Michelle82 Geschrieben 9. Oktober 2007 Melden Geschrieben 9. Oktober 2007 Naja, abfinden will ich mich ehrlich gesagt nicht damit. Hab ein paar Seiten zuvor die Faxnummer vom Refunds Department in Irland gefunden. Da werde ich mich Morgen mal hinsetzen und in Ruhe ein Fax in englischer Sprache verfassen. Denen steig ich aufs Dach. Das darf ja wohl nicht wahr sein! Ich bin in sowas abartig hartnäckig, ich krieg mein Geld. Außerdem habe ich den Vorteil, dass ich bei nem Rechtsanwalt arbeite *gg*
jaydee Geschrieben 9. Oktober 2007 Melden Geschrieben 9. Oktober 2007 Ich bin auch abartig hartnäckig, schon mehrfach erfolgreich bewiesen gegen die Bahn, 1und1 und Co (welche Verfahren bis zu einem Jahr dauerten). Aber bei ner Steuerrückerstattung und ner Umbuchung die mir laut EU-Recht absolut zustand, da war ich machtlos. Glaub mir, die können zwei Dinge verdammt gut, das eine ist billige Flugpreise unters Volk werfen, das andere ist sich rechtlich abzusichern.. no way.
steevee Geschrieben 9. Oktober 2007 Melden Geschrieben 9. Oktober 2007 Habe gerade das gleiche Problem mit der Rückforderung von Steuern wegen no-show. Ryanair fordert diese zu unrecht von mir zurück. Allerdings war es in meinem Fall etwas anders. Ich habe nämlich die Lastschrift für meinen nicht angetretenen Flug nachträglich bei der Bank zurückbuchen lassen. In den AGB konnte ich dazu nichts finden wie sich Ryanair in so einem Fall verhält. Also habe ich`s drauf ankommen lassen. Und siehe da, daraufhin haben sie meine Buchung ohne weiteren Kommentar storniert. Allerdings kam jetzt per Brief eine Mahnung von einem deutschen Inkassobüro, es werden der gesamte Flugpreis (zzgl. Mahngebühren, ist nicht allzu viel) zurückgefordert. Heute war ich damit bei der Verbraucherzentrale. Der reine Flugpreis (nur ca. 5 EUR) in der Forderung ist wohl gerechtfertigt (auch die Mahngebühren?). Damit habe ich schon gerechnet. Allerdings ist die Gesamtforderung inklusive der Steuern NICHT berechtigt. Damit werde mich auch nicht abfinden.
Michelle82 Geschrieben 10. Oktober 2007 Melden Geschrieben 10. Oktober 2007 So, ich habe jetzt ein recht deutliches Fax auf englisch verfasst, was ich Morgen nach Dublin senden werde. Ich sehe nicht ein da kampflos aufzugeben. Mal schauen, was dabei rauskommt.
4U406 Geschrieben 10. Oktober 2007 Melden Geschrieben 10. Oktober 2007 @Steeve Keine Sorge, dir passiert nix. Überweise Ryanair den reinen Flugpreis und sie werden nicht klagen. Wogegen denn? Dagegen das sie betrügen?
steevee Geschrieben 10. Oktober 2007 Melden Geschrieben 10. Oktober 2007 So werde ich es auch machen. Mit entsprechendem Hinweis an das Inkassobüro, an das jetzt gezahlt werden soll.
4U406 Geschrieben 10. Oktober 2007 Melden Geschrieben 10. Oktober 2007 Sie werden noch mit einem Prozess drohen, Anrufen und Schreiben, aber niemals klagen, verlasse dich drauf. Evtl wird aber deine Kto-Nr. für Neubuchungen gesperrt. War bei mir aber nicht der Fall. Habe FR ja damals auch die 0,06 Euro für 3 Personen No Show überwiesen.
steevee Geschrieben 10. Oktober 2007 Melden Geschrieben 10. Oktober 2007 Meine Kontonummer haben sie nicht gesperrt. Am Vorabend, bevor der besagte Brief bei mir ankam, habe ich noch einmal bei der 1cent Aktion zugeschlagen. Damit gibt es dann wenigstens keine Probleme mehr mit den Steuern. ;)
conrad Geschrieben 15. Oktober 2007 Melden Geschrieben 15. Oktober 2007 Endlich klagt ein weiterer gegen die Nichtbeförderung bei FR: http://www.pro-niederrhein.net/source/2007...7_10_12_01.jpeg
steevee Geschrieben 15. Oktober 2007 Melden Geschrieben 15. Oktober 2007 Ich wünsche den Klägern viel Glück und dem Richter gute Besserung. Achtung wilde, böse Spekulation: Hoffentlich ist das nur ein Zufall dass der Richter plötzlich erkrankt ist.
4U406 Geschrieben 15. Oktober 2007 Melden Geschrieben 15. Oktober 2007 das wird spannend, weil dieses urteil ja wohl alle Airlines betreffen würde. Auch AB zahlt ja nicht....
telefoni Geschrieben 15. Oktober 2007 Melden Geschrieben 15. Oktober 2007 Interessant ist doch, dass hier eine Legitimation für eine Klage beim Amtsgericht des Abflughafens möglich ist. Für die Erstattung von Steuern und Gebühren muss man jetzt nur noch argumentieren, dass der Ort der Erfüllung der Abflughafen (Weeze, Hahn u.s.w.) ist bzw. gewesen wäre. Das Verstecken hinter dem irischen Justizberg könnte damit für Ryanair schwieriger werden. Gruß telefoni
touchdown99 Geschrieben 15. Oktober 2007 Autor Melden Geschrieben 15. Oktober 2007 Das war schon immer so. Es gab auch schon erfolgreiche Klagen gegen Ryanair beim Amtsgericht Simmern oder gegen Easyjet beim Amtsgericht Dortmund.
lukifly Geschrieben 16. Oktober 2007 Melden Geschrieben 16. Oktober 2007 Na DA hätte ich ja lieber nen Gutschein für die Strecke genommen bei den 1ct Flügen... Laut Hahn Infos bekommt man aber nur ein 0,10€ Gutschein für die betroffene Strecke... Hallo. Auch bei mir wurde ein 1ct-Flug nach Riga gestrichen. Wenn ich diesen Reisegutschein haben möchte, bekomme ich tatsächlich nur 0,01€ vom Flugpreis an meinem Wunschdatum abgezogen?
mith Geschrieben 18. Oktober 2007 Melden Geschrieben 18. Oktober 2007 wie ist es eigentlich mit Umlauten im Namen? Soll man bei der Buchung aus ü ein ue machen oder nur ein u?
Charliebravo Geschrieben 18. Oktober 2007 Melden Geschrieben 18. Oktober 2007 immer "ue"! Schau mal auf Deinen Kreditkarte oder auch auf den Ausweis.
mith Geschrieben 18. Oktober 2007 Melden Geschrieben 18. Oktober 2007 ;) Ich habe keinen Umlaut, es geht nur um Bekannte für die ich buche. Steht das auch mit "ue" auf türkischem Pass? also Guel bei einem Herrn Gül?
conrad Geschrieben 18. Oktober 2007 Melden Geschrieben 18. Oktober 2007 ja, dass ist so. Entscheidend ist, was im Pass unten auf der IDD-Zeile steht.
frisie Geschrieben 21. Oktober 2007 Melden Geschrieben 21. Oktober 2007 Mein Flug bei Ryanair war am 4.10. von Sevilla nach Düsseldorf Weeze um 21 Uhr. Als ich am Flughafen ankam wurde mir jedoch mitgeteilt, dass der Flug um 5 Stunden vorverlegt worden sei und ich meinen Flug leider verpasst hätte, eine Benachrichtigungs-eMail hatte ich am 28.9. um 18.27 Uhr erhalten (diese hatte ich nur leider vorher nicht gelesen). Habe ich Anspruch auf Schadensersatz? Vielen Dank
Jonas1982 Geschrieben 21. Oktober 2007 Melden Geschrieben 21. Oktober 2007 Na wenn Ryanair dich rechtzeitig benachrichtigt und du die Email nicht liest würde ich sagen selber schuld. Ansprüche hast du daher wohl nicht.
Ich86 Geschrieben 21. Oktober 2007 Melden Geschrieben 21. Oktober 2007 Aber gibt es da nicht so eine 2 Wochenfrist?
seb Geschrieben 21. Oktober 2007 Melden Geschrieben 21. Oktober 2007 Na wenn Ryanair dich rechtzeitig benachrichtigt und du die Email nicht liest würde ich sagen selber schuld. Ansprüche hast du daher wohl nicht. Naja, kann man erwarten, dass man im Urlaub immer seine eMails liest? Wozu gibt man denn extra eine Handynummer an, unter der man im Urlaub erreichbar ist?
germandings Geschrieben 21. Oktober 2007 Melden Geschrieben 21. Oktober 2007 Naja, kann man erwarten, dass man im Urlaub immer seine eMails liest? Wozu gibt man denn extra eine Handynummer an, unter der man im Urlaub erreichbar ist? Auf deiner FR-Reisebestätigung wirst Du finden, daß FR Dich über eventuelle Änderungen per Mail informieren wird. Zudem steht dort, daß man in dem Fall, daß keine gültige - dazu gehört im Grund genommen auch eine durch Dich nicht erreichbare - eMail-Adresse angegeben wird, 24-72 Stunden vor Abflug die Buchung online oder telefonisch überprüfen soll. Sieht somit schlecht aus.
frisie Geschrieben 21. Oktober 2007 Melden Geschrieben 21. Oktober 2007 ich dachte es gäbe eine bestimmte Frist nach der die Fluggesellschaft keine Änderungen mehr vornehmen darf (bzw. in dem Fall hat man dann ein Recht auf Entschädigung). Weiß jemand darüber mehr oder vielleicht sogar eine Quelle?
touchdown99 Geschrieben 21. Oktober 2007 Autor Melden Geschrieben 21. Oktober 2007 http://www.airliners.de/forum/viewtopic.php?t=34448
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.