Su-34 Geschrieben 19. Juli 2011 Melden Geschrieben 19. Juli 2011 Richtig, Su-34. Die momentane Situation ist nicht besonders geeignet, irgendwelche (optimistischen) Vorhersagen zu zukünftigen Verkehrsentwicklung zu machen. Das betrifft natürlich alle Flughäfen, nicht nur BER. […] So ist es. Die momentane Situation erfüllt mich mit ziemlicher Sorge, von daher kann ich über manche Beiträge hier nur den Kopf schütteln.
Realo Geschrieben 19. Juli 2011 Melden Geschrieben 19. Juli 2011 Inwiefern hat denn das Umweltbundesamt eigentlich Einfluß auf die Bestimmung der Randflugzeiten? Können die nur Empfehlungen aussprechen oder wie weit geht deren Mitbestimmungsrecht??? Es gilt doch eigentlich das, was das Gericht in Leipzig in seinem Urteil zu den Randzeiten festgelegt hat, oder wer hat da nun das letzte Wort und legt was fest? Die letzten Sätze dazu wird das Bundesverwaltungsgericht im September sprechen. Hier sind die Tendenzen erkennbar: FAZ Wie ja bereits im Artikel steht, sind die Probleme vergleichbar und werden wohl zu den gleichen Beschränkungen führen. Nie war in Berlin die Rede davon, dass die Routen über das Stadtgebiet geführt werden. Ist doch kein Wunder, dass jetzt die Volksseele hochkocht. Die Flugrouten waren nie ein Thema. Nicht einmal bei den Juristen der BBI-Kläger. Das die Festlegung erst kurz vor der Eröffnung getroffen wird, haben alle vom Fach gewusst. Deshalb konnten auch keine Versprechungen gemacht werden und wurden auch nicht gemacht. Hier kocht die "Volksseele" von ein paar Leuten hoch, die weniger Lärmprobleme als vielmehr Sehprobleme haben. Das Thema wird von den Medien, vor allen Dingen in Wahlkampfzeiten, gerne aufgenommen. Da werden Überflugszenarien kreiert, die überhaupt nicht existieren. Das beruhigt sich alles wieder.
Gaviota Geschrieben 19. Juli 2011 Melden Geschrieben 19. Juli 2011 Ist trotzdem PR-mäßig sehr unglücklich gelaufen. Schon jetzt führen ja viele Routen über das Stadtgebiet, nur keiner merkt es. Klar das sowas schnell wahlkampfentscheidend werden kann. Aber Renate hat ja gerade andere Probleme.
Realo Geschrieben 19. Juli 2011 Melden Geschrieben 19. Juli 2011 Ist trotzdem PR-mäßig sehr unglücklich gelaufen. Schon jetzt führen ja viele Routen über das Stadtgebiet, nur keiner merkt es. Klar das sowas schnell wahlkampfentscheidend werden kann. Aber Renate hat ja gerade andere Probleme. Genaugenommen ist es sogar das Kernproblem von Renate. Da wollte sie eigentlich hin, Protestler hinter sich scharen und hat die Situation falsch eingeschätzt. Aus Mangel an Betroffenheit interessiert sich die Masse für das Thema nämlich nicht.
Gast Geschrieben 19. Juli 2011 Melden Geschrieben 19. Juli 2011 Wenn es wirklich so kommen sollte,das zwischen 22:00-06:00 absolutes Flugverbot besteht,wird BER genauso "attraktiv" wie DTM für die Airlines,um dort Flugzeuge zu stationieren. Sicher,ein DK läßt sich auch in diesen Zeiten gestalten,aber die stationierten Maschinen werden deutlich weniger sein als jetzt in SXF+TXL zusammen. Wenn dann eine Condor oder Airberlin oder wer auch immer nicht mal mehr einen Kanaren+PMI-Umlauf mit der gleichen Maschine am Tag hinbekommt,ohne Gefahr zu laufen,nicht mehr landen zu können,wird es jede Menge Flüge nur noch im W-pattern nach Berlin geben;wenn die Airlines nicht gleich ihre Maschinen im Ausland stationieren...mit allen negativen Folgen für die Belegschaft und natürlich dann mit unmöglichen Flugzeiten :(
gerri Geschrieben 19. Juli 2011 Melden Geschrieben 19. Juli 2011 @Toplader: So ist es, du triffst den Nagel auf den Kopf. Schaut euch die Vita von Jochen Flasbarth an, dann erübrigt sich alles weitere. Unbestritten, Trittin hat seinen Zögling noch rechtzeitig in Stellung bringen können und zeigt uns nun den langen Finger. BER ist nur ein Vorgeplänkel, CGN wird dann wohl auch bald dran sein..... Es muss doch mit dem Teufel zugehen, wenn man es nicht schaffen sollte, den Standort D kaputt zu kriegen! Das haben andere Idealisten in der Vergangenheit bereits geschafft, warum nicht noch einmal, aber auf eine andere Art und Weise?
Guderian Geschrieben 20. Juli 2011 Melden Geschrieben 20. Juli 2011 Inwiefern hat denn das Umweltbundesamt eigentlich Einfluß auf die Bestimmung der Randflugzeiten? Können die nur Empfehlungen aussprechen oder wie weit geht deren Mitbestimmungsrecht??? Es gilt doch eigentlich das, was das Gericht in Leipzig in seinem Urteil zu den Randzeiten festgelegt hat, oder wer hat da nun das letzte Wort und legt was fest? In völliger Unkenntnis der Rechtslage behaupte ich: Die Flugbetriebszeiten sind allein Angelegenheit der Landesentwicklungsplanung des Bundeslandes, in dem sich der Flughafen befindet. In diesem Fall wird der Landesentwicklungsplan Flughafen Schönefeld (LEP FS) von einer gemeinsamen Behörde der beiden Länder Berlin und Brandenburg festgelegt. Die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln durch Beamte ist nur vor den Verwaltungsgerichten anfechtbar, mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) als letzter Instanz. Die derzeit bestehende Nachtflugregelung ist das Ergebnis eines Planfeststellungsergänzungsbeschluss, den das Gericht in Leipzig explizit verlangt hat. Das BVerwG hat dabei durch das Urteil im Hauptsacheverfahren zum Ausbau von Schönefeld detaillierte Vorgaben gemacht, wie die Nachtflugregelung für den ausgebauten Flughafen auszusehen hat. Diese Vorgaben sind von der Planungsbehörde eins zu eins umgesetzt worden und dürften somit aller Wahrscheinlichkeit nach bestand haben. Das Gericht wird es tunlichst vermeiden, sich in dieser Sache selbst zu widersprechen. Anders als in der Presse dargestellt, gibt es (abgesehen von den Flugrouten) keine offenen Fragen mehr. Die Fluggesellschaften können sich bereits ausrechnen, welche Landegebühren für einen Flug mit einem bestimmten Flugzeugtyp zu einer bestimmten Uhrzeit zu entrichten sind und ob die Kriterien für eine Verwendung der Randzeiten erfüllt sind. Nach 15-jährigem Rechtsstreit hat niemand auf Seiten der beiden Bundesländer ein Interesse daran, den Landesentwicklungsplan erneut zu ändern und damit die Rechtssicherheit zu gefährden. Alles bleibt genau so wie es ist. Das Unverständnis des Umweltbundesamtes über die Randzeiten ist lediglich eine Meinungsäußerung. Das Amt darf bei den Flugzeiten weder mitbestimmen noch empfehlen. Es gibt auch gar nichts mehr zu bestimmen. Es wurde schon alles bestimmt. Das Umweltbundesamt kann lediglich Messungen machen und die Deutsche Flugsicherung (DFS) mit Daten über die tatsächliche Lärmbelastung versorgen. Dies wird hilfreich sein für die geplante Überprüfung der Flugrouten nach einem Jahr Flugbetrieb. Dabei geht es nur noch darum, wo die Flugzeuge entlang fliegen, nicht mehr ob und wann sie fliegen.
8stein Geschrieben 20. Juli 2011 Melden Geschrieben 20. Juli 2011 Anders als in der Presse dargestellt, gibt es (abgesehen von den Flugrouten) keine offenen Fragen mehr. Die Fluggesellschaften können sich bereits ausrechnen, welche Landegebühren für einen Flug mit einem bestimmten Flugzeugtyp zu einer bestimmten Uhrzeit zu entrichten sind und ob die Kriterien für eine Verwendung der Randzeiten erfüllt sind. Nach 15-jährigem Rechtsstreit hat niemand auf Seiten der beiden Bundesländer ein Interesse daran, den Landesentwicklungsplan erneut zu ändern und damit die Rechtssicherheit zu gefährden. Alles bleibt genau so wie es ist. Hast du dazu mal einen Link oder sowas? So wie ich das bis jetzt immer verstanden habe (aus der Presse...) ist doch genau der Streitpunkt wie die Kriterien für Flüge in den Randzeiten aussehen. Natürlich hat die Flughafengesellschaft da so ihre Vorstellungen aber die Flughafengegner sehen das natürlich anders. Deshalb wird doch auch nochmal im September verhandelt, oder? Wäre natürlich positiv, wenn die schon so fest stehen sollten, aber wie gesagt, davon hätte ich noch nichts gehört. Das es zu einem absoluten Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr kommt glaube ich allerdings nicht, den das hätte das Gericht dann ja auch 2007 direkt festlegen können, ohne die Randzeitenregelung. Bin gespannt wie der Kompromiss aussehen wird. Gruß Achtstein
jubo14 Geschrieben 20. Juli 2011 Melden Geschrieben 20. Juli 2011 Nach meiner Information gibt es eine Ergänzung zum Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2009, der 103 Flugbewegungen in den "Randzeiten", also von 22:00 - 24:00 und von 05:00 - 06:00 Uhr, erlaubt. Und die im September zu entscheidende Klage geht genau darum, ob in den Randzeiten überhaupt geflogen werden darf. Das BVG hat zwar die Rechtmäßigkeit des Flughafenbaus als solches schon entschieden, nur ob die jetzt vorliegende Regelung wirklich eine 1:1 Umsetzung der Vorgaben ist, muss (und wird) es noch entscheiden. Und erst wenn diese Hürde genommen ist, kann man sich "beruhigt zurücklehen" und auf die Aufnahme des Flugbetriebes warten.
Dorftrottel Geschrieben 20. Juli 2011 Melden Geschrieben 20. Juli 2011 Den Planergänzungsbeschluss zu den Flugzeiten gibt es hier. Über diesen wird Ende September das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befinden. Vier Gemeinden und 40 Anwohner fordern eine stärkere Beschränkung des Nachtflugbetriebs und haben deswegen geklagt. @Guderian: Es ist also noch nicht entschieden! Zum Präsident des Umweltbundesamtes, Hr. Jochen Flasbarth: Er fordert für alle städtischen und stadtnahen Flughäfen in Deutschland ein Flugverbot von 22:00-06:00 Uhr. Wenn das Gericht in Leipzig im September seiner Anschauung folgen sollte, dann hätte dies auch für die Verhandlung zum Nachtflug in FRA folgen und für die zu erwartende gerichtliche Entscheidung zur Planfeststellung der dritten SLB in MUC. In Köln und DUS würde der politische Druck ebenfalls in Richtung einer strengeren Nachtflugbegrenzung zunehmen.
Realo Geschrieben 20. Juli 2011 Melden Geschrieben 20. Juli 2011 Und die im September zu entscheidende Klage geht genau darum, ob in den Randzeiten überhaupt geflogen werden darf. Nein, wie schon erwähnt wird der angemeldete und nachgewiesene Bedarf vom Bundesverwaltungsgericht überprüft werden. Nach der Rechtsprechung wird sich dann wohl auch der Randzeitenbedarf in FRA orientieren müssen.
gerri Geschrieben 20. Juli 2011 Melden Geschrieben 20. Juli 2011 In NRW werden die Flugbetriebszeiten durch die zuständige Bezirksregierung festgelegt (z.B. NRN=Düsseldorf). Ich denke, dass beim BER ebenso verfahren wird, wobei hier möglicherweise zwei Bezirksregierungen zuständig sein könnten, dies aber im Vorfeld sicherlich abgeklärt wurde; denn im Fall einer Klage muss ich ja wissen, gegen wen (Dienststelle/Amt) die Klage zu richten ist. Ich glaube, dass die Ausführungen von Guderian zutreffend sind.
Realo Geschrieben 20. Juli 2011 Melden Geschrieben 20. Juli 2011 Vier Gemeinden und 40 Anwohner fordern eine stärkere Beschränkung des Nachtflugbetriebs und haben deswegen geklagt. @Guderian: Es ist also noch nicht entschieden! Die Grundlagen sind schon entschieden. Wie Guderian schon ausführte, wird das Gericht sich nicht selbst widersprechen.Insofern ist auch die Bandbreite des Urteils nicht so groß. Aus den verschiedenen Publikationen zum Thema ist allerdings auch erkennbar, dass die Bedeutung der Randzeiten überschätzt wird. Die Wachstumsmärkte liegen im Osten und da ist Berlin ohnehin näher dran. Die Wachstumsraten von TXL mit den vorhandenen Beschränkungen sind eindeutig.
jubo14 Geschrieben 20. Juli 2011 Melden Geschrieben 20. Juli 2011 Die Grundlagen sind schon entschieden. Aber diese Grundlagenentscheidung sagt nur aus, dass der Flughafen gebaut werden darf und dort von 06:00 - 22:00 Uhr geflogen werden darf. Die Randzeiten stellen an jedem Flughafen immer aufs neue eine Güterabwägung zwischen Lärmschutz und wirtschaftlichen Interessen dar. Das BVG wird nun klären, ob diese Abwägung den gesetzlichen Anforderungen genügt oder nicht. Wenn ja, ist alles gut, wenn nein, kann damit aber ein komplettes Nachtflugverbot (zumindest zeitweise) im Raum stehen. Dem Flughafen ist also zu wünschen, dass die zuständigen Beamten ihren Job ordentlich gemacht haben! Aus den verschiedenen Publikationen zum Thema ist allerdings auch erkennbar, dass die Bedeutung der Randzeiten überschätzt wird. Die Wachstumsmärkte liegen im Osten und da ist Berlin ohnehin näher dran. Die Wachstumsraten von TXL mit den vorhandenen Beschränkungen sind eindeutig. Die Einstellung kann ich nun leider nicht teilen! Ohne die Möglichkeit auch verspätet am Abend zu landen, wird die Zahl der in BER stationierten Maschinen übersichtlich bleiben. Ohne die Möglichkeit auf früher zu landen, wenn man nämlich aus Asien nach Berlin kommt, werden die Strecken dort schnell unwirtschaftlich, weil men entweder zu sehr ungünstigen Zeiten starrten muss, oder Warteschleifen über BER einplanen muss. Und um die wichtigen Destinationen in Asien so zu erreichen, dass man dort auch noch die Anschlüsse trifft, muss man aus Europa entweder um die Mittagszeit, oder eben kurz vor Mitternacht abfliegen. Somit wäre dann schon mal das halbe Geschäft zum Teufel! Anders herum wird da ein Schuh draus. Für das Nordamerika-Geschäft sind Nachtflüge eigentlich egal, für Asien sind die lebensnotwendig!
Realo Geschrieben 20. Juli 2011 Melden Geschrieben 20. Juli 2011 Aber diese Grundlagenentscheidung sagt nur aus, dass der Flughafen gebaut werden darf und dort von 06:00 - 22:00 Uhr geflogen werden darf. Die Einstellung kann ich nun leider nicht teilen! Die Kernzeiten sind gesetzt, der Rest wird wie in FRA vom Bundesverwaltungsgericht bewertet und entschieden. Es werden mindestens nahezu gleiche Bedingungen mit FRA bestehen. Das reicht. Die Randzeiten sind vom Volumen her nebensächlich. Da reicht schon ein Blick auf das Tableau von Tegel und Schönefeld. Dazu haben sich aber auch schon Gutachter einigermaßen verständlich und nachvollziehbar geäußert. Entscheidend ist nicht was die Fluggesellschaften als Optimum erachten, sondern wo die Fluggäste hinwollen. Die Fluggesellschaften sehen das letztendlich wohl ebenso. Die derzeit im Bau befindlichen Hangars lassen sich sonst nicht erklären.
Guderian Geschrieben 23. Juli 2011 Melden Geschrieben 23. Juli 2011 Und die im September zu entscheidende Klage geht genau darum, ob in den Randzeiten überhaupt geflogen werden darf. Die Randzeiten heißen Randzeiten, weil in ihnen (unter bestimmten Bedingungen) geflogen werden darf. So hat es das Gericht definiert, als es dieses Wort geprägt hat. Die Frage nach dem "ob" stellt sich somit überhaupt nicht. Natürlich wird es Flüge in den Randzeiten geben! Wenn sich besorgte Anwohner aus Unwissenheit oder Ignoranz und bestärkt durch schlecht recherchierte Zeitungsartikel andere Hoffnungen machen, ist das sehr bedauerlich. Hier die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16 März 2006: "Jedenfalls in der Kernzeit der Nacht (0.00 Uhr bis 5.00 Uhr) überwiegt das Interesse der Anwohner, von Fluglärmbeeinträchtigungen verschont zu bleiben. Auch in der Zeit von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr ist nur der Flugbetrieb unbedenklich, der sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht innerhalb des Tagzeitraumes abwickeln lässt." Das heißt, für jeden Flug in den Randzeiten ist eine schriftliche Begründung vorzulegen, weshalb dieser Flug unmöglich während des Tages durchgeführt werden kann. Ist die Begründung nachvollziehbar, wird der Flug genehmigt. Beispiele für nachvollziehbare Gründe sind: Ein Langstreckenflug, der trotz frühest möglichem Start nicht mehr rechtzeitig am Zielort ankommt. Ein Billigflieger, der pro Tag mehrere Umläufe (Hin- und Rückflüge) schaffen muss, um profitabel zu bleiben. Eine Maschine, die in Berlin stationiert ist und Abends zur Wartung zurückkehrt. Das es zu einem absoluten Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr kommt glaube ich allerdings nicht, den das hätte das Gericht dann ja auch 2006 direkt festlegen können. Es gibt nicht nur kein absolutes Nachtflugverbot, sondern eigentlich überhaupt kein Nachtflugverbot. Das Wort ist nur eine Erfindung der Presse. Das Gericht spricht von der "Kernzeit" und den "Randzeiten" und bezieht sich dabei ausschließlich auf den Passagierverkehr. Einzelne Post- und Regierungsflüge sind auch mitten in der Kernzeit möglich. Aber es könnte auch zu dutzenden Frachtflügen mitten in der Nacht kommen, wenn etwa ein Expressversender in Berlin ein Frachtdrehkreuz errichten würde (so wie DHL in Leipzig). Denn wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung feststellt, werden Frachtflüge anders als Passagierflüge weltweit hauptsächlich nachts abgewickelt. Die Alternative zu Expressflügen in der Nacht sind daher nicht etwa Expressflüge am Tag, sondern gar keine Expressflüge. Und da überwiegt dann plötzlich das Interesse des Verkehrs gegenüber dem Interesse der Anwohner. Aus dem letztinstanzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ziffer 37: "Soweit es um die Frage des Nachtflugbetriebes gehe, sei davon auszugehen, dass es einen Anspruch auf ein Nachtflugverbot nicht gebe. § 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG gebiete (nur) eine besondere Rücksichtnahme auf das Ruhebedürfnis der Anwohner in der Nacht." Also auch in der Kernzeit herrscht kein Nachtflugverbot. Nicht in Berlin und auch nirgendwo sonst in Deutschland. Verboten werden soll nur, was ohnehin eine unnötige Lärmbelastung darstellt, wie Passagierflüge rund um die Uhr. Der Flughafen muss auf die Anwohner Rücksicht nehmen, mehr aber auch nicht. Eine verkehrsgefährdende Einschränkung des Flugbetriebs durch Klagen der Anwohner auf Nachtruhe kann es laut Luftverkehrsgesetz gar nicht geben. PS: Wie gesagt, ich bin nur interessierter Laie und habe von Juristerei keine Ahnung. ;)
jubo14 Geschrieben 23. Juli 2011 Melden Geschrieben 23. Juli 2011 Was Du schreibst ist alles richtig, und in der Kernaussage möchte ich Dir auch nicht widersprechen. Nur am Beispiel zweier Flughäfen in NRW kann man sehr gut ablesen, dass ein Text, der für den Laien eigentlich recht klar ist, für den Juristen noch lange nicht eindeutig ist. Flughafen DUS: Die Randzeitenregelung sieht so aus, dass in der Randzeit generell keine Starts erlaubt sind. Landungen sind unbeschränkt zwischen 22:00 und 23:00 Uhr möglich, nach 23:00 Uhr hat der Airport ein Jahreskontingent für Landungen bei verspäteten Ankünften (das nur mal so gerade eben ausreichend ist). Begründung: Das Ruhebedürfnis der Anwohner verbietet Starts, aber die Airlines müssen die Möglichkeiten bekommen ihre in DUS stationierten Maschinen Abends noch landen zu dürfen, um z.B. Wartungen durchführen zu können. Das sichert Arbeitsplätze und ist in öffentlichem Interesse. Flughafen DTM: Generell keine Starts in der Randzeit. In der Zeit von 22:00 - 23:00 Uhr sind pro Jahr nur 120 Landungen erlaubt, in der restlichen Zeit generelles Flugverbot. Begründung: Das Ruhebedürfnis der Anwohner verbietet weitergehende Flugbewegungen. Ein gesetzlicher Anspruch von Airlines, Abends ihre Flugzeuge zur Basis zu bringen, um dort Wartungsarbeiten durchzuführen, besteht nicht. Der wirtschaftliche Nutzen einiger Airlines (in DTM waren es Air Berlin und Easyjet) stellt keinen Nutzen für die Allgemeinheit dar. Diese beiden doch sehr unterschiedlichen Auffassungen wurden zwar von zwei unterschiedlichen Verwaltungsgerichten so erlassen, sind dann aber sowohl vom Landesverwaltungsgericht, als auch vom Bundesverwaltungsgericht so bestätigt worden. Warum? Nun weil "nachvollziehbare Gründe" halt ein "Gummibegriff" ist, der offensichtlich sehr unterschiedlich ausgelegt werden kann. Und wenn es um Auslegung geht, dann wird von einer höheren Verwaltungsgerichts-Instanz oft nur noch geprüft, ob die Entscheidung im Rahmen der Gesetze und Verordnungen liegt. Ist das der Fall, können auch so unterschiedliche Entscheidungen dann Bestand haben. Und deswegen möchte ich halt darauf hinweisen, das eben noch nicht alles klar ist! Wie heißt es: "Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand!"
gerri Geschrieben 23. Juli 2011 Melden Geschrieben 23. Juli 2011 Kleine Korrektur: Landungen regulär zwischen 22:00 und 23:00 Uhr, Landungen zwischen 23:00 und 23:30 Uhr für Flugzeuge mit Wartungsschwerpunkt Düsseldorf (sog. Homebase-Carrier-Regelung, für diese Flugzeuge gilt auch ein erweitertes Zeitfenster für Landungen vor 06:00 Uhr), für verspätete Landungen nach 23:00 bzw. 23:30 Uhr gibt es verschiedene Ausnahmeregeln bzw. entscheidet der Vertreter der Bezirksregierung. Ein quantitatives Limit gibt es nicht. Frage: Wieso ist dann die Landung der LH aus ORD vor 06.00 Uhr nicht möglich? Fast immer ist sie bei günstigen Wetterbedingungen einige Minuten vor dieser Zeit da, muss aber noch einige Ehrenrunden drehen, bevor sie nach 06.00 Uhr landen darf, obwohl hier das erweiterte Zeitfenster greifen müsste.
jumpseat Geschrieben 24. Juli 2011 Melden Geschrieben 24. Juli 2011 Frage: Wieso ist dann die Landung der LH aus ORD vor 06.00 Uhr nicht möglich? Fast immer ist sie bei günstigen Wetterbedingungen einige Minuten vor dieser Zeit da, muss aber noch einige Ehrenrunden drehen, bevor sie nach 06.00 Uhr landen darf, obwohl hier das erweiterte Zeitfenster greifen müsste. Nur ein Tipp von mir, ich weis nicht ob das stimmt: Vielleicht hat das was mit den Anflugprozedere (und dem eines potentiellen Go-arounds) eine A340 zu tun. Ich vermute dass jenes in einem sanfteren Winkel stattfindet als die einer A320 und somit bei der Landung am Boden eine deutlich größere Grundfläche vom Fluglärm betroffenwäre.
Matze20111984 Geschrieben 24. Juli 2011 Melden Geschrieben 24. Juli 2011 Nur ein Tipp von mir, ich weis nicht ob das stimmt: Vielleicht hat das was mit den Anflugprozedere (und dem eines potentiellen Go-arounds) eine A340 zu tun. Ich vermute dass jenes in einem sanfteren Winkel stattfindet als die einer A320 und somit bei der Landung am Boden eine deutlich größere Grundfläche vom Fluglärm betroffenwäre. Düsseldorf wird normalerweise mit A330-300 geflogen!
jumpseat Geschrieben 24. Juli 2011 Melden Geschrieben 24. Juli 2011 Oh die Änderung ist irgendwie an mir vorbei gegangen.
HAJ-09L Geschrieben 24. Juli 2011 Melden Geschrieben 24. Juli 2011 Nur ein Tipp von mir, ich weis nicht ob das stimmt: Vielleicht hat das was mit den Anflugprozedere (und dem eines potentiellen Go-arounds) eine A340 zu tun. Ich vermute dass jenes in einem sanfteren Winkel stattfindet als die einer A320 Hmm. Glaube ich nicht, da ja dann beispielsweise Gleitpfad des ILS unterschiedliche Anflugwinkel für verschiedene Luftfahrzeugmuster darstellen können müsste. Im AIP sehe ich aber nur 3°. Zwischen IAF und FAF können sich die Sinkprofile von A340 und A320 durchaus unterscheiden, das findet jedoch über 3.000 Fuß statt und ist m. M. nach nicht von solcher Relevanz wie unter dieser Höhe. In NRW werden die Flugbetriebszeiten durch die zuständige Bezirksregierung festgelegt (z.B. NRN=Düsseldorf). Ich denke, dass beim BER ebenso verfahren wird, wobei hier möglicherweise zwei Bezirksregierungen zuständig sein könnten, dies aber im Vorfeld sicherlich abgeklärt wurde; denn im Fall einer Klage muss ich ja wissen, gegen wen (Dienststelle/Amt) die Klage zu richten ist. Nein: In Brandenburg gibt es keine Bezirke analog NRW. Hier bei Wikipedia. Ansonsten wird bereits aufbauend auf §10 Abs. 1 LuftVG eine "Doppelzuständigkeit" zwischen zwei Bundesländern vermieden. Weiterhin wird innerhalb Brandenburgs die Arbeitsteilung zwischen MIL und LUBB geregelt. Mehr trockener Stoff hier.
Matze20111984 Geschrieben 24. Juli 2011 Melden Geschrieben 24. Juli 2011 Verspätungstoleranz morgens um 5-6 Uhr klingt irgendwie lustig :) Gibt es denn dann morgens überhaupt diese Toleranz, denn wenn dass wäre es ja eine Verfrühungstoleranz, tolles Wort!
Matze20111984 Geschrieben 24. Juli 2011 Melden Geschrieben 24. Juli 2011 d.h. also quasi eine Maschine, die planmäßig vor 22 Uhr landen sollte, nicht zu den Home-Carriern gehört, darf dann auf grund von Verspätungen zum Beispiel schon kurz nach 5 am nächsten Morgen landen.
gerri Geschrieben 24. Juli 2011 Melden Geschrieben 24. Juli 2011 Zwischen 05:00 und 06:00 Uhr gilt die sog. Verspätungstolerenz. Regelmäßige, planmäßige Flüge sind davon ausgeschlossen! Das gilt nur, wenn z.B. ein Flugzeug mit Wartungsschwerpunkt Düsseldorf nach Betriebsschluss auf einem Ausweichflugplatz landen musste (Positionierungsflüge, i.d.R. leer) oder gleich am Startflughafen geblieben ist. Da es sich ja um einen planmässigen Flug handelt, gilt also der zweite Satz. Bevor man also die Landeerlaubnis erteilt, lässt man die Maschine über DUS kreisen, die Einwohner aus dem Schlaf holen, unnütz Kerosin verbrennen, den CO2-Ausstoss erhöhen. Jetzt hat man mal günstige Bedingungen (naturbedingt), dann verbietet die Vorschrift, 15 Minuten früher zu landen! Verstehe das wer wolle, ich nicht.
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