TAA Geschrieben 16. August 2024 Melden Geschrieben 16. August 2024 Hallo, was ich die letzten 2 Tage erlebt habe sucht glaube ich seinesgleichen, dabei ist das ganze so undurchsichtig geworden dass ich selbst gar nicht mehr weiß wo vorne und hinten ist, und wen ich jetzt wie zur Kasse bitten muss. Vielleicht kennt sich hier ja jemand etwas mehr mit dieser Materie aus? Da es in solchen Rechtsfragen üblich ist habe ich das ganze anonymisiert. Folgendes: Familie X hat einen Return-Flug gebucht von A nach C, mit Umstieg auf dem Hinweg in B, auf dem Rückweg in D -- also A-B-C / C-D-A. Start- und Zielort in EU, Entfernung unter 1.500 km. Jedes einzelne Segment wird von einer anderen Airline geflogen, die aber alle zur selben Gruppe gehören, dabei hat aber die Airline vom Flugsegment 1, Airline 1, das Ticket ausgestellt. Auf dem Hinweg läuft alles gut, dann kommt die Rückreise ... Flugsegment 3 (C nach D, mit Airline 3) hat Verspätung, sodass der Anschlussflug D-A mit Airline 4 nicht mehr erreichbar ist. Dann passiert folgendes: in dem Moment wo Flug 3 landet wird der Flug 4 gestrichen (Grund Unwetter). Als Alternative wird über App eine nächtliche Bahnfahrt durch ganz Deutschland angeboten, was mit viel Gepäck und einem Kleinkind nicht zumutbar ist, oder ein Flug am nächsten Tag nachmittags oder abends. Fluggäste akzeptieren die Variante Flug am nächsten Tag, buchen auf eigene Faust ein Hotel, um sich nicht an eine ungelogem ca 300-400m lange Schlange anstellen zu müssen. Die Kosten für das Hotel sollen später eingereicht werden. Beim Check-In für den Ersatzflug am nächsten Tag fällt auf, dass dieser Überbucht ist, man bekommt nur Bordkarten auf Warteliste. Mehrere Umbuchungen auf andere Flüge ergeben das selbe, alle Flüge voll. Da wenig Hoffnung auf Mitnahme besteht wird am Ticketschalter von Airline 4 wird daraufhin ein Ticket für einen Ersatzflug bei einem weiteren Protagonisten, Airline 5, gebucht, weil hier noch genügend Platz ist. Quasi in dem Moment, wo der Buchungsprozess abgeschlossen ist, annuliert Airline 5 den Flug. Airline 4 sagt nun Sie müssen zu Airline 5 und dort wird sich gekümmert, hier können wir nichts tun weil es nicht mehr unsere Sache ist (so direkt wurde das natürlich nicht geäußert). Beim Ticketschalter von Airline 5 herrscht das Heillose Chaos, nach langer Wartezeit gelingt es aber, ein Hotelzimmer von Airline 5 gebucht zu bekommen, weil man nicht eine weitere Nacht in Vorkasse treten wollte. Warum weitere Nacht? Nun kommt der Witz: als Ersatzflug bekommt man ein Ticket bei einem alten Bekannten: Airline 4 ... Am nächsten Tag. Am nächsten Morgen schafft es Airline 4 tatsächlich Familie X zum Ausgangs- und Endpunkt der Reise, A, zu bringen, wo sie mit einer Verzögerung von Sage und schreibe ca 36 Stunden ankommen. Nun stellen sich mir gleich diverse Fragen: Wer für das Hotel der ersten Nacht aufkommt ist denke ich klar: das wird Airline 4 sein, die den Flug gestrichen haben. Auch weitere Aufwendungen für Verpflegung etc. die an dem Tag bzw dem darauffolgenden entstanden wird Airline 4 gerade stehen müssen. Wer zahlt aber für Unkosten und Aufwendungen für Verpflegung etc. ab Annullierung des ersten Ersatzfluges, den Airline 5 durchführen sollte, das ist doch Airline 5, oder? Die Frage ist hier ja: war die erste Reise hiermit beendet, quasi "das Ziel wurde nicht erreicht"? Wie verhält sich das mit der Entschädigung nach EU261? Wer muss gerade stehen, Airline 1, die das Ticket ausgestellt hat oder Airline 4, die den Flug gestrichen hat? Wenn der Grund des Ausfalls ein Gewitter war dürfen die sich auf Höhere Gewalt berufen, womit es eine Ablehnung geben könnte. Was ist aber mit dem Ersatzflug am Folgetag bei Airline 5? Auch wenn Familie X nur wenige Minuten gebucht und nie eingecheckt war handelt es sich ja um einen Flugausfall, und die Ankunft am Zielort mit der Ersatzförderung (Flug mit Airline 4) war ca. 11h später. Wird dieser Fall gesondert betrachtet? In diesem speziellen Fall waren früh morgens wieder Klimakleber am Werk, jedoch war das ca 13-14h vor Abflug. Geht das noch als höhere Gewalt durch? Der Text ist nun deutlich länger geworden als ich erhofft habe, bitte verzeiht. Weiß einer da ein bisschen bescheid mit oder ist das direkt ein Fall für den Anwalt? LG, "X" ;-)
JSQMYL3rV Geschrieben 16. August 2024 Melden Geschrieben 16. August 2024 (bearbeitet) Also ohne Rechtsberatung und Anwaltswissen meine ich aus diesem Matherätsel heraulesen zu können, dass effektiv das Teilsegment D-A gestrichen wurde. Ich vermute, dass es sich um diesen einen Flug (also 4) handelt, da er nie vom Kunden storniert und neu gebucht wurde, sondern es sich immer noch um eine Buchung handelt, unabhängig der mehreren verspätungen/annulierungen Bearbeitet 16. August 2024 von JSQMYL3rV
Blablupp Geschrieben 16. August 2024 Melden Geschrieben 16. August 2024 Zwar viel Storyline, aber wenig Butter bei die Fische. Warum anonymisiert? Sind ja deine Persönlichkeitsrechte… Gerichtsbarkeit ist halt auch entscheidend. Also was ich noch mitbekommen habe: 3.Segement verspätet, wäre Missed connection geworden, wenn 4. Leg nicht annulliert worden wäre. Ist ganz einfach: Aufgrund der annulierung, gab es keine Missed Connex. Sollte im allgemeinen Fall die Entschädigung + Betreuungsleistungen geben. Nun umgebucht auf den nächsten Tag. Gab wohl ein bestätigtes Ticket. Wenn dann Warteliste/Beförderung verweigert wird. Wieder Entschädigung. Wenn direkt bei Buchung auf Warteliste, dann ist es kein bestätigtes Ticket, wobei solche Dinge dann Sachen für den spezialisierten Anwalt sind. Jetzt wurde auf eigene Kosten noch ein weiteres Ticket bei einer anderen Airline gebucht? Wenn das gestrichen wurde gibt es auch wieder Entschädigung. Halt einfach alles einfordern und dann mal weiterschauen. Klimakleber sind höhere Gewalt, wenn die aber wieder weg sind tendenziell nicht. Wenn während der Abflugszeit Gewitter herrschen tendenziell auch, aber 2-3h später wieder nicht mehr. Fluggastrechtlich ist immer der Carrier verantwortlich, der “Verursacher” ist. Flug 4 wurde gestrichen. Also dann die Airline. Flug 5 und 6 wurden gestrichen bzw denied boarding, also auch die jeweilige Airline
markusmint Geschrieben 16. August 2024 Melden Geschrieben 16. August 2024 (bearbeitet) vor 6 Stunden schrieb TAA: Wie verhält sich das mit der Entschädigung nach EU261? Das ist ein spannender und nicht ganz einfacher Fall für den spezialisierten Rechtsanwalt, aber sicher nichts für das Forum hier. Mancher wird es natürlich ganz genau wissen, aber es bleiben wesentliche Sachverhaltsfragen offen, die für eine seriöse Antwort maßgeblich sind. Mit Rückfragen wird das aber eine Rechtsberatung, die hier ja nicht statfinden soll. vor 7 Minuten schrieb Blablupp: Klimakleber sind höhere Gewalt, wenn die aber wieder weg sind tendenziell nicht. Wenn während der Abflugszeit Gewitter herrschen tendenziell auch, aber 2-3h später wieder nicht mehr. Fluggastrechtlich ist immer der Carrier verantwortlich, der “Verursacher” ist. Flug 4 wurde gestrichen. Also dann die Airline. Das sind leider falsche bzw. unzureichende Informationen und wenig hilfreich, wenn man mit gewissen Erfolgsaussichten in den Streit gehen will. Es käme auch auf zumutbare Maßnahmen an, so hier überhaupt außergewöhnliche Umstände maßgeblich wären (da stand noch was von Überbuchung, da gibts keine Entlastung mit außergewöhnlichen Umständen), mit wem ein Vertrag besteht, wer EU-Carrier ist und noch ein bisschen mehr. Viel Spaß bei der weiteren Formumswinkeladvokatur ... :-) Bearbeitet 16. August 2024 von markusmint war vorhanden
aaspere Geschrieben 16. August 2024 Melden Geschrieben 16. August 2024 vor 9 Minuten schrieb markusmint: Das ist ein spannender und nicht ganz einfacher Fall für den spezialisierten Rechtsanwalt, aber sicher nichts für das Forum hier. Mancher wird es natürlich ganz genau wissen, aber es bleiben wesentliche Sachverhaltsfragen offen, die für eine seriöse Antwort maßgeblich sind. Mit Rückfragen wird das aber eine Rechtsberatung, die hier ja nicht statfinden soll. Klarer Fall für eine professionelle Rechtsberatung, die hier im Forum nicht nur nicht stattfinden soll, sondern nicht stattfinden darf (Regeln des Forums). Es ist aber amusant, dass es immer wieder versucht wird.
ThomasLEJ Geschrieben 16. August 2024 Melden Geschrieben 16. August 2024 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb aaspere: Klarer Fall für eine professionelle Rechtsberatung, die hier im Forum nicht nur nicht stattfinden soll, sondern nicht stattfinden darf (Regeln des Forums). Es ist aber amusant, dass es immer wieder versucht wird. Selbst wenn es hier eine Rechtsberatung geben dürfte, würde ich mich mit so einen verwinkelten Fall direkt an einen Anwalt wenden. Bearbeitet 16. August 2024 von ThomasLEJ Buchstaben vergessen
Gast Geschrieben 17. August 2024 Melden Geschrieben 17. August 2024 (bearbeitet) Spannend, dass hier einzelne User (naja, eigentlich nur einer) immer wieder Themen mit Bezug zu rechtlichen Themen abzubügeln versuchen, seitens Moderation aber selten bis nie eingeschritten wird. Wenn solche Themen hier wirklich nicht stattfinden dürften, dann müssten die doch eigentlich direkt dicht sein. Immerhin gibt es ja auch einen Unterschied zwischen "grundsätzlich wäre es in einer solchen Situation so oder so" und "du musst x oder y tun denn du bist im Recht". Es wäre toll, wenn hier seitens Moderation daher einmal klargestellt wird, was und vor allem in welcher Ausprägung nun erlaubt ist und was nicht. Und vielleicht auch mal in Frage stellen, ob die Forumskategorie dann weiterhin "Luftverkehrspolitik, Recht, Wirtschaft" heißen sollte. Hintergrund dieser Meinung: ich finde solche Fragestellungen durchaus interessant und fände es sehr schade, wenn diese vermeintlich nie diskutiert werden dürften. Dies widerspräche meines Erachtens nach der Aufgabe eines Forums. Bearbeitet 17. August 2024 von NZQN23
aaspere Geschrieben 17. August 2024 Melden Geschrieben 17. August 2024 Also, so wie ich das sehe, sind hier schon zwei (markusmint und ich), die einer Meinung sind, was Rechtsberatung im Forum betrifft, unabhängig auch von den Regeln, und vom Gesetzgeber. Mir ist auch klar, dass es innerhalb einer Diskussion fließende Grenzen zwischen Diskussion und Rechtsberatung gibt. Und nicht jeder prüft sich dabei sorgsam, was er schreibt. Du vergißt nur, dass so mancher User sich hier wegen eines Vorfalls, der mit Reiserecht zu tun hat, extra anmeldet und denkt, hier bekäme er Antworten in Sachen Reiserecht, auf die er dann sein Handeln aufbaut. Also, um es auch für Dich verständlich zu machen: Diskussion - auf jeden Fall, Rechtsberatung - auf keinen Fall.
TAA Geschrieben 17. August 2024 Autor Melden Geschrieben 17. August 2024 Ich bin hier keinesfalls auf eine Rechtsberatung aus, war nur an euren Meinungen interessiert und möglichen eigenen Erfahrungen bei eventuell ähnlichen Vorkommnissen. Ich werde euch auf jeden Fall weiter auf dem laufenden halten. Was ich jetzt als erstes gemacht habe: erstmal alles bei Airline 4 einreichen, die prüfen nun auch ob es Anrecht auf Entschädigung gibt. Erstmal schauen was dabei herauskommt. 1
aaspere Geschrieben 17. August 2024 Melden Geschrieben 17. August 2024 Am 16.8.2024 um 17:28 schrieb TAA: Hallo, was ich die letzten 2 Tage erlebt habe sucht glaube ich seinesgleichen, dabei ist das ganze so undurchsichtig geworden dass ich selbst gar nicht mehr weiß wo vorne und hinten ist, und wen ich jetzt wie zur Kasse bitten muss. Vielleicht kennt sich hier ja jemand etwas mehr mit dieser Materie aus? .... Das war der Beginn Deines Postings. Und das ist für mich schon die Bitte um rechtliche Beurteilung. Aber nun hast Du das ja klargestellt. Mein dringender Rat an Dich: Mache nichts, bevor Du Dir professionellen Rat gesucht hast. Die Gemengelage Deines Falls ist zu kompliziert. 1
speedman Geschrieben 18. August 2024 Melden Geschrieben 18. August 2024 vor 9 Stunden schrieb TAA: Ich bin hier keinesfalls auf eine Rechtsberatung aus, war nur an euren Meinungen interessiert und möglichen eigenen Erfahrungen bei eventuell ähnlichen Vorkommnissen. Du bist hier ein erfahrener User, weißt um das rechtliche und wolltest mal ne Einschätzung von anderen haben. Das finde ich den richtigen Weg, um mal ein Gefühl für die Situation zu bekommen.Daher habe ich nicht eingegriffen und tue es weiter auch nicht. Ich finde so etwas auch interessant, denn daraus lernt man auch. 5
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