Pad81 Geschrieben 11. Juni Melden Geschrieben 11. Juni Naja, das kann schon funktionieren, nur sollte man nicht die Schwarze Null als goldene Apfel an den baum hängen. Man sollte da schon offen sagen, dass es dauerhaft Geld kosten wird, bzw. über einen längeren Zeitraum. ich fürchte allerdings, dass man bei Skyhub selbst geglaubt hat mit den Feedern Geld verdienen zu können.
aschem Geschrieben 11. Juni Melden Geschrieben 11. Juni vor 1 Stunde schrieb Pad81: Bei dem ganzen Projekt war sehr viel Blauäugigkeit dahinter, der Biz plan solcher kann durchaus schlüssig gewesen sein, aber die Crux ist, dass wohl kaum einer der Gesellschafter die Annahmen wie Auslastung, Kosten, durchschnittserlös, Entwicklung der Passagierzahlen, wann ist man auf ner Null, hat einschätzen können. Dafür braucht es dann doch etwas erfahrung und Know how aus der branche. Biz Plan war schlüssig aber Annahmen konnte man nicht einschätzen. Aha.
Pad81 Geschrieben 11. Juni Melden Geschrieben 11. Juni vor 1 Minute schrieb aschem: Biz Plan war schlüssig aber Annahmen konnte man nicht einschätzen. Aha. sorry, habe ich nicht gesagt und steht da auch nicht.
Avroliner100 Geschrieben Gestern um 17:47 Melden Geschrieben Gestern um 17:47 (bearbeitet) Die Stadt Pecs hat SkyHub PAD insgesamt in mehreren Trancen 774.000 Euro für die Aufnahme von München-Pecs vorab überwiesen und fordert nun 360.000 Euro an Subventionsgeldern von der insolventen virtuellen Airline zurück. Quelle: https://www.aerotelegraph.com/flughaefen/stadt-pecs-fordert-336000-euro-von-skyhub-pad-zurueck/2jqsxyv Bearbeitet Gestern um 17:47 von Avroliner100
cr94 Geschrieben Gestern um 19:55 Melden Geschrieben Gestern um 19:55 vor 2 Stunden schrieb Avroliner100: Die Stadt Pecs hat SkyHub PAD insgesamt in mehreren Trancen 774.000 Euro für die Aufnahme von München-Pecs vorab überwiesen und fordert nun 360.000 Euro an Subventionsgeldern von der insolventen virtuellen Airline zurück. Quelle: https://www.aerotelegraph.com/flughaefen/stadt-pecs-fordert-336000-euro-von-skyhub-pad-zurueck/2jqsxyv Da darf man sich schon fragen, wo das Geld hin ist?
Followthesun Geschrieben Gestern um 20:01 Melden Geschrieben Gestern um 20:01 vor 6 Minuten schrieb cr94: Da darf man sich schon fragen, wo das Geld hin ist? In Dänemark vermutlich.
ZuGast Geschrieben vor 12 Stunden Melden Geschrieben vor 12 Stunden (bearbeitet) vor 11 Stunden schrieb Followthesun: In Dänemark vermutlich. Und womit? Bearbeitet vor 12 Stunden von ZuGast Mit Recht!
cr94 Geschrieben vor 12 Stunden Melden Geschrieben vor 12 Stunden vor 10 Minuten schrieb ZuGast: Und womit? Mit Sicherheit zurecht. Aber dennoch hat man den Vertrag abgeschlossen um mit der Vorauszahlung wissentlich Verbindlichkeiten zu tilgen. Nennt sich das dann nicht Insolvenzverschleppung?
groffel Geschrieben vor 11 Stunden Melden Geschrieben vor 11 Stunden vor 57 Minuten schrieb cr94: Aber dennoch hat man den Vertrag abgeschlossen um mit der Vorauszahlung wissentlich Verbindlichkeiten zu tilgen. Nennt sich das dann nicht Insolvenzverschleppung? Ohne Jurist zu sein, aber nach einem kurzen Blick in die Insolvenzordnung: Eine Pflicht zur Eröffnung einer Insolvenz besteht dann, wenn das Unternehmen entweder nicht zahlen kann oder es überschuldet ist. Ersteres ist normalerweise der Fall, wenn ein Unternehmen seine Zahlungen eingestellt hat. Letzteres ist der Fall, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen und nach den Umständen nicht zu erwarten ist, dass das Unternehmen wahrscheinlich die nächsten 12 Monate überleben wird (Condor ist zum Beispiel ein Fall von Überschuldung, bei dem die Zahlungsfähigkeit durch Zusagen des Gesellschafters aber in naher Zukunft gesichert ist). Die Frist für den Antrag beträgt 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen bei Überschuldung. In diesem Zeitraum dürfen auch nur noch Zahlungen vorgenommen werden, die "mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind." Zahlungen für den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb wie zum Beispiel an den Wetlease-Partner sind im Allgemeinen damit vereinbar. Wenn die Frist aber überschritten wurde und kein Antrag gestellt wurde, dann sind jegliche Zahlungen in der Regel nicht mehr damit vereinbar. Was die Insolvenzverschleppung angeht, wäre also die Frage, ob SkyHub seine Rechnungen bereits nicht mehr gezahlt hat oder überschuldet war, und die jeweiligen Fristen verstrichen waren. Wenn der Insolvenzantrag hingegen auf einer drohenden Zahlungsunfähigkeit beruhte, dann gäbe es keine Verschleppung: Nur wegen tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit muss man einen Antrag stellen, bei drohender ist er freiwillig. Laut Wikipedia wird übrigens jeder Insolvenzantrag an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, um zu prüfen, ob es einen Anfangsverdacht der Insolvenzverschleppung gibt. Wir können also davon ausgehen, dass das auch hier geprüft wird. Ohne die Zahlen oder genauen Rechnungslegungsvorschriften zu kennen: Es könnte sogar sein, dass der Vertrag mit Pecs die Insolvenz ausgelöst hat: Wenn er als Verbindlichkeit gilt, der Vertrag mit DAT hingegen nicht, dann könnte der Vertrag mit Pecs zu einer Überschuldung geführt haben und jemand in der Buchhaltung von SkyHub hat dann die Notbremse gezogen. Ist aber jetzt nur geraten von mir. So oder so hätte es eh irgendwann im Sommer die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit gegeben.
Pad81 Geschrieben vor 11 Stunden Melden Geschrieben vor 11 Stunden So so oder, scheint eine solide geplante und geführte Gesellschaft gewesen zu sein...
aschem Geschrieben vor 10 Stunden Melden Geschrieben vor 10 Stunden Das waer schon sehr drollig wenn es zu nem Verfahren kommen würde. Dann hätten diese 103 Unternehmen als Gesellschafter sowohl das Business völligst falsch eingeschätzt UND sich strafbar gemacht. Waer ne stramme Leistung!
Alibaba1408 Geschrieben vor 9 Stunden Melden Geschrieben vor 9 Stunden 25 minutes ago, aschem said: Das waer schon sehr drollig wenn es zu nem Verfahren kommen würde. Dann hätten diese 103 Unternehmen als Gesellschafter sowohl das Business völligst falsch eingeschätzt UND sich strafbar gemacht. Waer ne stramme Leistung! Naja, strafbar würden sich erst einmal wenn die Geschäftsführer gemacht haben.
Faktencheck Geschrieben vor 9 Stunden Autor Melden Geschrieben vor 9 Stunden vor 42 Minuten schrieb aschem: Dann hätten diese 103 Unternehmen als Gesellschafter sowohl das Business völligst falsch eingeschätzt UND sich strafbar gemacht. Dein Rechtsverständnis als krude zu bezeichnen wäre noch freundlich formuliert. 5
groffel Geschrieben vor 3 Stunden Melden Geschrieben vor 3 Stunden vor 5 Stunden schrieb Faktencheck: Dein Rechtsverständnis als krude zu bezeichnen wäre noch freundlich formuliert. Krude ist das nicht, bei einer leicht anderen Rechtsform von Skyhub würde es nämlich stimmen - wäre sie eine KG und keine GmbH & Co KG gäbe es mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter. Allerdings wäre es dann wirklich drollig, denn warum sollte jemand unbedingt das persönliche Haftungsrisiko haben wollen, wenn es auch ohne ginge?
OliverWendellHolmesJr Geschrieben vor 20 Minuten Melden Geschrieben vor 20 Minuten vor 10 Stunden schrieb cr94: Aber dennoch hat man den Vertrag abgeschlossen um mit der Vorauszahlung wissentlich Verbindlichkeiten zu tilgen. Nennt sich das dann nicht Insolvenzverschleppung? Die fälligen Verbindlichkeiten mit laufenden Einzahlungen zu begleichen ist keine Insolvenzverschleppung. Auch das eingehen neuer Verbindlichkeiten mit dem Zweck fällige Verbindlichkeiten zu begleichen ist keine Insolvenzverschleppung sondern normales operatives Verhalten. vor 1 Stunde schrieb groffel: wäre sie eine KG und keine GmbH & Co KG gäbe es mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter. Bei einer GmbH & Co. KG gibt es auch einen persönlich (mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft) haftenden Gesellschafter, die GmbH - die auch Geschäftsführer ist. Der Unterschied zwischen einer einer GmbH & Co. KG und einer KG ist dass der persönlich haftende Gesellschafter eine haftungsbeschränkte GmbH ist. Die juristische Verantwortung für Insolvenzverschleppung liegt bei den Geschäftsführern. Bei einer GmbH & Co. KG sind es die Geschäftsführer der GmbH. Der Vertrag mit Pecs kann dann die Überschuldung ausgelöst haben wenn der Vermögenszugang aus dem Vertrag (Die Subventionen) kleiner ist als die damit eingegangenen Verbindlichkeiten (Flugleistungen).
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden