXX, vielen Dank für Ihre Email und Ihr damit verbundenes Anliegen. Wir bedauern, dass wir Sie aufgrund der unsicheren Situation, und der durch die Vulkanasche verursachten Beeinträchtigungen der Luftsicherheit, nicht wie geplant befördern konnten. Eine Überprüfung Ihrer Angaben können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht durchführen. Wir bitten diesbezüglich höflichst um Weiterleitung aller Belege. Für den Ausfall Ihrer Maschine entschuldigen wir uns an dieser Stelle nochmals in aller Form, und werden uns, schnellstmöglich nach Ihrer Rückmeldung bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen/ Kind regards XX Germanwings GmbH | Germanwings-Str. 2 | 51147 Köln So werde ich nun mal eine Aufstellung meiner Kosten machen und die nächsten Tage einsenden und lasse mich überraschen, was passiert. Die Deckungszusage von meiner Rechtsschutzversicherung hole ich dennoch parallel ein, um keine weitere Zeit zu verlieren, falls sich 4U da wieder rauswinden möchte. Ich halte Euch auf dem laufenden.
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.