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Geschrieben

Möchte heute hier kurz über einen erfolgreich abgeschlossenen Rechtsstreit mit Aer Lingus berichten.

Hatte im September 24 einen Flug BER-DUB-LAX gebucht. 

Beim Check-in am Flughafen Berlin habe ich auf Anforderung auch das ausgedruckte ESTA Formular für die USA Einreise vorgelegt. Das wurde von der check-in-agentin von der Firma Swissport aufmerksam studiert und verschiedene Daten auch in das System eingegeben.

Danach habe ich das ESTA Formular wieder in meine Reisetasche getan und aufgegeben. 

Am Boardinggate wollte die Swissport Angestellte nun noch einmal das ESTA Formular sehen. Mein Einwand, dass ich das nicht könnte weil das Formular sich wieder im Hauptgepäck befindet wurde in einer unverschämt arroganten Art und Weise zurückgewiesen. Wieder war sie bereit am Check-in-Schalter ihre Kollegen anzurufen und sich nach diesem Formular zu erkundigen noch wollte sie meinen bereits verladenen Koffer wieder aus dem Flieger holen. Auch mein Einwand dass ich doch zunächst einmal nur nach Dublin fliegen könnte, und da sicherlich keine ESTA Bescheinigung brauche, wurde nicht reagiert. Krönender Abschluss war dass die Dame uns aus dem Flug ausgebucht und uns des Gates verwiesen hat.

Nun lange Rede kurzer Sinn.. fast ein und  ein Vierteljahr habe ich nun gebraucht, um meine Ansprüche gegen Aer Lingus durchzusetzen. Bezeichnend in diese Angelegenheit ist,  dass Aer Lingus auf sämtliche Forderungen per E-Mail, per Rechtsanwalt und auch nicht auf gerichtlichen Schreiben reagiert hat und der Anwalt erst in Irland sich kollegiale Hilfe holen musste, um mein erstrittenes Versäumnisurteil durchzusetzen.

Letztendlich konnte ich mich gegen die Ruppigkeiten einer billigst Fluggesellschaft erfolgreich durchsetzen und möchte anderen einfach nur Mut zusprechen in ähnlichen Situationen nicht nachzugeben und berechtigte Forderungen einzutreiben.

Meine erste Intention war natürlich die arrogante Swissport Angestellte persönlich zu verklagen. Des war rechtlich leider nicht möglich weil Swissport in diesem Fall nur Erfüllungsgehilfe von Aer Lingus ist.

Allerdings wird natürlich der Swissport Stationsleiter am Flughafen Berlin-Schönefeld von mir auch noch eine E-Mail in dieser Angelegenheit bekommen.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich muss zugeben, dieses Jahr hatte ich mein gedrucktes ESTA Dokument auch im Handgepäck, das ich aufgeben musste. Nachdem es inzwischen in der Offiziellen App ist und man es eigentlich nie braucht (musste ich bisher noch nie vorzeigen), würde ich mir dabei auch nichts denken. (vor allem wenn die Kontrolle am Check-In erfolgt)

Bearbeitet von JSQMYL3rV
Geschrieben

Sehr unangenehm, allerdings viel mehr die Schilderung als der Sachverhalt. Wer kommt denn auch auf die Idee, ein einreiselevantes Dokument ins Reisegepäck zu tun und dann anderen die Schuld zu geben, dass man nicht mehr rankommt? Das ist doch ungefähr so, als wenn ich meinen Reisepass als Gepäck aufgeben würde. Die Bestimmungen sind doch wirklich seit Jahren bekannt. Sich dann in dieser Lautstärke und Vehemenz aufzuregen, halte ich persönlich für ziemlich überzogen.

Geschrieben

Also ich führe meine relevanten Reisedokumente immer bei mir, das heißt Handgepäck oder in einer Hosentasche.

Verstehen muss ich es trotzdem nicht, zu mal ein Aufgabegepäck auch mal verloren gehen kann, von Diebstahl von Inhalten will ich da gar nicht erst sprechen.

Geschrieben

Na ja, es kann durchaus empfehlenswert sein, den positiven Bescheid auszudrucken und mitzuführen. Eine Pflicht hierfür gibt es aber von Seiten der USA nicht, und ich musste auch bisher noch nie ein entsprechendes Papier an irgendeinem Flughafen vorzeigen. Das maximale war eine verbale Frage "Visa oder ESTA".

Ich kann nicht sagen, ob Air Lingus das in den Beförderungsbedingungen anders vorschreibt. Aber ich habe bei anderen Fluggesellschaften noch nichts davon gelesen. Es ist deshalb nicht besonders clever, die ausgedruckte ESTA-Bestätigung ins Aufgabegepäck zu stecken. Aber halt auch kein Kardinalfehler. Sonst hätte der Poster vermutlich auch den Rechtsstreit nicht gewonnen. Man könnte vielleicht deswegen auch mal die Kirche im Dorf lassen.

 

Das einzige Mal, wo bei mir ein selbst ausgedrucktes Dokument als Nachweis praktisch war, war bei einem Flug nach Busan, mit Umsteigen in Shanghai. Das waren zwei Buchungen mit Wechsel des Terminals (der Rückflug auch separat), und der chinesische Beamte an der Einreise wollte wissen, wie ich denn gedenke, das Land wieder zu verlassen.

Geschrieben

 

vor 10 Stunden schrieb abdul099:

(…) Aber halt auch kein Kardinalfehler. 

Reisedokumente (gleich jedweder Art) gehören m. E. immer ins Handgepäck, Punkt. Ein screenshot auf’m Handy wäre evtl. auch noch eine Alternative. Ob sowas akzeptiert wird, steht auf einem anderen Blatt. Aber bitte, wenn Jemand Böcke hat auf einen (lang anhaltenden) Rechtsstreit …

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb jetstream:

 

Reisedokumente (gleich jedweder Art) gehören m. E. immer ins Handgepäck, Punkt.

Volle Zustimmung - nur ist die ESTA-Bestätigung kein Reisedokument, sondern ein unverbindliches Schreiben, was man auf ein Stück Klopapier ausdrucken kann oder auch nicht. Die Airlines sollten das elektronisch abfragen können. Es gibt eine "EMPFEHLUNG", ein ausgedrucktes Exemplar mitzunehmen zu aber keine Pflicht.

Geschrieben (bearbeitet)

Interpretationssache. Für mich ist es - wenn ich sicher gehen möchte - eindeutig ein Reisedok. Empfehlung / Notwendigkeit hin oder her. Man sieht ja, was es ggf. für einen Ärger geben kann. Ob das potentielle Risiko einer Eskalation bis hin zum Rechtsstreit sich rechnet, darf man getrost bezweifeln. 

Bearbeitet von jetstream
Geschrieben

Jetzt mal eine ganz blöde Frage, ich habe das Ding noch nie ausgedruckt und wurde auch noch nie danach gefragt. Gibt es da eine neue Regelung?

 

Und bei aller Kritik hier an snooper, das Gericht scheint seinen Standpunkt geteilt zu haben, also scheint es dafür zumindest ein paar Gründe zu geben. Und wenn der Flug mir vor der Nase weggeht würde ich auch überlegen zu klagen. Ist ja nicht ganz billig so ein Flug

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Ich86:

das Gericht scheint seinen Standpunkt geteilt zu haben, also scheint es dafür zumindest ein paar Gründe zu geben.

Es wäre in der Tat interessant mal die Argumentation des Gerichts zu kennen… 

 

vor 1 Stunde schrieb Ich86:

ich habe das Ding noch nie ausgedruckt

Snooper hat‘s aber ausgedruckt und mitgenommen. Mithin unterstelle ich mal, dass er dies bewusst gemacht hat, vielleicht mit dem Gedanken „für alle Fälle, falls Jemand danach fragen sollte“… Am Check-in hat nach seiner Aussage ja dann auch Jemand wirklich danach gefragt. Meine Frage: Weshalb genau macht es mehr Sinn, ab genau diesem Moment und nach dieser Kontrolle den ganzen Papierkram im Aufgabegepäck zu deponieren, statt es im Handgepäck jederzeit parat zu haben? Mir jedenfalls erschließt sich diese Entscheidung nach wie vor in keinster Weise. Ich drucke also etwas bewusst aus, obwohl ich es ja eigentlich gar nicht in Papierform mitführen müsste und lass es nach der Erstkontrolle im Aufgabegepäck (zu dem ich in den nächsten geschätzt 8-10 Stunden keinen Zugriff habe) verschwinden. „What is that good for“? 

Übrigens, auf meinen Reisen während der Pandemie, habe ich alle „Negativ-Nachweise“ sowohl in ausgedruckter Form mitgeführt, als auch auf meinem Mobiltelefon abgespeichert. Im Leben wäre mir damals nicht eingefallen, die Ausdrucke ins Aufgabegepäck zu legen. Sorry! 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Ich86:

Gibt es da eine neue Regelung?

Meines Wissens gibt es da keine neue Regelung, und es ist nach wie vor nur eine Empfehlung, den Ausdruck mitzuführen.

 

Was mir in der ganzen Diskussion aber noch fehlt, ist eine vollständige Aufstellung aller Dokumente und Gegenstände, die man dabei haben sollte, falls mal ein Gate-Agent den Rappel kriegt.

Geschrieben (bearbeitet)

Dass die Airline bzw. deren "Erfüllungsgehilfen" hier sicherlich auch etwas falsch gemacht steht aus meiner Sicht gar nicht zur Diskussion - ansonsten hätte der OP ja auch nicht von einem rechtlichen "Erfolg" sprechen können (wie auch immer der aussah, denn dazu wurde nichts geschrieben). Meine Kritik richtet sich vielmehr an die Vehemenz und Überzeugung, die Schuld läge einzig und allein bei der Airline. Diese künstliche überhöhte Aufregung, man selbst sei hier das große Opfer. Und genau diese Ansicht teile ich nicht, da hier durch eine ganz einfache Handlung (das Mitführen einer für die Einreise relevanten Unterlage bzw. deren Nachweises), die niemandem, aber wirklich niemandem weh getan hätte, das ganze "Drama" hätte vermieden werden können.

 

Bearbeitet von Faktencheck
Geschrieben

Nach meiner Ansicht ist hier der einzige relevante Punkt, ob die Airline berechtigt ist, einen Passagier vom Flug auszuschließen, nur weil er keinen ausgedruckten ESTA-Antrag vorweisen kann. Das „Warum“ ist hier völlig irrelevant!

Und das Gericht hat sich hier offensichtlich den Vorhaben der US-Behörden angeschlossen. Denn diese verlangen diesen Ausdruck ausdrücklich nicht!

Man könnte die Sache sogar noch umkehren.

Was geht es die Airline an, zu welchem Zweck man in die USA reist und wo man sich dort aufhalten will?

Die Airline kann das Vorhandensein eines gültigen ESTA elektronisch abfragen. Und mehr hat sie eigentlich auch nicht zu interessieren. 
Und auch hier hat das Gericht wohl diese Auffassung geteilt.

 

Wie und warum der Ausdruck nun ins Aufnahmegepäck gelangt ist, mag ein interessantes Diskussionsthema sein, ändert aber n8chts an der Rechtslage.

Geschrieben
Am 20.12.2025 um 23:34 schrieb Faktencheck:

 Diese künstliche überhöhte Aufregung, man selbst sei hier das große Opfer...

Kommt immer auf die Perspektive an 

Aus meiner Sicht war ich tatsächlich das Opfer. Und von künstlich überhöht würde ich angesichts des entstandenen Schadens (vertanene Urlaubszeit, Folgeschäden wie verlorenene Anschlussbuchungen, nerviger Rechtsstreit etc) nicht sprechen wollen.

Den Rechtsstreit habe ich übrigens durch Versäumnisurteil zu 100% gewonnen und nun auch durchgesetzt.

Schon gar nicht mal durfte mich die Airline vom Teilflug nach Dublin aussperren. Weil dort braucht's nun wirklich kein ESTA.

 

Auch im Smartphone Zeitalter erlaube ich mir, Reisedokumente immer noch ausgedruckt bei mir zu führen. Ich reise nur mit tatsächlich kleinem Handgepäck und sehe keine Notwendigkeit, ausgedruckte Unterlagen dort mitzuführen. 

Man könnte nun ja fragen warum ich die ESTA Bescheinigung nicht auf dem Smartphone hatte wie andere Reisedokumente auch. Das liegt einfach daran dass ich den Antrag auf dem PC zu Hause gestellt habe und die Esta Bescheinigung nie über mein Smartphone gelaufen ist.

 

Es kann im EU Europa heute doch nicht angehen, dass eine EU Fluggesellschaft in der EU Geschäfte macht und sich im Zweifelsfalle bei Forderungen einfach nur tot stellt und meint, mangels greifbarer Rechtsvertretung in Deutschland, Forderungen aussitzen zu können.

Hier sollte der EU Gesetzgeber tätig werden und den Verbraucherschutz stärken.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb snooper:

Schon gar nicht mal durfte mich die Airline vom Teilflug nach Dublin aussperren. Weil dort braucht's nun wirklich kein ESTA.

 

Da wäre ich mir nicht 100% sicher. Ich kann dir zwar nicht sagen, ob das juristisch 100% korrekt ist. Ich kann dir aber sagen, dass es gängige Praxis ist … und dass du im Falle unvollständiger Reisedokumente bei sehr vielen Airlines auch schon auf dem ersten Segment stehengelassen werden wirst - selbst wenn das einfach nur ein innereuropäischer Flug ist. Denn für die Airline zählt die Gesamtstrecke. In deinem Fall BER-LAX. Ob da jetzt ein Zwischenstopp in DUB, LHR oder MAD drin ist, ist erst mal für die Airline völlig unerheblich. In diesem Punkt würde ich fast eine Wette eingehen, dass dich auch eine Air France nicht nach CDG, eine KLM nicht nach AMS, eine SAS nicht nach CPH oder eine LHG/DE nicht nach FRA hätte fliegen lassen. Denn entweder die Dokumente für die gesamte Reise passen vor Antritt des ersten Segmentes für alle weiteren Segmente - oder es passiert das, was dir bei AerLingus in BER passiert ist. 

 

Was mich tatsächlich verwundert ist die Tatsache, dass man ein ESTA in Papierform sehen wollte. Denn unter dem Strich ist es völlig egal, was auf diesem Papier steht. Die allermeisten Airlines (da würde ich AerLingus jetzt mal mit rein zählen) überprüfen das ESTA automatisch im Hintergrund per elektronischer Abfrage. Und dann fällt die automatische Entscheidung auf Basis der Informationen aus den USA: “Ja” oder “Nein”. Wenn ein Ja kommt, dann hinterfragt das in der Regel eigentlich auch keiner mehr. Denn: Was passt, das passt. Eine automatisierte Dokumentenkontrolle ist die beste, zuverlässigste und aktuellste Datenquelle, die man überhaupt bekommen kann. Daher macht das mittlerweile auch quasi jede Airline.

 

Wenn wiederum ein “Nein” kommt, dann ist das erst mal ein Nein. Oft wird der Passagier dann tatsächlich nach einem Ausdruck des ESTAs gefragt. Zur Wahrheit gehört aber auch: Der Ausdruck wird daran nichts ändern. Selbst wenn auf dem Ausdruck ein “JA” steht, gilt das, was der Computer sagt. Das wird dir in der Regel niemand überschreiben, weil die IT so zuverlässig ist, dass sie in 99,9% der Fälle richtig liegt. Und keine Airline wird dieses Risiko bewusst auf sich nehmen, dafür möglicherweise einen INAD (also eine abgelehnte Einreise durch die USA samt Strafzahlung und Rückführungskosten) einzugehen. Oftmals ist der einzige Grund, warum du aufgefordert wirst das ESTA Formular zu zeigen die “Fehlersuche”. Dass man nachvollziehen kann, woran es scheitert, warum der Computer “Nein” sagt und wie du durch einen schnellen erneuten ESTA Antrag möglicherweise doch noch deinen Flug bekommen kannst. Bespiel für mit den berühmtesten Fehler: Im Reisepass eine Null mit einem “O” vertauscht. Da gleich mit die Anekdote für potenziell interessierte Mitleser: Der deutsche Reisepass hat allerhöchstens Nuller als Ziffern, aber niemals ein “O” als Buchstabe. Grade bei einer USA Einreise ist das schon das k.o. Das kann keiner korrigieren, da muss ein neues ESTA her. Wenn man sowas am Check-In schnell sieht und bis zum Abflug noch genügend Zeit ist, dann kann man solche Fehler eventuell noch korrigieren. Daher wird man manchmal auch nach dem Papier gefragt. In anderen Fällen war das ESTA beim Druck genehmigt und alles gut - aber im nach hinein wurde es aus unbekannten Gründen warum auch immer durch die Amerikaner wieder revidiert. Daher kenne ich es nur so, dass das Papier eigentlich keinen Wert hat, manchmal aber nützlich sein kann, da es mögliche Gründe für das Problem erklären kann. Wenn man also (insbesondere erneut am Gate nochmal) gefragt wird, hat das in der Regel einen triftigen Grund. Auch wenn er nicht immer erläutert wird. 

 

Unabhängig von dem ESTA Ausdruck musst du bei gefühlt allen Airlines zu jedem Zeitpunkt auf Nachfrage nachweisen können, dass du die nötigen Einreisedokumente vollständig bei dir hast - ansonsten kann dir quasi jede Airline die Beförderung verweigern. Völlig ob da ein Kleeblatt, ein Kranich, ein Condor, eine blaue Krone, eine Harfe, ein geflügeltes Pferd oder ein Wikingername auf dem Flugzeugrumpf steht. Über Freundlichkeit kann man natürlich immer streiten, da bin ich bei dir. In der Sache vermute ich allerdings sehr stark, dass (vorausgesetzt es gab wirklich ein Problem mit den Dokumenten - das kann uns heute vermutlich keiner mehr erklären) vermutlich jede andere Airline eine ähnliche Entscheidung wie Aer Lingus getroffen hätte. Besonders bei einem so kritischen Ziel (kritisch bezieht sich hier nicht auf das Land, sondern auf die Höhe der Strafzahlungen und des zu erwartenden Ärgers für die Airline durch die jeweiligen nationalen Behörden) wie den USA, oder auch UK und Kanada. Insbesondere bei Einreisefehlern in die USA kann die Airline so ein Fall auch mal 5.000$ an Strafe (bestenfalls, nach oben offen) pro Kopf kosten. Deshalb ist bei solchen Zielen der Umgang der Airlines tendenziell auch etwas härter und eine unsichere Entscheidung fällt im Zweifel auch eher mal auf „Nein“. Insbesondere, wenn das System „Nein“ sagt. Das nicht zur Verteidigung - ich kenne den Fall nicht und habe auch absolut keine Aktien daran - es sei nur zum allgemeinen Verständnis mal „erläutert“.

Bearbeitet von Avroliner100
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb snooper:

Kommt immer auf die Perspektive an 

Aus meiner Sicht war ich tatsächlich das Opfer. Und von künstlich überhöht würde ich angesichts des entstandenen Schadens (vertanene Urlaubszeit, Folgeschäden wie verlorenene Anschlussbuchungen, nerviger Rechtsstreit etc) nicht sprechen wollen.

Den Rechtsstreit habe ich übrigens durch Versäumnisurteil zu 100% gewonnen und nun auch durchgesetzt.

Schon gar nicht mal durfte mich die Airline vom Teilflug nach Dublin aussperren. Weil dort braucht's nun wirklich kein ESTA.

 

...

Du hast zwar den Rechtsstreit gewonnen - aber nicht unbedingt weil Du im Recht warst, sondern weil die Gegenseite entweder zu dämlich war oder die Sache als so aussichtslos betrachtet hat und deshalb nicht reagiert hat. Das bedeutet nicht, dass Du bei einem ordentlichen Verfahren zu 100% auch Recht bekommen hättest.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb snooper:

und sehe keine Notwendigkeit, ausgedruckte Unterlagen dort mitzuführen.

Dieser Teil deiner Äußerung sagt schon recht viel aus über dein Mindset. Naja, um eine Erfahrung reicher, solltest Du ja jetzt sein. Vielleicht. Hoffentlich. 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Avroliner100:

ch kann dir aber sagen, dass es gängige Praxis ist … und dass du im Falle unvollständiger Reisedokumente bei sehr vielen Airlines auch schon auf dem ersten Segment stehengelassen werden wirst - selbst wenn das einfach nur ein innereuropäischer Flug ist.

bei meinem letzten USA Flug habe ich die Bordkarte FRA-LIS schon online beim checkin bekommen und die LIS-USA erst nach Kontrolle in LIS

Geschrieben (bearbeitet)
Am 22.12.2025 um 12:28 schrieb Avroliner100:

Da wäre ich mir nicht 100% sicher. Ich kann dir zwar nicht sagen, ob das juristisch 100% korrekt ist. Ich kann dir aber sagen, dass es gängige Praxis ist

 

Habe gerade mal in die General Conditions of Carriage (for Passengers and Baggage) von Aer Lingus geschaut:

 

Zitat

13.2 TRAVEL DOCUMENTS

 

Prior to travel, you must present all exit, entry, health and other documents required by law, regulation, order, demand or other requirement of the countries concerned, and evidence of compliance with such other entry requirements as are imposed by the authorities of the countries concerned. If requested by us, you must:

  • permit us to take and retain copies thereof
  • permit us to deposit your passport or equivalent travel document with a member of

the crew of the aircraft for safe custody until the end of the flight.

We reserve the right to refuse carriage if you have not complied with these requirements, or

your travel documents do not appear to be in order.

 

Eine Nachfrage (Request) nach einem Nachweis (Evidence of Compliance) wurde gestellt und vom OP verweigert mangels Möglichkeit (die er hätte vermeiden können durch Mitführen der Bestätigung). Somit aus meiner Sicht ein Verstoß des OP gegen die im Vertrag (den er mit abgeschlossen hatte) definierten Bedingungen mit Eintritt der dort geschilderten Folge (Nichtbeförderung). Dass die Airline hier sicherlich geschickter hätte vorgehen können (bspw. durch das Ausladen des Gepäcks) ist eine andere Angelegenheit, sicherlich aber auch ein Grund, warum hier der Rechtsstreit endete wie er endete.

Bearbeitet von Faktencheck
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Faktencheck:

Eine Nachfrage (Request) nach einem Nachweis (Evidence of Compliance) wurde gestellt und vom OP verweigert mangels Möglichkeit (die er hätte vermeiden können durch Mitführen der Bestätigung).

Man haette auch die Bestaetigung einfach auf dem Smartphone zeigen koennen...9_9Uber "Check Individual Status" kann man jederzeit online darauf zugreifen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Faktencheck:

Eine Nachfrage (Request) nach einem Nachweis (Evidence of Compliance) wurde gestellt und vom OP verweigert mangels Möglichkeit (die er hätte vermeiden können durch Mitführen der Bestätigung).

Na ja, da ist jetzt aber Interpretationsspielraum größer als ein Scheunentor offen.

 

Zitat

Prior to travel, you must present all exit, entry, health and other documents required by law, regulation, order, demand or other requirement of the countries concerned, and evidence of compliance with such other entry requirements as are imposed by the authorities of the countries concerned

Die USA verlangen aber kein Dokument für die ESTA. Insofern gibt es keine gesetzliche Pflicht, ein solches Dokument mitzuführen und dem Wortlaut des Textes nach müsste der OP es also folgerichtig auch nicht vorlegen müssen.

 

Der OP hat aber das Dokument laut eigener Aussage am Check-In vorgelegt, es wurde also präsentiert. Selbst wenn man, warum auch immer, von einer Vorlagepflicht ausgeht, wurde diese also erfüllt. Nur die erneute Vorlage scheiterte.

 

Zitat

If requested by us, you must:

 

permit us to take and retain copies thereof

permit us to deposit your passport or equivalent travel document with a member of...

Der Text spricht nirgends von einem Request für Evidence of compliance. Das hast du dir selber zusammengeschustert. Der Text spricht davon, dass man Evidence of compliance vorlegen muss, und auf Verlangen gestatten muss, dass Air Lingus eine Kopie davon anfertigen darf. Der Request bezieht sich dabei auf die Kopie.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb abdul099:

Der Text spricht davon, dass man Evidence of compliance vorlegen muss, und auf Verlangen gestatten muss


Aber genau das ist doch ein Request?

vor 8 Minuten schrieb abdul099:

Die USA verlangen aber kein Dokument für die ESTA.

Aber die Airline verlangt in ihren Bedingungen einen Nachweis, der auf Verlangen vorgelegt werden muss.

Geschrieben

OK, "Evidence of compliance" in dem Satz hab ich bisher tatsächlich inkorrekt interpretiert. Ich hab darauf abgezielt, dass es in dem Fall keinen formellen Request zur Vorlage gibt. Aber natürlich gibt es nach wie vor die "other requirement", dass man eine ESTA beantragt hat, für die man den Beweis erbringen muss.

 

Und eigentlich verlangen sie, dass erforderliche Nachweise proaktiv vorgelegt werden. Obwohl das in der Praxis wohl eher weniger so gehandhabt werden dürfte. Der betreffende Absatz sagt nichts davon, dass die Dokumente nur "on request" vorgelegt werden müssen.

(Request heist für mich, dass jemand sagt "jetzt lege bitte mal Papier auf den Tresen" und nicht, dass ich es immer machen muss. Auf Deutsch würde man wohl "auf Verlangen" in einer Verordnung lesen.)

Aber der folgende Absatz sagt, dass "if requested by us, you must permit...". Man darf also nicht verweigern, dass die von welchem Dokument auch immer eine Kopie anfertigen. (Nebenquest: Inwiefern ist das mit der GDPR konform?).

 

Schlussendlich bleibt aber trotzdem, dass der OP den Nachweis erbracht hat und die Airline den selben Nachweis erneut sehen wollte. Und da kann man sich dann streiten, ob der Text jetzt verlangt, dass einmal ausreichend ist, oder ob man bis zum Lebensende jederzeit erneut vorlegen können muss - oder jede Schattierung dazwischen.

Im vorliegenden Fall wurde der Streit dann halt vor Gericht ausgetragen, und das Gericht sah es wohl auch so, dass die Forderung nach erneuter Vorlage kein hinreichender Grund zur Beförderungsverweigerung war.

 

Und nur zur Sicherheit: Ich selbst drucke mir grundsätzlich ne ESTA-Bestätigung aus und bin selbst der Meinung, dass man es nicht darauf anlegen muss, stehen gelassen zu werden.

Trotzdem halte ich das Vorgehen von der Airline in diesem Fall nicht für eindeutig gerechtfertigt. Hätte der OP den Reisepass im Terminal verloren, wäre das anders. Aber ein ESTA-Ausdruck, der bereits kontrolliert wurde und von Seiten der USA in elektronischer Form ausreichend ist, stellt halt ne andere Kategorie dar.

Ich verstehe auch, warum die Airlines ihr Risiko minimieren wollen. Aber in dem Fall war das wohl trotzdem etwas ubers Ziel hinaus geschossen.

Klar ist aber auch, hätte der OP sich anders verhalten, wäre es für jeden Beteiligten besser gewesen.

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