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Aktuelles zum Flughafen BER


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Geschrieben
4 hours ago, spandauer said:

Die Auslassungen von @Alibaba1408 sind zwar interessant. Aber wurde die Thematik bei der letzten Erweiterung des Abkommens nicht bereits genau so vollzogen, wie du es sorgenvoll beschreibst, als explizit HAM als viertes Ziel festgelegt wurde? Da hat niemand in Berlin oder BaWü wegen Diskriminierung den BGH angerufen.

Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Nicht böse gemeint, nur als Ergänzung, ich denke nicht, dass der BGH zuständig wäre, eher das Bundesverwaltungsgericht oder gar das Bundesverfassungsgericht, aber das nur am Rande. Nur weil es noch keiner so vorgetragen hat, bedeutet das ja nicht, dass es gänzlichst unschlüssig wäre. 

 

3 hours ago, groffel said:

Tut sie das? Ich habe bisher nie den entsprechenden Text sehen können, das Luftverkehrsabkommen sagt nur folgendes:

Das klingt für mich eher so, dass es eine konkrete Liste mit den erlaubten Verbindungen gibt und nicht eine Wahlmöglichkeit der Fluglinie. Die freie Auswahl dürfte eher eine informelle Variante sein, bei der das LBA wahrscheinlich zustimmen würde, wenn Emirates beantragt, HAM gegen einen anderen Flughafen zu tauschen.


Es gibt zwar ein Willkürverbot - das LBA darf also nicht einfach im Oktober würfeln, welche Flughäfen im nächsten Jahr angeflogen werden dürfen. Aber exklusive Flugrechte zum BER lassen sich relativ einfach begründen (Hauptstadt, über zwei Stunden Fahrt zum nächsten erlaubten Flughafen, Wirtschaftsförderung für Ostdeutschland,...), so dass das nicht zum Tragen kommt.

Das ist in der Tat keine uninteressante Frage. Klar ist ja, dass es ein völkerrechtliches Abkommen (hier von – ich glaube – 1994) gibt, das ratifiziert ist. Das legt als Rahmenabkommen fest, dass die Anzahl der Frequenzen und der Destinationen in bilateralen Verhandlungen bestimmt werden. Man würde somit in bilateralen Verhandlungen ein (auch formloses) Umsetzungsabkommen verhandeln. 

 

Hier muss man rechtlich präzise arbeiten. Ich würde argumentieren, dass man (auf theoretischer Ebene) vermutlich zuerst ein Umsetzungsabkommen, das fünf Ziele mit x Frequenzen vorsieht, abschließen würde, die tatsächliche Festlegung der Flugfrequenzen und Destinationen wäre dann reines Koordinationshandeln (bzw. Realhandeln) zur Umsetzung eben dieses Abkommen (ansonsten wäre – bei einer Verhandlung explizit zu Gunsten Berlins – der Punkt noch deutlicher). Das kann rein faktisch aber auch in einem oder zeitlich engst beieinander geschehen. Im Rahmen des Umsetzungsabkommen entscheidet Emirates sich dann für fünf Ziele. Diese stehen streng genommen natürlich noch unter Genehmigungsvorbehalt, da der Airline die Landerechte eben durch Verwaltungsakt zugewiesen werden müssen. Das ist aber inländisches Verwaltungshandeln und so gesehen unabhängig vom Völkerrecht. 

Hier wäre aber wie beschrieben ja vielleicht gerade das Problem, dass ein fünftes Ziel eben nur theoretisch auch Airport X sein kann, es sich faktisch aber immer um den BER handeln wird. Mittelbar wäre das dann schon eine Verhandlung für den BER. Ich finde es dann nicht allzu fernliegend zu sagen, dass das zumindest eine vorteilhafte Behandlung darstellen würde. 

 

Ich gehe mit dir mit, dass sich eine vorteilhafte Behandlung im Ergebnis wohl gut begründen ließe, wenn sich das Land BW wie oben ausgeführt aber auf eine Benachteiligung berufen könnte, so ist es m.E. zumindest nicht ganz verkehrt darüber nachzudenken, ob das Land BW auch einen Anspruch auf die Zuteilung von Landerechten für VAE Airline hätte bzw. ob die Belange des Landes BW in den Verhandlungen des Durchführungsabkommens nicht stärker berücksichtigt werden müssten. 

 

Das ist ehrlich gesagt vermutlich etwas, was noch nie entschieden wurde durch ein Gericht und vermutlich auch eher ein theoretisch-abstraktes Problem ist. Lustige verwaltungs- und verfassungsrechtliche Dogmatik. Nichts davon würde im Übrigen gegen Emirates am BER sprechen, wenn würde es für eine zusätzliche Öffnung des Abkommens sprechen. Niemand wird gegen Emirates am BER klagen können, zumindest nicht im öffentlichem Recht, vielleicht wird man aber für Emirates am Standort X klagen können. 

 

Ins Gewicht fällt das maximal bei den politischen Erwägungen diesen Kompromiss zu schließen, da - wenn man das Thema aus dieser problematisierenden Perspektive betrachtet und die Einwände der lokalen Wirtschaft berücksichtigt (ob berechtigterweise oder nicht) –  die downside dieses Kompromisses deutlich größer sein könnte als man vielleicht annimmt.

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