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Rückflug nicht antreten


Vorhoefe

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Hallo zusammen,

 

Ich habe zwei unterschiedliche Fragen zum Thema „Rückflug nicht antreten“.

 

1. Was passiert, wenn beim Rückflug einer Buchung nur eine von drei Personen der Buchung den Rückflug antreten kann/ wird? Muss ich hierüber die Airline vorab informieren? Kann die Airline hier Gebühren verlangen?

 

2.  Kann ich einfach Hin- und Rückflug buchen und dann aber bewusst mit allen Personen nur den Hinflug antreten, weil es einfach günstiger ist es so zu buchen anstatt nur in eine Richtung? Oder kann die Airline hier nachkalkulieren und nachfordern?

 

Speziell frage ich für die die Airline Air France (direkt gebucht).

 

Vor ab vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß Vorhoefe

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vor 17 Stunden schrieb Vorhoefe:

1. Was passiert, wenn beim Rückflug einer Buchung nur eine von drei Personen der Buchung den Rückflug antreten kann/ wird? Muss ich hierüber die Airline vorab informieren? Kann die Airline hier Gebühren verlangen?

 

2.  Kann ich einfach Hin- und Rückflug buchen und dann aber bewusst mit allen Personen nur den Hinflug antreten, weil es einfach günstiger ist es so zu buchen anstatt nur in eine Richtung? Oder kann die Airline hier nachkalkulieren und nachfordern?

 

1. Dann tritt eben nur eine von drei Personen den gebuchten und bezahlten Rückflug an

 

und damit kommen wir schnell zu 2., was viel schwieriger bis gar nicht zu beantworten ist:

 

2: Die AGBs auch der AF dürften vorsehen, dass das grundsätzlich nicht gestattet ist. Würde ja das ganze Pricing-System auch ad absurdum führen. In der Praxis ist es ein klares Jein, Nachforderungen kommen schonmal vor, nicht immer, und ob die dann gerichtstauglich sind oder wer bis in welche Instanz gehen will oder wird.... alles sehr einzelfallabhängig. Bei einer Klage vor vielen Jahren mittlerweile befand der Bundesgerichtshof, dass Nachforderungen grundsätzlich zulässig sind. Bei weiteren Klagen in Deutschland zog es die Beklagte allerdings vor, die Instanzenkette nicht besonders hochzutreiben.

 

Sieh es wie schwarzfahren in den Öffis, meistens passiert nichts, und wenn doch, dann kommt es auf die Umstände, die Person, das Computersysten, die Tagesstimmung oder was auch immer an, was dann passiert. Nur ist beim Flieger die "Buchungshistorie" besser protokolliert...

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Rein rechtlich mag es sein, aber gerade in der heutigen Zeit, wo viele Passagiere ihre gebuchten Flüge wegen Corona nicht antreten und sich die Reisepläne ständig ändern, wird eigentlich keine Airline kontollieren, wer wann und wie geflogen ist oder eben nicht...

Deshalb würde ich zu Punkt 1 keine "schlafenden Hunde" wecken und auf gar keinen Fall die Airline vorab informieren bzw. Steuern-und Gebühren zurück verlangen. 

 

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vor 2 Stunden schrieb Vorhoefe:

Ok, danke euch! Zu 1. sollte ich dann aber zumindest nicht mit allen Personen einchecken oder? Sondern nur mit der Person die auch wirklich fliegt oder? Ich hoffe das lässt sich beim Checkin trennen, kann mich grad nicht erinnern.

Das solltest Du auf jeden Fall so machen.

 

Denn wenn jemand eingecheckt ist, dann aber nicht kommt, ist es durchaus wahrscheinlicher, dass die Airline etwas genauer hinsieht.

Wenn der Flieger dann sogar verspätet loskommt, kannst Du fast sicher davon ausgehen, dass sie sich das genau ansehen werden. Und wenn sie dann zu der Ansicht kommen, dass es nie beabsichtigt war, den Rückflug anzutreten, könnte es passieren, dass die Nachforderung für das Ticket ehr der kleinere Teil des Problems sein werden.

 

Also wer nicht fliegen will, checkt auch nicht ein und hofft dann das Beste.

Und ein Check-in ist immer für jede Person persönlich und einzeln, auch wenn mehrere Personen auf einem Ticket gebucht sind.

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