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Passagiere der Corona-Luftbrücke klagen gegen Kostenbeteiligung


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Geschrieben

dass manche Betroffene geklagt haben, OK, das ist - leider - gutes Recht in D, auch wenn - zumindest aus meiner Sicht - die rechtslage klar ist. Botschaften mussten Hulfe zur Hilfe leisten, das geschah, die Kosten gehen grds immer zu Lassten der betroffenen Personen. Aber dass noch nicht mal alle zurückgeholten Bürger eine Rechnung erhalten haben, und dies noch mit dem großen Aufwand "entschuldigt" wird, das ist der Oberhammer. Da sollte man gegen klagen, das ist unfassbar, genau wie nicht bezahlte Rechnungen offensichtlich bislang nicht ins (gerichtliche) Mahnverfahren gingen.

Geschrieben

Bin zwar nicht betroffen, aber Reiseveranstalter und auch Airlines hatten die Pflicht, Passagiere zurückzuholen. Darüber gibt es beispielsweise in Großbritannien keine Diskussion. Wenn man dem durch Einstellung der Flüge nicht nachgekommen war und sich daraus eine Verpflichtung des Bundes ergeben hat, so kann man darüber nachdenken, wer für diese Kosten allein aufgrund der geschlossenen Beförderungsveträge aufzukommen hat  Dieses Recht der Überprüfung der Massnahme nehmen einige wohl wahr und man darf auf das Ergebnis im Zusammenhang mit einer beispiellosen Epidemie gespannt sein.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb emdebo:

Bin zwar nicht betroffen, aber Reiseveranstalter und auch Airlines hatten die Pflicht, Passagiere zurückzuholen. Darüber gibt es beispielsweise in Großbritannien keine Diskussion. Wenn man dem durch Einstellung der Flüge nicht nachgekommen war und sich daraus eine Verpflichtung des Bundes ergeben hat, so kann man darüber nachdenken, wer für diese Kosten allein aufgrund der geschlossenen Beförderungsveträge aufzukommen hat  Dieses Recht der Überprüfung der Massnahme nehmen einige wohl wahr und man darf auf das Ergebnis im Zusammenhang mit einer beispiellosen Epidemie gespannt sein.

Da muss ich Sie leider korrigieren. Im Falle höherer Gewalt (und das ist bei Corona der Fall) haben Fluggesellschaften keine Verpflichtungen außer der,, den Flugpreis ohne Abzug zurückzahlen zu müssen.

Anders sieht es bei Pauschalreisen aus. Da muss der Reiseveranstalter in der Tat dafür sorgen, dass Sie wieder nach Hause kommen. 

Geschrieben

Hmm, also ich würde so eine Rechnung an meinen Reiseveranstalter bzw. an die entsprechende Airline weiterleiten.

Beide sollten sich mit der Regierung absprechen. Aber wieso soll ich ernsthaft die Kosten tragen? Nicht plausibel!

Geschrieben

Darum geht es ja im Prinzip. Wieso holt sich die Bundesregierung das Geld nicht direkt von den Durchführern der Reise? 

 

PS: Früher nannte man das "Höhere Gewalt".  Sie meinen vermutlich "unvermeidbare außergewöhnliche Umstände". 

 

Genau der Punkt gehört ja auch zu einer Klärung der Sachlage. Zumal etliche Flüge hätten durchgeführt werden können,  weil die Flugmöglichkeiten vielfach noch bestanden und hier bei etlichen Flugstornierungen nur wirtschaftliche Gründe vorlagen.  Einen Vorgang wie diesen als Vorlage gab es ja noch nicht.  Daher gerne eine Klärung in diesem Punkt und für die Zukunft. 

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb emdebo:

Darum geht es ja im Prinzip. Wieso holt sich die Bundesregierung das Geld nicht direkt von den Durchführern der Reise? 

 

PS: Früher nannte man das "Höhere Gewalt".  Sie meinen vermutlich "unvermeidbare außergewöhnliche Umstände". 

 

Genau der Punkt gehört ja auch zu einer Klärung der Sachlage. Zumal etliche Flüge hätten durchgeführt werden können,  weil die Flugmöglichkeiten vielfach noch bestanden und hier bei etlichen Flugstornierungen nur wirtschaftliche Gründe vorlagen.  Einen Vorgang wie diesen als Vorlage gab es ja noch nicht.  Daher gerne eine Klärung in diesem Punkt und für die Zukunft. 

Zurückgeholt wurde kein Reiseveranstalter, sondern ein Mensch, und DER ist Schuldner für die Rückholungskosten.

Aber es ist halt leider die Einstsellung mancher Menschen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, und dann nicht dafür zahlen zu wollen. Und ganz besonders hab ich meine Einstellung gegenüber denen, welche trotz Angebot nicht gleich zurück wollten, sondern lieber abwarteten. Aber nochmals:  mir geht es hier primär darum, daß bis jetzt noch nicht mal elle Rechnungen geschrieben wurden; da wüsste ich nur zu gerne, was hier dahinter steckt.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb YankeeZulu1:

Zurückgeholt wurde kein Reiseveranstalter, sondern ein Mensch, und DER ist Schuldner für die Rückholungskosten.

Aber es ist halt leider die Einstsellung mancher Menschen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, und dann nicht dafür zahlen zu wollen. Und ganz besonders hab ich meine Einstellung gegenüber denen, welche trotz Angebot nicht gleich zurück wollten, sondern lieber abwarteten. Aber nochmals:  mir geht es hier primär darum, daß bis jetzt noch nicht mal elle Rechnungen geschrieben wurden; da wüsste ich nur zu gerne, was hier dahinter steckt.

Nein, der Reiseveranstalter hat seinen Beförderungsvertrag gebrochen. Ursache ist widerum eine Entscheidung der Regierung. Beide müssen sich kurzschließen über die Finanzierung. Der Reisende hat damit nichts zu tun.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb emdebo:

Darum geht es ja im Prinzip. Wieso holt sich die Bundesregierung das Geld nicht direkt von den Durchführern der Reise? 

 

PS: Früher nannte man das "Höhere Gewalt".  Sie meinen vermutlich "unvermeidbare außergewöhnliche Umstände". 

 

Genau der Punkt gehört ja auch zu einer Klärung der Sachlage. Zumal etliche Flüge hätten durchgeführt werden können,  weil die Flugmöglichkeiten vielfach noch bestanden und hier bei etlichen Flugstornierungen nur wirtschaftliche Gründe vorlagen.  Einen Vorgang wie diesen als Vorlage gab es ja noch nicht.  Daher gerne eine Klärung in diesem Punkt und für die Zukunft. 

Die Frage ist, zu welchem Zeitpunkt eine Airline den Flug streicht. Geschieht dies weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Abflugdatum, dann muss die Fluggesellschaft für Alternativen sorgen und Schadensersatz zahlen.

Findet die Annulierung des Fluges mehr als zwei Wochen vor dem geplanten Abflugdatum statt, muss lediglich der Flugpreis erstattet werden und es muss kein Schadensersatz gezahlt werden.

Wie gesagt, bei Pauschalreisen ist es anders, da ist der Reiseveranstalter (nicht die Airline !) auf jeden Fall in der Haftung. Aber für den Schlaumeier, der sich die Super-Duper-Sonderangebote im Netz zusammenklaubt kann Corona teuer werden.

 

Geschrieben

Sie verwechseln da etwas. Unterstützungsleistungen gem. EU-Verordnung 261/2004 sind im Gegensatz zu Ausgleichszahlungen nicht an die 14-Tage-Frist gebunden und greifen folglich zu jedem Zeitpunkt eone Annullierung. So Hotelübernachtungen, alternative Flugbuchung usw. 

 

Inwieweit die Airline sich aufgrund der Pandemie davon entlasten kann, ist ein wesentlicher Punkt in den strittigen Verfahren zur Kostendurchberechnung an Fluggäste.

 

Zudem werden etliche weltweite Flüge nicht unter die EU-Verordnung fallen. Drittlands-Airline usw. Insofern ist die Frage, ob der Flug im Einzelfall zwangsläufig aufgrund der Pandemie tatsächlich storniert wurde oder aus wirtschaftlichen Gründen nur "vorsorglich" und die Airline hier für die Erbringung der Rückflugleistung, auch ersatzweise durch den Bund, haftet.

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb emdebo:

Sie verwechseln da etwas. Unterstützungsleistungen gem. EU-Verordnung 261/2004 sind im Gegensatz zu Ausgleichszahlungen nicht an die 14-Tage-Frist gebunden und greifen folglich zu jedem Zeitpunkt eone Annullierung. So Hotelübernachtungen, alternative Flugbuchung usw. 

 

Inwieweit die Airline sich aufgrund der Pandemie davon entlasten kann, ist ein wesentlicher Punkt in den strittigen Verfahren zur Kostendurchberechnung an Fluggäste.

 

Zudem werden etliche weltweite Flüge nicht unter die EU-Verordnung fallen. Drittlands-Airline usw. Insofern ist die Frage, ob der Flug im Einzelfall zwangsläufig aufgrund der Pandemie tatsächlich storniert wurde oder aus wirtschaftlichen Gründen nur "vorsorglich" und die Airline hier für die Erbringung der Rückflugleistung, auch ersatzweise durch den Bund, haftet.

Unterstützungsleistungen werden nicht fällig, wenn ein Flug minestens 14 Tage vorher annuliert wird. Bietet eine Airline solche aus Kulanz an, um den Kunden auf einen anderen Flug ihrer Linie zu halten, dann ist das deren Sache. Sie muss aber nicht.

Bei Flügen die nicht unter die EU-Verordnung 261/2004 fallen, hat der Fluggast sowieso ganz schlechte Karten. Klagen Sie mal in einem anderen Land ihre Rechte ein.

Wie war es denn letztes Jahr in Neuseeland ? Da schickte LH mehrere A380 dorthin um die gestrandeten deutschen Touristen heimzuholen.  Haftungsmäßig war LH da außen vor, weil sie Neuseeland planmäßig gar nicht anfliegt.

Die "verantwortlichen" Fluggesellschaften haben sich nicht um ihre Kunden gekümmert, was auch kaum möglich war. Ich erinnere mich noch, wie LH und unser Auswärtiges Amt "gerödelt" haben, um überhaupt offene Flughäfen zu finden, auf denen die A380 einen Tankstop einlegen konnten.

Hätte unser Staat eine rechtliche Möglichkeit gehabt, diese Fluglinen in Regress zu nehmen, hätte er sie wahrscheinlich genutzt.

Genug Juristen dafür dürften in unseren Verwaltungen jedenfalls vorhanden sein.  

 

Geschrieben

Stimme ihren Ausführungen ja in einigen Teilen zu. Aber Unterstützungsleistungen sind, auch wenn ich mich wiederhole, nicht an die 14 Tagefrist gebunden. Erspare mir jetzt die Verlinkung mit dem EU-Gesetzestext.

 

Aber da muss man schon im Detail im 

"Artikel 8

Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung" in der Wahl des Fluggastes (nicht drr Airline) nachlesen.

vor einer Stunde schrieb Wolfgang Stephan:

Hätte unser Staat eine rechtliche Möglichkeit gehabt, diese Fluglinen in Regress zu nehmen, hätte er sie wahrscheinlich genutzt.

Das ist genau der springende Punkt. Wer, wenn nicht der Staat, kann seine Forderungen dort, wenn überhaupz, durchsetzen.

 

Dem Fluggast zu sagen, zahlt die Rechnung des Bundes und holt euch euer Geld bei, wie Sie schreiben, "diesen Airlines", ist geradezu eine Verhöhnung der Betroffenen und Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber dem Staatsbürger.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb emdebo:

Dem Fluggast zu sagen, zahlt die Rechnung des Bundes und holt euch euer Geld bei, wie Sie schreiben, "diesen Airlines", ist geradezu eine Verhöhnung der Betroffenen und Verletzung der Fürsorgepflicht des Staatsbürgers.

Das ist jetzt aber ein nicht unerheblicher Punkt.

Ich kenne mindestens zwei Fälle, in denen die gestrandeten Passagiere von den Airlines die anteiligen Rückflugkosten durchaus erstattet bekommen haben. Die wollen nun aber trotzdem die Rechnung des Bundes nicht bezahlen und klagen.

Das halte wiederum ich für unverschämt!

Geschrieben

Dem schließe ich mich grundsätzlich an.

 

Wenn die anteiligen Rückholkosten aber (wesentlich) höher lagen als die Erstattung, ist das im Einzelfall sicherlich ein Punkt.

Besonders, wenn mehrere Personen / Familien betroffen waren.

Geschrieben

Man muss hier zwischen drei einzelnen Aspekten unterteilen, die wenig miteinander zutun haben. Der Auslöser bei allen ist der selbe, die Pandemie.

 

Das erste ist die Hilfsaktion, zu der der Staat den Bürgern gegenüber gesetzlich verpflichtet ist weil es zu einer Naturkatastrophe gekommen ist. Das Ausmass der Katastrophe hat die Maßnahme und die Größenordnung verhältnismäßig gemacht. Das hat erstmal nichts mit den zivilrechtlichen Beförderungsverträgen zu tun. Andere Katastrophen hätten andere Maßnahmen gerechtfertigt, da kann man seiner Fantasie freien Lauf lassen. Die rechtliche Regelung in Deutschland ist so,  das der Empfänger dieser Hilfe die notwendigen Auslagen ersetzen muss. Man kann natürlich darüber diskutieren, ob so eine Regelung angemessen ist oder ob der Staat bei diesen Hilfsaktionen voll oder überwiegend die Kosten tragen soll. 

 

Der zweite Aspekt ist der zivilrechtliche Beförderungsvertrag, egal ob die Fluggesellschaften die Flüge aus tatsächlicher Unmöglichkeit (Verbote) oder wirtschaftlichen Interessen nicht mehr durchgeführt haben. Die Fluggkosten sind anteilig zu erstatten. Zumindest wenn die Flüge aus wirtschaftlichen Interessen nicht mehr durchgeführt wurden sollte eine Ersatzpflicht der Fluggesellschaften für die Kosten der Hilfsaktion in Frage kommen.

 

Der dritte Aspekt, die finanziellen Ausgleichsleistungen nach EU/VO. In meinen Augen irrelevant weil die Pandemie zumindest in den ersten Monaten ein klassischer aussergewöhnlicher Umstand ist.

 

Worüber man diskutieren kann ist, ob Kosten für solche Rückholaktionen generell vom Staat, also von der Gesellschaft, im Rahmen der Fürsorgepflicht getragen werden sollen. Wenn man das nicht möchte, wofür es gute Gründe gibt, könnte man in einer kleineren Lösung darüber nachdenken ob man einen Notfallfonds schaft, der in solchen Situationen einspringt und aus Abgaben der Fluggesellschaften getragen wird.

 

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