emdebo Geschrieben 21. Mai 2017 Melden Geschrieben 21. Mai 2017 Neue Regeln für Flughäfen mit bis zu 3 Millionen Passagieren jährlich in Sicht: Finanzspritzen an Regionalflughäfen sollen zukünftig erleichtert und mit voller Rechtssicherheit ohne Vorabkontrolle realisiert werden. Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung wird dann u.a. auf Regionalflughäfen ausgeweitet. Quelle + Bericht: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1341_de.htm
aaspere Geschrieben 21. Mai 2017 Melden Geschrieben 21. Mai 2017 Das wird nicht überall Freude auslösen.
Neu Hier Geschrieben 21. Mai 2017 Melden Geschrieben 21. Mai 2017 Da musste am Freitag aber auch schon die ein oder andere Sektflasche den Hals hinhalten...
mautaler Geschrieben 22. Mai 2017 Melden Geschrieben 22. Mai 2017 ... solange kein anderer Airport zu nahe liegt: Artikel 56a : 6. Die Investitionsbeihilfen dürfen nicht für Flughäfen gewährt werden, die sich im Umkreis von 100 Kilometern oder 60 Minuten Fahrzeit mit dem Pkw, Bus, Zug oder Hochgeschwindigkeitszug um einen bestehenden Flughafen befinden, vom dem aus ein Linienflugverkehr im Sinne des Artikels 2 Absatz 16 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 betrieben wird. http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/gber_2017_amendment_de.pdf Deswegen wartet der Allgäu Airport weiterhin noch auf das Ergebnis der Prüfung in Brüssel.
aaspere Geschrieben 22. Mai 2017 Melden Geschrieben 22. Mai 2017 Weder München noch Stuttgart fallen unter diese Klausel.
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 22. Mai 2017 Melden Geschrieben 22. Mai 2017 Friedrichshafen aber. Die neuen Vorgaben sind schon sinnvoll, Flughäfen in der Größenordnung werden immer abhängig von öffentlichen Mitteln sein. Da spart man sich eine Menge Aufwand.
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