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Todesangst = Geld zurück...


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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

nach einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Duisburg haben Flugreisende ein Recht den vollen Reisepreis zurückerstattet zu bekommen, wenn beim Rückflug Ereignisse eintreten, die "den Erholungswert der Reise zunichte machen"...

 

Ein Ehepaar hatte sich bei ihrem Reiseveranstalter beklagt, als am 8.10.2005 auf dem Rückflug von Antalya nach Köln Turbulenzen auftraten und - so die Darstellung - eine Tür beihnahe im Fluge aufging. Ausserdem, so die Kläger seien das Flugzeug derart ins Schlingern geraten, dass Plastikteile abbrachen(...)... Die anschliessende Notlandung in Istanbul verlief glimpflich.

 

Q1

Q2

 

Mit grosser Wahrscheinlichkeit dürfte es sich um den FLug eines A300 der MNG Airlines gehandelt haben.--> MNG-FLUG.

 

Diese Entscheidung fusst allerdings auf rein subjektivem Empfinden der klagenden Passagiere, da ein "Beihnaheabsturz" juristisch wohl sehr schwierig zu fassen sein dürfte. Auch bestand die Gefahr einer Türöffnung im Fluge zu keiner Zeit, da durch die Druckkabine jede Pax-Tür in ihrem Rahmen gedrückt wird und somit technisch überhaupt nicht aufgehen kann. MNG sprach idZ nur von "technischen Problemen"...

 

Die Folge aus diesem Urteil hieraus könnte eine Klagewelle sein, da nun bei jeder schwereren Turbulenz oder harten Landung die Passagiere auf Schadenersatz klagen können...na dann Mahlzeit !

 

"Herr Richter, die Maschine hat kurz vor der Landung so komsich gewackelt, da hatte ich und meine Familie Todesangst. Daher hätt ich jetzt gerne meine 3000 Euro wieder..." .-)

Geschrieben

Naja, die Rückverweisung zeigt deutlich, in welche Richtung das Urteil gehen muss, damit der BGH es nicht ein zweites Mal zurückverweist...

 

Nur haben wir viel zu wenige Informationen, um das wirklich beurteilen zu können. Ich kann es mir sehr gut vorstellen, dass es Leute gibt, deren Urlaub komplett verdorben ist, wenn Sie auf dem Rückflug Todesängste haben.

Und wie berechtigt die waren, ist der entscheidende Punkt. Natürlich genügt es nicht, wenn man grundsätzlich Flugangst hat und bei jedem Geräusch Panik bekommt, dass der Flieger runterkommt. Aber wenn in der Tat Verkleidungsteile runterkamen und die Flugbegleiter während des Fluges an einer Tür rumhantierten, diese nur unter Problemen dicht bekamen, so könnte man diese Ängste schon für subjektiv gerechtfertigt halten, zumal es ja ein Hinweis darauf sein könnte, in welchem technischen Zustand sich der Rest des Flugzeugs befindet.

 

Und das Risiko für den Anbieter einer Pauschalreise ist nunmal, dass ihm alles zugerechnet wird. Wenn das Hotel (objektiv gesehen) eine Katastrophe ist und keine Abhilfe geschaffen wird, dann kann unter Umständen auch der Flugpreis zurückverlangt werden, weil es um die verdorbene Reise als ganzes geht.

Geschrieben
In diesem Zusammenhang, gibt es eigentlich eine Entschädigung oder einen Ausgleich für unverletzte Passagiere einer wirklichen Bruchlandung mit anschliessender Evakuierung?

 

Michael

 

Nein, es sei denn der Passagier ist hinterher für eine lange Zeit traumatisiert. Dann wäre an Schmerzensgeld zu denken, wenn Fahrlässigkeit im Spiel war.

 

Aber nach der BGH-Entscheidung hat er beste Chancen auf eine Erstattung des Reisepreises - wenn er denn eine Pauschalreise gebucht hat.

Geschrieben
In diesem Zusammenhang, gibt es eigentlich eine Entschädigung oder einen Ausgleich für unverletzte Passagiere einer wirklichen Bruchlandung mit anschliessender Evakuierung?Michael

 

Nein, es sei denn der Passagier ist hinterher für eine lange Zeit traumatisiert. Dann wäre an Schmerzensgeld zu denken, wenn Fahrlässigkeit im Spiel war.

 

Haben die in Wien (tatsächlich) verunglückten HF-A310-Paxe kein Schmerzensgeld erhalten?!

Geschrieben
Nur haben wir viel zu wenige Informationen, um das wirklich beurteilen zu können. Ich kann es mir sehr gut vorstellen, dass es Leute gibt, deren Urlaub komplett verdorben ist, wenn Sie auf dem Rückflug Todesängste haben.

 

das Risiko von Turbolenzen gehe ich ein wenn ich mich in ein Flugzeug setze, wenn mir das dann den Urlaubswert ruiniert -> persöhnliches Pech.

Interessant ist es höchstens wenn die Situation fahrlässig herbeigeführt würde. Aber solang die Aufsichtsbehörden an der Flugdurchführung nichts auszusetzen haben dürfte der Richterspruch nur lauten "Sein Sie froh das nicht mehr passiert ist und belästigen Sie kein Gericht mit sowas...."

 

Sowas ist kein Mangel, sondern "Act of God", und dafür gibt es nirgendwo Schadensersatz.

 

Als nächstes Klagt dann der Arbeitgeber, da ohne Erholungseffekt die Arbeitsfähigkeit ja nicht wiederhergestellt wurde...

 

Gruß, Thomas

Geschrieben
Haben die in Wien (tatsächlich) verunglückten HF-A310-Paxe kein Schmerzensgeld erhalten?!

 

Das weiß ich nicht.

 

Es gab ja wohl einige Verletzte aufgrund der Evakuierung.

 

Rechtsgrundlage wäre das Warschauer Abkommen gewesen. Und das sieht grundsätzlich KEIN Schmerzensgeld vor. Ausnahmen können sich nur bei grober Fahrlässigkeit ergeben. Weiß aber nicht, zu welchem Schluss der Untersuchungsbericht gekommen ist.

 

Aber das ist eher eine müssige Diskussion, weil zumindest die deutsche Rechtsprechung für leichte Verletzungen zumeist nur zu vernachlässigenden Beträge zuspricht.

 

Natürlich ist eine Airline nicht gehindert, freiwillig ein "Schmerzensgeld" zu zahlen. Das ist allerdings leichter gesagt als getan, da die Airlines von ihren Versicherungen massiv geknebelt werden.

Geschrieben
Nur haben wir viel zu wenige Informationen, um das wirklich beurteilen zu können. Ich kann es mir sehr gut vorstellen, dass es Leute gibt, deren Urlaub komplett verdorben ist, wenn Sie auf dem Rückflug Todesängste haben.

 

das Risiko von Turbolenzen gehe ich ein wenn ich mich in ein Flugzeug setze, wenn mir das dann den Urlaubswert ruiniert -> persöhnliches Pech.

Interessant ist es höchstens wenn die Situation fahrlässig herbeigeführt würde. Aber solang die Aufsichtsbehörden an der Flugdurchführung nichts auszusetzen haben dürfte der Richterspruch nur lauten "Sein Sie froh das nicht mehr passiert ist und belästigen Sie kein Gericht mit sowas...."

 

Sowas ist kein Mangel, sondern "Act of God", und dafür gibt es nirgendwo Schadensersatz.

 

Als nächstes Klagt dann der Arbeitgeber, da ohne Erholungseffekt die Arbeitsfähigkeit ja nicht wiederhergestellt wurde...

 

Gruß, Thomas

 

Ich glaube, dass du das etwas falsch verstanden hast.

 

Im Reiserecht wird penibel zwischen Minderung und Schadensersatz unterschieden.

 

Mindern kann man prinzipiell immer, wenn der Urlaub nicht das hält, was versprochen wurde. Ob der Veranstalter und seine Helfer (z.b. Airline) etwas für den Reisemangel können, ist irrelevant. Der Klassiker schlechthin ist die Naturkatastrophe, irgendwie ja auch ein "Act of God", wie du schreibst.

 

Ausnahmen gelten nur z.B. für selbst verschuldete Unfälle und solchen, die im Bereich des allgemeinen Lebensrisikos liegen.

 

Und da kann man natürlich streiten, ob dies auch im Falle einer subjektiven Beinahekatastrophe der Fall ist. Da aber solche Fälle die absolute Ausnahme bilden, wird man wohl eher nicht von einem allgemeinen, sondern eher von einem sehr speziellen Lebensrisiko ausgehen.

 

Ein anderes Beispiel ist der Fall, dass deine Freundin auf Malle vergewaltigt wird. Auch das kann zwar jedem passieren, ist aber keine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos und zweifellos geeignet, den Urlaub komplett zu ruinieren - auch wenn der Veranstalter dafür rein gar nichts kann.

 

Insofern finde ich die BGH-Entscheidung sehr gut. Es ist nun die Aufgabe des erkennenden Gerichts zu bewerten, wie sehr der Vorgang den Urlaub tatsächlich ruiniert hat. Der BGH hat ja wohl nur festgestellt, dass ein solches Ereignis prinzipiell dazu geeignet ist.

 

Wenn die Beweisaufnahme nun ergibt, dass der Vorfall so schlimm gar nicht war, wird eben nur geringfügig oder gar nicht gemindert.

Geschrieben

"Beweise" für eine lebensbedrohliche Situtation an BOrd dürften schwierig zu finden sein, da es in der Türkei kein allg. Berichtssystem für Luftfahrtzwischenfälle (wie zB bei der BFU bei uns) gibt. Ausserdem liegt der Vorfall bereits 2,5 Jahre zurück. Lt. Aussage der Airline gab es nie einen gefährlichen Zwischenfall an Bord...diese These zu widerlegen dürfte auch für geübte Anwälte so gut wie unmöglich sein.

 

Die Frage ist, ob die subjektive Wahrnehmung eines sog. "Beinaheabsturzes" , juristisch zu fassen ist...ich bin da sehr skeptisch. Da im allgemeinen die Reisenden die tatsächliche Gefahr nicht einschätzen können.

 

Die Urlaubserholung war objektiv betrachtet im Eimer, diese Erkenntnis basiert allerdings auf sehr subjetiven Empfindungen....

Geschrieben
Natürlich ist eine Airline nicht gehindert, freiwillig ein "Schmerzensgeld" zu zahlen. Das ist allerdings leichter gesagt als getan, da die Airlines von ihren Versicherungen massiv geknebelt werden.

 

Zahlt MNG nicht obligatorisch ein Schmerzensgeld in Höhe des Flugpreises bevor man da bucht ? ;-)

Geschrieben

Im vorliegenden Fall gibt es immerhin eine unplanmäßige Landung in Istanbul (laut Presse eine "Notlandung") und etliche Zeugenaussagen, die über ein Trudeln, sich ablösende Innenverkleidung und eine Tür, die den Anschein machte, sich gleich zu öffnen aussagen.

Dass es für Passagiere nachvollziehbar den Anschein machte, als wäre die Wahrscheinlichkeit eines Absturzes sehr hoch, ist so schon beweisen.

Geschrieben
Im vorliegenden Fall gibt es immerhin eine unplanmäßige Landung in Istanbul (laut Presse eine "Notlandung") und etliche Zeugenaussagen, die über ein Trudeln, sich ablösende Innenverkleidung und eine Tür, die den Anschein machte, sich gleich zu öffnen aussagen.

Dass es für Passagiere nachvollziehbar den Anschein machte, als wäre die Wahrscheinlichkeit eines Absturzes sehr hoch, ist so schon beweisen.

 

BITTE??!! Das ist doch alltäglich... Frag mal Passagiere die mit Nordic Leisure, OnurAir, Sky Airlines, HOLA etc. geflogen sind. 99% aller Passagiere hatten "todesängste"; weil der pilot zu hart landete, die klimaanlage tropfte, das sandwich keine butter hatte, die stewardessen nur englisch sprechen konnten und das Unterhaltungsprogramm fehlte. Dieses ist für mich noch lange KEIN Beweis und sollte nicht als solches dienen...

 

Bei meinem Flügen mit dem A300 sind auch regelmäßig die Deckenverkleidungen abgefallen, die Rückenlehnen und Tabletts abgebrochen etc.(naja ausser bei LH); ist zwar nicht schön, aber man braucht noch lange keine Todesangst zu haben.

 

Viel Spass die Klage durchzusetzen, vor allem wenn man MNG nicht mehr belangen kann, es keine offiziellen Untersuchungsberichte gibt und die Airline ausserhalb der EU registriert ist... ;-))

Geschrieben

da bekommt doch "ohne meinen alltours sag ich nichts" eine ganz andere Wendung...

 

Ich kann im Katalog nicht schreiben, daß ich mit renomierten Airlines fliege und dann die Deckenverkleidung abfällt oder die Tür einen Defekt hat, daß passt einfach nicht zusammen.

Man könnte auch schreiben: Wir chartern nur alte Mühlen, Sie können froh sein, wenn Sie Ihr Urlaubsziel erreichen, denn eigentlich kommt man für 199 Euro nicht in die Türkei

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