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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Airlines ohne eigenen Thread


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Die Antwort ist recht einfach: war das Wetter im Spiel, bekommt man keine Ausgleichszahlung, nur eine Erstattung von Kosten für anderweitige Beförderung. Will man Geld, muss man lesen. EU VO 261/04 ist in der aktuell gültigen Fassung und auf Deutsch sofort ergooglebar. Wenn es CGN-AGP war, war unwahrscheinlich das Wetter im Siel, die Maschine kommt aus AGP. Frage im cgn-community.de an, vllt hilft Dir dort ein Insider, den Grund herauszufinden.

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Vielen Dank, Andy!

Pardon my ignorance, aber mir war nicht bewusst, dass diese Verordung von 2004 immer noch Gültigkeit hat !

Aber ich habe das mit den 5 Stunden doch nicht geträumt! Ich meine, das irgendwann im Sommer gelesen zu haben.

War das evtl. nur ein Vorschlag irgendeines Airline-Sprechers ?

 

Nach dieser Quelle

http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte

die zwar nicht offiziell und mit einiger Vorsicht zu geniessen ist, aber viele Urteile neueren Datums einschliesst,

hätte ich zumindest mal die Richtlinien auf meiner Seite. Jedoch konnte ich nichts eindeutiges zu meiner zweiten Frage finden.

Wenn aber der Grenzwert bei 3 Std und nicht 5 liegt, dann liegt diese Verspätung ja auch bei meiner Eigenbuchung vor.

 

Und eine konkrete Schiedstelle an die man sich wenden kann, gibt es also trotz frommer neuer Gesetze bisher noch nicht !?

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Zu 2: Lies doch mal das Original! Ist zum Glück bei dieser VO für Jedermann verständlich. Der gebuchte Flug war annuliert, die Airline hat Dir gar kein Angebot gemacht. Dann ist es egal ob Du nach 4,5 oder 5 Stunden in AGP gelandet bist. Es greifen also Art. 5, 7 und 8.

 

Ansonsten verweise ich auf dieses Konkurrenzforum:

http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust


Und eine konkrete Schiedstelle an die man sich wenden kann, gibt es also trotz frommer neuer Gesetze bisher noch nicht !?

 

Doch, es gibt 3 private, die für ca 25% die Sache regeln.

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Doch, es gibt 3 private, die für ca 25% die Sache regeln.

Das sind aber doch keine Schiedstellen !

 

Ich meinte das hier (aus dem Link in meinem vorigen Beitrag):

 

Am 21. März 2013 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr verabschiedet, mit welchem in Deutschland ein Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten zwischen Fluggästen und Luftverkehrsunternehmen eingeführt wird (durch Änderung, bzw. Ergänzung der §§ 57 ff. des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)).

Die Luftverkehrsunternehmen (Airlines) sollen verpflichtet werden, eine Schlichtungsstelle einzurichten oder sich einer solchen anzuschließen (§ 57 LuftVG n.F.). Nach dem Gesetz steht es den Airlines frei, eine privatrechtlich organisierte Einrichtung als Schlichtungsstelle zu wählen.[13] Andernfalls werden sie einer behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz (BfJ) unterworfen (§ 57a LuftVG n.F.).

 

......

 

Die neuen Regelungen gelten verbindlich ab 1. November 2013.

 

Danke für den aktuellen Hinweis. In jenem Forum hatte ich früher schon mal gelesen, aber der erste Beitrag (den meintest Du doch, oder?) in Deinem Link scheint ja sehr viele Infos zu bieten.

 

Ansonsten bitte ich um Nachsicht, dass ich hier nicht sicher bin bzw. war.

Ich habe zwar schon zweimal 400€ nach laaaanger Zeit erhalten, obwohl die jeweilige Airline sich keiner Schuld bewusst war und alles "aussergewöhnlich" und nicht zu verhindern gewesen sein sollte, aber ich hatte bisher (zum Glück !) noch nie eine Situation á la "nee, jetzt haben wir keine Lust mehr, unseren Teil des Vertrags zu erfüllen, und jetzt sieh mal alleine zu, wo Du bleibst" !

Wenn ich RyanAir-Feeling gewollt hätte, dann hätte ich RyanAir gebucht.

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Wie Du selber geschrieben hast, war es eben kein bei der Airline fest angestelltes Personal, sondern nur für die Abfertigung des Fluges angeheuertes Personal.

In den 99% der Fällen, wo alles glatt geht, kommt man damit ganz gut klar.

Bei dem 1% an Fehlleistungen, bekommt man dann aber halt Probleme.

Es war ja nun nicht so, dass die Airline "keine Lust" mehr hatte, Dich zu befördern, sie konnten es schlicht nicht, weil der Flieger nicht vor Ort war.

 

Wenn Du dann also Deine Entschädigung einforderst, solltest du tunlichst den Eindruck vermeiden, den Deine Postings hier im Forum wieder spiegeln.

Denn so berechtigt Deine Forderung auch sein mag, wenn Du der Airline, bzw. deren Mitarbeitern Unfähigkeit oder Lustlosigkeit unterstellst, wird man Deine Forderung nicht gerade mit Vorrang behandeln.

 

Bei allem Ärger, den Flugausfälle und Verspätungen mit sich bringen, sollte man den nicht unbedingt an den Mitarbeitern auslassen, von denen man anschließend noch etwas will. Denn die können in der Regel nichts dafür.

 

Ich bin damit bisher ganz gut gefahren und habe noch nie länger als 4 Wochen auf die Entschädigungszahlung gewartet, die dann natürlich immer "ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung" erfolgt ist.

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Abermals Danke, jubo14!

Ich hatte ja absichtlich die betreffende Airline nicht genannt, sondern wollte nach den allgemein geltenden Regeln fragen.

Um meinen Ärger evtl. besser zu verstehen, hier noch folgendes:

 

1) Es war keinerlei Benachrichtigung per Email oder SMS an die hinterlegten Kontaktdaten erfolgt. Auch andere Reisenden

erhielten ihre SMS erst, als wir schon in der Schlange bei der einen überforderten Person standen und der Flug am Monitor schon

als gecancelled erschienen war.

 

2) Diese Person buchte dann einige Reisende auf den nächsten Tag um. Und daher richteten die sich auf eine Nacht in NRW und Flug am folgenden Morgen ein und bemühten sich nicht um Alternativen für denselben Tag. Kurze Zeit später wurde der Flug fur den Folgetag aus dem Buchungssystem herausgenommen.

 

3) Von anderen Reisenden (die das aus irgendwelchen Gründen verfolgt hatten) erfuhr ich dann, dass schon am vorangegangenen Wochenende (Monatswechsel November/Dezember - wann war nochmal der Sturrm ?) diese Flüge gestrichen wurden.

 

Doch, dieser Airline darf man Unfähigkeit, bzw. eher Kundenmissachtung unterstellen.

Aber sie sollte ja hier nicht das Hauptthema sein.

 

Darf ich nochmla nachfragen, ob wirklich niemand etwas ähnliches wie ich im letzten Sommer aufgeschnappt hatte, dass die 3 Stunden Frist bei über 1500km auf 5 Stunden ausgedehnt wurde/werden sollte/erwägt wurde etc. ?

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Noch einmal, die Dauer der Verspätung ist für Deinen Fall unerheblich.

 

Du musstest Dich selber um einen alternativen Transport kümmern, folglich ist die Dauer der Verspätung egal.

Selbst wenn Du früher am Ziel gewesen wärest, hättest Du den Anspruch, weil Dich Dein Vertragspartner nicht transportiert hat.

 

Und die 5 Stunden gibt es schlicht nicht!

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Noch einmal, die Dauer der Verspätung ist für Deinen Fall unerheblich.

 

Und die 5 Stunden gibt es schlicht nicht!

 

jubo14, das erste habe ich doch inzwischen begriffen !

Und dass es die ominösen 5 Std heute nicht GIBT, auch.

 

Aber ich bin nicht völlig verblödet. Und ich weiss, dass ich vor einigen Monaten etwas gelesen hatte, dass sie Zeit bis zum Eintritt des Entschädigungsanspruch verlängert werden soll. Nur weiss ich jetzt nicht mehr, wo das war. Deshalb hatte ich nun mehrfach danach gefragt.

Wenn sich aber sonst keiner daran erinnern kann, dann muss dieses Thema eben warten, bis ich es selber gefunden habe. Dann werde ich es hier reinstellen !

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Darf ich nochmla nachfragen, ob wirklich niemand etwas ähnliches wie ich im letzten Sommer aufgeschnappt hatte, dass die 3 Stunden Frist bei über 1500km auf 5 Stunden ausgedehnt wurde/werden sollte/erwägt wurde etc. ?

 

Mal eine ganz dämliche Frage: warum konsultierst Du nicht einfach einmal einen Anwalt wenn Du felsenfest der Meinung bist, falsch behandelt worden zu sein anstatt alle mit bohrenden Nachfragen wuschig zu machen, die Dir helfen wollen? Selbst wenn es den von Dir erwähnten Fristenverlängerungsplan geben sollte wäre er doch (solange nichts in finale Gesetzesform gegossen ist) für Deinen speziellen Fall eines bereits erfolgten Fluges sowieso gegenstandslos. Hier übrigens der für mich offizielle Referenzlink zu Klärung Deiner Frage:

 

http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm

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anstatt alle mit bohrenden Nachfragen wuschig zu machen, die Dir helfen wollen

 

Nun blas mal die Mücke nicht zum Elefanten auf !

 

Ich sehe keinen Grund, warum man wegen meiner Fragen "wuschig" werden sollte !

Was ist hier passiert ?

Ich hatte um Hilfe gebeten, damit ich wieder auf dem aktuellen Stand gebracht würde, wie GENERELL die Gesetzeslage bei Flugverpätungen heute ist. Irrtümlich hatte ich angenommen, es hätte sich in den letzten Monaten etwas geändert.

Sofort galoppieren einige los, um nun herauszufinden, welcher konkrete Flug hier wohl zugrunde liegen mag.

Dann werde ich wiederholt falsch verstanden.

Auch wenn jetzt hier einiges an Platz wegen meiner Eingangsfrage "verbraucht" wurde, meine ich, dass dank verschiedener Antworten auch andere Forumsteilnehmer von dem hier gesammelten bei zukünftigen Fällen profitieren können.

Wer durch meine letzten Beiträge "wuschig" wurde, möge froh sein, letztes Wochenende nicht in unserer Gruppe der rundum Verarschten gesteckt zu haben ! Da hätte der ein oder andere "wuschig" werden können.

 

So, wie versprochen, jetzt mein Hinweis auf die Quelle meines Irrtums, nachdem ich nun endlich selber etwas finden konnte.

 

Unter folgendem Link

 

http://www.vielflieger-lounges.de/flugverspaetung/

 

findet sich am Ende des fünften Absatz folgende Bemerkung:

 

-------------------

Aktuell: Im Rahmen der Reform des Fluggastrechtes sieht ein neuer Gesetzesvorschlag nun vor, dass Ausgleichszahlungen erst ab 5 Stunden Verspätung bei allen Flügen innerhalb der EU bis zu einer Entfernung von 3.500 km möglich sein werden. Mehr zur Gesetzesreform des EU-Fluggastrechtes.

--------------------

 

Dadurch war ich unsicher gewesen.

 

Nachdem ich nun hier derart angemacht werde, frage ich mich, wieso bei der hier versammelten Expertise NIEMAND sich an eine derartige Nachricht erinnern konnte.

 

Ansonsten Vielen Dank an alle, die sich Zeit genommen haben, mir hier zu antworten. Wer wuschig wurde, möge sich jetzt entwuschen !

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Wer wuschig wurde, möge sich jetzt entwuschen !

 

Du hast allerdings noch nichts dazu geschrieben, welche Relevanz ein noch nicht verabschiedeter Gesetzesvorschlag für diesen bereits geschehenen Vorfall haben soll und warum Du offensichtlich noch keinen juristischen Beistand von einem Anwalt eingeholt hast, wo doch die Sachlage angeblich so klar gegen die Airline spricht.

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  • 4 Wochen später...

Das sind aber doch keine Schiedstellen !

 

Ich meinte das hier (aus dem Link in meinem vorigen Beitrag):

 

Am 21. März 2013 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr verabschiedet, mit welchem in Deutschland ein Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten zwischen Fluggästen und Luftverkehrsunternehmen eingeführt wird (durch Änderung, bzw. Ergänzung der §§ 57 ff. des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)).

Die Luftverkehrsunternehmen (Airlines) sollen verpflichtet werden, eine Schlichtungsstelle einzurichten oder sich einer solchen anzuschließen (§ 57 LuftVG n.F.). Nach dem Gesetz steht es den Airlines frei, eine privatrechtlich organisierte Einrichtung als Schlichtungsstelle zu wählen.[13] Andernfalls werden sie einer behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz (BfJ) unterworfen (§ 57a LuftVG n.F.).

 

......

 

Die neuen Regelungen gelten verbindlich ab 1. November 2013.

 

Die SÖP ist nun auch für Flüge verantwortlich:

 

www.soep-online.de

 

 

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr arbeitet sachlich unabhängig und neutral. Sie bietet ihre Dienstleistung bundesweit allen Kunden der Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsunternehmen an, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen. Für Reisende ist unsere Bearbeitung der Beschwerde kostenfrei. Die Finanzierung des Schlichtungsverfahrens erfolgt durch die Verkehrsunternehmen.

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Hallo liebe Forennutzer,

 

ich habe mich extra für diese Frage hier angemeldet und hoffe auf eure Hilfe.

 

Geplant ist eine Reise zusammen mit Freunden in die USA - Antrittsdatum 8.April 2014. Ist also noch eine Weile hin. Der Flug soll von München nach Sacramento gehen und beläuft sich auf 830€ pro Person. Gebucht wurde bei opodo.de und die Airline ist United Airlines.

Jetzt mein Problem, ich kann die Reise voraussichtlich nicht antreten und habe eben beim Kundenservice von opodo.de angerufen um zu erfragen, wie viel ich von den 830€ wiedersehen würde. Nachdem ich dann kurz zum Warten verdonnert wurde, kam er mit der Antwort wieder -

34€ bekomme ich erstattet im Falle einer Stornierung!!

Meine Frage ist nun, kann das sein? Ist das wirklich realistisch, dass ich von 830€ nur 34€ wiederbekomme?? Der Flug ist in 3 Monaten, die Airline wird ganz sicher den Platz noch anderweitig verkaufen können und würde somit doppelten Gewinn einstreichen??

Wenn es wirklich so sein sollte, könnte ich noch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen und diese dann wahrnehmen? Also quasi nochmal draufzahlen, dafür dann mehr von meinem Betrag erstattet bekommen?

Was kann ich tun, wen kann ich kontaktieren und ist das Rechtens?

Ich freue mich über jede Art von Hilfe eurerseits!

 

Lg

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Das mit der Reiserücktrittsversicherung wird nichts. Der Rücktrittsgrund darf nicht bereits vor dem Abschluss der Versicherung bereits bekannt sein.

 

Du hast Anspruch auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren, aber auf keinen Cent des reinen Ticketpreises. Für diese Erstattung können auch Gebühren genommen werden, so dass am Ende aberwitzige Summen übrigbleiben. Hast Du eine Aufstellung, wei sich die 830€ zusammensetzen?

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Der Rücktrittsgrund ist ja dann nicht vor Abschluss der Versicherung bekannt.. wenn du verstehst.. Ich wollte so oder so von Anfang an eine Reiserücktrittsversicherung dazu buchen, allerdings wurde mir gesagt, dass es reicht, wenn ich so etwas ab 30 Tage vor Reiseantritt abschließe. Wollte ich dann evtl über den ADAC machen (GoldKarte),o.s. Natürlich will ich auch nichts illegales machen, aber sagen wir, ich hätte theoretisch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen und die würde dann eben einspringen. Wie viel würde ich erstattet bekommen? Kann man das in etwa sagen?

Den Ticketpreis hat er mir wie folgt erklärt: 400€ Grundticketpreis und 250€ Kerosinaufschlag. Dann kostet eine Stornierung über opodo.de nochmal 50€ Servicegebühr (also an opodo.de). Mehr hat er nicht gesagt, nur, dass man da halt nicht mehr machen kann.. was ich persönlich irgendwie nicht glauben kann.

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Meine Frage ist nun, kann das sein?

 

Ja, das kann sein. Das Recht, solche Flüge nach Buchung noch einmal zu ändern oder gegen minimale Kosten zu stornieren ist nämlich genau das, was eine billige Buchungsklasse (wie Deine) von einer teuren unterscheidet. Derselbe Flug in Eco gebucht in einer Buchungsklasse, die dazu berechtigt hätte wäre mindestens doppelt so teuer gewesen.

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Und c) Die Wahrheit sagen, sich Rechtsbeistand holen und dagegen vorgehen? Evtl Verbraucherschutzzentrale,etc? Ich verstehe und bin mir bewusst, dass ich nicht 100% des bezahlten Betrages zurück bekommen werde, aber 34€ von 830€ ist doch etwas krass! Da ist die Frage, wer wen betrügt?! Ich wär mit 600€ zufrieden gewesen, aber ich sehe nicht ein wofür ich bitte 250€ Kerosinzuschlag zahlen soll obwohl ich gar nicht mitfliege?? Der Flug ist in 3 Monaten, der Platz geht also zu 99,9% noch teurer an einen anderen Passagier weg.. Zahl ich dem dann das Kerosin,oder muss der auch nochmal zahlen?? Ich finde das ist alles ein Riesenbetrug.. Darum fühle ich mich nicht als Betrüger, sondern als Opfer!

Ich will übrigens mal von den Fakten wegkommen und zu mehr Alternativen kommen. Es muss doch noch Ansprechpartner,Mittel und Wege geben?

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Und c) Die Wahrheit sagen, sich Rechtsbeistand holen und dagegen vorgehen? Evtl Verbraucherschutzzentrale,etc? Ich verstehe und bin mir bewusst, dass ich nicht 100% des bezahlten Betrages zurück bekommen werde, aber 34€ von 830€ ist doch etwas krass!

Es gibt zwei Möglichkeiten sich gegen sowas abzusichern:

 

1.: ein teureres Ticket kaufen, das Umbuchung oder Rückgabe ermöglicht

2.: rechtzeitig eine Versicherung abschließen.

 

Du hast beides unterlassen, da fände ich es "etwas krass", wenn Du trotzdem die Kohle zurückbekommst.

 

Da ist die Frage, wer wen betrügt?!

Du denkst laut über den Betrug an einer Versicherung nach, weil Du sauer auf Deine Airline und Deinen Reisevermittler bist?

 

[edit]

Dein Anruf beim Vermittler wird übrigens vermerkt worden sein. Wenn der Versicherer da dann anfragt, bist Du geliefert.

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Ich habe nirgends geschrieben, dass ich vorhabe Versicherungsbetrug zu begehen. Habe ich auch nicht. Ich habe theoretisch danach gefragt, was es an Erstattung mitsich bringt, wenn man eine Reiserücktrittsversicherung wahrnimmt und wie viel man erstattet bekommen würde. Mir wurde unterstellt, dass ich vorhabe zu betrügen, daraufhin habe ich gefragt, wer hier überhaupt wen betrügt.

 

Ich hatte mir etwas unterstützung dieses Forums erhofft; Hilfe, die auf meiner Seite ist und nicht auf der Seite der Airline. Eventuelle Erfahrungsberichte oder eben Ansprechpartner,Mittel und Möglichkeiten. Bin ich der einzige, der das krass findet? Ist es also für euch normal, viel Geld zu zahlen und nichts zurückzubekommen im Falle eines Falles? Kommt mir so vor, als wär ich total unnormal, dass ich für eine Leistung, die ich nicht wahrnehmen kann, mein Geld wiedersehen möchte.

Fliegen kann ich mir im übrigen auch nicht so oft leisten, da ich Student bin und deswegen auch schon 830€ viel für mich sind! Trotzdem danke für den nützlichen Hinweis.

Gibt es sonst noch Vorschläge zu Alternativen/Hilfen/Beratungen?

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Ich habe nirgends geschrieben, dass ich vorhabe Versicherungsbetrug zu begehen.

Wie nennst Du es sonst, bei der Schadensmeldung bei einer Versicherung die Wahrheit "ein wenig" zu dehnen?:

 

Der Rücktrittsgrund ist ja dann nicht vor Abschluss der Versicherung bekannt.. wenn du verstehst..

 

ich kann die Reise voraussichtlich nicht antreten

Wenn das bereits bei Abschluss bekannt ist, gibt es kein Geld. Fertig aus.

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Ich kenne mich bei dem Thema nun wirklich nicht aus, aber irgendwie scheinst du mir sehr auf deiner Meinung zu beharren.

An sich gebe ich dir zwar Recht, dass 34 von 830 als Erstattung für eine nicht wahrgenommene Leistung sehr wenig ist, aber du scheinst etwas entscheidendes Vergessen zu haben. Nämlich das Kleingedruckte.

Gerade bei solchen Buchungsportalen sollte man genau hinschauen, was da zum Thema Stornierung und Erstattung angegeben wird.

 

Ich hatte auch unlämgst den Fall, dass ich bis einen Monat vorher nicht wusste, ob ich für eine Reise wirklich Urlaub bekomme. Da hätte mir selbst eine Reiserücktrittsversicherung nichts gebracht, die über 1000 für den Flug wären definitiv weg gewesen. Und das war mir auch klar.

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Einzige Chance, die ich sehe: Du erwähnst eine "ADAC Goldkarte". Hast Du mit dieser Karte bezahlt? Dann hast Du bereits eine Rücktrittsversicherung, aber auch hier gilt: Sie bezahlt nur, wenn unerwartet zurückgetreten werden muss, wenn dieser Grund also zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbar war.

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Voraussichtlich heißt auch noch nicht komplett feststehend. Ich habe mich bei opodo ebenfalls erkundigt, was im Falle eines Falles wäre und noch nichts festgemacht. Vielleicht, vor allem hoffentlich, kann ich die Reise auch trotzdem so antreten - Ist ja natürlich mein Ziel. Dann muss ich mich damit nicht rumschlagen.

Aber: Natürlich hast du Recht und es gibt speziell jetzt in diesem Fall ohne Versicherung kein Geld, das ist gar keine Frage. Weder habe ich vor die Versicherung zu betrügen, noch mich groß mit Anwälten einzudecken. Ich wollte lediglich wissen, was gewesen wäre, hätte ich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Wie viel Geld ich dann erstattet bekommen hätte. Wären das nämlich auch nur 100€ gewesen, hätten sich die 50€ für die Versicherung ja schonmal gar nicht groß gelohnt. Darum wollte ich das für die Zukunft wissen, wird wohl nicht meine letzte Reise gewesen sein. Und sollte es echt so sein, dass man dann 3/4 seines Betrages erstattet bekommt, werde ich das in Zukunft natürlich immer direkt mit buchen.

Ich habe leider nicht mit der ADAC Goldkarte bezahlt, da ich den Flug selber nicht gebucht habe.

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