Zum Inhalt springen
airliners.de

AB Flugannullierung


Empfohlene Beiträge

nach eingehender recherche möchte ich meinen fall hier präsentieren um vielleicht etwas mehr klarheit zu bekommen.

ich habe letzten oktober einen flug linz - berlin gebucht. abflug 30.04.2012 , ein stop in berlin von berlin direkt bangkok, reisezeit ca. 22 h.

diese woche wurde mir von AB kommentarlos ein neues ticket zugestellt. mein flug soll jetzt linz - abu dhabi - bangkok stattfinden. geschätzte reisezeit 34h.

 

im online interface von AB befindet sich nach wievor mein ursprünglich gebuchter flug vom oktober.

 

Meine fragen:

o) was ist gültig: online interface oder ein email von AB

o) die fluggastrechtverordnung scheint nicht gültig zu sein, weil AB mir ein email 5 wochen vor abflug geschickt hat (flugannullierung, auch die flugnummer von meinem im oktober gebuchten flug existiert nicht mehr). gibt es dennoch möglichkeiten diese massive schlechterstellung ohne finanzielle einbussen abzuwehren?

 

dazu sei angemerkt, dass ich den flug für 360 euro gekauft habe. die entscheidung dieses ticket zu erwerben und nicht eines der günstigeren golfstaaten airlines war auch der direktflug berlin - bangkok.

 

über jegliche antworten freue ich mich (naja konstruktive jegliche antworten)

 

bgbst

 

 

ps:

selbstverständlich habe ich AB schon kontaktiert, aber in solchen fällen dürften die kapazitäten von AB nicht ausreichen umm zeitnah emails zu beantworten. werde aber sobald ich eine antwort bekommen habe, es hier mitteilen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich fürchte, Du hast nur zwei einfache und eine ziemlich problematische Möglichkeit.

 

Die einfachen sind, die Umbuchung zu akzeptieren oder das Geld zurück zu verlangen.

Beides sollte ohne Probleme möglich sein.

 

Schwieriger wird es, wenn Du Deine Route nun wieder optimieren willst. Also z.B. nicht über Berlin und Abu Dhabi, sondern über DUS und Abu Dhabi, oder über FRA dann mit Etihad, oder, oder, oder.

Das dürfte extrem schwierig, nur telefonisch und dann auch nur mit viel Glück zu einem positiven Ergebnis führen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast mit AB einen Transportvertrag abgeschlossen - von Linz via Berlin nach Bangkok. Da AB den Direktflug nicht mehr anbietet, müssen Sie dich umbuchen, d.h. einen anderen Transportweg zur Verfügung stellen. Es gibt von Seiten AB nur noch die Möglichkeit, ab Berlin via Abu Dhabi nach Bangkok zu kommen. Insofern hat AB alles richtig gemacht. Für dich sicherlich ärgerlich, aber nicht zu ändern. Es sei denn du rufst im Callcenter an, erklärst deine Situation und bittest darum, den Betrag zurückzuerstatten und das Ticket zu stornieren. Dann musst du dir aber an anderer Stelle ein neues Ticket kaufen, wenn du nicht auf deinen Thailand-Trip verzichten möchtest.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es sei denn du rufst im Callcenter an, erklärst deine Situation und bittest darum, den Betrag zurückzuerstatten und das Ticket zu stornieren.

Das ist nicht ganz richtig.

 

Richtig ist, dass laut Fluggastrechte-Verordnung keine Entschädigung fällig wird.

Aber da der gebuchte Flug entfällt (TXL-BKK nonstop) handelt es sich um eine Reiseroutenänderung.

Und hier hat der Passagier die Wahl, was passiert!

Einzig der Passagier kann bestimmen, ob er den Reisepreis zurück haben will, oder auf der Beförderung, dann auf einer anderen Route, bestehen will.

 

AB hat dem Thread-Ersteller hier ein "Angebot" unterbreitet.

Das kann er annehmen, muss er aber nicht.

 

Was Du im Falle der Rückerstattung über die Ersatzbuchung auf eigene Rechnung geschrieben hast, ist dann natürlich wieder völlig richtig.

 

 

@ T.Ferramenti

Wenn man den 30.04 als Starttermin eingibt, dann bekommt man den Abendflug nach AUH aber überhaupt nicht angeboten. (Warum wird nur die AB IT wissen!)

Will man den sehen, muss man als Flugziel schon AUH selber eingeben.

Und ich denke mal, derjenige der das Alternativangebot verfasst hat, hat sich diese Mühe nicht gemacht, so dass nun ein recht "lustiges" Routing angeboten wird.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist nicht ganz richtig.

 

Richtig ist, dass laut Fluggastrechte-Verordnung keine Entschädigung fällig wird.

Aber da der gebuchte Flug entfällt (TXL-BKK nonstop) handelt es sich um eine Reiseroutenänderung.

Und hier hat der Passagier die Wahl, was passiert!

Einzig der Passagier kann bestimmen, ob er den Reisepreis zurück haben will, oder auf der Beförderung, dann auf einer anderen Route, bestehen will.

 

AB hat dem Thread-Ersteller hier ein "Angebot" unterbreitet.

Das kann er annehmen, muss er aber nicht.

 

Was Du im Falle der Rückerstattung über die Ersatzbuchung auf eigene Rechnung geschrieben hast, ist dann natürlich wieder völlig richtig.

 

 

@ T.Ferramenti

Wenn man den 30.04 als Starttermin eingibt, dann bekommt man den Abendflug nach AUH aber überhaupt nicht angeboten. (Warum wird nur die AB IT wissen!)

Will man den sehen, muss man als Flugziel schon AUH selber eingeben.

Und ich denke mal, derjenige der das Alternativangebot verfasst hat, hat sich diese Mühe nicht gemacht, so dass nun ein recht "lustiges" Routing angeboten wird.

 

@ferramenti

mein neuer flugplan: Linz - Berlin - Tegel 30.04.2012 10:50 - 12:00 AB8307,K

Berlin - Tegel - Abu Dhabi 30.04.2012 21:50 - 06:00(+1) AB7494,K

Abu Dhabi - Bangkok 01.05.2012 10:25 - 19:50 EY404,B

 

@alle: meine frage was im zweifelsfall gilt wäre noch immer interessant: airberlin online portal oder ein email ohne kommentar.

 

grundlegende gedanken für die zukunft:

die herrschende rechtslage scheint frühbucher dahingehend stark zu benachteiligen, dass der konsument den beförderungsvertrag nicht einseitig kündigen kann, die airline jedoch ohne angaben von gründen - innerhalb von fristen- den vertrag kündigen kann. Die verpflichtung ein alternativangebot zu stellen hilft dem konsumenten wenig, solange die altnernativen stark vom gebuchten abweichen können.

in der finanzwelt würde man diese konstruktion als eine call option bezeichnen. der käufer dieser call option kann das recht ausüben, muss aber nicht. in unserem fall kann airberlin den flug streichen oder falls ökonomisch opportun anbieten.

der unterschied zur finanzwelt ist, dass diese option für AB gratis ist........

ich sehe jedenfalls keinen grund mehr monate im voraus zu buchen, ausser der gewährung eines mikrokredites (soll sozial sinnstiftend sein) haben sie keine vorteile.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mein neuer flugplan: Linz - Berlin - Tegel 30.04.2012 10:50 - 12:00 AB8307,K

Berlin - Tegel - Abu Dhabi 30.04.2012 21:50 - 06:00(+1) AB7494,K

Abu Dhabi - Bangkok 01.05.2012 10:25 - 19:50 EY404,B

 

Kann es sein, dass Du nicht sehr oft weitere Flugreisen unternimmst?

 

Denn das von Dir angegebene Routing bedeutet nach meiner Rechnung eine Reisezeit von 28 Stunden, nicht 34.

Du musst schon die Zeitverschiebung mit berücksichtigen. ;)

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kann es sein, dass Du nicht sehr oft weitere Flugreisen unternimmst?

 

Denn das von Dir angegebene Routing bedeutet nach meiner Rechnung eine Reisezeit von 28 Stunden, nicht 34.

Du musst schon die Zeitverschiebung mit berücksichtigen. ;)

 

entscheidend ist doch lieber mod, dass ich mit dem alten flug um 0910 am ortszeit ankkomme und nicht um 1950......

manche leute finden flughäfen und fliegen sexy oder sonst was, für mich ist es nur ein notwendiges übel.

 

pacta sunt servanda hab ich irgendwann gelernt und mich schon damals gefragt ob dass nicht eine naive annahme ist ....

 

trotzdem danke für die gutgemeinten ratschläge.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

entscheidend ist doch lieber mod, dass ich mit dem alten flug um 0910 am ortszeit ankkomme und nicht um 1950......

Und hättest Du das direkt am Anfang so geschrieben, hätte Dich jeder auch sofort verstanden. ;)

 

Übrigens, wenn ich hier Auskünfte gebe, oder meine Meinung kund tue, dann darf man mich ruhig als normalen User betrachten.

 

Wie ich es schon ausgeführt habe, Du kannst die Kröte schlucken und die längere Reisezeit akzeptieren, oder Dein Geld zurück verlangen.

Rechtlich ist es das dann. Mehr wird es nicht geben.

Und leider ist es nun einmal so, dass Recht nicht unbedingt etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat.

Verstehen kann ich Deinen Unmut schon, nur helfen wird Dir dabei keiner können.

 

Du könntest allerdings versuchen, dass man Dich wenigstens in Abu Dhabi dann schon um 08:40 auf den Flug EY408 bucht. Der ist dann wenigstens schon um 18:05 Ortszeit in BKK. (und nicht wie jetzt mit der EY404 erst um 19:50)

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anfragen per EMail sind nicht immer erfolgreich, die Bearbeitungsdauer schwankt da sehr stark. Telefonieren geht besser und löst meistens auch die Probleme. Aber es ist schon richtig, was hier gesagt wurde: Entweder Umbuchung akzeptieren oder stornieren und ggf neu buchen. Ob sich AB auf andere Kompromisse einlässt, hängt sehr vom Einzelfall und dem/der jeweiligen Mitarbeiter/-in ab.

 

@aaspere: Sei doch nicht so streng mit der Rechtschreibung! :lol:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@aaspere: Sei doch nicht so streng mit der Rechtschreibung! :lol:

Das hat mit Strenge nichts zu tun sondern mit dem Thema "Höflichkeit im Umgang miteinander".

Und, sowas liebe ich. bgbstt schlägt hier heute auf, schert sich nicht um die Forumsregeln und ändert nach meinem freundlichen Hinweis sein Verhalten immer noch nicht.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zeitsparender wäre vielleicht darüber nachzudenken:

 

VIE - DUS - AUH -BKK Abflug 08:30 Uhr / Ankunft 07:05+1 (macht 17h 35min)

 

 

@ferramenti danke für den tip, vie wäre wirklich eine alternative. muss ich zwar 3,5 h autofahrt in kauf nehmen aber noch immer besser als 1,5 tage reisen.

 

@ an alle danke für die hinweise und empfehlungen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...