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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Airlines ohne eigenen Thread


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Hallo ich bräuchte mal ein paar Tipps bzw. Hilfe.

Meine Eltern wollten am 21.9.2013 von Tegel via Helsinki nach Hongkong mit Finnair fliegen.

Dieser Flug am Abend wurde aber wegen dem Taifun Usagi gecancelt und man buchte meine Eltern auf einen 2 Tage späteren Flug um. Soweit kann man der Airline keinen Vorwurf machen.

Allerdings gab es am 23.9. nicht den direkten Anschlußflug der nachmittags ca. 14.30h in Hongkong ankommt (AY69) sondern Ankunft war erst nachts gegen 23:00h am Montag. Also mehrere Stunden zu spät.

Sie wurden zwar in Helsinki im Hotel untergebracht, trotzdem eine erhebliche Verspätung.

Es muss aber trotzdem einen pünktlichen Flug gegeben haben, denn ich selber habe am Montag nachmittag einen A340 der Finnair in Helsinki gesehen - nämlich den A340 mit dem Designmuster Marimekko (Gelb-blau).

 

Hat jemand zufällig Zugriff auf die Daten der Flüge von HEL-HKG vom 21.9. bis 23.9.13? Bei Flightaware konnte ich nach dem Urlaub nur ab dem 25.9. sehen :-(

Ich bin der Meinung, man hat Anspruch auf Entschädigung wegen der Verspätung.

Weiterhin hatten wir Sitzplätze gebucht und mit je 20 Euro bezahöt, dann aber wesentlich schlechtere bekommen (vor der Wand, am Klo) - das Geld hätten wir auch gern wieder.

Jemand irgendwelche Ideen und Hilfe?

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Du hast bereits festgestellt, dass die Flugstreichung und Umbuchung durch den Taifun bedingt war.

Dafür kann es dann keine Entschädigung geben.

 

Und selbst wenn es einen direkten Flug gegeben hat, der um 14:30, statt nun um 23:00 Uhr am Ziel gewesen wäre, gibt es trotzdem keine Entschädigung.

Denn erwartest Du, dass die Passagiere, die auf diesem Flug gebucht waren, zugunsten derjenigen, deren Flug ausgefallen ist, nun ihren Platz abgeben müssen?

 

Einzig die 20,- € pro reserviertem Sitzplatz muss die Airline natürlich zurück erstatten.

 

Nur mehr wird es nicht geben!

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>>Einzig die 20,- € pro reserviertem Sitzplatz muss die Airline natürlich zurück erstatten.

Selbst das müsste man noch klären. Defacto ist es ja so, dass so ziemlich jede Airline in ihren AGB verankert hat, dass auch gegen Gebühr gebuchte Sitzplätze immer noch aus organisatorischen getauscht werden können und es dann keine Erstattung gibt.
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>>Einzig die 20,- € pro reserviertem Sitzplatz muss die Airline natürlich zurück erstatten.

Selbst das müsste man noch klären. Defacto ist es ja so, dass so ziemlich jede Airline in ihren AGB verankert hat, dass auch gegen Gebühr gebuchte Sitzplätze immer noch aus organisatorischen getauscht werden können und es dann keine Erstattung gibt.

 

 

Diese Klausel würde aber vor Gericht sicherlich kein Bestand haben.

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Hallo ich bräuchte mal ein paar Tipps bzw. Hilfe.

Meine Eltern wollten am 21.9.2013 von Tegel via Helsinki nach Hongkong mit Finnair fliegen.

Dieser Flug am Abend wurde aber wegen dem Taifun Usagi gecancelt und man buchte meine Eltern auf einen 2 Tage späteren Flug um. Soweit kann man der Airline keinen Vorwurf machen.

Allerdings gab es am 23.9. nicht den direkten Anschlußflug der nachmittags ca. 14.30h in Hongkong ankommt (AY69) sondern Ankunft war erst nachts gegen 23:00h am Montag. Also mehrere Stunden zu spät.

Sie wurden zwar in Helsinki im Hotel untergebracht, trotzdem eine erhebliche Verspätung.

Es muss aber trotzdem einen pünktlichen Flug gegeben haben, denn ich selber habe am Montag nachmittag einen A340 der Finnair in Helsinki gesehen - nämlich den A340 mit dem Designmuster Marimekko (Gelb-blau).

 

Hat jemand zufällig Zugriff auf die Daten der Flüge von HEL-HKG vom 21.9. bis 23.9.13? Bei Flightaware konnte ich nach dem Urlaub nur ab dem 25.9. sehen :-(

Ich bin der Meinung, man hat Anspruch auf Entschädigung wegen der Verspätung.

Weiterhin hatten wir Sitzplätze gebucht und mit je 20 Euro bezahöt, dann aber wesentlich schlechtere bekommen (vor der Wand, am Klo) - das Geld hätten wir auch gern wieder.

Jemand irgendwelche Ideen und Hilfe?

 

Wurde versucht, zu Kosten von Finnair auf einen früheren Flug mit weniger Verspätung aber zusätzlicher Zwischenlandung mit einer anderen Airline umzubuchen?

Die Frage stellt sich deshalb, da für eine ausführende Airline die Beförderung auf einem eigenen Flug natürlich immer am billigsten und unkompliziertesten ist, akzeptieren muss man das aber als Pax noch lange nicht, sofern die zu erwartende Verspätung so gross ist wie in diesem Fall. Nur fragen muss man eben danach und sich die Nachfrage an sich sowie ggf. die entsprechende Ablehnung vor Ort schriftlich bestätigen lassen oder wenigstens Name und Funktion der ablehnenden Person mit Datum und Uhrzeit notieren. Wenn man es nicht tut (oder den Nachweis es versucht zu haben nicht antreten kann) hat man damit m.E. praktisch den Flug mit Ankunft um 23 Uhr akzeptiert und kann schon aus diesem Grunde hinterher keine "freiwillige" Entschädigung mehr erwarten. In einem Hotel würde ja auch niemandem einfallen, die vollen 14 Tage im Zimmer mit Baulärm oder Ungeziefer abzuwohnen und beim Auschecken die Rezeption mit Forderungen auf Preisnachlass zu konfrontieren wenn man es vorher nie geschaft hat, diesen Mangel dort einmal anzuzeigen.

Man muss sich in solchen Fällen trotz alles bereits vorhandenen Stresses gleich wehren und Druck ausüben, anstatt sich alles gefallen zu lassen. Hinterher zieht man sonst den kürzeren und muss, wie oben erwähnt, sogar noch den 20 Euro für die Sitzplatzreservierung hinterherlaufen.

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  • 2 Wochen später...

Hallo allerseits,

 

XG (Sun Express Deutschland) hat unseren Flug von GZP (Alanya) nach FRA von 1930h auf 1350h vorverlegt. Der Anruf kam heute und Ablflug ist in genau 2 Wochen.

Die Dame am Tel sagte wir könnte stornieren oder +- 1 Woche umbuchen. Super, bringt uns nix, wir hatten extra diesen Flug gewählt , damit wir für diesen kurzen Trip den vollen Tag haben.

 

Ich bin auf dieses Dokument gestossen, aber nun nicht viel schlauer

http://www.vzbv.de/11275.htm

 

Hätten wir denn noch Rechte auf eine Umbuchung z.b. ab AYT etc....?

 

Wäre toll, wenn es jemand gäbe der dazu Bescheid weiss.

 

Danke

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Hallo allerseits,

 

XG (Sun Express Deutschland) hat unseren Flug von GZP (Alanya) nach FRA von 1930h auf 1350h vorverlegt. Der Anruf kam heute und Ablflug ist in genau 2 Wochen.

Die Dame am Tel sagte wir könnte stornieren oder +- 1 Woche umbuchen. Super, bringt uns nix, wir hatten extra diesen Flug gewählt , damit wir für diesen kurzen Trip den vollen Tag haben.

 

Ich bin auf dieses Dokument gestossen, aber nun nicht viel schlauer

http://www.vzbv.de/11275.htm

 

Hätten wir denn noch Rechte auf eine Umbuchung z.b. ab AYT etc....?

 

Wäre toll, wenn es jemand gäbe der dazu Bescheid weiss.

 

Danke

 

Allein schon die Tatsache, dass man vor Gericht ausfechten muss, ob nun ein "triftiger Grund" oder nicht vorgelegen hat gibt der Airline leider de facto die Möglichkeit, unterm Strich günstiger davon zu kommen, da sie davon ausgehen kann, nur von einem Bruchteil der Reisenden vor den Kadi gezerrt zu werden. Da die operativen Vorteile einer Vorverlegung in jedem Falle grösser sein werden, als ggf. 2-3 Kunden eine Entschädigung zahlen zu müssen lohnt sich das Geschäft, solange keine Massenklage erhoben wird. Es bleibt dabei: in der Realität sind Flugzeiten bedauerlicherweise Schall und Rauch, solange es beim selben Tag bleibt. Am besten man berücksichtigt dies schon bei der Planung oder lässt sich eine schriftliche Zusage geben (von der ich aber noch nie gehört habe, dass sich eine Airline wie XG darauf eingelassen hätte eine rauszurücken).

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Einen Tag später und ihr hättet Anspruch auf Ausgleichszahlungen...

 

Aber zur Sache: Rein fluggastrechtlich hast du Anspruch auf ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Flugplanung. Du kannst also darauf bestehen, auf eine alternative Verbindung ab 19:30 Uhr umgebucht zu werden, die für dich den geringstmöglichen Zeitverlust am Endziel bedeutet. Ggf. seid ihr bis dahin zu verpflegen und kostenlos unterzubringen.

 

Wenn XG da nicht mitspielt, hieße das in der Konsequenz, dass ihr euch selbst Ersatzflüge und ggf. Unterkünfte besorgen und die Kosten erstattet verlangen könntet.

 

Nur müsst ihr euch klar sein, dass dies mit ziemlicher Sicherheit auf einen Rechtsstreit hinaus liefe. Ob es das wert ist, müsst ihr selbst entscheiden...

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Einen Tag später und ihr hättet Anspruch auf Ausgleichszahlungen...

 

Aber zur Sache: Rein fluggastrechtlich hast du Anspruch auf ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Flugplanung. Du kannst also darauf bestehen, auf eine alternative Verbindung ab 19:30 Uhr umgebucht zu werden, die für dich den geringstmöglichen Zeitverlust am Endziel bedeutet. Ggf. seid ihr bis dahin zu verpflegen und kostenlos unterzubringen.

 

Wenn XG da nicht mitspielt, hieße das in der Konsequenz, dass ihr euch selbst Ersatzflüge und ggf. Unterkünfte besorgen und die Kosten erstattet verlangen könntet.

 

Nur müsst ihr euch klar sein, dass dies mit ziemlicher Sicherheit auf einen Rechtsstreit hinaus liefe. Ob es das wert ist, müsst ihr selbst entscheiden...

 

Danke Leute, hatte ich mir schon in etwa gedacht. Bleibt uns wohl nicht anderes als die Änderung zu akzeptieren. So ein Saftladen, Sun Express.

 

Was mich besonders ärgert dabei: Wir haben selbst erst vor 1 Woche diesen Flug gebucht. Dabei war die "neue" Flugzeit bei TUI schon mit 1350h angegeben, bei SunExpress noch bei 1930h.

Daraufhin rief ich bei denen an und fragte. mit welcher Abflugzeit ich denn rechnen könne....natürlich hat mir die Doofbacke am Tel den späten Abflug genannt....aber gut, die wissen eh nix.

Wir hätten sonst diesen Flug niemals gebucht und wären mit TK über IST geflogen....

 

Und natürlich ist XG nicht (so) doof und kennt die EU Regularien sehr genau....daher noch die Änderung am letztmöglichen Tag.

Habe mal recherchiert: die haben wohl den LEJ flieger komplett gestrichen....und daher geht der Flieger nun direkt zurück nach FRA anstatt erstmal nach LEJ.

 

Happy landings...

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  • 4 Wochen später...

Mal eine Frage zu American Airlines: Einige Fluggesellschaften wie Airberlin oder KLM bieten bereits vor Eingabe der Passagierdaten und verbindlicher Buchung die Möglichkeit, die Verfügbarkeit der konkreten Sitzplätze zu prüfen bzw sich gleich einen gewollten Platz zu reservieren/zu buchen. Das finde ich persönlich sehr kundenfreundlich und ist so auch mit ein Grund für die Wahl meiner Airline. Bei AA scheint das nicht zu gehen, auch nicht, wenn man z.B. über Airberlin einen Anschlussbuch op by AA bucht. Nun meine Frage: Bietet AA die Option einer Sitzplatzreservierung (für normale Economy Class Passagiere) gar nicht an, oder geht das über die Website nachdem man dann alle Daten eingeben hat und den Flug verbindlich gebucht hat? Wer hat Erfahrungen und kann da weiterhelfen?

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  • 2 Wochen später...

Hallo zusammen,

 

hab schon im September 2013 für den Januar 2014 einen Flug München-Florenz-München mit Air Dolomiti gebucht. Heute sehe ich durch Zufall, dass der Rückflug um 17:00Uhr ab Florenz EN8197 gar nicht mehr im aktuellen Flugplan erscheint. Eine Nachricht habe ich darüber bis heute nicht erhalten.

 

Was kann ich nun tun? Der Rückflug um 13:10Uhr ist mir zu früh und am nächsten Tag zu fliegen geht auch nicht. Habe ich das Recht, Hin- und Rückflug zu stornieren und bekomme ich den vollen Flugpreis zurück?

 

Danke für eure Infos.

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Ja, du kannst stornieren.

 

Bist du auf LH-Ticketstock (siehe checkmytrip, Ticket beginnend mit 220) gebucht? Dann kannst du auch maximieren und den entsprechenden Flug auf einen Umsteiger über Frankfurt umbuchen ;)

 

Habe bei Air Dolomiti direkt gebucht. Ticket beginnt mit 101-2400....

 

Komisch...bei info.flightmapper steht der Flug für den 31.Januar noch drin. Bei Air Dolomiti und bei Lufthansa nicht.

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Ja, der Umlauf wird an dem Nachmittag wohl tatsächlich annulliert. Allerdings ist der Umlauf bis jetzt nur ausgenullt, d.h., dass du jetzt momentan noch nicht stornieren kannst, sondern erst, wenn der Flug tatsächlich richtig annulliert ist.

 

Da hast du dir aber ein blödes Datum ausgesucht, so wie ich das sehe, wird der Umlauf ausschliesslich am besagten 31.01. annulliert.

 

Könntest du auch eine Woche vorher oder danach nach FLR fliegen?

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Ja, der Umlauf wird an dem Nachmittag wohl tatsächlich annulliert. Allerdings ist der Umlauf bis jetzt nur ausgenullt, d.h., dass du jetzt momentan noch nicht stornieren kannst, sondern erst, wenn der Flug tatsächlich richtig annulliert ist.

 

Da hast du dir aber ein blödes Datum ausgesucht, so wie ich das sehe, wird der Umlauf ausschliesslich am besagten 31.01. annulliert.

 

Könntest du auch eine Woche vorher oder danach nach FLR fliegen?

 

Das ist ja echt blöd. Ich kann nur genau den Flug nehmen. Was ist denn der Unterschied zwischen ausnullen und annulieren? Wann ist denn im Regelfall mit einer Annulierung zu rechnen?

 

Jetzt steht da:

 

Air Dolomiti | EN 8197 Nicht bestätigt

 

Air Dolomiti | EN 8195 Bestätigt, Zeitänderung
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Mal eine Frage zu American Airlines: Einige Fluggesellschaften wie Airberlin oder KLM bieten bereits vor Eingabe der Passagierdaten und verbindlicher Buchung die Möglichkeit, die Verfügbarkeit der konkreten Sitzplätze zu prüfen bzw sich gleich einen gewollten Platz zu reservieren/zu buchen. Das finde ich persönlich sehr kundenfreundlich und ist so auch mit ein Grund für die Wahl meiner Airline. Bei AA scheint das nicht zu gehen, auch nicht, wenn man z.B. über Airberlin einen Anschlussbuch op by AA bucht. Nun meine Frage: Bietet AA die Option einer Sitzplatzreservierung (für normale Economy Class Passagiere) gar nicht an, oder geht das über die Website nachdem man dann alle Daten eingeben hat und den Flug verbindlich gebucht hat? Wer hat Erfahrungen und kann da weiterhelfen?

 

Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass niemand hier noch nie mit American geflogen ist. :( Sei's drum, dann ist es vermutlich so, dass man bei American wohl keine Sitzplätze reservieren kann und/oder dass die Zusammenarbeit zwischen AB und AA nicht so umfassend ist, dass man zusätzliche Leistungen der jeweiligen Partnerairline dazubuchen kann. Stimmt's? :unsure:

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Reservierung eines Sitzplatzes ist bei AA mittels AA-Code (kannst du dir dann aus classic.checkmytrip.com nach der Buchung rausziehen) in "My Booking" möglich.

 

Quelle: Meine BA-Buchung mit einem AA-Flug aus der letzten Woche ;)

 

Und natürlich kannst du dir die Seatmap auch vor der Buchung auf aa.com (aber nur auf der amerikanischen Website) ansehen. Klick auf das kleine "Plus" bei deinem Wunschflug in der Übersicht der buchbaren Flüge und dann auf "View available seats".

 

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Reservierung eines Sitzplatzes ist bei AA mittels AA-Code (kannst du dir dann aus classic.checkmytrip.com nach der Buchung rausziehen) in "My Booking" möglich.

 

Quelle: Meine BA-Buchung mit einem AA-Flug aus der letzten Woche ;)

 

Und natürlich kannst du dir die Seatmap auch vor der Buchung auf aa.com (aber nur auf der amerikanischen Website) ansehen. Klick auf das kleine "Plus" bei deinem Wunschflug in der Übersicht der buchbaren Flüge und dann auf "View available seats".

 

Na das ist ja eine prompte und gute Antwort. Ganz vielen Dank, monsterl! :) Das hilft mir schon sehr weiter. :)

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Helft mir bitte mal auf den aktuellen Stand. Es kommen ja dauernd wieder Änderungen an erst kurz zuvor erlassenen Richtlinien.

 

Aktuelle Fakten (ich lasse die bekloppte Airline erstmal aussen vor):

 

Geplanter Abflug: Samstag, 7.11. gegen Mittag, Flug von EU-Land nach EU-Land. Flugkilometer ca. 1800.

Etwa zum Zeitpunkt des geplanten Abflugs, bzw. etwa 2 Stunden nach meinem Check-In und Erhalt der Bordkarte wird der Flug gecancelled.

Am Airport keinerlei "eigene" Vertretung der Airline. Die Person der beauftragten örtlichen "Partnerfirma" kann keine Umbuchung auf andere Airlines vornehmen. Sollen wir selber machen und später Rechnungen einreichen.

Nach Eigeninitiative dann Abflug von andere Airport mit anderer Airline zum selben Zielort. Ankunft dort etwa 4 1/2 Stunden nach geplanter Ankunft.

 

Frage: Habe ich Anspruch auf 400 € ? Wenn ich selber Ersatzflug buchen muss, ist dann noch die tatsächliche Ankunftszeit wichtig ?

 

Ausserdem auch Ersatz meiner neuen Kosten? Oder nur entweder 400€ ODER Erstattung der neuen Reisekosten ?

 

Bonusfrage: Spielt es irgendeine Rolle, dass wir schon mit der Bordkarte einen Verzehrvoucher erhielten, da ca. 2 Stunden Verspätung angezeigt wurde ? Ich befürchte, man wird sich auf den Sturm am 5. und 6. herausreden wollen.

 

Danke schon mal !

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Helft mir bitte mal auf den aktuellen Stand. Es kommen ja dauernd wieder Änderungen an erst kurz zuvor erlassenen Richtlinien.

 

Eigentlich nicht.

 

Aber trotzdem einzeln zu Deinen Fragen.

 

Bei kurzfristigen Stornierungen ist der Anspruch auf eine Entschädigung durchaus möglich.

Nur kommt es nun exakt auf die geplante Route an, ob der über Nordeuropa tobende Sturm hier wirklich mitgemischt haben kann.

Denn wenn er "mitgespielt" hat, entfällt die Entschädigung.

Und der Verzehrvoucher spielt hier keine Rolle.

 

Etwas völlig eigenständiges ist nun die Übernahme der Kosten für die Ersatzbeförderung.

Die muss die Airline in jedem Fall übernehmen.

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Danke, jubo14!

 

Ich meinte z.B. die Änderung von vorher "ab 3 Stunden" Verspätung auf aktuell "ab 5 Stunden".

Ich dachte, das wäre jetzt heute gültiger Stand - finde aber bei diversen "Verbraucherhilfsquellen"

immer noch die Formulierung "ab 3 Stunden".

 

Sagen wir mal Raum Düsseldorf in Richtung Südeuropa.

Muss es mich als Kunde da interessieren, ob die Maschine mehr als 24 Std zuvor evtl. in Nordeuropa

unterwegs war ?

Dass die Airline zu knapp plant und im Süden entweder keine Maschine vorhält oder keine Crew,

oder weder noch, kann doch nicht auf den Kunden abgewälzt werden, finde ich.

Die konkrete Maschine hätte - soweit ich das erfahren konnte - am frühen Morgen in Südeuropa

Richtung NRW starten sollen und mit uns dann wieder zurück gen Süden.

 

Mit dem Verzehrvoucher meine ich, wenn der Sturm als Ausrede herhalten soll, tatsächlich aber

uberhaupt keine Maschine oder Crew zur Verfügung steht, dann cancelled eine professionelle

Airline doch den Flug sofort am frühen Morgen und hält ihre Kunden nicht stundenlang auf dem

Airport "gefangen" !

Checked man aber ein und verteilt Verzehrvoucher mit Hinblick auf absehbare Verspätung,

dann zeigt man doch bei nachfolgender Stornierung die eigene Inkompetenz und kann sich

nicht mehr mit Sturm der Vortage herausreden. Am Samstag mittag hoben jedenfalls ALLE

anderen auf dem Monitor angezeigten Airlines ab.

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Wenn es so einfach wäre, hätten die Gerichte ja nichts mehr zu tun.;)

 

Aber mal im Ernst. Ohne konkrete Angaben wird Dir hier niemand auch nur halbwegs verlässliche Angaben machen können.

 

Denn es macht schon einen Unterschied, ob die Airline über 2 oder 200 Flugzeuge verfügt.

Des Weiteren kommt es auch auf die Flugzeit, und damit auf den konkreten Umlauf an.

 

Denn das mit den Verzehr-Gutscheinen würde ich erst einmal nicht unter "Inkompetenz",sondern unter "bemüht" verbuchen.

Gesetzt den Fall, man hat einen Ersatzflieger, aber die Besatzung muss noch organisiert werden, oder umgekehrt, die Besatzung steht bereit, aber der Flieger hängt noch irgendwo fest, ist es eben nicht von vornherein klar, dass der Flug gestrichen werden muss.

Beide Konstellationen sind mir schön des Öfteren passiert, und da waren die handelnden Airlines LH, AB, BA, QF und AA. Die ersten beiden mehrfach, die letzten beiden außerhalb Europas, so dass einen Entschädigung hier nicht zum Tragen kam.

Und die Quote, der Abflüge, die es dann doch noch gegeben hat, ist nicht mal so schlecht. Die Verspätungen beliefen sich aber auch immer zwischen 3 und 8 Stunden.

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Tut mir leid, wenn ich Euch verstimmt habe, Ich stand (und stehe immer noch) auf dem Standpunkt, dass es in Deutschland (bzw. Europa) gültige Richtlinien und Regeln gibt, an denen sich ALLE hier operierenden Airlines orientieren müssen. Völlig unabhängig davon, wie die konkrete Airline heisst. Oder gibt es in der Luftfahrtgesetzes-Sammlung für Stornierungen durch LH andere Kompensationsbeträge als für Air France ?

Und ich wollte Bemerkungen wie "Warum fliegst Du auch mit (z.B.) RyanAir? Selber schuld !" vermeiden.

 

Falls jemand mir trotzdem helfen will, hier nochmal meine zwei Hauptfragen, auf die ich immer noch keine Antwort habe.

 

1) Wenn die stornierende Airline sich selber bemüht und auf eigene oder fremde andere Flüge umbucht, entsteht dann ein Anspruch

auf 400€ (bei über 1500km) nach 3 Stunden Verspätung bei Ankunft oder erst bei mehr als 5 ?

 

2) Wenn die stornierende Airline nichts tut, ausser den Kunden darauf hinzuweisen, Belege einzureichen, und der im Regen stehen gelassene Kunde selber anderswo bucht, ist dann die Ankunftszeit auch wichtig, oder entsteht hier sofort ein Anspruch auf die 400€, selbst wenn man mit der Konkurrenz schon nur 2 Std verspätet angekommen sein sollte ?

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