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Dauair - Was ist da los?


EDLP

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Bin gerade in BCN angekommen und lese die für mich absehbare Nachricht von D5. War gestern mit Snappy auf dem (für mich) STR-POZ-STR Trip. Hatte es auch mit Snappy über die Zukunft von Dauair. Und Snappy: Da hatten wir recht mit Deadline: heute!

Ich bin wirklich froh, wieder zurückgekommen sein, das war meine größte Sorge. Aber trotz allem war es ein sehr schöner trip! Metroliner ist wirklich ein Erlebnis! Und ich saß auch mal auf 2A. Der erste gang in Posen war der zur Apotheke um eine Kopfschmerztablette zu kaufen.

 

@Snappy: Warst du nicht am wunderschönen "Marktplatz"? Ich fand es dort herrlich. Wenn ich wieder zuhause bin, kann ich evtl. auch noch ein paar Bilder hinzufügen.

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@Snappy: Warst du nicht am wunderschönen "Marktplatz"? Ich fand es dort herrlich. Wenn ich wieder zuhause bin, kann ich evtl. auch noch ein paar Bilder hinzufügen.

 

Muss wohl auf die Fotos warten, da ich mir derzeit nichts drunter vorstellen kann. Aber eine Art Markt hab ich da schon gesehen.

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Der "Marktplatz" ist eigentlich DER zentrale "Bilderbuchplatz" im Herzen der Altstadt. Dort ist auch dieses venetianisch anmutende Rathaus. Daran kommt man bei einem Posenbesuch eigentlich automatisch vorbei. Schade, dass ich Posen nun doch nicht noch einmal diesen Monat sehen werde.

 

 

Hier ist übrigens das "Offizielle" samt vorläufigem Insolvenzverwalter für alle, die noch Forderungen gegenüber Dauair haben:

 

 

Amtsgericht Lübeck, 53a IN 238/06

 

Beschluss

 

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

 

DAUair AG (Registergericht: Lübeck HRB 5709), Seelandstraße 1a, D 23569 Lübeck,

vertreten durch den Vorstand Herrn Hans-Jörg Dau,

vertreten durch den Vorstand Herrn André Hlava

 

ist heute, am 17. August 2006, 10.00 Uhr, Folgendes angeordnet worden (§§ 21, 22 Abs. 2 InsO):

 

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Karsten Tötter , Speersort 4 - 6, 20095 Hamburg bestellt.

 

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

 

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

 

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden hiervon nicht berührt.

 

Lübeck, 17. August 2006

Amtsgericht Lübeck, Abt. 53

Quelle: klick

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Ich hatte leider nicht so viel Glück, wie ihr Anderen. Hatte für gestern morgen, 08:40 einen Flug von München nach Rostock gebucht und am gleichen Tag um 15:40 wieder von Rostock nach München zurück. Am Flughafen angekommen, erstmal kleiner Schock, Dau Air annuliert. Ich habe zwar irgendwie schon damit gerechnet, dass da was nicht hinhauen könnte, aber da es keine weiteren Meldungen gab, im Flugplan der Flug als Geplant stand und auch der Gerichtsbeschluss noch nicht raus war, hatte ich schon gehofft, noch mit Dau zu fliegen. Wie auch immer, hin zum Agent, in München macht das Lufthansa, und gefragt was los ist. Dort wurde erstmal viel telefoniert, Dau Air ist pleite war allen sehr schnell klar, aber wie gehts weiter ? Mit mir ca. 10 weitere Passagiere, die ebenfalls nach Rostock wollten. Ins Amadeus geschaut, OLT hatte eigentlich für die gleichen Zeiten koordiniert. LH hat bei OLT angerufen aber sie werden heute nicht für Dau Air fliegen, egal was ist, der Flug findet nicht statt. Man hat versucht, die Fluggäste zu beruhigen, sie sollen sich an Dau Air wenden, dort bekommen sie ihr Geld zurück. Zwei Passagiere haben trotz des hohen Preises wegen wichtigen Terminen auf Hamburg umgebucht und sind mit dem Auto weiter nach Rostock.

 

Ich wollte abwarten, schließlich wär der Flug nur Just 4 Fun gewesen. Bis 12 Uhr ging bei Dau Air niemand ans Telefon, die Homepage werdet ihr wohl alle selbst gesehen haben. Ab 12 Uhr ca. lief bei Dau Air nur noch das Band, auf allen 3 Nummern. Die Fluggäste würden im Laufe des Tages weitere Informationen erhalten... Da ich den Tag mit Fotografieren am Flughafen verbrachte, sah ich, wie am Abend für Dau Air dann doch eine Saab 2000 von OLT rein kam, also muss da noch was gehen. Heute, ein Tag danach, das gleiche Band, keine Information, keine E-Mail. Aufgegeben habe ich nicht und bin in der Früh nochmal zum Flughafen, da ich gesehen habe, dass OLT heute die DauAir Flüge übernimmt. Dort hat sogar der Check Inn mit dem Ticket von gestern funktioniert, es waren nur 18 Passagiere auf der S2000 sodass noch genug Platz war. Allerdings kam das, womit ich gerechnet hatte. OLT setzt für den Rückflug einen Metroliner mit nur 18 Plätzen ein - ausgebucht. Nochmal mit OLT telefoniert, der Flug ist definitiv ausgebucht, ein anderes Flugzeug können sie nicht einsetzen, der Metroliner ist das einzig freie. Also Check Inn wieder rückgängig gemacht da ich sonst mind. bis Sonntag in Rostock hätte bleiben müssen. Heute Abend wäre noch ein Charter von Sky Airlines von Rostock nach München geflogen, eventuell hätte ich probiert, dort mit zu kommen, aber nachdem der Hinflug nur mit Saab 2000 und nicht Saab 340 oder Metroliner war, habe ich es dann aufgegeben.

 

OLT kann nichts machen, von Dau Air wird man als Kunde vollkommen im Stich gelassen. Die Airline ist insolvent und da ist klar, dass da nichts mehr passiert. Ich will mich nicht großartig beschweren, schließlich habe ich für mein Ticket nicht viel bezahlt. Aber ich habe mit Leuten gesprochen, die das gleiche Problem wie ich hatten, und für ihr Ticket mehr als 300Euro hingelegt haben... Ich werde weiterhin versuchen, vielleicht doch noch jemanden bei Dau Air oder sonst wo zu erreichen, auch wenn ich nicht damit rechne. Vielleicht kann ich wenigstens mein Geld zurück holen.

 

Grüße

Max

 

www.Munich-Aviation.de

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richtig jeden Samstag ab 12 Uhr an 13.§0 und zurück 14:00 bis 15:30. dauairgäste gebucht ab Dortmund werden mit dem Bus nach FMO gefahren. Dort fliegt ne ATR 42-300. Also genug Kapazität um beide Dauairflüge mit einem zu ersetzen. Gut für die Pauschaltouristen.

 

Finds echt Schade das es eine Absciherung wie bei pauschalreisen nicht für normale Flugtickets gibt die man sleber bucht. Warum eigentlich nicht?

 

Würde das so viel ausmachen das in einen Ticketpreis einzuberechnen?

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@Antonov26: Ich habe gestern zum Glück noch vor meiner Fahrt zum Flughafen gesehen, dass alle Dauair-Flüge annulliert waren und sie den Flugbetrieb eingestellt haben.

Habe daraufhin versucht, jemanden von Dauair am Flughafen zu erreichen, aber erfolglos. Bei der Flugauskunft des Münchner Flughafens meinte man schliesslich, dass am gestrigen Tag keine andere Gesellschaft die Flüge ersatzweise durchführen würde. Damit war für mich die Sache gegessen.

An Dauair habe ich dann gestern noch an die im Internet angegebene Adresse einen Brief mit der Bitte um Rückerstattung des Flugpreises geschrieben, denke aber nicht, dass dies allzu grossen Erfolg versprechen wird...

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Weiß jemand, ob es Ersatz für dei memmingen Flüge geben soll? Die kürzlichen Preisaktionen deuten ja eher auf eine schlechte Buchungslage hin, was für eine Streichung der Flüge sprechen würde. Dabei wollte der Allgäu-Airport doch so gern den ersten regelmäßigen Verkehr präsentieren...

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Ich werde weiterhin versuchen, vielleicht doch noch jemanden bei Dau Air oder sonst wo zu erreichen, auch wenn ich nicht damit rechne. Vielleicht kann ich wenigstens mein Geld zurück holen.

Natürlich kannst Du weiter versuchen, jemand bei Dauair zu erreichen. Aber selbst das wird schwierig werden. Da arbeitet natürlich keiner mehr. Wozu auch? Es sei denn der vorl. Insolvenzverwalter braucht die Leute noch für irgendwelche Dinge. Aber sie bezahlten, damit sie ans Telefon gehen, wird er sicher nicht.

 

Ich weiß auch nicht so recht, was Du erreichen willst. Hast Du Dich schon mal ansatzweise mit Insolvenzrecht beschäftigt? Dann wüsstest Du, dass jetzt der vorl. Insolvenzverwalter das Sagen hat. Insbesondere darf seit Eröffnung des vorl. Insolvenzverfahrens (gestern, 10 Uhr) kein Cent überwiesen werden, ohne dass er es in Auftrag gegeben hat. Und selbst der Insolvenzverwalter dürfte Dir Dein Geld nicht zurückerstatten, da natürlich viel weniger Geld da sein wird als Forderungen vorhanden sind. Seine Aufgabe ist es, alle irgendwo noch offen stehenden Gelder einzusammeln und diese dann (abzüglich seines nicht ganz niedrigen Salärs) an die Gläubiger zu verteilen. Bestimmte Gläubiger werden vorrangig bedient und der Rest mit einer bestimmten Quote an die übrigen verteilt. Wenn dafür überhaupt noch Geld übrig ist, liegen diese Quoten in Insolvenzverfahren häufig im Bereich von 1-2%, da heißt Du bekommst nach langer Zeit dann 1-2% des Betrages, den Du beim Insolvenzverwalter angemeldet hast und der von ihm angenommen wurde. Wenn Du 58 EUR zu bekommen hast, kannst Du Dir selbst ausrechnen, was Du dann letztlich erhältst.

 

Das einzige, was Du versuchen kannst, was sinnvoll erscheint, ist bei der Kreditkartengesellschaft den Betrag zu reklamieren.

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An Dauair habe ich dann gestern noch an die im Internet angegebene Adresse einen Brief mit der Bitte um Rückerstattung des Flugpreises geschrieben, denke aber nicht, dass dies allzu grossen Erfolg versprechen wird...

Wie gesagt: Das dürfen sie seit gestern 10 Uhr gar nicht mehr, selbst wenn Du noch so nett fragst und sie es wollten.

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Das mit der Kreditkartenrückbuchung wird auch nicht funktionieren. Evtl. würde man das Geld sogar bekommen, jedoch hätter der Insolvenzverwalter dann einen Anspruch auf das zurückgebuchte Geld und würde diesen auch ausüben. Es gibt momentan keinen Weg das Geld zu bekommen, einzige Chance ist das Insolvenzverfahren, jedoch lediglich mit den geringen Aussichten wie in vorherigen Aussagen beschrieben.

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EAE übernimmt die HDF-Flüge nicht komplett. Die ATR ist erst mal nur für den 19.08. gechartert. Im Gegensatz zur Aussage der dauair handelt es sich bei den HDF-Flügen auch nicht um einen Charter, sondern um reguläre Linie. Es hatten lediglich Hoteliers auf der Insel eine Mindestauslastung garantiert.

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Das mit der Kreditkartenrückbuchung wird auch nicht funktionieren. Evtl. würde man das Geld sogar bekommen, jedoch hätter der Insolvenzverwalter dann einen Anspruch auf das zurückgebuchte Geld und würde diesen auch ausüben.

Grundsätzlich könntest Du damit recht haben. Andererseits hat man so zumindest eine gewisse Chance. Bei der V BIRD-Pleite habe ich damals meine noch offenen Buchungen (per ELV bezahlt, innerhalb 6-Wochen-Frist) zurückgeholt und nie wieder etwas gehört. Von Leuten, die per KK bezahlt haben, wurde ähnliches berichtet (Geld recht anstandslos von Visa & Co. zurückerhalten). Und ob der Zahlungsanspruch besteht, obwohl die Gegenleistung nicht erbracht wird, ist zumindest fraglich. Dagegen kann man schon einiges vorbringen. Wasserdicht wäre es natürlich, die Forderung auf Erstattung beim Insolvenzverwalter anzumelden. Nur dann ist man eben wieder mit in der Quote drin.

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Das mit der Kreditkartenrückbuchung wird auch nicht funktionieren. Evtl. würde man das Geld sogar bekommen, jedoch hätter der Insolvenzverwalter dann einen Anspruch auf das zurückgebuchte Geld und würde diesen auch ausüben. Es gibt momentan keinen Weg das Geld zu bekommen, einzige Chance ist das Insolvenzverfahren, jedoch lediglich mit den geringen Aussichten wie in vorherigen Aussagen beschrieben.

 

Bist du dir da so sicher?

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Ja, sehr sicher. Das wäre sogar dann so, wenn Dauair in den letzten Tagen vor der Pleite das Geld noch zurücküberwiesen hätte...was natürlich nicht passiert wäre, ist jetzt hier nur ein Beispiel. Grundsätzlich geht es darum, dass Forderungen die von einem Unternehmen kurz vor der Insolvenz an den Gläubiger gezahlt wurden vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können. Und unter diesen Pinkt würde auch die Kreditkartenrückbelastung fallen.

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Wie ich ja schon angedeutet habe, glaube ich ja selbst nicht daran, mein Geld wiederzusehen... Aber versuchen sollte man dennoch alles.

Habe soeben auch mit meiner Bank telefoniert und zwecks Reklamation gefragt. Grundsätzlich ist es natürlich kein Problem, aber unter diesem Sachverhalt mit der Insolvenz könnte es natürlich schwieriger werden. Aber wie auch die Dame meinte, solle man nichts unversucht lassen...

 

In diesem Sinne

Gruss und allen ein schönes Wochenende...

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Am Wenigsten will ich von DauAir mein Geld wieder haben, von der Airline selber würde ich sowieso nichts bekommen, höchsten vom Kreditkartenunternehmen.

 

Ich will eigentlich nur erreichen, auf einem OLT Flug nach Rostock mitgenommen zu werden, wenn ich das schaffe, ist es mir ziemlich egal, was mit dem Geld meines bezahlten Tickets passiert. Ich weiß auch, dass es durch die Insolvenz recht aussichtslos ist, bei DauAir auch nur irgendjemanden noch zu erreichen, aber versuchen wollte ich es trotzdem nochmal.

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aber unter diesem Sachverhalt mit der Insolvenz könnte es natürlich schwieriger werden.

Interessanterweise hieß es damals von Leuten im Zusammenhang mit der V BIRD-Pleite sogar, dass Visa & Co. gerade durch den Sachverhalt der Insolvenz keine Probleme gemacht hatten, das Geld zurückzubuchen.

 

Aber wie auch die Dame meinte, solle man nichts unversucht lassen...

Eben. Den Versuch ist es wert, vor allem wenn die Buchung und damit die Belastung der KK erst vor wenigen Tagen erfolgt war.

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Ich weiß auch, dass es durch die Insolvenz recht aussichtslos ist, bei DauAir auch nur irgendjemanden noch zu erreichen, aber versuchen wollte ich es trotzdem nochmal.

Mit welchem Ziel denn? Ich habe das immernoch nicht verstanden. Du wirst doch nicht einfach nur nochmal jemand von Dauair am Telefon gehabt haben wollen?! ;-)

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Klar, einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Aber man sollte sich dann eben nicht wundern wenn man in der Folge Post vom entsprechenden Insolvenzverwalter erhält und zur Rückzahlung aufgefordert wird...natürlich zuzüglich aller Kosten die durch die Rückbuchung verursacht werden.

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Ja, sehr sicher. Das wäre sogar dann so, wenn Dauair in den letzten Tagen vor der Pleite das Geld noch zurücküberwiesen hätte...was natürlich nicht passiert wäre, ist jetzt hier nur ein Beispiel. Grundsätzlich geht es darum, dass Forderungen die von einem Unternehmen kurz vor der Insolvenz an den Gläubiger gezahlt wurden vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können. Und unter diesen Pinkt würde auch die Kreditkartenrückbelastung fallen.

Das stimmt so alles. Nur ist eben die Frage, ob die Zahlungpflicht besteht, obwohl keine Leistung erbracht wird. In dem Fall hat man die Zahlung ja quasi noch nicht an Dauair direkt geleistet, sondern an einen "Treuhänder" (nämlich die Kreditkartengesellschaft). Dauair bekommt die Kreditkartenzahlungen - je nach Akzeptanvertrag, den sie geschlossen haben -, erst einige Wochen nach Belastung gutgeschrieben. Wird der Vertrag nicht erfüllt und damit hinfällig, kann man den laufenden Zahlungsfluss stoppen.

 

Wie gesagt: Wenn man sich das Geld erstmal zurückholt, kann einem höchstens passieren, dass man vielleicht einen netten Brief vom Insolvenzverwalter erhält. Dann kann man immernoch überlegen, was man unternimmt oder ob man das Geld freiwillig wieder hergibt.

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Entscheidend ist, ob die Leistung des Passagiers schon in dass Vermögen von Dauair übergegangen ist. Wenn das Geld von der CC-Firma noch nicht an Dauair ausgekehrt worden ist, sieht es grundsätzlich nicht schlecht aus.

 

Maßgeblich ist übrigens § 103 II S. 1 InsO:

 

§ 103 InsO

 

(1) Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und die Erfüllung vom anderen Teil verlangen.

 

(2) Lehnt der Verwalter die Erfüllung ab, so kann der andere Teil eine Forderung wegen der Nichterfüllung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen. Fordert der andere Teil den Verwalter zur Ausübung seines Wahlrechts auf, so hat der Verwalter unverzüglich zu erklären, ob er die Erfüllung verlangen will. Unterläßt er dies, so kann er auf der Erfüllung nicht bestehen.

 

 

(Zur Klarstellung: Abs. 2 unterstellt, dass die Gegenleistung bereits ins Vermögen des Insolvenzschuldners gelangt ist.)

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