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Sichtfluglandungen in Aalen-Elchingen


baerchen

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oh oh , mit einem Flugzeug größer als 14.000 kg nach Regeln des Sichtfluges in einen Flugplatz ohne Feuerwehr . Zum Glück liest unser Austrocontrol keine Posts in Facebook....

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oh oh , mit einem Flugzeug größer als 14.000 kg nach Regeln des Sichtfluges in einen Flugplatz ohne Feuerwehr . Zum Glück liest unser Austrocontrol keine Posts in Facebook....

 

PPR organisiert der Flugplatz eine Feuerwehr und hat min. Fire Fighting Cat. 4!

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Bist du dir da sicher ohne Feuerwehr ?

Hier in der Gegend sind i.d.R. jedes Jahr 2-3 Fußballteams im Trainingslager, die Anreise findet oft auch mit dem Flieger statt.

Der Vereinsbus wartet i.d.R. schon am Flugplatz.

Der Verkehrslandeplatz hier hat eine IFR Option ( NDB / DME , GPS stand alone ) aber ist auch auf 12.000 PPR begrenzt.

Dennoch da diese Flüge angemeldet sind, steht dann zur Landung und zum take off die örtliche Feuerwehr, mit dem entsprechend

gem. ICAO vorgeschriebenen Equipment am Platz.

 

2009 waren es hier der FCB, der BVB, und der VFB aber dieser ist direkt mit dem Bus angereist.

Bei den anderen durft ich der Landung auf dem Vorfeld im roten Auto beiwohnen.

Mit entsprechenden Genehmigungen kann auch ein kleiner Platz die ICAO Vorschriften zeitweilig erfüllen !

Es geht ja nur um die vorzuhaltenden Kräfte, Aalen kenne ich nicht, aber hier die 1290x30m reichen locker

für ne Dash, oder ne 328 Jet.

 

( 3.8.2014 kommt der VfL Wolfsburg, wie die anreisen weis ich aber noch nicht )

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Bist du dir da sicher ohne Feuerwehr ?

Hier in der Gegend sind i.d.R. jedes Jahr 2-3 Fußballteams im Trainingslager, die Anreise findet oft auch mit dem Flieger statt.

Der Vereinsbus wartet i.d.R. schon am Flugplatz.

Der Verkehrslandeplatz hier hat eine IFR Option ( NDB / DME , GPS stand alone ) aber ist auch auf 12.000 PPR begrenzt.

Dennoch da diese Flüge angemeldet sind, steht dann zur Landung und zum take off die örtliche Feuerwehr, mit dem entsprechend

gem. ICAO vorgeschriebenen Equipment am Platz.

 

2009 waren es hier der FCB, der BVB, und der VFB aber dieser ist direkt mit dem Bus angereist.

Bei den anderen durft ich der Landung auf dem Vorfeld im roten Auto beiwohnen.

Mit entsprechenden Genehmigungen kann auch ein kleiner Platz die ICAO Vorschriften zeitweilig erfüllen !

Es geht ja nur um die vorzuhaltenden Kräfte, Aalen kenne ich nicht, aber hier die 1290x30m reichen locker

für ne Dash, oder ne 328 Jet.

 

( 3.8.2014 kommt der VfL Wolfsburg, wie die anreisen weis ich aber noch nicht )

 

mag alles sein , über 14 to VFR im unkontrollierten Luftraum , ist manches mal schön , dennoch nicht erlaubt

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mag alles sein , über 14 to VFR im unkontrollierten Luftraum , ist manches mal schön , dennoch nicht erlaubt

 

Was so als Pauschalaussage natürlich Blödsinn ist!

 

Hierzu bedarf es schlicht einiger Freigaben, dann darf ein Flieger auch unter Sichtflugbedingungen dort landen.

Oder glaubst Du ernsthaft, dass Du in Deutschland eine Airline findest, bei der Du einen Flieger für illegale Landungen in der Provinz chartern kannst?

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mag alles sein , über 14 to VFR im unkontrollierten Luftraum , ist manches mal schön , dennoch nicht erlaubt

bitte mal nach Luftraum F erkundigen ! ( gibts in Deutschland an rund 20 Plätzen)

DIeser ist zeitweilig in Betrieb, jeweils nur für einen IFR AN-Abflug , in dieser Zeit gelten erhöhte vfr minima.

Im Regelfall bis 14t, aber Ausnahmen gibts noch und nöcher, die kommen und gehen ja auch alle mit nem IFR - Flugplan

und dieser ist genehmigt ! Departure route ist festgelegt, squak und IFR Freigabe gibts bereits am Boden.

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Aalen / Elchingen hat einen Luftraum F ???????

 

Und nicht nur das!

 

Am 6.-7.9. ist Flughafenfest. Und da kommt die Bundeswehr mit einer C160. Ich kann mich täuschen, aber so rund 30 t Leergewicht hat die in etwa. Bei der BW kann ich mir auch nicht so ohne weiteres vorstellen, dass die (außer in Krisenregionen) gegen geltende Vorschriften dort landen würde.

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Bei der BW kann ich mir auch nicht so ohne weiteres vorstellen, dass die (außer in Krisenregionen) gegen geltende Vorschriften dort landen würde.

Nicht mal im Ausland. Nur dann wenn jeder andere das auch machen würde: im Notfall. Die Bundeswehr hat in Afghanistan Fahrzeuge stillgelegt weil die ASU abgelaufen war.

 

Gruß

Thomas

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Was so als Pauschalaussage natürlich Blödsinn ist!

 

Hierzu bedarf es schlicht einiger Freigaben, dann darf ein Flieger auch unter Sichtflugbedingungen dort landen.

Oder glaubst Du ernsthaft, dass Du in Deutschland eine Airline findest, bei der Du einen Flieger für illegale Landungen in der Provinz chartern kannst?

das ist keine unsinnige Pauschalaussage : VFR über 14.ooo kg geht nicht im unkontrollierten Luftraum . Aalen hat keinen Luftraum F , weil auch keine Flugverkehrskontrollstelle , die für "F" zwingend notwendig ist . Ich bleib dabei : legal ist das nicht machbar .

 

kleines Zitat vom BMV gefällig :

Generell ist nach Anlage 4 zu § 10 Abs. 2 LuftVO IFR-Flugbetrieb nur in den Lufträumen der Klassen A bis F zugelassen, wobei in Deutschland hierfür nur die Luftraumklassen C, D, E und F zur Anwendung kommen.

Darüber hinaus fordert § 22 a LuftVO für gewerbliche IFR-Flüge mit Flugzeugen mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 14000 kg grundsätzlich eine Flugverkehrskontrolle am Flugplatz sowie festgelegte Instrumentenanflugverfahren. Damit verbunden ist die Einrichtung des entsprechenden kontrollierten Luftraum, d. h. eine Kontrollzone (Luftraumklasse D) und zusätzlich Luftraum der Klasse E.

Bei gewerblichen Flügen mit Flugzeugen mit einer Höchstabflugmasse von weniger als 14000 kg oder nicht gewerblichen Flügen kann ein Luftraum F zum Schutz der nach Instrumentenflugregeln fliegenden Luftfahrzeuge eingerichtet werden.

Die Einrichtung von Lufträumen der Klassen D (Kontrollzone), E (Untergrenze 1000 ft / 1700 ft GND) und F hängt somit unmittelbar mit der Aufnahme von IFR-Flugbetrieb an Verkehrs-/Regionalflughäfen, Landeplätzen (s. a. § 27 d Abs. 4 LuftVG) oder Militärflugplätzen zusammen.

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@Bärchen: Ich äußere mich eher selten, und kenne mich sicherlich auch nicht so gut aus. Entgegen deiner Aussage scheint es aber doch zu gehen. Oder glaubst du tatsächlich, dass eine kommerzielle Fluggesellschaft in Deutschland etwas tut, was ihr mächtig Ärger einbringt? Es scheint also Ausnahmen zu geben.

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es müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein, durchaus, aber ein zwei Anträge zum LBA die Stellungnahme vom anzufliegenden AIrport und die IFR Freigabe ist rechtssicher durch !

spannend , welche Anträge sind das ? Welche Bedingungen ?

 

Das LBA genehmigt dann ? Der Luftsportclub gibt eine qualifizierte Stellungnahme ? Auf Basis von was schaffen sich LBA , der Flugplatz und die DFS dann ggf in die Haftung wenn etwas passiert , weil genehmigt , obwohl die gesetzliche Regelung klar die Bedingungen vorschreibt.

 

Man lernt halt doch nie aus ......notfalls kann man sich dann auf "Verbotsirrtum "berufen ....

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kleines Zitat vom BMV gefällig :

Generell ist nach Anlage 4 zu § 10 Abs. 2 LuftVO ...

 

Du hast es selbst geschrieben!

 

Generell besteht diese Regelung. Aber sowohl im LuftVG, als auch in der LuftVO stehen an verschiedensten Stellen, die Bedingungen, wann davon Ausnahmen genehmigt werden können.

 

Und dass das BMV nicht sinngemäß schreibt "macht doch was ihr wollt" ist nun auch nicht so überraschend.

 

Du unterstellst hier mehren Airlines, dem Flughafenbetreiber und sogar der Bundeswehr, wiederholtes illegales Verhalten.

Ich halte das für eine recht gewagte Position!

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Du hast es selbst geschrieben!

 

Generell besteht diese Regelung. Aber sowohl im LuftVG, als auch in der LuftVO stehen an verschiedensten Stellen, die Bedingungen, wann davon Ausnahmen genehmigt werden können.

 

Und dass das BMV nicht sinngemäß schreibt "macht doch was ihr wollt" ist nun auch nicht so überraschend.

 

Du unterstellst hier mehren Airlines, dem Flughafenbetreiber und sogar der Bundeswehr, wiederholtes illegales Verhalten.

Ich halte das für eine recht gewagte Position!

 

es geht hier , wie aus dem BMV Text entnehmbar , um g e w e r b l i c h e Flüge nach VFR . Die Bundeswehr fliegt nicht gewerblich . dem Flughafen ist es im Zweifel egal, der ruft den RP an und lässt sich eine Genehmigung zur Landung geben , die einer temporären Erweiterung der Betriebsgenehmigung gleichkommt, aber per se nirgends verboten ist . Das unterliegt völlig anderen Rechtsnormen als eine temporäre ausname des LuftVg oder der LuftVo .

 

das ist meine Meinung . Ausser vagen Andeutungen von Flyer 1974 und Dir , dass es einpaar Anträgen bedarf oder an verschiedenen Stellen Ausnahmen im Gesetz stehen kommt bisher nichts konkret überzeugendes .

Der A320 oder die Transall die den Low pass am Flugtag macht ist etwas komplett anderes,.

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Soso, gesunder Menschenverstand ist für Dich also eine vage Andeutung. (Würde natürlich einiges erklären)

 

Wenn wiederholt Airlines diesen Flughafen nutzen, um im Vollcharter mit kompletten Fussballmanschaften dort zu landen, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten.

 

Die eine wäre, dass es Luftfahrtbundesamt, Deutscher Flugsicherung und auch den zuständigen Staatsanwaltschaften völlig egal ist, ob man sich an geltende Gesetze, Verordnungen und Vorschriften hält.

Oder, dass alle diese Landungen völlig legal im Rahmen von erteilten Ausnahmegenehmigungen erfolgt sind.

 

Außer Dir kommen offensichtlich alle anderen zum Schluss, dass die zweite Lösung doch "ein kleines wenig wahrscheinlicher" ist.

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Soso, gesunder Menschenverstand ist für Dich also eine vage Andeutung. (Würde natürlich einiges erklären)

 

Wenn wiederholt Airlines diesen Flughafen nutzen, um im Vollcharter mit kompletten Fussballmanschaften dort zu landen, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten.

 

Die eine wäre, dass es Luftfahrtbundesamt, Deutscher Flugsicherung und auch den zuständigen Staatsanwaltschaften völlig egal ist, ob man sich an geltende Gesetze, Verordnungen und Vorschriften hält.

Oder, dass alle diese Landungen völlig legal im Rahmen von erteilten Ausnahmegenehmigungen erfolgt sind.

 

Außer Dir kommen offensichtlich alle anderen zum Schluss, dass die zweite Lösung doch "ein kleines wenig wahrscheinlicher" ist.

nur ganz kurz , dann ist das Thema auch für mich "durch" :

@Jubo14 : Hast Du nicht von Ausnahmen an verschieden Stellen des LuftVG gesprochen ?  Ausser Allgemeinplätzen hast Du keinen vernünftigen Hinweis  gegeben . Ich bleibe dabei : Es war nicht legal , und das LBA kümmert sich auch nicht um ein OE registriertes Flugzeug eines OE Unternehmens ,ausserdem hat das LBA mit Flugplätzen gar nichts zu tun .  Ich wäre dankbar wenn mir einer von "allen anderen" einmal einen Hinweis geben könnte wo ich etwas zu den Ausnahmen finden kann.  Es interessiert mich wirklich. 

 

Faktencheck ? 

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nur ganz kurz , dann ist das Thema auch für mich "durch" :

@Jubo14 : Hast Du nicht von Ausnahmen an verschieden Stellen des LuftVG gesprochen ?  Ausser Allgemeinplätzen hast Du keinen vernünftigen Hinweis  gegeben . Ich bleibe dabei : Es war nicht legal , und das LBA kümmert sich auch nicht um ein OE registriertes Flugzeug eines OE Unternehmens ,ausserdem hat das LBA mit Flugplätzen gar nichts zu tun .  Ich wäre dankbar wenn mir einer von "allen anderen" einmal einen Hinweis geben könnte wo ich etwas zu den Ausnahmen finden kann.  Es interessiert mich wirklich. 

 

Faktencheck ? 

Das ist ein paar Jahre her, aber sollte das Vorgehen und die Umstände von denen ich sprach recht gut wiedergeben. In diesem Fall ging es um eine ganze charterkette, für einzelne Flüge, die Sicherheit muss natürlich gehttp://vgsigmaringen.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/verwaltungsgericht%20sigmaringen/pdf/fa/Fall_1_SV05.pdfwährleistet sein ist sowas wesentlich einfacher, lediglich ein formaler Akt. Antrag, Stempel, gut ! Hier war einfach der Lärm und die Emissionen das Problem, einzelne Flüge, wie hier das Thema, charter für Fußballmanschaften gehen meist problemlos durch !

§ 25 Luftfahrtgesetz durchlesen, dann müsste alles erklärt sein °

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