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airliners.de

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten schrieb Koelli:

Die Erststtungsfrist beträgt dort nur 7 Tage


Meines Wissens beträgt die Erstattungsfrist auch hierzulande offiziell nur 7 Tage, da sie in der Fluggastrechteverordnung EU VO261 festgelegt und somit europaweit gültig ist. Daher sollte hier eigentlich offiziell das gleiche gelten wie auch in Rumänien. Nur kümmert das hierzulande keinen ernsthaft … während Rumänien eben über Geldstrafen die Airlines “anregt”, sich an diese Frist zu halten.
 

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SBl/SBl3/Publikationen/Flyer/Flyer_Fluggastrechte.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Bearbeitet von Avroliner100
Geschrieben
Am 6.10.2022 um 12:51 schrieb Koelli:

Die Erststtungsfrist beträgt dort nur 7 Tage? Wow. 

Da kann ja Eurowings froh sein, dass hier nicht solche Regeln gelten. Viele (inklusive mir) warten seit über 2 Monaten auf Geld 


Erstattung oder Entschädigung? 
 

Ersteres hat EW bei mir innert 2 Tagen geleistet. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Blablupp:


Erstattung oder Entschädigung? 
 

Ersteres hat EW bei mir innert 2 Tagen geleistet. 

Entschädigung für nen Flug, dessen Zeit um 3 Stunden vorgezogen wurde

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  • 4 Monate später...

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