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Ausbaupotenzial Flughafen Berlin Brandenburg


dase

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Interessant ist noch folgende Festlegung aus dem Planfeststellungsbeschluss:

Es werden folgende Baumassen entsprechend § 21 BauNVO festgesetzt:

Für den Passagierabfertigungsbereich (PA) eine Baumasse von 2,5 Millionen m³ im Bereich Passagierabfertigungs-Terminal

und eine Baumasse von jeweils 0,8 Millionen m³ im Bereich der beiden Passagierabfertigungs-Satelliten.

 

Der Bahnhof wird aber separat berechnet.

 

Nur mal zum Vergleich, die Erweiterung in Wien hat rund 0,23 Mio m³: Skylink Wien

Die am BER genehmigten Baumassen wird man bei einer weiterhin sparsamen Bauweise kaum ausschöpfen können. Es sei denn, es kommen noch 2 Bahnen.

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@guderlan

Ich zweifele nur so lange, bis meine Vermutungen zutreffen... ;)

Dann schau dir die Karte mal ganz genau an! Die rechteckige Form des Terminals, die Lage der Parkhäuser, das fehlende Nord- und Südpier, die Airport City, das Messegelände. Wenn überhaupt zeigt diese Karte, wie weit der tatsächliche Bau bereits vom Planfeststellungsbeschluss abweicht. Niemand bezweifelt, dass es irgend ein "Personen-Transfer-System" und ein "Gepäckfördersystem" zwischen Terminal und Satelliten geben wird. Viel mehr gibt die Legende ja nicht her. Insbesondere bezüglich der Baukosten der definitiv billigsten und besten Lösung.

 

Mal was anders: Kann jemand einschätzen, wie stark sich höhere Anflugrouten auf die Kapazität der Landebahnen in der Spitzenstunde auswirken?

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@guderlan

Du meinst, dass dieser Plan also nur zur Genehmigung (irgendwann mal) herhielt und nun schon nicht mehr der Realität entspricht? Oder habe ich Dich da falsch verstanden?

Pläne sind dazu da, ausgearbeitet und verfeinert zu werden, bis sie allen sich ändernden Ansprüchen genügen. Jeder Plan kommt mit einem Datum, ab dem er gültig ist, solange bis ein neuer Plan gemacht wird. Selbst mitten in der Bauphase ist die Startkapazität des Flughafens noch einmal von 22 bis 25 auf 27 Millionen Passagiere pro Jahr angehoben worden. Das kann nicht ohne Auswirkungen auf die Bauzeichnungen geblieben sein. Sollte irgendwann ein Satellit gebaut werden, dann nicht indem jemand einen uralten Plan aus der Schublade holt, auf dem auch nur ein grobes Rechteck zu sehen ist. Der entscheidende Plan für die Anbindung der Erweiterung wird irgendwann in der Zukunft gezeichnet, entsprechend den Anforderungen und Möglichkeiten der Zukunft.

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Ich stelle mir eine ganz andere Frage.

 

Die Zeichnung ist aus 2003.

Kann man wirklich sicher sein, dass diese Zeichnung auch wirklich Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses ist?

 

Ich kann das nicht so recht glauben.

Der Planfeststellungsbeschluss ist von 2004 und der Startschuss durch das Bundesverwaltungsgericht fiel 2006: Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld

 

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Pläne sind dazu da, ausgearbeitet und verfeinert zu werden, bis sie allen sich ändernden Ansprüchen genügen. Jeder Plan kommt mit einem Datum, ab dem er gültig ist, solange bis ein neuer Plan gemacht wird. Selbst mitten in der Bauphase ist die Startkapazität des Flughafens noch einmal von 22 bis 25 auf 27 Millionen Passagiere pro Jahr angehoben worden. Das kann nicht ohne Auswirkungen auf die Bauzeichnungen geblieben sein. Sollte irgendwann ein Satellit gebaut werden, dann nicht indem jemand einen uralten Plan aus der Schublade holt, auf dem auch nur ein grobes Rechteck zu sehen ist. Der entscheidende Plan für die Anbindung der Erweiterung wird irgendwann in der Zukunft gezeichnet, entsprechend den Anforderungen und Möglichkeiten der Zukunft.

Das würde bedeuten, dass zwar die Genehmigung auf Basis alter Werte durchgewunken wurde, aber eine Realisierung völlig neue Parameter enthalten kann.

 

Das kann ich zwar eigentlich kaum glauben, bei dem "Anti-Flughafen-Potential" in dieser Republik, aber ich glaube zu verstehen, wie Du es meinst: Klar werden da zeitgemäße Anpassungen gemacht werden müssen. Noch immer denke ich nämlich, dass die 30 Mio Schwelle an PAX bereits 2014 durchbrochen werden wird.

 

Immerhin klingt das ja so, als wenn zumindest Du Dich auch nicht mit alten Daten zufrieden gibst... ;)

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Der Planfeststellungsbeschluss ist von 2004 und der Startschuss durch das Bundesverwaltungsgericht fiel 2006: Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld

Alles schön und gut, nur hat das errichtete Terminal-Gebäude nur noch bedingt Ähnlichkeit mit dem auf der Zeichnung vermerkten.

 

Es mag sein, dass es sich hier um die Fassung handelt, die im Planfeststellungsbeschluss mit enthalten ist / war, aber es handelt sich mit Sicherheit nicht um die Version, die dann auch in der Baugenehmigung enthalten ist.

(Denn "Schwarzbauten" werden die Nord- und Südpiers ja wohl kaum sein.)

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Das würde bedeuten, dass zwar die Genehmigung auf Basis alter Werte durchgewunken wurde, aber eine Realisierung völlig neue Parameter enthalten kann.

Nicht völlig neue Parameter, die maximale Zahl der Flugzeuge pro Stunde und der Stunden pro Tag ist vorgegeben. Aber welche Passagierzahlen man innerhalb dieser Constraints abfertigen kann, ist immer noch ein weites Feld der Möglichkeiten. Theoretisch kann man jeden einzelnen Slot mit einem voll besetzten A380 mit 853 Sitzen füllen und diese Brummer sind auch noch super leise. Ich glaube nicht, dass es eine rechtliche Handhabe gibt zu sagen, ein Flughafen hat zu viele Passagiere und darf nicht weiter wachsen, solange er noch das festgelegte Maximum an Flugbewegungen einhält.

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Alles schön und gut, nur hat das errichtete Terminal-Gebäude nur noch bedingt Ähnlichkeit mit dem auf der Zeichnung vermerkten.

 

Es mag sein, dass es sich hier um die Fassung handelt, die im Planfeststellungsbeschluss mit enthalten ist / war, aber es handelt sich mit Sicherheit nicht um die Version, die dann auch in der Baugenehmigung enthalten ist.

(Denn "Schwarzbauten" werden die Nord- und Südpiers ja wohl kaum sein.)

Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet grobe Festlegungen. Die Details werden dann zeitnah und bedarfsgerecht festgelegt und über den Bauantrag umgesetzt. Würde man den Bürgern selbst bei den Details eine Widerspruchsmöglichkeit einräumen, dann käme man aus den Klagebereich ja nicht mehr raus. Solange man sich im Bereich der festgelegten Baumassen, Gesetze und Normen bewegt, ist es doch in Ordnung.

Wobei sich bei diesen langen Zeiträumen auch die Gesetze und Normen hier und da verändert haben. Bestes Beispiel sind die zu bauenden Pavillions für die Erweiterung der Sicherheitskontrolle. Dafür wird aber nicht der Planfeststellungsbeschluss verändert.

 

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Wir sind uns ja im Prinzip einig.

 

Aber ich möchte halt dennoch zu bedenken geben, dass es von der Planfeststellung, über die Bauanträge bis hin zur Betriebsgenehmigung ein (leider) sehr langer Weg ist.

 

Und wenn es dann um die Betriebsgenehmigung geht, wird eben nicht einzig der Planfeststellungsbeschluss herangezogen, sondern auch das was tatsächlich gebaut worden ist. Und sind da schon Erweiterungen enthalten, dann müssen diese auch "in geeigneter Weise" bei der Genehmigung berücksichtigt werden.

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