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airliners.de

NO SHOW bei KLM, Minderjährige, keine Erstattung, über SEAT24


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Geschrieben

Hallo Leute.

 

Ich habe ein GROSSES Problem!

 

Ich habe am 14.07.2010 einen Hin- und Rückflug von Quito nach München gebucht mit KLM über die Anbieter SEAT24.

Am 20.07. hat sich meine 14 jährige Schwägerin mit ihrer Mutter zum Flughafen begeben und wollten einchecken.

Plötzlich hieß es das es nicht funktionieren würde da keine Begleitung der Minderjährigen gebucht wäre.

Das war ein Schock. Die MA von KLM hat noch gemeint es würde 170€ kosten und es müsste ein Dokument unterschrieben werden. Aber mit einem Rechtsanwalt zusammen der dies beglaubigt!

Rechtsanwalt konnte nicht mehr aufgetriebene werden daher Mutter mit Schwägerin wieder nach Hause.

Von seiten KLM hieß es vielleicht können sie auf einem späteren Flug mit.

 

Als am 21.07 Schwägerin mit Mutter wieder zum Flughafen und bekam zu verstehen das das Ticket verloren wäre.

 

Ich rief bei KLM an und mir wurde mitgeteilt dass das befördern von unter 15 Jährigen alleine nur mit Begleitung erlaubt ist.

Als ich fragte was ich nun tun sollte bekam ich die Antwort: Nicht unser Problem wenden Sie sich an die Reiseagentur Seat24.

Ich rief dort an (Mo-Fr 9-11 Uhr, NUR ENGLISCH) und es wurde gesagt das KLM angerufen werden um das zu klären.

Ca. 2 Stunden später ereilte mich der Rückruf mit den Worten:" The Ticket is lost" weil es ein No Show Flug wäre ist auch der Rückflug weg. Achja fast vergessen.. Es gibt absolut keine Rückerstattungen! Laut SEAT24

Dann die Frage: Möchten Sie ein neues Ticket kaufen?

1100,00€ WEG

 

Ich telefonierte noch mehrmals mit KLM die mögen doch bitte eine Kulanzlösung anbieten. VERWEIGERT da ich bzw. Seat24 es vermißt hätten die Minderjährige anzumelden.

KLM sagt SEAT24 ist Schuld und SEAT24 schiebt den schwarzen Peter mir und KLM zu. KLM wäre so gemein und verweigert die Umbuchung.

Nach E-Mailverkehr mit Seat24 (ca.10 Stück) mit mehrmaliger Nachfrage räumten mir diese ein die Tax zurückzubezahlen.

Wieviel aber KLM erstattet wissen Sie nicht und es kann mehrere Monate dauern.

 

Tja. Eine teure Erfahrung. Wählt immer einen ANBIETER der ansässig in Deutschland ist!!

 

Achja der Kommentar war auch noch sehr nett von KLM: Wenn Sie bei uns gdirekt gebucht hätte können wir jetzt etwas für sie machen...

 

 

Wie kann es sein das dies ein NO SHOW Flug wurde??? Wer definiert einen No-Show-Flug.

Die Passagierin war pünktlich vor Ort. KLM hat sie abgewiesen. Das ist für mich kein No Show!

Hat schon jemand derartige Erfahrungen gemacht und kann mir irgendwie behilflich sein das ich irgenwie noch an die Tickets komme bzw. Rückerstattungen.

 

Danke

 

 

Lg Andi

Geschrieben

Betreffs No Show stimmt es schon - erster Flug wurde nicht angetreten, damit geht der Rest auf "No Show". Theroretischerweise hättest du es vor dem ersten Flug umbuchen müssen, damit es nicht verfällt.

 

Und Seat24 kann nicht wissen, wie alt deine Schägerin ist, wenn du es nicht angegeben haben solltest - dementsprechend wurde sie auch nicht als UM angemeldet - das hättest du dann vor dem Flug selber machen müssen (bei KLM oder Seat24) (auch schon der Fakt sich vorher über den Transport der Minderjährigen zu informieren, hätte nicht zu solch einer Mißlage geführt)

 

Dir bleibt nur ürbirg ein neues Ticket zu kaufen und beim anderen ein Taxrefund durchführen zu lassen, außer in den Farerules steht dass es auch noch nach Abflug umbuchbar ist.

Geschrieben

"Tja. Eine teure Erfahrung. Wählt immer einen ANBIETER der ansässig in Deutschland ist!!"

 

Bei einem deutschen Internetportal ständest Du doch mit demselben Ergebnis da,

wenn Du eine Minderjährige als Erwachsene einbuchst.

Für solche Sonderfälle geht man vielleicht besser in ein Reisebüro das auch vorher beraten kann,

anstatt anonym im Internet zu buchen.

Geschrieben

Ich habe vor kurzem gelesen es würde ein Gesetzesurteil geben in Bezug auf den Rückflug.

Dieser darf nicht einfach auf NO SHOW automatisch gehen und müsste erstattbar sein?

 

Jemand ne Ahnung?

 

LG

 

Geschrieben

Richtig, du kannst das eventuell einklagen, auch wenn die Beförderungsbedinungen der Airlines das auschließen. Erstattbar wird der Rückflug dadurch aber nicht (ausgenommen die Tarifbedinungen erlauben dies, vielleicht gegen Gebühr), er könnte, so die Rechtssprechung auf der Welt innerhalb eines Tages geschehen würde noch angetreten werden. So läuft das aber nicht.

 

Tendiere auch dazu, lass dir die Taxen erstatten, es sei denn du hast eine streitwillige Rechtsschutzversicherung + Anwalt.

Geschrieben
Ich habe vor kurzem gelesen es würde ein Gesetzesurteil geben in Bezug auf den Rückflug.

Dieser darf nicht einfach auf NO SHOW automatisch gehen und müsste erstattbar sein?

Du meinst aber nicht das Urteil was gegen LH ergangen ist? Es ging dabei darum, Tickets in beliebiger Reihenfolge abfliegen zu können bzw. einfach den ersten Flug verfallen lassen. Die Reaktion von LH war, dass es nun auch Tickets gibt, die man beliebig abfliegen kann, da sie aber glaub ich noch teurer sind als vollflexible Tickets, bedeutet es in der Praxis, dass es weiterhin beim alten bleibt: Wer günstiger als vollflexibel reisen möchte, muss mit den Einschränkungen leben, die die Airline vorgibt (Minimum-Stay aber auch 1. Flug No-Show, dann wird der Rest gestrichen).

 

Geschrieben

Oha, gibt es dazu allgemeine Regelungen?

Habe neulich Flüge für 13J, 15J und Mutter gebucht und alles ging glatt, also die Flüge sind schon abgeflogen. (Deutschland - Russland).

 

Oder verstehe ich das falsch und sie wollte alleine fliegen? Check's grad ni ganz.

Geschrieben
Oha, gibt es dazu allgemeine Regelungen?

Habe neulich Flüge für 13J, 15J und Mutter gebucht und alles ging glatt, also die Flüge sind schon abgeflogen. (Deutschland - Russland).

 

Oder verstehe ich das falsch und sie wollte alleine fliegen? Check's grad ni ganz.

 

Ja die 14-jährige Schwägerin wäre alleine geflogen!

Bei Iberia, Lufthansa usw. kein Problem. Aber bei KLM erst ab 15 Jahren gestattet!

Bei Ibera u. Lufthansa ist die Regelung ab 12 Jahren. Darunter brauchen die allein reisenden Kinder eine dazugebuchte kostenpflichtige Begleitung!

 

LG

 

Andi

Geschrieben

Ein schöner Fall von "Ich bin zu geizig was für die Beratung in einem richtigen Reisebüro auszugeben, das hab ich nun davon" :)

Steht eindeutig in den Fare Rules drin...

 

ORIGINATING AREA 1 -

UNACCOMPANIED CHILD 5-14 - CHARGE 100 PERCENT OF

THE FARE PLUS EUR 150.00.

TICKET DESIGNATOR - UM.

NOTE -

MANDATORY UMNR SERVICE

 

Hach, das freut mich dass mal wieder einer durch die Internetbucherei auf die Schnauze gefallen ist...

Geschrieben

klar - ziemlich besch--- gelaufen, aber ich würd mal sagen: SELBER SCHULD!

 

immer, wenn ein minderjähriger allein reist, muss man sich vorher informieren, ob das bei airline XY geht bzw. welche dokumente man in land YZ brauche, damit das kind allein fliegen darf. gibt ja genug länder, wo man bestätigungen vom anwalt, notar o.ä. braucht damit das kind allein fliegen darf....

 

Außerdem: mit 2 Klicks auf der KLM Website zu finden: http://www.klm.com/travel/at_de/prepare_fo...en/index.htm#p2

Geschrieben

 

Naja, das kann man alles nicht so undifferenziert sehen.

 

Darueber hinaus werden hier drei Dinge durcheinander geworfen:

 

1.: Die verpflichtende UM-Behandlung

2.: Die Dokumente, aus denen die (juristische) Berechtigung des Minderjaehrigen zu reisen hervorgeht

3.: Die tarifliche Behandlung eines nicht abgeflogenen Tickets

 

 

Ad 1:

 

Hier gibt es zwei Angriffspunkte: Zum einen, ob die AGB-Klausel, eine Person, die kein Kind mehr sondern bereits ein Jugendlicher/Heranwachsender ist, nicht alleine fliegen zu lassen, zulaessig ist. Eine verneinende Argumentation liesse sich finden. Zum anderen die Frage, warum der Service nicht ad hoc nachgebucht wurde. Wenn dies kein Eigenversaeumnis war sondern von KLM abgelehnt wurde, stellt sich wieder die Frage, ob dies zulaessig war.

 

Ad 2:

 

Das koennte der Killer sein: Um zu verhindern, dass Minderjaehrige entfuehrt werden, verlangen die Airlines Nachweise ueber den Sorgerechtsstatus sowie das Einverstaendnis der Sorgerechtsinhaber mit der Reise, oft in notariell beglaubigter Form. Falls KLM solche Dokumente in seinen AGB verlangt, sieht es schlecht aus, da diese Klausel einer Ueberpruefung standhalten duerfte.

 

Ad 3:

 

Es ist mein Verstaendnis, dass im vorliegenden Fall gerade kein Fall des No Show vorliegt, sondern eine mit Wissen der Airline nicht abgeflogene Buchung. Evtl. kann sie wegen Nichteinhaltung einer Stornierungsfrist aber analog einem No Show behandelt werden (z.B. weil eine Stornierung ab x Stunden vor Abflug nicht mehr angenommen wird). Hier sind die Tarifbedingungen zu pruefen. Ebenfalls aus den Tarifbedingungen geht hervor, inwieweit das Ticket dann umbuch- oder erstattbar ist. Es ist nicht allzu fernliegend, dass beides komplett ausgeschlossen ist. Ist aber wie gesagt zu pruefen.

 

TINLA

Geschrieben
Ein schöner Fall von "Ich bin zu geizig was für die Beratung in einem richtigen Reisebüro auszugeben, das hab ich nun davon" :)

Steht eindeutig in den Fare Rules drin...

 

 

 

Hach, das freut mich dass mal wieder einer durch die Internetbucherei auf die Schnauze gefallen ist...

 

 

Derartige Schadensfreude finde ich völlig unpassend und daneben und hat hier eigentlich nichts zu suchen. Es tut auch nicht zur Sachlage bei, auch im Reisebüro kann es Mitarbeiter geben, die da mal falsch beraten bzw verkaufen können. Kulanz wäre hier angebracht, egal wer letztlich "Schuld" hat - schließlich müsste KLM oder der Flugvermittler Kunden behalten wollen.

Geschrieben

wenn das reisebüro sowas verbockt, hat es auch die Kosten zutragen ;)

 

Ich kann AF607105 verstehen, wer am "service" spart, sprich es auf eigene Faust bucht und kein Reisebüro nutzt, muss sich auch selbst Informieren...

Geschrieben
schließlich müsste KLM oder der Flugvermittler Kunden behalten wollen.

 

Glaub mir, der Laden AFKL ist einer der Unkulantesten in der Reisebranche...

Geschrieben

"Kulanz wäre hier angebracht, egal wer letztlich "Schuld" hat

- schließlich müsste KLM oder der Flugvermittler Kunden behalten wollen."

 

Aus welchen Grund ist denn bitte Kulanz angebracht ?

Weil der Kunde sich fahrlässig nicht informiert ?

Weil es gar keinen Zeitaufwand bedeutet zahlreiche mails/telefonate zu führen,

Nachforschung zu betreiben was wirklich abgelaufen ist am Tag X,

mit Sondergenehmigung von Abteilungsleiter abseits der Regeln evntl. Erstattungen, Umbuchuchungen etc.

anzuleiten und nachzuhalten. Nein das kostet alles keine Zeit und Aufwand,

in der Zeit kann der Mitarbeiter im KLM Call Center wahrscheinlich 30 komplette Neubuchungen abwickeln.

War die Maschine ausgebucht, hätte man den Platz aus Quito sonst nicht für einen Vierstelligen Preis besetzen können ?

Aus welcher Veranlassung heraus sollte man das mit Kulanz behandeln,

wenn jemand aus eigenem Verschulden sich um nichts gekümmert hat.

 

Geschrieben
Aus welcher Veranlassung heraus sollte man das mit Kulanz behandeln,

wenn jemand aus eigenem Verschulden sich um nichts gekümmert hat.

 

Aus eigenem Interesse... denn das derjenige (und wohl auch das minderjährige Kind) bei zukünftigen Flügen sonst die Fluggesellschaft und auch die Buchungsseite meiden wird, sollte klar sein. Vor allem da es die ja überhaupts nichts kosten würde. Die haben hunderte Euro ohne Gegenleistung bekommen...

 

Geschrieben
Aus eigenem Interesse... denn das derjenige (und wohl auch das minderjährige Kind) bei zukünftigen Flügen sonst die Fluggesellschaft und auch die Buchungsseite meiden wird, sollte klar sein.

 

Warum glauben hier alle, dass es für die Airline einen Unterschied macht ob eine Person beschließt niewieder mit ihnen zu Fliegen?! KLM/AF haben 2009 71mio. PAX transportiert, ob da jetzt ein Kind oder gar ne Familie nicht mehr mit denen Fliegt ist den sch**ß egal. Wenn alle FB-(Status)Mitglieder sie boykottieren, dann hätten sie evtl. nen Problem!

 

Geschrieben
Warum glauben hier alle, dass es für die Airline einen Unterschied macht ob eine Person beschließt niewieder mit ihnen zu Fliegen?! KLM/AF haben 2009 71mio. PAX transportiert, ob da jetzt ein Kind oder gar ne Familie nicht mehr mit denen Fliegt ist den sch**ß egal. Wenn alle FB-(Status)Mitglieder sie boykottieren, dann hätten sie evtl. nen Problem!

 

 

Naja, so eine Airlines hat ja auch ein Image und die Diskussionen hier tragen auch einen Teil - wenn auch einen zugegebenermaßen winzigen Teil - dazu bei. Wie auch oben erwähnt, gibt es bei den einzelnen Airlines durchaus Unterschiede beim Befördern von alleinreisenden Kindern bzw. Jugendlichen. Also Kundenfreundlichkeit ist neben dem Preis sicher ein wesentliches Kriterium eine Airline zu buchen, das gilt umso mehr, wenn eine Strecke von mehreren Airlines bedient wird. Und Kunden sind nun einmal keine Experten bei den ABB bzw. in rechtlichen Fragen. Klar muss man sich mit diesen Bedingungen vorher auseinandersetzen, klar gilt hier streng rechtlich "Selbst Schuld", aber wie oben erwähnt, die Airline hätte m. E. keinen gravierenden finanziellen Verlust, würde sie sich hier kulant verhalten.

Geschrieben

>>>Warum glauben hier alle, dass es für die Airline einen Unterschied macht ob eine Person beschließt niewieder mit ihnen zu Fliegen?!

 

Selbst fuer Airlines gibt es ein CRM neben dem Crew Resource Management, naemlich das Customer Relationship Management.

 

Vielleicht sollte man denen das mal sagen, dass das im Grunde ueberfluessig ist, da koennen sie einiges in Marketing und Kundendienst einsparen. Und Vielfliegerprogramme koennten auch direkt eingestellt werden.

Geschrieben

wieso?!

 

KLM kommunizert doch mit ihnen... und mit nem FB-Status Kunden würden sie sicherlich etwas anderst umgehen, hab ich grad bei DL erlebt: Ohne Status Antwort nach 3 Wochen mit Std.-Mail, "nur" als Silber: Antwort bin in 24h und pers. Text.

Geschrieben

Das ist wohl in der Tat sehr doof gelaufen. Man kann wohl weder Seat24 noch KLM die Schuld zuschieben, denn keiner der beiden hat ja offensichtlich gewusst dass die Person eine Minderjährige war. Ich weiss also nicht inwiefern man denen einen Vorwurf machen möchte, man kann der Airline oder dem Reisebüro ja nicht zumuten alle noch so irrsinnigen Möglichkeiten initiatiiv mit dem Kunden durchzugehen.

 

Es mag sein, dass die meisten Airlines 14-jährige alleine fliegen lassen würden, aber daraus kann man ja keine Allgemeinheit ableiten. Selbst wenn KLM die Person als alleinreisende mitgenommen hätte, hätten die Eltern zumindest abklären müssen ob für Ecuador evtl. Sonderbestimmungen und zusätzliche Papiere notwendig sind, falls eine Minderjährige alleine Einreisen will. In dem Zusammenhang kann man m.E. erwarten dass die Eltern sich auch bei der Airline entsprechend erkundigen. Ein kurzer Blick auf die Webseite hätte ja genügt: https://www.klm.com/travel/de_de/prepare_fo...ren/umnr_yp.htm

 

Wegen dem No-Show: KLM wusste ja dass der Gast nicht reisen wird, es wäre also möglich gewesen gegen den no-show was zu unternehmen: Vor Abflug entweder a) auf ein anderes Datum umzubuchen oder B) das Ticket stornieren. Wenn das nicht geschehen ist, dann war es natürlich ein No show, denn die Buchung hatte weiterhin Bestand und der Sitz war verkauft.

Letztendlich sind oben genannte Lösungen aber nur dann relevant, wenn das Ticket überhaupt umbuchbar bzw. etstattbar war, gegebenenfalls gegen Gebühr. Falls der Tarif eine Umbuchung und/oder Erstattung nicht zulässt, wäre es sowieso total egal, denn dann wären ja auch bei einer Stornierung vor Abflug 100% kosten angefallen. Das käme dann dem No-Show ja gleich.

 

Letztendlich kann man es mit Kulanz bei KLM probieren, evtl. auch mit dem Hinweis dass auch ein Gutschein mit Abzug einer Gebühr XY für einen künftigen Flug mit KLM in betracht käme. Ich bezweifle dass man damit Erfolg hat, aber wer nicht probiert...

 

Dann bleibt Dir noch der Tax refund. Du könntest Dir noch ein Paar Euro (lass es mal ca. 80-100 EUR sein) zurückholen, das sind nicht genutzte Steuern und Gebühren die die Airline ja nicht abführen musste, weil die Person nicht gereist ist. Den Refund kann Seat24 vornehmen, darf jedoch eine Gebühr für die Bearbeitung (meist 20-40 EUR) einbehalten. Das ist ok, denn Du verursachst denen damit einen Aufwand, den irgendwer ja bezahlen muss.

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