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Niki Insolvenz - Umbuchung auf Tuifly mit großen Nachteilen


miki

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Ich brauche mal euren Rat,

ich hatte im September bei einer bekannten deutschen Reederei einen Urlaub gebucht und passend dazu hat mir der Pauschalanbieter auch die passenden Flüge von Niki dazugebucht als Komplettpaket (Pauschalreise). Die ursprünglichen Flugzeiten gaben mir die Möglichkeit den Flughafen vernünftig zu erreichen und auch wieder bei Ankunft vernünftig das eigene Zuhause zu erreichen. Jetzt nach der Pleite von "Niki" wurde ich auf Tuifly umgebucht (die Reise startet schon in 12 Tage). Problem ist dass ich um mehr als 7 Stunden nach hinten sowohl Hin als auch Rückflug umgebucht wurde. Beim Hinflug wäre das für mich noch akzeptabel weil ich den Flughafen Düsseldorf per Bahn noch erreiche. Aber auf den Rückflug landen wir erst gegen 23 Uhr und die Ankunft am Heimatort mit der Bahn wäre 05:33Uhr in Düsseldorf scheint um diese Uhrzeit nicht mehr wirklich etwas groß zu fahren. Meine Arbeitsschicht beginnt um 06:30Uhr - also wie Ihr seht ein sehr unglücklicher Zustand. Auf Anfrage hat man mir Angeboten die Reise zu 90% der Reisepreiskosten zu stonieren oder muss mit diesen Zustand leben.

Ich bin mir da ehrlich gesagt nicht sicher wie ich mit dieser Situation umgehen soll, weil der jetzige Zustand ist nicht akzeptabel, eine Umbuchung auf einen früheren Flug ist nicht möglich seitens des Anbieters , kostenlose Stonierung laut den Anbieter auch nicht.

Weiss da jemand vllt. ein Rat?

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Bei Pauschalreisen hast du ja immer das Problem, dass bereits bei Buchung darauf hingewiesen wird, dass die Flugzeiten unverbindlich sind und sich ändern können. Kostenlos kannst du meistens nur bei einer "erheblichen Änderung" stornieren, und darunter fällt nach Definition vieler Veranstalter eine Änderung des Flugtages, aber nicht der Uhrzeit. Ich bin aber kein Jurist, habe mich über solche Änderungen aber auch schon mal geärgert, allerdings wurden sie mir länger als 14 Tage im Voraus mitgeteilt. Aber selbst wenn du nun kostenlos stornieren kannst, verfällt damit ja dein Urlaub und die Vorfreude ist futsch. Also überlege, ob es nicht das kleinere Übel ist, mit dem Auto zum Airport zu fahren oder hin per Zug und zurück dich/euch abholen zu lassen. 

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vor 34 Minuten schrieb Faro:

Bei Pauschalreisen hast du ja immer das Problem, dass bereits bei Buchung darauf hingewiesen wird, dass die Flugzeiten unverbindlich sind und sich ändern können. Kostenlos kannst du meistens nur bei einer "erheblichen Änderung" stornieren, und darunter fällt nach Definition vieler Veranstalter eine Änderung des Flugtages, aber nicht der Uhrzeit. Ich bin aber kein Jurist, habe mich über solche Änderungen aber auch schon mal geärgert, allerdings wurden sie mir länger als 14 Tage im Voraus mitgeteilt. Aber selbst wenn du nun kostenlos stornieren kannst, verfällt damit ja dein Urlaub und die Vorfreude ist futsch. Also überlege, ob es nicht das kleinere Übel ist, mit dem Auto zum Airport zu fahren oder hin per Zug und zurück dich/euch abholen zu lassen. 

Faro, Du brauchst mal dringend ein Wissens-Update;), da hat sich einiges getan. BGH hat 2013 das ganze moniert bzw.untersagt:

http://www.sueddeutsche.de/reise/bgh-urteil-zu-flugzeiten-veranstalter-duerfen-abflugzeiten-nicht-einfach-aendern-1.1841035

 

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Keine Rechtsberatung von mir;),

Wäre ich der Betroffene, würde ich gucken, ob es überhaupt passende Ersatzflüge geben tut, die passen können.  Wenn ja, das dem Reiseveranstalter sagen, so das dieser Dich darauf umbuchen tut. Falls nicht, wird es schwierig.Verweigert der Reiseveranstalter die Umbuchung, kommt es nämlich drauf an, warum er dies tut.

Wenn es keine passenden Flüge gibt, würde ich auf Reiseantritt verzichten, dann aber 100% zurück.

Schließlich kann der Reiseveranstalter die gebuchte Leistung nicht erbringen. Wie sich das gesetzlich auswirkt, weiß ich nicht.

Weise doch mal auf das BGH-Urteil oben freundlich hin, suche im Netz mal nach in etwa passende Urteile und sage, das Du eine Beförderung gebucht hast & der Reiseveranstalter diese nicht erbringen kann oder will. Wenn man so das ganze freundlich darlegt, kann sich der Reiseveranstalter bewegen. Meistens versuchen Firmen im ersten Kontakt erstmal, das ganze bestmöglich für sich selbst zu "regeln", um Kosten zu sparen. Alternativen werden meist erst bei Nachfrage in Aussicht gestellt.

Falls das nicht hilft, wüßte ich auf die schnelle nicht, was mann dann noch machen könnte.

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vor 1 Stunde schrieb speedman:

Faro, Du brauchst mal dringend ein Wissens-Update;), da hat sich einiges getan. BGH hat 2013 das ganze moniert bzw.untersagt:

http://www.sueddeutsche.de/reise/bgh-urteil-zu-flugzeiten-veranstalter-duerfen-abflugzeiten-nicht-einfach-aendern-1.1841035

 

Ja, danke speedman. Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Und Recht haben und Recht bekommen sind ja leider zwei unterschiedliche Dinge. Ich meine, dass es noch nicht so sehr lange her (2016), da habe ich im Vorfeld einer Buchung genau danach gefragt, und die Dame sagte mir, ich hätte definitiv nur dann Anspruch auf eine Umbuchung oder Stornierung, wenn sich die Flugtage ändern würden. Nun ja, ich habe damals die Reise nicht gebucht. Aber wie du wahrscheinlich schon richtig sagst, die Veranstalter gucken erst auf ihre eigenen Vorteile. In jedem Fall ist es ärgerlich, im Falle einer Stornierung müsste man wohl auf den Urlaub (zumindest zu einem günstigen Preis) verzichten, was ja auch ärgerlich wäre.

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Am 29.12.2017 um 06:02 schrieb miki:

Ich brauche mal euren Rat,
...

kostenlose Stonierung laut den Anbieter auch nicht.

Weiss da jemand vllt. ein Rat?

Selbst wenn dir eine kostenlose Stornierung angeboten wird - lass dich damit nicht locken, das wäre nur zum Vorteil des Veranstalters, der aber viel weitreichender für seine vertraglichen Versprechen einstehen muss.

Die Behauptung, es bestehe immer ein Änderungsvorbehalt des Veranstalters wegen der Flüge ist so pauschal nicht richtig. Der Vorbehalt ist oft gar nicht in den Vertrag aufgenommen oder nicht wirksam.

Ist nunmehr - wie offenbar der Fall - mit den Änderungen die Nachtruhe betroffen, so dürfte eine unzulässige Änderung der wesentlichen Reiseleistung Flug vorliegen, § 651a Abs. 5 BGB. Du kannst kostenfrei von der Reise zurücktreten. Liegt auch - wie naheliegend - eine "erhebliche Beeinträchtigung" vor, kann auch kostenfrei gekündigt werden, § 651e BGB.

Du bekommst dann den vollen Reisepreis zurück. Die Rechtsprechung gewährt wegen Reisevereitelung nach § 651f BGB durch die sozusagen provozierte Vertragsauflösung durch Rücktritt/Kündigung zudem Schadensersatz, üblich sind 50 % des Reisepreises.

Also Kündigung/Rücktritt erklären, Frist zur Rückzahlung Reisepreis und Zahlung SE setzen und ggf. sodann Hilfe in Anspruch nehmen (m.E. taugt dann nur der spezialisierte Anwalt, einfach googlen "hamburg reiserecht" oder "berlin reiserecht" usw.

Viel Erfolg!

 

 

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