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Mallorca als Risikogebiet/ Rückerstattung


Core

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Moin, 

 

wir wollten die Tage nach Mallorca fliegen. Jetzt wurde die Reisewarnung ausgesprochen und wir werden nicht mehr fliegen. Der Flug soll trotzdem stattfinden. Die Fluggesellschaft ist Ryanair. Lässt sich da irgendwas in Hinblick auf eine Rückerstattung machen lassen? 

 

LG

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Wenn Ryanair fliegt, gibt es wohl nur einen theoretischen Anspruch auf Erstattung von Steuern und Gebühren aus dem Flugpreis. Ggf. zuzüglich Reisegepäck, Sitzplatzreservierung.

 

Zu Reisewarnung und daraus ableitbarem kostenlosen Rücktritt vom Flug in Deutschland kenne ich noch keine aktuelle, allgemeingültige Rechtssprechung.

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Ich seh das wie @emdebo.
Ich werde aber auch nicht müde, auf eine professionelle Rechtsberatung hinzuweisen. Die Verbraucherberatungen z.B. bieten eine solche für kleines Geld an. Besser wär, nur aus meiner Sicht, immer ein Anwalt für Reiserecht. Der weiß auch, ob es inzwischen Urteile aufgrund von Reisewarnungen gibt. Interessant wär auch, zu wissen, wann genau Du gebucht hast. Hat es zu dem Zeitpunkt bereits die Reisewarnungen für die 4 nördlichen Gebiete + Madrid gegeben? Aus Airline-Sicht würde ich dann nämlich argumentieren, dass Dir das Risiko, überhaupt jetzt in Spanien Urlaub zu machen bekannt gewesen sein muss, auch wenn Mallorca noch nicht zu den Risikogebieten zählte.

Also: Rechtsberatung und hoffen, dass Ryanair den Flug streicht.

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3 hours ago, Core said:

Erstmal danke für die schnelle Antwort.

Bei der Erstattung der Steuern wird eine Gebühr von 20 Euro pro Person erhoben. Glaube das lohnt sich nicht. Sitzplätze und Handgepäck wollen sie auch nicht erstatten.

 

 

Die Gebühren sind nicht rechtens, aber da hilft nur klagen oder einen Dienstleister beauftragen.

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