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Aktuelles zum Flughafen Hamburg


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Empfohlene Beiträge

vor 10 Stunden schrieb Tschentelmän:

Ob es tatsächlich möglich sein wird, eine nennenswerte Summe bei den Tätern einzutreiben, ist sicherlich eine andere Frage...

 

Das impliziert ein wenig, dass es einen allgemeingültigen "Freifahrtschein" geben soll (?)

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vor 46 Minuten schrieb Flugopa:

 

Das impliziert ein wenig, dass es einen allgemeingültigen "Freifahrtschein" geben soll (?)

 

Nein, sicherlich nicht. Das Eintreiben von Forderungen setzt aber voraus, dass die Schuldner verwertbares Vermögen haben - bzw. Einkommen über der Pfändungsfreigrenze.

 

Wenn von Beidem nichts Nennenswertes da ist - und es auch zukünftig wenig Perspektive gibt, dann wird man kaum was kriegen.

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Ab Ende des Jahres ändert sich der Flugplan von Qatar Airways nach Hamburg leicht:

 

Ab Winterflugplan 2024/2025 fliegt die QR92 morgens eine Stunde früher in Hamburg ab, bereits um 08.20, Ankunft in Hamburg um 06.50. Flugtage der frühen sind nicht mehr Di, Do, Sa sondern Di, Do und So.

 

QR90 fliegt Mo, Mi, Sa wie gewohnt nachmittags ab, freitags jedoch erst um 21.30. Das spannende an dieser Stelle ist jedoch, dass die Maschine trotzdem, wie sonst gewohnt, schon um 13 Uhr in Hamburg ankommt. Sie hat also folglich eine Bodenzeit von mehr als acht Stunden. Sehr interessant, wüsste gerne was die Hintergründe sind. Das ist für Flüge nach Europa nämlich sehr untypisch.

 

Es wird schon gemunkelt dass es einen Tag-On geben könnte. Aber wo sollte das sein, musste ja im Umkreis von maximal ca 2,5h sein, aber nur einmal die Woche, das ist nicht gerade realistisch. Kann mir andererseits auch kaum vorstellen dass die Maschine so lange stehen soll.

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  • 1 Monat später...
vor 2 Stunden schrieb NZQN23:

Spannend ist eher, ob dann die bisher gezahlte Strafen erstmal wieder erstattet werden müssen. Eigentlich ja.

Eigentlich nein, hier vielleicht ein Teil.

 

Im Verwaltungsrecht gibt es den "Bestandsschutz".

Sprich, wenn etwas einmal rechtskräftig ist, dann bleibt es das auch, auch wenn später die Rechtsgrundlage geändert wird.

Bestes Beispiel hier die Baugenehmigungen von Häusern, die 10 Jahre oder älter sind. Keines von denen wäre heute noch genehmigungsfähig. Sie müssten trotzdem nicht abgerissen oder zwingend nachgerüstet werden!

Und was bei Baugenehmigungen dann mal positiv ist, kann auf der anderen Seite auch mal negativ ausfallen. 

 

Hier hat das Gericht nun entschieden, dass es für die Bußgelder zwischen 23:00 und 24:00 Uhr keine Rechtsgrundlage gäbe.

Nicht davon betroffen sind die 500,- € "Prüfungsgebühr" sowie die erhöhten Gebührensätze. (bis zum Siebenfachen des Normalsatzes)

Also für die Flüge, bei denen die Prüfung zu einem negativen Ergebnis geführt hat, und für die schon Bußgelder bezahlt wurden, dort kann es zu einer Rückerstattung kommen, wenn die Airline Widerspruch eingelegt hat.

Das LH oder Condor bereits etwas gezahlt haben, kann man wohl verneinen, denn schließlich haben die ja geklagt.

Und für die anderen gilt, wer ein Bußgeld aufgedonnert bekommen hat, das gezahlt hat und keinen Widerspruch eingelegt hat, der bekommt auch nichts zurück. 

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vor 3 Stunden schrieb jubo14:

[l...] Nicht davon betroffen sind die 500,- € "Prüfungsgebühr" sowie die erhöhten Gebührensätze. (bis zum Siebenfachen des Normalsatzes) [...]

Das habe ich (als Laie) anders aufgefasst. Nach meinem Verständnis hat die FHH als Reaktion auch die 500 € "Prüfgebühr" für Starts und Landungen zwischen 23 und 24 Uhr abgeschafft, da für die Prüfung grundsätzlich die Rechtsgrundlage fehlt.

Korrekt ist, dass der Flughafen selbst in seiner Gebührenordnung weiterhin Zeiten mit höhren Gebühren belegen darf (und dies auch kräftig tut).

Heißt in meiner Interpretation: Verspätete Flüge können nun zwischen 23 und 24 Uhr starten und landen, ohne dass eine Prüfung durch eine Behörde erfolgt, ob die Verspätung nachweislich unvermeidbar war. Dementsprechend ist für diese obsolte Prüfung auch keine Gebühr mehr zu entrichten und es gibt folglich auch keine Strafgebühren mehr für jene Fälle, in denen die Behörde eine Unvermeidbarkeit bislang nicht bestätigt hat. Umweltsenator Kerstan schlägt nun, frei nach dem Sprichwort "getroffene Hunde bellen", vor, die bisher ab 24 Uhr geltende Regelung, wonach Starts und Landungen grundsätzlich nur mit einer individuellen behördlichen Ausnahmegenehmigung möglich sind, auf 23 Uhr vorzuziehen.

 

Ob der Wegfall der Prüfung und eventueller behördlicher Strafgebühren nun, wie von einigen Flughafengegnern direkt unterstellt, tatsächlich zu einer deutlichen Zunahme von Starts und Landungen zwischen 23 und 24 Uhr führen wird, darf zumindest angezweifelt werden. Der große Kostentreiber für die Fluglinien, die erhöhten Entgelte des Flughafens (bis zu 700 %), bleiben unverändert bestehen und werden weiterhin ihre Wirkung entfalten.

 

Bearbeitet von Holstenritter
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