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Geschrieben

Ich erlaube mir mal, hier ein grundsätzliches Thema aufzumachen, wo es nicht nur um Einzelfälle geht. Beginnen möchte ich mit der jetzt beschlossenen Novellierung:
 

  • Die bisherigen Entschädigungen bleiben bestehen: 250 Euro ab drei Stunden Verspätung, bei längeren Flugstrecken weiterhin bis zu 600 Euro.
  • Fluggesellschaften müssen den Zugang zu Entschädigungen vereinfachen, damit Passagiere ihre Ansprüche leichter geltend machen können.
  • Für Namensänderungen auf dem Ticket dürfen keine Zusatzgebühren mehr verlangt werden. Außerdem müssen Eltern für Sitzplätze neben ihren Kindern keinen Aufpreis zahlen.
  • Airlines dürfen Passagiere künftig nicht mehr verpflichten, eine App zu nutzen oder einen Online-Account anzulegen. Die Forderung nach einem kostenlosen kleinen Handgepäckstück wurde dagegen nicht übernommen.

 

Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-fluggastrechte-einigung-100.html

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Faktencheck:

 

  • Für Namensänderungen auf dem Ticket dürfen keine Zusatzgebühren mehr verlangt werden.


Öffnet das nicht Scalpern Tür und Tor, die dann bei Freischaltung der Flugpläne günstige Tickets kaufen, um sie später teuer weiterzuverkaufen? 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Faktencheck:

Fluggesellschaften müssen den Zugang zu Entschädigungen vereinfachen, damit Passagiere ihre Ansprüche leichter geltend machen können.

da bin ich auf die konkrete Umsetzung gespannt. Eigentlich ist es jetzt ja schon total einfach - Formular ausfüllen und fertig.

Und dann erfinden die Fluggesellschaften fadenscheinige Gründe, warum man keine Ansprüche hat oder sitzen es einfach aus. Ist mir nicht ganz klar, in wiefern sich da was mit einer "Vereinfachung des Zugangs" ändert

 

Geschrieben (bearbeitet)

Sagen wir so: eine Rechtsgrundlage führt sicherlich nicht unmittelbar auch zu hundertprozentiger Umsetzung in der Praxis. Aber ohne eine solche Grundlage würde vermutlich noch weniger passieren.

 

Bearbeitet von Faktencheck
Geschrieben (bearbeitet)

Heute Abend soll es eine Pressekonferenz in Strasbourg geben.

 

Der jetzt noch interessante/offene Teil wird seit, wie die Liste der außerordentlichen Umstände aussehen wird, für die keine Entschädigungszahlungen greifen müssen. 

 

Mal die Pressemeldung des EU-Parlaments zusammengefasst - im Prinzip wird das entwickelte Recht kodifiziert.

 

Ablauf

- Passagiere müssen innerhalb von vier Tagen nach Ankunft per E-Mail über ihre Rechte informiert werden

- Fluggesellschaften müssen innerhalb von 14 Tagen zahlen oder begründet ablehnen

 

Entschädigung wenn

- Ankunft mehr als drei Stunden verspätet

- Flugabsage weniger als 14 Tage vor Abflug

- Flüge von EU-Fluggesellschaften und alle übrigen EU-Abflüge

 

Entschädigungshöhe

- 250 EUR bei Flügen kürzer 1.500 km

- 400 EUR bei Inner-EU-Flügen zwischen 1.500 und 3.000 km

- 600 EUR ansonsten

 

Vorort-Betreuung

- Getränke alle zwei Stunden

- Mahlzeit nach drei Stunden, dann jeweils jeden weiteren fünf Stunden (max. drei je Tag)

- Internet und zwei Anrufe

- Hotel, inkl. An-, Abtransport zum Hotel durch Fluggesellschaft gestellt

- Passagier kann, wenn nicht gestellt selber buchen und Erstattung beantragen

 

Familien/PRM

- müssen ohne Zusatzkosten zusammen sitzen

- no-show gebühren grundsätzlich unzulässig

- haben Priorität bei Betriebsstörungen

 

Ersatzbeförderung

- Ankunft innerhalb von drei Stunden am Zielort, ansonsten Entschädigung

- Alternative Flughäfen, andere Fluggesellschaften, andere Transportmittel sind zulässig/geboten

- auf dem selben Service-Niveau (Klasse, Anzahl an Umstiegen)

- höherklassige Beförderung auf Kosten der Fluggesellschaft

- aber: Wenn die Fluggesellschaften keine Ersatzbeförderung stellen ist der Ersatz bei 400 % des ursprünglichen Ticketpreises gedeckelt. 

 

Außergewöhnliche Umstände

- es wird eine nicht-abschließende Liste geben

- befreit von der Entschädigung, nicht von der Vor-Ort-Betreuung

- gilt maximal für den betroffenen und drei vorherige Flüge des Flugzeugs

- Beweislast liegt bei den Fluggesellschaften für vorliegen außergewöhnlicher Umstände und treffen aller notwendigen Maßnahmen

 

Ansonsten

- Standardpreis bei Buchung enthält Handgepäck

- Boarding kann bei vorherigem No-Show nicht mehr verweigert werden

 

 

Bearbeitet von OliverWendellHolmesJr
  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Am 15.6.2026 um 17:57 schrieb OliverWendellHolmesJr:

aber: Wenn die Fluggesellschaften keine Ersatzbeförderung stellen ist der Ersatz bei 400 % des ursprünglichen Ticketpreises gedeckelt. 

da bin ich jetzt erst drauf gestoßen auf diese Klausel. 

Effektiv begünstigt das die Billigflieger, keine Ersatzbeförderung zu stellen. Bei einem Ticket für 20€ (der Rest ist ja kein Ticketpreis sondern Zusatzleistungen) ist dann die maximale Erstattung für Ersatzbeförderung 80€. Da ist jeder halbwegs kurzfristig gebuchte Flug (auch bei der gleichen Airline) teurer

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb JSQMYL3rV:

da bin ich jetzt erst drauf gestoßen auf diese Klausel. 

Effektiv begünstigt das die Billigflieger, keine Ersatzbeförderung zu stellen. Bei einem Ticket für 20€ (der Rest ist ja kein Ticketpreis sondern Zusatzleistungen) ist dann die maximale Erstattung für Ersatzbeförderung 80€. Da ist jeder halbwegs kurzfristig gebuchte Flug (auch bei der gleichen Airline) teurer

Das gilt denke ich für die niedrigsten Buchungsklassen generell - auch bei Premiumairlines. Insbesondere in den Ferien oder an Feiertagen wenn die Sitze knapp werden, sind 400% nicht genug.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb JSQMYL3rV:

. Bei einem Ticket für 20€ (der Rest ist ja kein Ticketpreis sondern Zusatzleistungen) ist dann die maximale Erstattung für Ersatzbeförderung 80€

Da muss man den finalen Gesetzestext abwarten.

 

Aus meiner Sicht sollte es darauf hinauslaufen, das Ticketpreis = Endpreis den der Kunde zahlt. Nicht das was die Airline willkürlich als Ticketpreis ausweist weil sie dem restlichen Preisanteil lustige Namen wie Handtaschenentgelt, Treibstoff-Aufschlag oder Michael O'Leary Gedenk-Beitrag gegeben hat.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Aus meiner Sicht sollte es darauf hinauslaufen, das Ticketpreis = Endpreis den der Kunde zahlt.

Kann aber trotzdem knapp werden. Da gibt es bestimmt den einen oder anderen Kandidaten, der dann ziemlich spitz rechnet, was günstiger ist und den Kunden dann ohne Ersatzbeförderung im Regen stehen lässt.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich jetzt mal meine 4 EU261 Ersatzbeförderungen aus 2024 - 2026 anschaue:

 

1. Vorlauf 24h, andere Airline: initialer Preis 25€ Flug + 30€ Gepäck = 55€, Ersatzflug 190+35, Bahn 50 = 275 (500%)

 

2. Vorlauf 3 Monate, selbe Airline: initialer Preis: 30€ Flug + 30€ Gepäck = 60€. Ersatzflug 140+30, Bahn 15 = 185 (300%)

3. Vorlauf 3 Monate, selbe Airline: initialer Preis: 30€ Flug + 30€ Gepäck = 60€. Ersatzflug 120+30, Bahn 15 = 165 (275%)

 

4. Vorlauf 3 Wochen, andere Airline: initialer Preis: 30+15=45, Ersatzflug 140+35, Bahn 50 = 225 (500%)

 

Bei genug Vorlauf (2+3) ist es also möglich, aber auch schon knapp bemessen. Bei etwas weniger Vorlauf keine Chance.

Bearbeitet von JSQMYL3rV
hatte Nr 4 vergessen
Geschrieben

Ich hatte mal günstig mit viel Vorlauf Flugtickets für die Familie gebucht. 5x600€. Am Flugtag hätten die gleichen Tickets je 3000€ gekostet. 

Während der Iran-Krise gingen solche Tickets für je 3700-5000€ über den Tisch. Dann reden wir über ganz andere Summen.

Ich frage mich, ob das nicht das Tor öffnet, daß Airlines billige Tickets einfach kurzfristig stornieren und dann gewinnbringend zu astronomischen Preisen neu verhökern.

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