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Spahn will Befugnisse gegen Reisen während Corona


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  • airliners.de Team
Reisen an sich ist laut Robert-Koch-Institut auch während Corona kein Problem. Das Gesundheitsministerium pusht dennoch einen Gesetzesentwurf, der die Befugnisse des Hauses in Fragen von Reisebeschränkungen deutlich ausweiten würde.

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Diese Idee ist ja wohl als kompletter Schwachsinn einzuordnen.

 

Bei der App wurde wochenlang über Datenschutz diskutiert, und hier soll dann mal „so eben“ alles an Daten offen gelegt werden?

Von den Eingriffen und Einschränkungen, die da erwähnt werden, will ich garnicht sprechen. Nur eine Frage mal am Rande. Auf welcher Grundlage glaubt das Gesundheitsministerium, sich erlauben zu dürfen, zu entscheiden das Tarif- und Arbeitsverträge mal einfach so außer Kraft gesetzt werden?

Sorry, aber wer das wirklich ernsthaft in ein Gesetz oder eine Verordnung bringen will, der hat definitiv NICHTS verstanden.

Da wird das BVG wohl kaum mehr als 5 Minuten brauchen, um den Unsinn aus dem Verkehr zu ziehen. 

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Ich gehe davon aus, dass das unter der Rubrik Wahlkampf fällt. Wichtig ist nicht, was umgesetzt wird, wichtig ist, im Gespräch zu sein.

Wird geprüft, ist noch nicht entschieden, wir spielen alle Möglichkeiten durch,... Leider wird der Wähler für dumm verkauft, ist aber nichts neues.

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Super Idee. Das RKI und die Gesundheitsämter samt dortigen Ärzte haben ja im Moment eh nicht wirklich was zu tuen. Da können die ja mal schön noch an andere Länder melden, wer wann, wo und wie war. Und Datenschutz? Was ist das? (Ironie aus)


Sorry aber das Grinsen dieses Mannes ist kaum noch zu ertragen. Vielleicht sollte er mal die so angepriesenen Sonderzahlungen für das Pflegepersonal in die Realität umsetzen anstatt solche dummen Ideen in die Welt zu posaunen.
 

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Wie wärs, wenn man die Bürger in Zukunft wieder mit einer Mauer an der Ausreise hindert, natürlich nur zu ihrem eigenen Schutz, nicht wahr? Ganz nach dem alten Motto, warum denn in die Ferne schweifen wenn das Gute liegt so nah. Wie hieß es früher, ihr müsst nicht nach Paris, Paris kann auch zu euch kommen, geht doch einfach in die Revue im Friedrichstadtpalast...ach nein, warte.

 

 

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Ich bin auch Gegner dieses Gesetzes aber etwas überrascht über Eure Kommentare. Das sind doch alles keine neuen Sachen! Alles was bisher durch Verordnungen der Länder geregelt wurde, soll nun durch ein Bundesgesetz dauerhaft legitimiert werden. Schon heute füllen alle Flugpassagiere Aussteigekarten aus, die Säckeweise von Bundeswehrsoldaten an die zuständigen Gesundheitsämter gefaxt werden, damit die ggf. die Quarantäne überprüfen können. Hier soll nun zentralisiert und digitalisiert werden. Das würde tatsächlich alle entlasten.

 

Bei der Lohnfortzahlung geht es darum, dass sich derzeit die Arbeitgeber diese durch den Staat erstatten lassen können, wenn jemand bewusst in ein Risikogebiet fährt und danach in Quarantäne muss. Das abzuschaffen, finde ich durchaus plausibel. Ich bin gegen Reiseverbote, aber auch dagegen, dass die Kosten die Allgemeinheit trägt.

 

M.E. sollte man die Quarantäne komplett abschaffen und durch verpflichtende Test bei Einreise ersetzen. Sollte doch noch jemand im Nachhinein erkranken, muss die Airline dann die Daten der Sitznachbarn zur Verfügung stellen. Bei 99 % der Reisenden aus in- und ausländischen Risikogebieten, die mit dem Auto reisen, findet sowieso keine Datenerhebung statt. Freiwillige Quarantäne macht da auch kaum jemand und Tests höchstens wenn sie kostenlos sind.

 

Bearbeitet von Der Duesentrieb
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vor 9 Minuten schrieb Der Duesentrieb:

Alles was bisher durch Verordnungen der Länder geregelt wurde, soll nun durch ein Bundesgesetz dauerhaft legitimiert werden.

Und hier liegt des Pudels Kern!

 

Denn das ist heute in Verordnungen und Gesetzen der Länder geregelt, weil diese hier zuständig sind.

Will ein Bundesministerium hier Befugnisse haben, so muss man sich erst einmal die Mühe machen, das Grundgesetz zu ändern.

Solange man das aber nicht macht, ist das schlich ein Verfassungsbruch, weil hier der Bund etwas zu regeln versucht, für das die Länder zuständig sind.

Erfolgsaussicht: 0%!

 

vor 14 Minuten schrieb Der Duesentrieb:

M.E. sollte man die Quarantäne komplett abschaffen und durch verpflichtende Test bei Einreise ersetzen.

Das wäre in der Tat eine sinnvolle Regelung, wobei man das, wie in Neuseeland mit einem Verbleib an der Test-Stelle bis zum Vorliegen des Ergebnisses verbinden müsste.

Allein, auch hier fehlt es an der gesetzlichen Grundlage. Es ist schon ein Trauerspiel, dass man zu einer Blutentnahme für einen Blut-Alkohol-Test gezwungen werden kann, aber ein Abstrich für einen PCR-Test ist zwangsweise nicht durchsetzbar.

Also unabhängig von den kleinen räumlichen Problemen an den Grenzen und Flughäfen, bedarf es hier einer sorgfältigen Bundes-Gesetzgebung, die anschließend auch noch einer Prüfung durch das BVG standhalten muss.

Sehr, sehr unwahrscheinlich, das wir das noch erleben werden.

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vor 46 Minuten schrieb jubo14:

Und hier liegt des Pudels Kern!

 

Denn das ist heute in Verordnungen und Gesetzen der Länder geregelt, weil diese hier zuständig sind.

Will ein Bundesministerium hier Befugnisse haben, so muss man sich erst einmal die Mühe machen, das Grundgesetz zu ändern.

Solange man das aber nicht macht, ist das schlich ein Verfassungsbruch, weil hier der Bund etwas zu regeln versucht, für das die Länder zuständig sind.

Erfolgsaussicht: 0%!

Ist das so? Alle Maßnahmen aktuell basieren ja auch auf einem Bundesgesetz: Das Infektionsschutzgesetz, das aber weitestgehend die Aufgaben bei den Länder verortet. Die Bundesministerien haben daher wenig Möglichkeiten mit Verordnungen zu agieren. Wenn nun aber parlamentarisch ein Bundesgesetz verabschiedet wird, gegen welchen Paragraphen des Grundgesetzes verstößt das dann? Vor allem wenn das mit Grenzschutz, Luftverkehr etc. begründet wird, was klar Bundesaufgaben sind?

 

Zitat

 

Das wäre in der Tat eine sinnvolle Regelung, wobei man das, wie in Neuseeland mit einem Verbleib an der Test-Stelle bis zum Vorliegen des Ergebnisses verbinden müsste.

Allein, auch hier fehlt es an der gesetzlichen Grundlage. Es ist schon ein Trauerspiel, dass man zu einer Blutentnahme für einen Blut-Alkohol-Test gezwungen werden kann, aber ein Abstrich für einen PCR-Test ist zwangsweise nicht durchsetzbar.

Also unabhängig von den kleinen räumlichen Problemen an den Grenzen und Flughäfen, bedarf es hier einer sorgfältigen Bundes-Gesetzgebung, die anschließend auch noch einer Prüfung durch das BVG standhalten muss.

Sehr, sehr unwahrscheinlich, das wir das noch erleben werden.

 

M.E. muss das nicht räumlich gelöst werden. Was bringt eine 100 % sichere Lösung an den Flughäfen, wenn man bei den Autofahrern nicht mal die Hälfte erreicht? Der Test muss verpflichtend, kostenlos, schnell und leicht auffindbar sein. Es wird immer ein Teil geben, die sich nicht daran halten, aber das gibt es auch heute schon und das Reisen ist auch nicht das große Problem.

Bearbeitet von Der Duesentrieb
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vor 53 Minuten schrieb Der Duesentrieb:

Ist das so? Alle Maßnahmen aktuell basieren ja auch auf einem Bundesgesetz:

Infektionsschutz ist Teil der konkurierenden Gesetzgebung. Die ist in Deutschland so ausgestaltet, dass die Länder Gesetzgebungskompetenz haben, wenn der Bund auf Gesetzgebung verzichtet. Was der Bund mit dem Infektionsschutzgesetz offensichtlich zum Teil nicht gemacht hat. Zudem dürften die Länder beim Infektionsschutz nicht von der Gesetzgebung des Bundes abweichen, was in bestimmten Segmenten zulässig ist.

 

Gleichzeitig hat der Bund den Vollzug des Infektionsschutzes auf die Bundesländer übertragen. Was relativ häufig geschieht (Luftfahrtämter, Straßenbauämter, etc.). Die Bundesländer haben den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt) geschaffen und denen die Aufgaben zugewiesen. Damit die Gesundheitsämter agieren können braucht es die Landesverordnungen.

 

Der Bund könnte also Quarantäne-Regelungen aus dem Infektionsschutz per Bundesgesetz regeln ohne dass das Grundgesetz geändert werden muss. Auch dann braucht es (Bundes-) Verordnungen, weil man das Gesetz nie so genau ausdefinieren kann um jedes denkbares Szenario abzubilden.

 

vor 1 Stunde schrieb jubo14:

Es ist schon ein Trauerspiel, dass man zu einer Blutentnahme für einen Blut-Alkohol-Test gezwungen werden kann, aber ein Abstrich für einen PCR-Test ist zwangsweise nicht durchsetzbar.

Ich denke mal dass es an der Verhältnismäßigkeit scheitert. Ein Blut-Alkohol-Test ist, wenn er notwendig ist, die einzige Möglichkeit, eine Belastbare Aussage zur Zurechnungsfähigkeit zu erhalten. Wenn man sich einem PCR-Abstrich verweigert gibt es die Alternative der Zwangsquarantänte, die milder ist und damit fehlt dann die verfassungsmäßige Grndlage für einen Eingriff in die Körperliche Unversehrtheit.

Man kann jetzt darüber philosophieren ob ein PCR-Abstrich nicht doch harmloser ist als 14 Tage Quarantäne.

Bearbeitet von OliverWendellHolmesJr
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vor einer Stunde schrieb jubo14:

 

Allein, auch hier fehlt es an der gesetzlichen Grundlage. Es ist schon ein Trauerspiel, dass man zu einer Blutentnahme für einen Blut-Alkohol-Test gezwungen werden kann, aber ein Abstrich für einen PCR-Test ist zwangsweise nicht durchsetzbar.

 


Der Vergleich hinkt.

Der Bluttest wird von einem Staatsanwalt angeordnet um belastbare, verwertbare Beweise zu haben. Der Test ist dazu da, deine Schuld zu beweisen.

 

Verweigerst du den PCR Test, dann erhältst du deine 14 Tage sowieso. Der Test dient also dazu, deine „Unschuld“ zu beweisen (und so früher aus der Quarantäne zu kommen). 
 

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Was mich wundert an dem Vorhaben ist, dass Fluggastdaten ohnehin beim Bundesinnenministerium seit 2018 gespeichert werden.

 

Da ist also schon alles hinterlegt: Name, Geburtsdatum, Wohnhort etc. 
 

Das heißt die haben schon meine Daten.

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Zentralstellen/Fluggastdatenspeicherung/Fluggastdatenspeicherung_node.html
 

Warum kommt dann das Gesundheitsministerium auf die Idee mit den digitalen Aussteigerkarten, wenn die Fluggesellschaft die Daten ohnehin an die Behörden weiterleiten ?

 

Ofiziell wird es für die Bekämpfung von Terror und schwere Kriminalität verwendet. 
 

An diese Daten könnte auch das Gesundheitsministerium kommen ohne neuen, wahrscheinlich unnötig, entwickelten digitalen Aussteigerkarten.


 

p.s.: lese gerade, dass das schon der Fall ist und genutzt wird.

Bearbeitet von chris_flyer
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vor 9 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Ich denke mal dass es an der Verhältnismäßigkeit scheitert. Ein Blut-Alkohol-Test ist, wenn er notwendig ist, die einzige Möglichkeit, eine Belastbare Aussage zur Zurechnungsfähigkeit zu erhalten. Wenn man sich einem PCR-Abstrich verweigert gibt es die Alternative der Zwangsquarantänte, die milder ist und damit fehlt dann die verfassungsmäßige Grndlage für einen Eingriff in die Körperliche Unversehrtheit.

Man kann jetzt darüber philosophieren ob ein PCR-Abstrich nicht doch harmloser ist als 14 Tage Qurantäne.

 

Danke für die Erläuterungen zum Infektionsschutzgesetz. Bei den Straßenbauämtern holt sich der Bund (nach Abstimmung mit den Ländern und gesetzlichen Anpassungen) auch gerade die Zuständigkeit für die Bundesautobahnen wieder zurück.

 

Zum PCR-Test: Ich musste jetzt mehrfach einen PCR-Test machen, um im Krankenhaus behandelt zu werden. Eine Qurantäne wurde mir nicht alternativ angeboten. War das rechtswidrig? Ich hätte natürlich auf die Behandlung verzichten können, aber es ist ja auch niemand zur Einreise gezwungen!?

vor 3 Minuten schrieb chris_flyer:

Was mich wundert an dem Vorhaben ist, dass Fluggastdaten ohnehin beim Bundesinnenministerium seit 2018 gespeichert werden.

 

Da ist also schon alles hinterlegt: Name, Geburtsdatum, Wohnhort etc.

Wir da auch nach dem Aufenthaltsorten der letzten und nächsten Tagen gefragt? Wohnort ist beim Infektionsschutz uninteressant.

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vor 4 Minuten schrieb Der Duesentrieb:

 

Wir da auch nach dem Aufenthaltsorten der letzten und nächsten Tagen gefragt? Wohnort ist beim Infektionsschutz uninteressant.

Das ganze wird dann ad absurdum geführt, indem man ein stornierbares Hotel bucht in einem „sicheren Gebiet“

oder etc.

Niemand kann nachweisen wo ich war. 
 

Wir wären schon weiter, wenn die EU an einem Strang ziehen würde, denn die Pandemie ist inzwischen überall.

 

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vor 1 Minute schrieb Der Duesentrieb:

Zum PCR-Test: Ich musste jetzt mehrfach einen PCR-Test machen, um im Krankenhaus behandelt zu werden. Eine Qurantäne wurde mir nicht alternativ angeboten. War das rechtswidrig? Ich hätte natürlich auf die Behandlung verzichten können, aber es ist ja auch niemand zur Einreise gezwungen!?

In dem Moment in dem man ins Krankenhaus gehst stimmt man diversen Eingriffen zu. Wie spezifisch die Zustimmung sein muss und ob man einen Behandlungsanspruch trotz abgelehntem PCR-Test hat ist eine spannende Diskussion. Aber ich denke mal, vom Grundsatz ver Verhältnismäßigkeit ist ein verpflichtender PCR-Test im Krankenhaus abgedeckt weil es keine mildere Alternative gibt.

 

Niemand ist zur Einreise gezwungen. Ja. Viel wichtiger in dem Zusammenhang. Niemandem kann die Ausreise verweigert werden und deutschen und Staatsbürgern sowie Personen aus Drittstaaten mit Niederlassungsfreiheit nicht die Wiedereinreise. Daher dann die Quarantäneauflagen. 

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