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Würde ich (hervorgehobene Stelle) so nicht herauslesen, dass hier ein Sammeltaxi zulässig ist 😅
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Volaris Guadalajara - Washington 3/7 ab 1.10.26* Guadalajara - Atlanta 4/7 ab 2.10.26* Guadalajara - Nashville 3/7 ab 15.10.26 Guadalajara - Boston 4/7 ab 16.10.26 Guadalajara - Raleigh/Durham 3/7 ab 16.10.26 *waren ursprünglich ab Dezember geplant.
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Das heißt, wenn bspw. in deinem Arbeitsvertrag zwei Urlaubstage ergänzt werden, entspricht dies einem neuen Arbeitsvertrag?
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Aktuelles zu den TUI Airlines (Vormals Aktuelles zu TUIfly.com)
Tefron antwortete auf Sabo's Thema in Fluggesellschaften
Genau. Die Maschine geht nach HAJ. Dort wird ein weiteres Flugzeug stationiert. -
Es hat nichts mit „Schlitzohrigkeit“ oder einem Taschenspielertrick zu tun, sondern schlicht mit geltendem Völker- und Europarecht. Bestehende bilaterale Abkommen bleiben so lange in Kraft und voll in nationaler Hand, bis sie durch ein umfassendes EU-Abkommen ersetzt werden – wie man es eben am Beispiel von Katar sieht. Solange das nicht passiert ist, verhandelt Deutschland völlig legal und im Rahmen seiner Kompetenzen weiter. Da gibt es nichts zu rütteln.
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Da EK zwei Drittel der Passagiere weitertransportieren dürfte, hätte es im letzten Winter locker für alle drei gepasst. Wie das jetzt aussieht, ist natürlich eine andere Frage.
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Wien ist seit dem Frühjahr nicht mehr im Wizz Air Streckennetz vertreten, also nein.
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Die EU-Staaten haben sich 2002 darauf geeinigt, dass nur noch die EU neue Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten aushandelt. Wenn man jetzt argumentiert, man habe ja gar kein neues Abkommen, sondern nur das bestehende Abkommen erweitert, dann ist das formal natürlich korrekt, erinnert aber an die Taschenspielertricks eines Winkeladvokaten und widerspricht dem Gedanken des Beschlusses von 2002. Kann man machen, sogar noch 50 Jahre lang, ist legal, wirkt aber leicht schlitzohrig. War von dieser Regierung aber eigentlich auch so zu erwarten.
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Ich gehe davon aus, dass es auch so schon für DE und EW eng werden wird, da egal ob A350, A380 oder B777 EK mit einem Flug mehr Paxe abgreifen kann, als beide Carrier zusammen. Und dies mit einem Wide Body Langstreckenprodukt (BIZclass Sitze hin oder her). EK wird den Flug auch nur mit 10% Auslastung fliegen - die Blöße wird man sich in Dubai nicht geben, den Flug auch nur einmal zu verspäten oder gar zu streichen. Da wird immer Politik über Yield siegen.
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Das ändert ja nichts am Kern der Sache: Es bleibt ein rein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und den VAE und hat nach wie vor absolut nichts mit der EU zu tun. Ob die Ziele im Detail über einen flexiblen Fluglinienplan geregelt wurden oder wie sich Hamburg dazugesellt hat, ist für die Frage der Zuständigkeit unerheblich. Die völkerrechtliche Lufthoheit und dieses Abkommen liegen bei Deutschland, nicht in Brüssel!
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D.h. theorethisch darf man auch FRA als 5. Flughafen benennen und dann zwei bis dreimal ab DXB via BER gen Westen weitersegeln?
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Interessant, dass die Emirate nicht erst mal Verkehrsrechte für ihre nationale Airline ausgehandelt haben.
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Das Abkommen wurde nicht neu verhandelt, sondern der Fluglinienplan: Wobei die Auffassung, dass Fluglinienplan und Abkommen zusammengehören, und man deshalb trotzdem von einer Neuverhandlung des Abkommens sprechen kann (selbst wenn formal nicht korrekt), nicht abwegig ist. Bitte auch beachten, dass im Gegenzug die Airline mit dem fünften Ziel keine weiteren Frequenzen in Deutschland bekommt - man hat also auch für die Lufthansa etwas herausgeholt. Nicht ganz. Irgendwo hatte ich einen Teil der Geschichte des Fluglinienplans im Urteil zu den Codeshares zwischen Etihad und Airberlin gefunden, und da wurde das etwa so beschrieben: Am Anfang gab es ein Abkommen aus den 80ern mit zwei Zielen. Das wurde durch das Abkommen aus den 90ern ersetzt, in dem keine Ziele mehr genannt wurden, nur noch der Verweis auf einen abzustimmenden Fluglinienplan. Der startete deshalb auch mit den vorhandenen zwei Zielen, wurde dann in den nächsten Jahren auf drei erweitert plus drei Codeshareverbindungen - denn Emirates hatte exakt drei Ziele, von denen es sich von dba feedern lassen wollte. In den 00ern kam dann Hamburg als provisorisches viertes Ziel hinzu. Und ja, das wurde tatsächlich als "provisorisch" bezeichnet. Klingt sehr nach Basar. Insofern passt die heutige Ankündigung sehr gut in die Geschichte dieses Abkommens.
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Auch ab VIE?! :O :O
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Da wirft man das jetzt leider in einen Topf, und das ist in der Weise nicht ganz so richtig. Zwischen der EU und Katar gibt es nämlich ganz andere Abkommen als mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und Deutschland. Das Abkommen mit den VAE wurde damals direkt mit Deutschland gemacht und nicht mit der EU – ganz konkret am 23. Mai 1994, was man im Bundesgesetzblatt (BGBl. II 1995) oder in den offiziellen Vertragsunterlagen des Auswärtigen Amtes nachlesen kann. Dabei wurde damals auch vereinbart, dass Emirates die vier Landerechte für Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg bekommt. Das sollte man gut voneinander trennen.
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Dann ist die BER und Emirates diskussion ja bald endlich geklärt.
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In den sozialen Medien gelesen, dass Abu Dhabi, bzw die Emirate wieder bedient werden sollen
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… kann gelöscht werden …
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Der Service besteht darin, dass sich die Versicherung darum kümmert, einen Ersatzflug zu finden, und man das nicht selber machen muss. Also zum Beispiel, der Flieger von Mallorca am Sonntagabend fällt aus, Wizz bucht einen auf den nächsten Tag um, man muss aber am Montag Morgen zur Arbeit. Ohne die Versicherung muss man dann selber einen Flug suchen und sich anschließend mit Wizz darum streiten, dass die den auch bezahlen. Ob das die 3 Franken pro Flug wert ist, ist eine andere Frage.
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ich zitiere frei aus https://www.aerotelegraph.com/airlines/warum-emirates-qatar-airways-nicht-beneidet/kq516yl (genauen Wortlaut bitte da nachlesen wegen copyright) Die alten bilateralen Abkommen sind noch gültig, aber üblicherweise werden neue Abkommen mit der EU verhandelt. Eine Ausweitung eines alten Abkommens untergräbt aber die Verhandlungen der EU
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Ich dachte auch zuerst 4 FBs, aber ich hab mir mal ein Foto vom 321 angeschaut, die haben tatsächlich nur einen Overwing Exit pro Seite aktiv und keine Exits hinter dem Flügel. Denke mal daher werden 3 reichen.
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Nein, nein, jedes Land klärt das natürlich noch ganz fein selbst – da hat die EU rein gar nichts mit zu tun, mein Lieber. Aber das hatten wir hier im Forum ja auch schon zur Genüge durchgekaut. Wer das historische Fundament nachlesen will: Das bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde ursprünglich am 23. Mai 1994 unterzeichnet und regelt seither in Durchführungsvereinbarungen die Frequenzen und Flugrechte zwischen beiden Staaten (nachzulesen im Bundesgesetzblatt BGBl. II 1995 oder über die offizielle Vertragssammlung des Auswärtigen Amtes). Die EU ist da jedenfalls nie direkter Vertragspartner gewesen.“
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dann stellt sich die Frage, wo diese lieber umsteigen - an einem EU Hub oder in der Heimat. Beim Flug USA->Schengen ist ein Umstieg in den USA angenehmer. Beim Rückflug stellt sich die Frage, wo die immigration einfacher ist. Da werden US-Bürger auch tendentiell eher die Heimat wählen
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Vermutlich ist sein Unsinn in einer terminologischen Unschärfe begründet. Es wird nämlich gar kein neues Abkommen geschlossen. Zwischen Deutschland und den VAE besteht ein Rahmenabkommen, das besagt, dass Frequenzen und Flugziele bilateral abgestimmt werden. Das ist 1994 zuletzt geschehen als die bekannten vier Ziele festgelegt wurden. Dieses Agreement kann aber jederzeit geändert werden, wie genau ist schwer zu sagen, in der Praxis aber wohl durch Abstimmung der jeweiligen Ministerien, die natürlich politisch offiziell ungebunden de fakto aber weisungsgebunden sind. Das ist dann aber kein neues Abkommen sondern lediglich eine Änderung der Durchführungsvereinbarung, die durch das Abkommen explizit erlaubt ist.
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Das ist ein Knackpunkt. Die Reiserichtlinie meines AG sagt, dass door-2-door (incl Wartezeiten und Puffer für Siko, ...) der Flug mindestens 2h schneller sein muss, als die Bahn, sonst muss man Bahn fahren. So ähnlich werden das wahrscheinlich einige Unternehmen handhaben, womit die Nachfrage dadurch reduziert wird. Zu Tegel Zeiten war man etwa 1,5h nach Abflug am Zielort innerhalb Berlin